Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 1019-1020 Widersprechende/r AT&T Corp., New York NY 10013, CH-Marken Nr. 470 475 «WORLDNET» und Nr. 430 863 «AT&T WORLDNET» gegen Widerspruchsgegner/in Société Groupe WORLDNET S.à.R.L., F-75019 Paris, IR-Marke Nr.

645 813 «WORLD-NET» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1019-1020 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zurückzuerstatten.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

27. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4486

2002-1427