Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4061 Widersprechende ABB Alstom Power (Schweiz) AG, 5400 Baden, CH-Marke Nr. 460 546 «ICS» gegen Widerspruchsgegner Derka e.V., D-70565 Stuttgart, IR-Marke Nr. 720 393 «ICS» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. April 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Auf den Widerspruch Nr. 4061 wird bezüglich der Klasse 9 nicht eingetreten.

3.

Der Widerspruch Nr. 4061 wird teilweise gutgeheissen (bezüglich der Klasse 36).

4.

Bezüglich der Klasse 42 wird der Widerspruch abgewiesen.

5.

Der internationalen Marke Nr. 720 393 «ICS» wird der Schutz in der Schweiz für die Klasse 36 definitiv verweigert.

6.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

7.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Franken) zurückzuerstatten.

8.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

9.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. April 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3426

2002-0897