Allgemeinverfügung über die Streichung eines Pflanzenschutzmittels aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 11. Juni 2002

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 19991 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen: Roundup bioforce

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1405 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00293 Vertreiber: MONSANTO SA (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal, 69673 Bron Cédex Formulierungstyp: SL Aktivsubstanz(en): Glyphosat 363 g/l

Roundup Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1420 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04142-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr 3, 40210 Düsseldorf Formulierungstyp: SL Aktivsubstanz(en): Glyphosat 363 g/l

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen.

Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

11. Juni 2002

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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SR 916.161

2002-1147

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