Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Nada Petreska-Angeleska, yn. «Xepoj Kpnow» 6p. 58, MK-Mazedonien, Rechtsvertreterin von Avni Dauti s. Aldanci, MK-97524 Krusevo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 25. Oktober 2002 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 17. Januar 2002 gegen den Entscheid des Kantonalen Versicherungsgerichts des Wallis folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

26. November 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

2002-2510

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