01.440 Parlamentarische Initiative Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die SBB, Swisscom und Post Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 30. August 2001

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen (bei 7 Enthaltungen), dem beiliegenden Erlassentwurf zuzustimmen.

30. August 2001

Im Namen der Kommission Der Kommissionspräsident: Rudolf Imhof

2001-1974

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Ausgangslage In der Sommersession 2001 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts genehmigt mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG), die Swisscom AG und die Post1. Für eine umfassende Genehmigung der Geschäftsführung fehlte der Kommission damals der Bericht des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom. Zum Zeitpunkt der Vorberatung des Geschäftsberichts in der Kommission lagen ausserdem nicht alle aktuellen Zahlen für die Beurteilung dieses Teils der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2000 vor.

Der Beschluss der Bundesversammlung bedeutet, dass die Bundesversammlung die Geschäftsführung des Bundesrates in den drei genannten Bereichen noch nicht genehmigt hat. Eine Genehmigung kann nunmehr erfolgen, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 2001 über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom berichtete und die Geschäftsprüfungskommission zusammen mit Vertretern der Finanzkommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen diesen Bericht vorberaten konnte. Die Schwerpunkte dieser vorberatenden Gespräche sowie weitere Fragestellungen werden ­ wie für die Prüfung der Geschäftsführung üblich ­ im Rahmen eines politischen Dialogs im Ratsplenum erörtert.

Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, hält es die Kommission im vorliegenden Fall für richtig, dem Rat den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten. Damit wird auch Transparenz geschaffen hinsichtlich der formell noch nicht vollständig genehmigten Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2000.

In Zukunft wird die Geschäftsführung des Bundesrates in den drei genannten Bereichen zusammen mit der Geschäftsführung des Bundesrates in den übrigen Bereichen beraten und darüber Beschluss gefasst werden können. Sowohl auf Seiten der Unternehmen wie auch auf Seiten des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurden die notwendigen organisatorischen Vorkehren getroffen, um das Verfahren zu straffen und die Berichterstattung an die Kommissionen der parlamentarischen Oberaufsicht früher zu gewährleisten.

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Vgl. Bundesbeschluss vom 12. Juni 2001, BBl 2001 2943

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