Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betr. strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich (Ergänzung von Art. 179quinquies StGB) Zur Diskussion steht eine Lockerung des Verbots von Telefonaufzeichnungen durch Gesprächsteilnehmer. So soll neben der Aufzeichnung von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste auch straflos sein, wer als Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche aufzeichnet, sofern zuvor alle Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung informiert worden sind. Weiter dürfen Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses eingehende Fernmeldegespräche aufzeichnen, sofern die Aufzeichnungsmöglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundeshaus West, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 07, Fax 031 312 14 07

4. April 2000

2000-0687

Bundeskanzlei

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