Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4820/2001 Widersprechende/r Takeda Chemical Industries, Ltd., 1-1, Doshomachi 4-chome, Chuo-ku, Osaka, Japan, CH-Marke Nr. 475 665 «IXENSE» gegen Widerspruchsgegner/in Vital Nutrition Vertriebs GmbH, 4, Köllnerhofgasse, A-1010 Wien, IR-Marke Nr. 741 658 «AXENSEE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. August 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4820 wird abgewiesen.

3.

Der IR-Marke Nr. 741 658 «AXENSEE» wird definitiv zum Markenschutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. August 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5818

2002-1853