Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7­19 MPV1 betreffend Gemeinde Zweisimmen; Neubau einer Selbstbedienungstankanlage im Zeughaus Blankenburg vom 18. Februar 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, vom 12. April 2001, hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Selbstbedienungstankanlage im Zeughaus Blankenburg, Gemeinde Zweisimmen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

5. März 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-0354

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