Konzession für Sat.1 Schweiz (Konzession Sat.1 Schweiz) Änderung vom 1. Mai 2002

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst I Die Konzession Sat.1 Schweiz vom 22. Juni 19981 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 2

Berichterstattungen über aktuelle schweizerische Fussballereignisse werden auch auf Französisch und Italienisch in den jeweiligen Sprachregionen im Sinne eines eigenen sprachregionalen TV-Fensterprogrammes oder als Programmzulieferung angeboten.

Art. 3 Abs. 1­4 1

Das Programm mit der Bezeichnung Sat.1 Schweiz umfasst in erster Linie Berichte über den schweizerischen Fussball und Unterhaltungssendungen. Zusätzlich kann über andere nationale und internationale Sportereignisse berichtet werden.

2

Direktübertragungen von schweizerischen Fussballspielen, für welche die Sat.1 (Schweiz) AG nationale Rechte besitzt, werden auch auf Französisch und Italienisch in den jeweiligen Sprachregionen angeboten.

3

Eine Erweiterung des Programmes mit neuen und auf Dauer angelegten Sendegefässen bedarf der Genehmigung des Bundesamtes für Kommunikation.

4

Von internationalen Sportereignissen abgesehen besteht das Programm mindestens zu zwei Dritteln aus schweizerischen Eigenproduktionen oder in der Schweiz hergestellten Auftragsproduktionen.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2002 in Kraft.

1. Mai 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1

BBl 1998 3916

2002-1033

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