Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4513 Widersprechende/r Medice Chem.-Pharm. Fabrik Pütter GmbH & Co. KG, D-58638 Iserlohn, IR-Marke Nr. 2R161377 «MEDICE» gegen Widerspruchsgegner/in medico sports fashion GmbH., D-72461 Albstadt, IR-Marke Nr. 731 751 «M. MEDICO (fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4513 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird de Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird sie durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

20. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4488

2002-1389