Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung Gestützt auf Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (SR 721.80) und die zugehörige Ausführungsverordnung vom 25. Oktober 1995 (SR 721.821) hat heute das Bundesamt für Wasser und Geologie dem Kanton Wallis und den Gemeinden Naters und Ried-Mörel einen Antrag zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags unterbreitet, in welchem die Abgeltung von Einbussen geregelt werden soll, die wegen der aus Natur- und Landschaftsschutzgründen unterbliebenen Wasserkraftnutzung auf dem Gebiet der Gemeinden Naters und Ried-Mörel (Oberaletsch) entstanden sind.

Dieser Antrag kann zusammen mit den Gesuchsunterlagen innert 30 Tagen bei folgenden Stellen eingesehen werden: Bundesamt für Wasser und Geologie, Ländtestrasse 20, 2503 Biel, Tel. 032 328 87 11 Dienststelle für Wasserkraft, Av. du Midi 7, 1950 Sitten, Tel. 027 606 30 50 Gemeindeverwaltung Naters, 3904 Naters, Tel. 027 922 75 75 Gemeindeverwaltung Ried-Mörel, 3986 Ried-Mörel, Tel. 027 927 14 07 Die Einsichtnahme ist möglich während der ordentlichen Arbeitstage jeweils in Naters:

Mo­Fr

von 08.30­12 Uhr und von 14­17 Uhr

Ried-Mörel:

Mo, Mi, Fr

von 10­12 Uhr

Telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Diese Mitteilung gilt als Eröffnung im Sinne von Artikel 19 Absatz 3 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1).

15. Oktober 2002

2002-2177

Bundesamt für Wasser und Geologie

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