Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartell gesetzes gegen die Eskamed AG mit Sitz in Basel betreffend deren «ErfahrungsMedizinisches Register (EMR)» eröffnet. Eine Vorabklärung hat Anhaltspunkte für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 7 KG ergeben.

Im Januar 1999 haben fünf Krankenversicherer ­ Helsana, CSS, Swica, Concordia und Wincare ­ die «Interessengemeinschaft für Qualitätssicherung in der Komplementärmedizin (IGQSK)» gegründet. Die Eskamed AG hat im März desselben Jahres von der IGQSK den Auftrag erhalten, ein Qualitätssicherungssystem für die Prüfung und die Anerkennung der Leistungserbringer im Bereich der Komplementärmedizin zu schaffen. Das Mandat wurde durch die Abteilung «ErfahrungsMedizinisches Register» der Eskamed AG ausgeführt, von der das Zertifikat zugleich den Namen hat.

Das Sekretariat hat im Verlauf seiner Vorabklärung das Verhalten der IGQSK und der Eskamed AG untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass Indizien dafür bestehen, dass der Eskamed AG eine marktbeherrschenden Stellung zukommt und sie Geschäftspraktiken unterhält, die die Therapeuten benachteiligen und andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern.

Gestützt auf diese Anhaltspunkte hat das Sekretariat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Eskamed AG eröffnet. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob die Eskamed AG ihre allenfalls marktbeherrschende Position im Sinne von Artikel 7 KG missbraucht.

Innert 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c, KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

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2002-0293

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

26. Februar 2002

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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