Konzession für Swiss Music Radio (Konzession Swiss Music Radio) Änderung vom 19. Dezember 2001

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst I Die Konzession Swiss Music Radio vom 11. Dezember 20001 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 1 1 Die Interradio AG wird ermächtigt, ein deutsch-, ein französisch- und ein italienischsprachiges Musikprogramm unter der Bezeichnung Swiss Music Radio international zu veranstalten.

Art. 3 Abs. 1 1 Swiss Music Radio veranstaltet Radioprogramme mit schweizerischer Rock- und Pop-Musik.

Art. 6 Abs. 1 1

Die Verbreitung erfolgt über Satellit.

Art. 7 Abs. 1 und 2 1 Der Betrieb für das deutschsprachige Programm ist innert zwei Jahren nach Erteilung der Konzession aufzunehmen. Ansonsten kann das Departement Auflagen erlassen, die Konzession in diesem Punkt einschränken, sistieren, widerrufen oder entziehen.

2 Das französisch- und das italienischsprachige Programm sind bis Anfang 2004 bzw. bis Anfang 2006 aufzunehmen. Ansonsten kann das Departement Auflagen erlassen, die Konzession in diesem Punkt einschränken, sistieren, widerrufen oder entziehen.

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BBl 2001 212 2001-2664

Konzession Swiss Music Radio

II Diese Änderung tritt am 19. Dezember 2001 in Kraft.

19. Dezember 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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