Helikopterflugfeld Schattenhalb Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Betankungsanlage mit Betankungsstation und Lagerraum

Gesuchstellerin:

Berner Oberländer Helikopter AG BOHAG 3814 Gsteigwiler

Projektverfasser:

BYS, Ingenieure + Planer AG, 3862 Innertkirchen Bennett + Sauser AG, Tanksysteme, 4503 Solothurn

Gegenstand:

Neubau einer Betankungsanlage mit Betankungsstation und Lagerraum auf dem Helikopterflugfeld im Gebiet Hori/Geissholz, Gemeinde Schattenhalb, Koordinaten 173 600 / 658 350, Parzelle/Baurecht-Nr. 414 / 3750

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1.1.2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1.3.2000).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. September 2002 bis zum 16. Oktober 2002 bei der Gemeindeverwaltung Schattenhalb, 3860 Willigen-Meiringen, eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

10. September 2002

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2002-1251