Bundesbeschluss

Entwurf

betreffend die Genehmigung der Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20022, beschliesst:

Art. 1 1

Die folgenden Übereinkommen werden genehmigt: a.

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus;

b.

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zu ratifizieren und den Beitritt zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge zu erklären.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2

SR 101 BBl 2002 5390

2002-0764

5461