Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Isuf Leci, geboren 1942, Ul. S. Odanovce, YU-38260 Kamenica/Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 7. November 2002 auf seine Eingabe vom 23. Juli 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 27. Mai 2002 folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

10. Dezember 2002

i.A. des Präsidenten des Eidg. Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 503/02 Ge

7856

2002-2610