Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 4586 Widersprechende Trilux-Lenze GmbH + Co. KG., DE ­ Neheim-Hüsten, IR ­ Marke Nr. R 385 547 ­ TRILUX, gegen Widerspruchsgegnerin Dipl. Ing. Werner Noska, 8152 Glattbrugg, IR ­ Marke Nr. 733 726 ­ TRILOX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen;

2.

Der Widerspruch Nr. 4586 wird zufolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben;

3.

Die Widerspruchsgebühr von Franken 800.­ verbleibt dem Institut;

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1238

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