Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5360 Widersprechende Colgate-Palmolive Company, New York (USA), CH-Marke Nr.

394 770 «COLGATE TOTAL» gegen Widerspruchsgegnerin Reckitt Benckiser N.V., NL-2132 NZ Hoofdorp, IR-Marke Nr. 759 926 «CALGONIT TOTAL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5360 wird infolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, also 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1432

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