Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 1992/93 an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates # S T #

vom 6. April 1993

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, die .Finanzdelegation der eidgenössischen Räte prüft und überwacht laufend den gesamten Finanzhaushalt des Bundes (Artikel 50 Absatz l des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962; SR 171.lì). Sie hat den Finanzkommissionen jährlich über ihre Tätigkeit zu berichten (Art. 19 Abs. l des Réglementes vom 8.;Nov. 1985 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte; SR 171.126).

Der vorliegende Bericht orientiert über die wichtigsten von Mai 1992 bis März 1993 behandelten Geschäfte.

6. April 1993

1993-2«)

Für die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident: A. Züger, Nationalrat Der Vizepräsident: E. Delalay. Ständerat

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Bericht I II

Auftrag und Organisation 90 Jahre Finanzdelegation

Vor 90 Jahren am 17. April 1903 wurde die Finanzdelegation ins Leben gerufen.

Zu jener Zeit hatte die Schweiz eine Einwohnerzahl von rund 3,4 Millionen. Der Nationalrat bestand aus 167 Parlamentariern, davon 99 Freisinnige, 34 Katholisch-konservative, 19 Liberale, 10 Sozialdemokraten und 5 Parteilose. Von den 44 Ständeräten stammten 24 aus der freisinnigen, 16 aus der katholisch-konservativen, 2 aus der liberalen und 2 aus der .sozialdemokratischen Partei. Der Bundesrat setzte sich aus sechs Freisinnigen und einem Katholisch-konservativen zusammen.

Die Bundesverwaltung beschäftigte damals bereits rund 4750 Beamte, und das Budget, einschliesslich der Einnahmen und Ausgaben der PTT und der SBB, belief sich auf nahezu 110 Millionen Franken. Der Haushalt war im Gleichgewicht.

Die Geschichte der parlamentarischen Finanzaufsicht im Bunde hat aber schon viel früher begonnen: mit der Geburt unseres Bundesstaates.

Im Jahre 1849 wurden mit dem ersten Geschäftsverkehrsgesetz ad-hoc-Kommissionen für die Vorberatung des Budgets und der Staatsrechnung eingeführt. Obwohl der Haushalt damals noch überblickbar war, erwies sich die parlamentarische Kontrolle in dieser Form als ungenügend. 1876 und 1895 lösten darin auch zwei parlamentarische Vorstösse in den eidgenössischen Räten Diskussionen über die Errichtung eines Rechnungshofes aus. Die Räte beschlossen indessen, das im Gesetz von 1849 festgelegte System beizubehalten. 1877 rief dann aber die Regierung das eidgenössische Kontrollbüro, das dem Finanzdepartement unterstellt war, ins Leben. Daraus entstand schliesslich die Eidgenössische Finanzkontrolle.

In seiner Botschaft vom 30. März 1899 beantragte der Bundesrat eine Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes. Diese Botschaft führte im Nationalrat zu einer weiteren eingehenden Debatte über die Schaffung eines Rechnungshofes. Die Anhänger einer solchen Lösung warfen den Budget- und Rechnungskommissionen mangelnde Kontinuität vor. Doch der Bundesrat war einmal mehr gegen ein solches Rechtspflegeorgan, hätte man doch für dessen Schaffung die Verfassung so ändern müssen, dass das Parlament seine Befugnis zur Finanzaufsicht im Bund verloren hätte. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass der Bundeshaushalt auch ohne Rechnungshof seriös überwacht werden könne, und schlug eine originelle Lösung vor: die Schaffung
einer ständigen Kommission in beiden Räten und der Finanzdelegation aus sechs Mitgliedern dieser beiden Kommissionen. Die drei Organe sollten sich, unterstützt von einem ständigen Sekretariat, in die Aufgabe der Oberaufsicht über die Bundesfinanzen teilen.

Das System der Finanzoberaufsicht, wie wir es heute kennen, wurde im neuen Geschäftsverkehrsgesetz vom 9. Oktober 1902 verankert. Ein Jahr darauf verfassten die Finanzdelegation, dann auch die beiden Finanzkommissionen ihre eigenen 40

Réglemente. Gleichzeitig erhielt die neue Eidgenössische Finanzkontrolle ··(EFK) ihr erstes Reglement: Darin wurde festgelegt, dass die EFK dem ständigen Sekretariat der drei parlamentarischen Organe das Personal zur Verfügung stellen muss.

Als Antwort auf ein Postulat hat der Bundesrat im Jahre 1924 den eidgenössischen Räten einen Bericht vorgelegt; darin verwarf er ein weiteres Mal die Idee, die Finanzdelegation durch einen Rechnungshof zu ersetzen. Er stützte sich dabei auf die Erfahrungen im Ausland und betonte, ein Rechnungshof sei vom politischen Standpunkt aus weder wünschbar noch notwendig. Zudem sollten die eidgenössischen Räte ihre verfassungsmässige Finanzkompetenz nicht zugunsten eines Rechtspflegeorgans aufgeben müssen, das nur «post factum» in das Geschehen eingreifen könne. Der Bundesrat hielt überdies fest, die Arbeit der Finanzdelegation sei sehr wirksam. Ihre Interventionen während des Jahres ermöglichten, Abweichungen vom angestrebten Finanzziel zu korrigieren. Sie habe auch eine vorbeugende Wirkung. Der Bundesrat beantragte gleichzeitig den Ausbau der EFK.

Das Parlament folgte dem Bundesrat. Aus dieser Übereinstimmung entstand ein neues Reglement, das die Befugnisse der EFK ausbaute und die Zusammenarbeit zwischen ihr und der Finanzdelegation intensivierte. Die Finanzdelegation verkehrte von da an direkt mit der EFK. Sie erhielt von ihr alle Revisionsberichte.

1951 verlangte die Finanzdelegation ein Einsichtsrecht bei bestimmten Ernennungen und Beförderungen. Ursache dafür war eine in ihren Augen anarchistische Entwicklung bei den Beförderungen von Chefbeamten. So kam es zu der berühmten «Vereinbarung 1951» zwischen dem Bundesrat und der Finanzdelegation über Besoldungsmassnahmen im Bereich der Chefbeamten.

Im Jähre 1963 wurden die Réglemente der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation zu einem einzigen Reglement verschmolzen. Schliesslich haben die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation 1985 ein neues, gemeinsames, den heutigen Bedürfnissen angepasstes Reglement erarbeitet (SR 171.126), das das Parlament guthiess. Dieses Reglement ist heute noch in Kraft.

Überfliegt man die Aktivitäten, die die Finanzdelegation in den letzten 90 Jahren entwickelt hat, so stellt man fest, dass sie sich immer für eine strenge Anwendung der Vorschriften über die Haushalts- und
Buchführung einsetzte und dass sie stets hartnäckig gegen eine Verschwendung der öffentlichen Gelder kämpfte. Sie bemühte sich, die Probleme zu verfolgen, sobald sich welche zeigten, um dafür so rasch als möglich im Interesse des Bundeshaushalts eine Lösung zu finden.

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Aufgaben und Kompetenzen

Aufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation sind in Artikel 50 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG, SR 17Ì.II) sowie im Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte unter anderem wie folgt festgelegt: - der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes (einschliesslich PTT, SBB und Alkoholverwaltung), 41

- sie hat das unbedingte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushaltiim Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen, - es sind ihr alle haushaltsrelevanten Beschlüsse des Bundesrates sowie alle Révisions- und Inspektionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) laufend und regelmässig zur Verfügung zu stellen, - gestutzt auf Artikel 18 Absatz l und 31 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG, SR 611.0) ist sie befugt, bei zeitlicher Dringlichkeit Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu beschliessen, - sie kann auch Vorlagen des Bundesrates an die Räte in Beratung ziehen und ihre Ansicht oder ihre Anträge den Finanzkommissionen oder andern Kommissionen der Räte zur Kenntnis bringen, - sie hat aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesrat über bestimmte Besoldungsmassnahmen im Bereich der Chefbeamten zu beschliessen, - sie inspiziert in angemessenem Turnus die Ämter, Dienststellen, Anstalten und Betriebe des Bundes.

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Zusammensetzung der Finanzdelegation im Berichtsjahr

Die Finanzkommissionen beider Räte wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die Finanzdelegation, die sich selbst konstituiert (Art. 49 GVG). Präsident ist abwechslungsweise für ein Jahr ein Mitglied des Nationalrates beziehungsweise des Ständerates. Im Berichtsjahr setzte sich die Finanzdelegation wie folgt zusammen: bis Ende 1992 Ständerat: Nationalrat:

' Ernst Ruesch, Edouard Delalay, Ulrich Zimmerli Arthur Züger, Manfred Aregger, Gianfranco Cotti

ab Januar 1993 Nationalrat: Ständerat:

Arthur Züger, Manfred Aregger, Gianfranco Cotti Edouard Delalay, Ernst Ruesch, Ulrich Zimmerli

Präsident 1992 Ständerat Ruesch 1993 Nationalrat Züger

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Vizepräsident Nationalrat Züger Ständerat Delalay

Die Finanzdelegation gliederte sich im Jahre 1992 in folgende Sektionen: Erste Sektion

Referenten

- Behörden und Gerichte - Finanzdepartement

Nationalrat Züger Ständerat Ruesch

Zweite Sektion - Departement des Innern - Departement für auswärtige Angelegenheiten - Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparlement - PTT-Betriebe - SBB

Referenten Nationalrat,Aregger

Dritte Sektion Volkswirtschaftsdepartement Justiz- und Polizeidepartement Militärdepartement

Referenten Nationalrat Cotti Ständerat Zimmerli

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Ständerat Delalay

Sitzungen und Überblick über behandelte Geschäfte

Die Finanzdelegation trat in der verkürzten Berichtsperiode vom Mai 1992 bis März 1993 zu fünf ordentlichen Tagungen zu mindestens zwei Sitzungstagen - wie in Artikel 50 Absatz 5 GVG vorgeschrieben -zusammen. Neben dem zweimonatigen Sitzungsturnus fanden ferner während der Sessionen neun ausserordentliche Sitzungen statt, die im wesentlichen der Behandlung dringender Geschäfte dienten. Schliesslich führten die drei Sektionen der Finanzdelegation im Kalenderjahr 1992 insgesamt neun Inspektionen durch.

In der Berichtsperiode sind der Finanzdelegation 783 Revisions- und Inspektionsberichte der EFK und 946 haushaltsrelevante Bundesratsbeschlüsse vorgelegt worden. Im Dringlichkeitsverfahren war über 102 Nachtragskredite (1323 Mio. Fr.) und zehn Verpflichtungskredite (61 Mio. Fr.) zu entscheiden. Die Finanzdelegation überprüfte ausserdem 13 Vorlagen des Bundesrates an die Räte hinsichtlich finanzieller und personeller Konsequenzen. Schliesslich unterbreitete ihr der Bundesrat - gemäss Vereinbarung aus dem Jahre 1951 - 67 Besoldungsgeschäfte von Chefbeamten.

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Grundsatzfragen und Querschnittsthemen Wahrung des Amtsgeheimnisses

Die Finanzdelegation hat schon in ihrem letzten Tätigkeitsbericht (Ziff. 21) betont, dass sie ihre Tätigkeit unter grösster Diskretion ausübt und von den Perso-

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nen, die mit ihr zusammenarbeiten, die strikte Wahrung des Amtsgeheimnisses verlangt.

Nun musste die Finanzdelegation bei der Inspektion des Informatikdienstes der Parlamentsdienste aber feststellen, dass die Pflicht, ihre Beratungen und : Dokumente vertraulich zu behandeln, durch Aussenstehende zweimal verletzt worden ist. Dies war umso schwerwiegender, als dabei Personen in einem laufenden Verfahren beschuldigt wurden, die noch keine Gelegenheit hatten, sich vor der zuständigen Behörde zu äussern. Leider konnte die Quelle der Indiskretion nicht gefunden werden.

Nach Rücksprache mit der parlamentarischen Verwaltüngskommission wurde aber darauf verzichtet, eine Strafklage einzureichen, hingegen wurde eine Administrât! vuntersuchung durchgeführt.

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Finanz- und Verwaltungskontrolle in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland

Die Schweiz verfügt im Vergleich zum benachbarten Ausland mit der Finanzdelegation über ein einmaliges Instrument der parlamentarischen Finanzaufsicht.

Unsere Nachbarländer Frankreich, Deutschland und Österreich kennen von der Verwaltung unabhängige Rechnungshöfe, die mit einem grossen Personalbestand die öffentlichen Ausgaben kontrollieren.

In Frankreich zählt die Cour des comptes ungefähr 520 Beamte. Sie ist zuständig für die Prüfung der Rechnungen des Zentralstaates, der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmungen sowie der Sozialversicherungen. Sie hat gerichtliche Funktionen und kann die Kassenbeamten persönlich haftbar machen. Sie überprüft auch die Haushaltsführung der Anordnungsbefuglen (Minister, Chefbeamte, Präfekte, Bürgermeister). In diesem Fall kann sie jedoch kein gerichtliches Urteil abgeben, sondern lediglich ihre Bemerkungen in Berichten festhalten. Seit 1982 überprüfen die regionalen Rechnungskammern die örtlichen Gebietskörperschaften. Die Cour des comptes verfasst einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit, der in der Öffentlichkeit stark beachtet wird'.

Der Bundesrechnungshof in Deutschland ist ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle und umfasst 540 Beamte. Er kontrolliert die Haushaltsführung des Bundes und seiner Betriebe, die Sozialversicherungen und Beteiligungsbetriebe. Der Bundesrechnungshof berichtet jährlich über das Ergebnis seiner Prüfungen. Er gibt Empfehlungen über das richtige Finanzgebaren ab. Der Bundesrechnungshof äussert sich auch zu Fragen der Wirtschaftsführung von Amtsstellen und Regiebetrieben. Er hat selber keine Exekutivgewalt, sondern muss über den Haushaltsausschuss und dessen Unterausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, die nötigen Folgerungen ziehen lassen.

Der österreichische Rechnungshof überprüft die Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden von über 20 000 Einwohnern. Dazu kommen Gemeindeverbände und die Staatsbetriebe und Betriebe mit öffentlicher Beteiligung. Der Rechnungshof verfasst auch den Bundésrechnungsabschluss. Für diese Tätigkeiten sind ihm 330 Beamte zugeordnet. Der Rechnungshof untersteht in Österreich"

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unmittelbar dem,National rat. Er ist in Bundessache ein Organ des Nationalrates, in Länder- und Gemeindesache ein Organ des betreffenden Landtages. Der Rechnungshof führt nur nachgängige Kontrollen - überwiegend Leistungskontrollen aus. Die Formalrevisionen werden überwiegend durch die Vorrevisionsstellen ausgeführt. Die Berichte des Rechnungshofes werden im Nationalrat vom Rechnungshofausschuss vorberaten und die darin enthaltenen Empfehlungen wenn möglich umgesetzt.

Im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten fällt auf, dass die Kompetenzen der Finanzaufsicht auf mehr Organe aufgeteilt sind. Zudem dient die Eidgenössische Finanzkontrolle mit 79 Etatstellen gleichzeitig der Bundesversammlung zur Ausübung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen und ihrer Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung sowie dem Bundesrat zur Ausübung seiner Aufsicht über die Verwaltung. Nach dem Studium der Finanzaufsicht in den benachbarten Ländern besteht kein Erfordernis, unser System in dieser Richtung zu ändern, doch besteht hierzu lande ein höherer Koordinationsbedarf zwischen den parlamentarischen und verwaltungsinternen Aufsichtsorganen.

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Koordination der Finanzkontrolle mit den Arbeiten der Verwaltungskontrolldienstes des Parlamentes und des Bundesrates

Mit der Schaffung der neuen Dienststelle für Verwaltungskontrolle des Bundesrates (VKB) und der Einsetzung der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) ist ein zusätzlicher Bedarf zur Koordination der Kontrollaufgaben innerhalb der Verwaltung entstanden. Die Finanzdelegation hat in ihren letzten drei Tätigkeitsberichten über die Koordination der Finanzkontrolle mit den Arbeiten der neuen Verwaltungskontrollstellen informiert. Seit 1990 hat sich die Koordination schon recht gut eingespielt. Die Verwaltungskontrolle des Bundesrates unterbreitet der Finanzdelegation jeweils das Jahresprogramm ihrer Kontrolltätigkeit.

Die Tätigkeit der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle wird der Finanzdelegation mit dem Jahresprogramm der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis gebracht.

Die Finanzdelegation musste feststellen, dass auch bei allseitig gutem Willen zur Zusammenarbeit und Koordination die Gefahr von Doppelspurigkeiten besieht. So kam es vor. dass die Verwaltungskontrollstellen auch die finanzielle Seite eines Problems beleuchteten. Durch diese Aufgabenerweiterung können sich Kompetenzüberschneidungen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle ergeben.

Anzumerken bleibt, dass insbesondere die Verwaltungskontrollstelle des Bundesrates über Kredite von über l ,55 Millionen Franken für Forschungs- und Entwicklungsaufträge verfügt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle begnügt sich mit 51 000 Franken für externe Aufträge.

Mit Zustimmung der Finanzdelegation wird die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Sekretariat der Geschäftsprüfungskommission Revisionsberichte zukommen lassen, die Bemerkungen über die Geschäftsführung enthalten. Es ist davon auszugehen, dass sich kleinere Geschäftsführungsprobleme vielfach auch im 45

Rahmen der Revision der Jahresrechnung erledigen lassen. Eine Globalzuweisung aller Revisionsberichte an die Geschäftsprüfungskommission könnte zu Doppelspurigkeiten führen, da sich bei komplexen Problemstellungen finanzielle und organisatorische Fragen zürn Teil schwer trennen lassen.

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Inspektionen bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland

Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland werden alle vier bis fünf Jahre inspiziert. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat in Absprache mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle für 1992 ein Programm erstellt: 33 Stellen (Botschaften, Missionen und Konsulate) in vier Kontinenten waren zu untersuchen. Die Finanzdelegation muss die Dossiers über die Revisionen, die ihr die EFK übermittelt, regelmässig prüfen.

Bei diesen Inspektionen wird die gesamte administrative, finanzielle und konsularische Tätigkeit der Schweizer Vertretungen unter die Lupe genommen; sie müssen überdies dazu beitragen, die technischen Kenntnisse aller nicht diplomatischen Beamten im Ausland zu vervollständigen und die unité de doctrine im EDA sicherzustellen. Diese Inspektionen beschränken sich nicht nur auf die Finanzaufsicht; sie beziehen auch die folgenden Bereiche mit ein: - die Organisation; der Inspektor muss sich äussern über den Personalbestand, den Zustand der Räumlichkeiten der Kanzlei, der Residenz und der Dienstwohnungen oder der von Beamten, die einen Wohnbeitrag erhalten, gemieteten Lokale; - die Verwaltung; sie umfasst die Führung des Matrikelregisters, die Registrierung und die Klassierung der Dokumente, die Ausstattung (Möbel und Maschinen), die Archivierung und die Inventarisierung; - die Haushalts- und Rechnungsführung; - die konsularische Tätigkeit; sie umfasst die Ausstellung von Bestätigungen und Bescheinigungen, die Anwendung der Gebührentarife, die Ausstellung von Visa und Pässen, Zivilstandsfragen, Unterstützungsfragen, die Durchführung der Militärkontrolle, die Militärsteuerpflicht und die Eintreibung dieser Steuer.

Das Programm beinhaltet überdies: - die Kontrolle über die Anwendung der Bestimmungen zur AHV, die für Schweizer Bürger im Ausland fakultativ ist; diese Versicherung wird mit Hilfe der Vertretungen verwaltet; - die Sicherheitsfragen, den Übermitllungs- und Chiffrierdienst.

Für die Direktion für Verwaltungsangelegenheiten und Aussendienst des EDA und für alle interessierten Dienststellen der Bundesverwaltung sind die Inspektionsberichte und die mündlichen Auskünfte nach jeder Mission eine Informationsquelle. Sie geben Aufschluss über allfällige Mängel beim Vollzug von Gesetzen, Verordnungen, Reglementen und Weisungen, mit dem die Schweizer Vertretungen im Ausland beauftragt sind.

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Kriterien für Defizitgarantien

Der Bundesrat hat wiederholt für Kongresse und für internationale Sportanlässe Defizitgarantien übernommen. Deshalb stellte sich die Finanzdelegation die Frage, ob solche Defizitgarantien nicht des öfteren wegen mangelnder Initiative der Organisatoren zu «garantierten Defiziten» führten.

Zu einer Stellungnahme aufgefordert, erklärte der Bundesrat, er wolle weiterhin an seinen Richtlinien über die Unterstützung des Bundes von Kongressen oder internationalen Sportanlässen, die er aufgrund von Bundesratsbeschlüssen von 1948,1951 und 1983 erstellt hat, festhalten. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat dann aufgrund dieser Beschlüsse Rundschreiben verfasst. So wird eine Defizitgarantie nur gewährt, wenn ein erhebliches Landesinteresse an der betreffenden Veranstaltung besteht, diese ohne Bundeshilfe nicht stattfinden könnte, beherbergende Gemeinde und Kanton sich zu gleichen Teilen am Defizit beteiligen und wenn das definitive, nach dem Grundsatz der Bruttodarstellung erstellte Budget dem .Beitragsgesuch beigelegt wird. Der Bundesrat betonte, die Organisatoren müssten ihr Budget vor der Veranstaltung und vor der Gewährung einer Defizitgarantie einreichen.

Die Finanzdelegation ist der Ansicht, zu den obenerwähnten Bedingungen müssten weitere Kriterien wie eine bessere Nutzung der Möglichkeit, Sponsoren zu suchen oder eigene Einnahmenquellen zu erschliessen. hinzukommen.

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Spezifikation der Bundesausgaben

Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes werden im Budget nach Bundesämtern, nach Sachgruppen des Kontenplans gegliedert. Wenn es zweckmässig erscheint, können sie noch weiter unterteilt werden. Jeder Kredit ist als eigener Budgetposten aufgeführt und mit einer siebenstelligen Zahl und einem Titel versehen. Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 1989 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) und von Artikel 4 der, entsprechenden Verordnung bedeutet Spezifikation, dass Kredite nur für den Zweck verwendet werden dürfen, der bei der Bewilligung festgelegt wurde. Die Spezifikation ist einer der Rechnungsführungsgrundsätze.

Die Finanzdelegation hat festgestellt, dass die 1991 eingeführte, verbesserte Darstellung der Staatsrechnung (VEREDA) verschiedene Fragen zur Spezifikation, insbesondere im Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl von Nachtragskreditbegehren, aufwarf. Tatsächlich kann der Kreditumfang je nach Budgetposten erheblich schwanken. So beispielsweise beim Bundesamt für Sozialversicherungen, wo ein Budgetposten über mehr als 3,8 Milliarden Franken - es handelt sich dabei um die AHV-Zahlungen - neben anderen Kreditposten von weniger als 10 000 Franken steht! Derartige Unterschiede gibt es in praktisch allen Kapiteln des Budgets. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass die Verteilung der Kredite auf die einzelnen Posten im Sinne buchhalterischer Transparenz von Zeit zu Zeit überdacht werden sollte. Sie ist indessen nicht gegen eine Zusammenfassung der Kredite, wenn dadurch das Budget übersichtlicher und die Verwaltungstätigkeit flexibler werden. Eine Untergliederung bestimmter Kredite könnte aber 47

die Transparenz der Rechnung verbessern und die interessierten Ämter zu einer strengeren Verwaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zwingen.

Die Eidgenössische Finanzyerwaltung (EFV) wies auf die Folgen hin, die eine mehr oder weniger strenge Einhaltung des Grundsatzes der Spezifikation haben kann. Der Umfang der Kredite der einzelnen Budgetposten und demnach auch der Spezifikationsgrad dieser Kredite können je nach Sachgruppe, Modalitäten der Verwendung und Verwaltung und nach Zweck varieren. Beispielsweise übersteigt im Budget 1993 der Zahlungskredit für die zivilen Bauten die 300 Millionengrenze. Er ist aber abgestützt durch detaillierte Botschaften, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat. Die Spezifikation lag also bereits vor, als das Parlament den Verpflichtungskredit bewilligte. Der Zahlungskredit muss demnach nicht mehr weiter aufgeschlüsselt werden. Nach Ansicht der EFV ist bei, den Sachausgaben 1 (Sachgruppe 31) der Spezifikationsgrad am ausgeprägtesten. Dadurch wird die Übersicht erschwert. Darum hat die EFV geprüft, ob die Sachausgaben anders gegliedert werden sollten.

Vor kurzem hat sie nun einen Vorschlag zur drastischen Reduktion der Budgetposten bei den Sachausgaben unterbreitet. Es liegt nun an den Finanzkommis: sionen, über diesen Vorschlag zu entscheiden.

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Bundeseigene Informationen über den EWR

Während der Sommersession 1992 beantragte der Bundesrat im Rahmen des ersten Budgetnachtrags 1992 des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten einen Kredit von 3 475 700 Franken. Dieser Kredit löste, bevor er bewilligt wurde, bei der Finanzdelegation und im Parlament heftige Debatten aus. Die Finanzdelegation musste einen Teil dieses Kreditbegehrens, nämlich 1,6 Millionen Franken, im Dringlichkeitsverfahren bewilligen. Aus diesen Gründen hat die Finanzdelegation auf Anfrage der Finanzkommissionen beschlossen, die Verwendung dieser Mittel aufmerksam zu verfolgen. Sie wollte insbesondere darauf achten, dass der Bund die Bevölkerung objektiv über den EWR informiert. : Der erwähnte Kredit war Bestandteil eines Globalkredits von 5 976 200 Franken, den der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 27. Januar beantragt hat. Im Herbst hatte die Finanzdelegation im Rahmen des zweiten Nachtrags zum Budget 1992 über den Kreditrest von 2 500 500 zu befinden. Er figurierte im Kapitel Bundeskanzler Die Verantwortlichen der Verwaltung haben der Finanzdelegation alle gewünschten Auskünfte gegeben, insbesondere über die Einzelheiten zum Budget,der Informationskampagne über die europäische Integration. Wiederholt informierten sie auch über den Stand der Verwendung der erwähnten Kredite.

Der Bundesrat betonte, er wolle sich unter keinen Umständen in einer Propagandakampagne engagieren, sondern lediglich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, sich aufgrund sachlicher Darstellungen im Hinblick auf die EWR-Abstimmung eine eigene Meinung zu bilden..

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Die Finanzdelegation konnte schliesslich feststellen, dass der vom Bundesrat beantragte und von den Räten bewilligte Spezialkredit nicht vollständig aufgebraucht wurde. Ende Dezember 1992 bestand ein Kreditrest von 455716 Franken.

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Personal- und Kreditgeschäfte Personalangelegenheiten

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Besoldungsgeschäfte

Gestützt auf eine Vereinbarung des Bundesrates mit der Finanzdelegation aus dem Jahr 1951 treten gewisse Personalmassnahmen nur mit der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte in Kraft. Darunter fällt die Höhereinreihung bisheriger und die Errichtung neuer Stellen in den Besoldungsklassen 30, 31 und der Überklasse, einschliesslich der Umbenennung von Stellen zum Vizedirektor oder zum stellvertretenden Direktor. Gegenstand der personalrechtlichen Vereinbarung bilden auch die Gewährung von Zuschlägen zur Besoldung sowie die Gewährung wiederkehrender Vergütungen ,an Bedienstete, die in der 26. Lohnklasse und höher eingereiht sind.

In der Berichtsperiode hat die Finanzdelegation zu 66 Personalgeschäften ihre Zustimmung gegeben. In mehreren Fällen vertagte sie ihren Entscheid und forderte weitere Unterlagen an. Zur Beurteilung von vier Begehren wurden zudem verschiedene Aussprachen mit Verwaltungsvertretern geführt. In einem Fall beschloss die Finanzdelegation auf dem Korrespondenzweg. Während der Berichtsperiode wurde ein Begehren auf Beförderung von der Finanzdelegation abgelehnt und eines zur Neubeurteilung an den Bundesrat zurückgewiesen.

Im Rahmen einer Aussprache wurden die Regelungen betreffend Rückwirkung bei Beförderungen und Besoldungserhöhungen behandelt. Grundsätzlich sind Beförderungen der Finanzdelegation rechtzeitig vorzulegen, damit sie zum vorgesehenen Termin in Kraft treten können. Auf rückwirkende Beförderungen kann eingetreten werden, wenn gerechtfertigte Beförderungsanträge infolge Reorganisation zurückgestellt werden müssen, Änderungen als Folge von Revisionen der Ämterklassifikation stattfinden, die Verzögerungen sich als verwaltungsbedingt ohne Verschulden des Betroffenen erweisen sollen sowie bei Wiedererwägungs-, Begutachtungs- und Beschwerdefällen.

Im Zusammenhang mit der Neubesetzung einer Stelle setzte sich die Finanzdelegation mit der Frage des Gleichgewichts bei der Ämterklassifikation auseinander.

Sie erachtete eine Zurückslufung der Stelle unter Gewährung einer Zulage ad personam als ein geeignetes Mittel, den aktuellen Gegebenheiten wie den zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Ein Antrag bezüglich Höhereinreihung einer Funktion verbunden mit einer Beförderung musste unter Hinweis auf früher getroffene Beschlüsse abgelehnt werden. Die Argumente für eine Neubewertung der Stelle reichten nach Dafürhalten der Finanzdelegation nicht aus, um eine Neucinreihung vorzunehmen.

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Flexibilisierungsverordnung

Die Finanzdelegation,befasste sich seit ihrer letztjährigen Berichterstattung (vgl.

Bericht der Finanzdelegation 1991/92, Ziff. 313) im Zusammenhang mit der Verordnung des Bundesrates über das Dienstverhältnis von Generalsekretären und Informationschefs der Departemente vom 30. Januar 1991 (SR 172.221.104.1) mit drei weiteren Mutationen. Während es,sich in einem Fall um die Unterstellung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses unter die Flexibilisierungsverordnung und in einem zweiten um eine Neueinstellung handelte, konnte die Finanzdelegation im dritten Fall erste Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der.

Beendigung eines flexibilisierten Dienstverhältnisses sammeln.

Wie bereits früher festgehalten, verfolgt die Finanzdelegation die Entwicklung der Flexibilisierungspraxis aufmerksam. Da mit der Umgestaltung eines Dienstverhältnisses insbesondere auch Fragen der Entschädigung bei der Auflösung verbunden sind, legt sie grossen Wert darauf, dass ihr alle Flexibilisierungen unterbreitet werden, auch wenn diese sich zur Zeit noch nicht als besoldungsrelevant erweisen und deshalb keine unmittelbare Gehaltserhöhung nach sich ziehen.

Gemäss Artikel 4 Absatz l Buchstabe b der Verordnung ist bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine einmalige Kapitalabfindung in der maximalen Höhe von drei Jahresbesoldungen vorgesehen. Dazu kommen die Leistungen gemäss Artikel 32 der EVK-Statuten. Die Finanzdelegation vertritt weiterhin die Auffassung, dass diese unüblich hohe Abgangsentschädigung nur in den seltensten Fällen zur Anwendung gelangen sollte. Die erste Auflösung eines flexibilisierten Dienstverhältnisses erfolgte während der Berichtsperiode. Auf eine Ausrichtung einer Abgangsentschädigung wurde entsprechend den restriktiven Anforderungen der Finanzdelegation von Bundesratsseite verzichtet. Der Nachfolger im Amt wurde ebenfalls gemäss Flexibilisierungsverordnung eingestellt.

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Akteneinsicht in Personalgeschäfte des Bundesrates

Artikel 50 Absatz 6 des Geschäftsverkehrsgeselzes hält fest: 8

Soweit die Finanzdelegation es zur Erfüllung ihrer Aufgabe als notwendig erachtet, hat sie das unbedingte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt in Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von allen Dienststellen die zweckdienlichen Auskünfte zu verlangen.

Um die Einreihung und Besoldung von neu gewählten Stelleninhabern auch in bezug auf die herrschenden Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt beurteilen zu können, erachtet es die Finanzdelegation als unerlässlich, jeweils eine Liste mit den Bewerbern für die zur Diskussion stehenden Chefbeamtensteilen zu erhalten. Der Bundesrat stellte sich in mehreren Schreiben unter Berufung auf Datenschutzüberlegungen und seine Kompetenz bezüglich Gliederung der Verwaltung gegen ein solches Vorgehen. Er zeigte sich jedoch gewillt, der Finanzdelegation bei Wahlgeschäften auf Anfrage hin Auskunft zu geben, wenn er seinen finanziellen Ermessensspielraum bei der Einreihung und/oder den Zulagen nach oben voll ausgeschöpft hat. Mit der vereinbarten Einsichtsgewährung in die entspre50

chenden Akten will die Finanzdelegation sicherstellen, dass sie ihren Auftrag vollumfänglich wahrnehmen kann.

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Zulagewesen des Bundes

Angesichts der sich weiter verschlechternden Lage der Bundesfinanzen pflegte die Finanzdelegation mehrere Aussprachen über das Zulagewesen im Bund. Sie stellte fest, dass vom gesamten Besoldungsbudget der allgemeinen Bundesverwaltung für das Jahr 1992 rund 5 Prozent auf Zulagen entfallen. Der betragsmässig grösste Anteil betrifft weitverbreitete .und gesetzlich, garantierte Zulagen wie zum Beispiel Familien- und Kinderzulagen sowie Ortszulagen.

Neben Sparüberlegungen stehen in erster Linie Fragen der Rechtsgleichheit zwischen den einzelnen Zulagearten und -empfängern im Vordergrund. Um Gesamlumfang und Struktur des Zulagewesens noch detaillierter zu erfassen, werden zur Zeit auch die PTT- und SBB-Betriebe in die Erhebung miteinbezogen. Die Finanzdelegation wird die Angelegenheit auch im folgenden Geschäftsjahr sorgfältig weiterbegleiten.

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Wohnungsfürsorge zugunsten des Personals aus Mitteln der Eidgenössischen Versicherungskasse

Die Finanzdelegation liess sich eingehend über die Praxis und das Ausmass der Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter des Bundes und der Regiebetriebe orientieren. Sie kommt zum Schluss. dass weder die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) noch die Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) Objekte für das eigene Personal erwerben oder vermieten. Deren Mittel werden lediglich für die Finanzierung von Wohnbaugenossenschaften und Eigenheimen bereitgestellt. Die Zinskonditionen bei Darlehen an Genossenschaften bewegen sich zwischen 1 Prozent und 0,75 Prozent unter derjenigen für I.-Rang-Hypotheken bei der Berner Kantonalbank. In Ballungszentren mit starker Wohnungsnot erwirbt der Bund zudem Bauland, welches für 90 Jahre im Baurecht zur Verfügung gestellt wird.

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Überblick über die bewilligten dringlichen Kredite

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Behandlung der Nachtragskredite

Die Artikel 18 Absatz l und 31 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 6! 1.0) verpflichten den Bundesrat, vor der Bewilligung dringlicher Nachtragsund Zusatzkredite die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen. Angesichts der misslichen Finanzlage des Bundes und der düsteren Zukunftsprognosen beschloss die Finanzdelegation vergangenes Jahr (vgl. Bericht der Finanzdelegation 1991/92. Ziff. 321), eine weitaus restriktivere Praxis bei der Gewährung von Vorschüssen einzuschlagen und die Begehren bei nicht stichhaltiger Begründung in bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit auf den ordentlichen Nachtragskreditweg zu verweisen, d. h. vor die Finanzkommission und das Parlament zu brin51

gen. Nichtsdestoweniger wurden der Finanzdelegation in der Berichtsperiode über hundert Begehren auf vorzeitige Genehmigung zugeleitet.

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Verpflichtungskredite

Die Finanzdelegalion hatte sich zu insgesamt zehn Verpflichtungskrediten im Betrag von rund 61 Millionen Franken zu äussern. Abgelehnt wurde ein Begehren von 2,2 Millionen Franken. In mehreren Fällen verlangte sie zusätzliche Informationen über die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Kreditbegehren. Zur Behandlung eines Verpflichlungskredits von hoher Dringlichkeit fasste die Finanzdelegation einen Beschluss auf dem Korrespondenzweg.

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Dringliche Nachträge

Von 102 Zahlungskrediten im Betrag von rund 1323 Millionen Franken, zu welchen die Finanzdelegalion Stellung zu nehmen hatte, ersuchte sie den Bundesrat in 18 Fällen, bei denen sie das Kreditbegehren nicht für dinglich hielt, den ordentlichen Nachtragsweg einzuschlagen. Bei sechs Krediten stellte die Verwaltung ein Wiedererwägungsgesuch. In fünf Fällen forderte die Finanzdelegation schriftliche Berichte über die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Kreditbegehren an, in weiteren fünf Fällen führte sie eine eingehende Aussprache mit den entsprechenden Departementsvorstehern. Die ausserordenlliche Dringlichkeit von drei Zahlungskrediten im Umfang von 3 Millionen Franken erforderte entsprechende Korrespondenzbeschlüsse.

Einen Rekordwert erreichte die Bevorschussung eines Darlehens an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung im Betrage von 600 Millionen Franken, dem am 17. März 1993 zugestimmt wurde. Die Finanzdelegation drückte gegenüber dem Bundesrat ihre Besorgnis über die rasche Erschöpfung des Ausgleichsfonds sowie über die trüben Aussichten für die künftige Entwicklung und Rückzahlung der Darlehen aus. Angesichts der gesellschaftlichen und finanziellen Tragweite des Problems entschied sich die Finanzdelegation, von ihrer ansonsten zurückhaltenden Informationspraxis abzusehen und in einem Pressecommuniqué die breitere Öffentlichkeit über die Lage ins Bild zu setzen. Der Darlehensbedarf für das Jahr 1993 wird unter Berücksichtigung der stetig steigenden Arbeitslosenzahlen auf insgesamt 3,6 Milliarden Franken geschätzt. Der Fehlbetrag im Arbeitslosenversicherungsfonds ist je zur Hälfte durch Darlehen von Bund und Kantonen zu decken. 500 Millionen bewilligten die eidgenössischen Räte bereits im Dezember 1992 mit dem Voranschlag 1993. Der Bund muss weitere 1,3 Milliarden Franken mit dem ersten Nachtrag zum Budget 1993 gewähren. Damit der Fonds der Arbeitslosenversicherung seinen Verpflichtungen, bis Mitte Jahr nachkommen kann, bewilligte die Finanzdelegation den Betrag von 600 Millionen Franken als Vorschuss. ,

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Schwerpunkte der näheren Prüfung nach Departementen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Ausbau der diplomatischen und konsularischen Vertretungen

In der Folge der politischen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa stellt sich für die Schweiz die Frage nach einem Ausbau des diplomatischen und konsularischen Vertretungsnetzes. Der Bundesrat beantragte in diesem Zusammenhang mit den beiden Nachträgen zum Voranschlag 1992 verschiedene Kreditbegehren.

Die Finanzdelegation bestritt die Notwendigkeit einer angemessenen Vertretung in den neuen Staaten in materieller Hinsicht nicht, gab jedoch zu bedenken, dass angesichts der misslichen Lage der Bundesfinanzen der Weg des ordentlichen Budgetverfahrens bzsv. einer Sonderbotschaft an die eidgenössischen Räte zu beschreiten sei.

Anhand eines seit langem vorgesehenen Kaufs von Büroräumlichkeiten für ein schweizerisches Generalkonsulat im Ausland liess sich die Finanzdelegation zudem über verschiedene Hindernisse bei der Beschaffung von Räumlichkeiten für die Auslandsvertretungen informieren. Im Sinne einer Verstärkung der Finanzaufsicht wird sich die Finanzdelegation inskünftig vermehrt mit finanziellen Fragen zur Aussenpolitik auseinandersetzen. Entsprechende Massnahmen wurden bereits in die Wege geleitet.

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Rahmenkredite Osteuropahilfe

Die Politische Direktion resp. das Büro für die Zusammenarbeit mit Osteuropa (BZO) und das Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) sind für die Verwaltung der zwei Rahmenkredite «Osteuropa» zuständig. Sowohl bei der Revision im Sommer 1992 wie auch bei der mitschreitenden Prüfung hat die EFK beim BZO verschiedene Schwachstellen festgestellt. Zu bemängeln war insbesondere, dass interne Richtlinien bzw. Weisungen für die administrativen Abläufe wie Budgetierung, systematische Projektüberwachung und Schlussberichte fehlten. Zudem genügte die für die finanzielle Überwachung notwendige Buchhaltung den an eine Projektbuchhaltung gestellten Anforderungen nicht. Die Verantwortlichen des Amtes haben Massnahmen eingeleitet, um diese Mängel zu beheben. Bedingt durch personelle Überlastung verzögern sich jedoch diese Arbeiten, und auch die in Aussicht gestellten Erfolgskontrollen nach Abschluss grösserer Projekte konnten noch nicht durchgeführt werden. Hingegen wurden mit einzelnen externen Beratern tiefere Tarife vereinbart. Beim BAWI war lediglich die Frage der Zuständigkeiten bei der finanziellen Abwicklung mit der Exportrisikogarantie offen, die anlässlich einer Sitzung mit den beteiligten Stellen geklärt werden konnte.

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Budgetrubrizierung bei den Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit

Die Beiträge an laufenden Ausgaben (Sachgruppe 36) der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) waren in den Jahren 1989 bis 53

1991 auf vier Budgelrubriken der Finanzrechnung aufgeteilt: allgemeine Beiträge an internationale Organisationen, Beiträge für bestimmte Aktionen schweizerischer und internationaler Organisationen, eigene Projekte des Bundes und begleitende Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Diese Gliederung brachte dem Amt einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand, da die von der DEH unterstützten Projekte oft in Zusammenarbeit mit Drittländern oder mit lokalen Organisationen durchgeführt werden und die zu erwartenden Auszahlungen in einer Periode nur schwer voraussehbar sind.

Um die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu können, wurden mehrere Nachtragskredite notwendig, welche durch Kreditsperrung auf anderen Rubriken aufgefangen werden konnten. Die Finanzdelegation hat ihre Zustimmung für eine Reduktion auf zwei Rubriken unter der Bedingung gegeben, dass auch in Zukunft bei-der Darstellung des Gesamtbudgets die Transparenz sichergestellt wird.

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Kreditpraxis der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH)

Ausgehend von zahlreichen Nachtragskreditbegehren und Kreditübertragungen richtete die Finanzdelegation ihr Augenmerk 1992/93 verstärkt auf Fragen betreffend Kreditverwaltung und -gewährung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Neben Berichten zu diversen Detailbereichen diente vor allem die Aussprache mit den verantwortlichen Verwaltungsvertretern der aufschlussreichen Erläuterung unterschiedlicher Themenkreise.

Über die geltenden Entschädigungsansätze für Experten und Konsulenten liess sich die Delegation mehrmals eingehend orientieren. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass die vom Bund eingesetzten finanziellen Mittel zum grössten Teil den betroffenen Ländern und Menschen direkt zugute kommen sollen. Der Verwaltungsaufwand ist daher auf das erforderliche Mindestmass zu beschränken.

Da sich in der Entwicklungszusammenarbeit neben dem Bund eine Vielzahl weiterer Akteure engagieren (ini. Organisationen, Kantone, Gemeinden, private Hilfswerke usw.), ist der Koordination und Vermeidung von Doppelspurigkeiten eine grosse Bedeutung beizumessen. Ebenso kommt einem effizienten System der Evaluation und Erfolgskontrolle eine nicht zu unterschätzende Rolle zu. Die Finanzdelegation wird sich nächstens anhand eines konkreten Schwerpunktprogrammes vertieft mit Fragen des Projeklmanagements auseinandersetzen.

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Eidgenössisches Departement des Innern

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Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): Expertisen

Mit einem Jahreskrcdit von rund 9 Millionen Franken für «Forschungs- und Entwicklungsaufträge» verfügte das BUWAL im Berichtsjahr über eine beträchtliche Summe für Expertisen und Gutachten. Im Rahmen der mitschreitenden Finanzaufsichl mussle die Eidgenössische Finanzkontrolle verschiedentlich das 54

Prinzip der Jährlichkeit in Erinnerung rufen. So wurden beispielsweise kurz vor Jahresende Verträge abgeschlossen, um noch im selben Jahr den überwiegenden Teil der Vertragssumme an den Beauftragten überweisen zu können.

Im Zusammenhang mit dem Expertenauftrag über die «Europäische Integration und ökologische Folgen für die Schweiz» wurde der ursprüngliche Kreditrahmen überschritten. Daneben stellte sich für die Finanzdelegation die grundsätzliche Frage, weshalb der Auftrag an eine externe Stelle vergeben wurde und nicht vom BUWAL selbst erfüllt werden konnte. Das EDI sicherte in seiner Stellungnahme zu, fortan die Vergabe von Expertenaufträgen restriktiver zu handhaben.

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Vergünstigte Überlassung von Büroräumlichkeiten durch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH)

Die Finanzdelegation beauftragte die EFK, bei den ETH abzuklären, in welchen Fällen Gratisleistungen des Bundes, insbesondere die vergünstigte Überlassung von Räumlichkeiten, tatsächlich gerechtfertigt sind. Im Vordergrund dieser Prüfungen standen Organisationen mit wirtschaftlicher Zielsetzung.

In der Folge wurden vor allem jene Fälle eingehend geprüft, bei denen möglichst bald eine Korrektur bzw. Anpassung der Miete als notwendig erschien. So konnten bei zehn verschiedenen Organisationen der ETHZ und ETHL bereits eine Anpassung der Miete auf 1993 erreicht werden; in fünf weiteren Fällen soll demnächst ebenfalls eine Anpassung erfolgen.

Die aus den erwähnten Sofortmassnahmen resultierenden jährlich wiederkehrenden Mehreinnahmen beziffern sich auf schätzungsweise rund 100 000 Franken.

433

Revision des Vollzugsrechtes des Bundesrates über den ETH-Bereich

Um den Vollzug der neuen ETH-Gesetzgebung vom 4. Oktober 1991 zu regeln, erlicss der Bundesrat am 13. Januar 1993 diverse Verordnungsänderungen. Ein Hauptmerkmal stellt die weitgehende Flexibilisierung im Bereich der finanziellen Kompetenzen des ETH-Rates durch vermehrte Ausnahmen zum Finanzhaushallsgesetz (Jährlichkeits- und Spezifikationsprinzip) dar. Die Finanzdelegation unterhielt sich mit dem Vorsteher des Finanzdepartementes über die Konsequenzen der neuen Ordnung für die Ausübung der parlamentarischen Finanzaufsicht.

Sie'legt in diesem Zusammenhang grösslen Wert auf eine transparente Berichterstattung durch den ETH-Rat gegenüber den Finanzkommissionen anlässlich der Beratungen zum Budget und zur Slaalsrechnung. Entsprechende Massnahmen stehen in Vorbereitung.

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Zentrum für die Wissenschaften der Rebe und des Weins

Die Finanzdelegation befasste sich mit den Bestrebungen zur Schaffung eines Instituts für Wissenschaften der Rebe und des Weins. Da sich die Forschungsanstalten Changins und Wädenswil mit dem gleichen Fachgebiet befassen und zurzeit 55

eine Straffung der Organisation der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten geprüft wird, ersuchte die Finanzdelegation den Bundesrat abzuklären, ob ein Bedürfnis für ein neues, vom Bund subventioniertes Institut, besieht.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Ausgaben im Asylbereich

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) erlebte nach vielen Jahren der stürmischen Entwicklung und Vergrösserung im Berichtsjahr erstmals eine Phase der Konsolidierung. Das Jahr 1992 war durch eine deutlich unter den Prognosen liegende Gesuchsentwicklung gekennzeichnet. Statt der erwarteten 40 000 neuen Gesuche hatte sich das BFF mit 17 960 neuen Bewerbungen zu befassen. Festzuhalten ist, dass die Staatsrechnung deutlich weniger stark belastet wurde als im Vorjahr. Die Ausgaben für die Flüchtlingshilfe im Inland reduzierte sich 1992 gegenüber der Rechnung 1991 um knapp 11 Millionen Franken auf 687 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 1992 ist sogar ein Rückgang um 92 Millionen Franken zu verzeichnen.

Die Finanzdelegation sah sich veranlasst, die Bundesbeiträge an die Hilfswerke im Asylbereich einer genaueren Prüfung zu unterziehen. 15 Kantone haben die Asylantenbetreuung ganz oder teilweise an die Hilfswerke abgetreten. Ein Drittel der Gesamtausgaben des BFF fliessen direkt oder indirekt an die Hilfswerke.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung war abzuklären, ob die Hilfswerke die vom Bund abgegoltenen Aufgaben effizient erfüllen. Es zeigte sich, dass diese Frage differenziert zu beantworten ist. Zwar machte die Flüchtlingsbetreuung nach der Einführung von pauschalen Abgeltungen Fortschritte. Die von den Hilfswerken bezahlten Löhne entsprechen in der Regel dem Niveau der kantonalen Angestellten.

Eine Tatsache ist, dass die Tätigkeit der Hilfswerke im Asylbereich eine wesentliche wirtschaftliche Komponente aufweist. Inzwischen besteht bei der Asylbewerberbetreuung eine gewisse Konkurrenz. Es gibt heute auch gewinnorienlierte Organisationen, die Aufgaben in der Asylfürsorge übernehmen möchten.

Positiv zu vermerken ist, dass das BFF die kantonalen Fürsorgedirektoren aufgefordert hat, die bestehenden Unterbringungsstrukturen zu optimieren.. Dabei ging es in erster Linie darum, von Hotelplazierungen und Unterbringungen in Mietwohnungen abzusehen und die günstigeren Gemeinschaftsunterkünfte zu benützen. Vorfinanzierungsprojekte von Kantonen für Asylbewerber konnten sistiert und auslaufende Verträge zu besseren Konditionen neu abgeschlossen werden.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) konnte im Berichtsjahr feststellen, dass das BFF den finanziellen Aspekten vermehrt Aufmerksamkeit
schenken konnte. Mit Unterstützung der Finanzdelegation wurde eine zusätzliche Stelle für die externe Prüfungstätigkeit bei der EFK geschaffen. Revisionen wurden in den Kantonen Bern, Nidwaiden, Solothurn und Neuenburg sowie beim Schweizerischen Roten Kreuz und dem Christlichen Friedensdienst durchgeführt. Die EFK stellte fest, dass die vom BFF erlassenen Weisungen nicht immer korrekt interpre56

tiert und eingehalten werden. Die Fehler betrafen zur Hauptsache die Abgrenzung der Verwaltungskostenpauschale sowie die Abgrenzung der Betreuerlöhne.

Die beanstandeten Belastungen der Bundeskasse beliefen sich auf rund l ,5 Millionen Franken.

Das BFF und die EFK arbeiten eng mit den kantonalen Finanzkontrollen zusammen, damit diese in ihrem Bereich die Anforderungen des Bundes an die Rechnungen der Hilfswerke sicherstellen.

Die EFK wird ihre intensive Kontrojltätigkeit fortsetzen. Ziel ist es, alle Kantone und Hilfswerke, welche für ihre Fürsorgetätigkeit im Asylbereich Bundesbeiträge erhalten, zu überprüfen.

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Inspektion bei der Asylrekurskoniniission (ARK)

Die Sektion 3 der Finanzdelegation führte einen Antrittsbesuch bei der ARK durch. Die ARK als Spezialverwaltungsgericht wurde mit Parlamentsbeschluss vom 22. Juni 1990 geschaffen. Sie hat ihre Arbeit am 1. April 1992 in einem neuen Verwaltungsgebäude an der Webergutstrasse 5 in Zollikofen aufgenommen. Die ARK soll endgültig über Entscheide des Bundesamtes für Flüchtlinge befinden, d. h. über die Verweigerung des Asyls, über das Nichteintreten auf ein Asylgesuch, über die Wegweisung und über die Beendigung des Asyls.

Sie setzt sich aus 29 vollamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, die durch den Bundesrat gewählt werden. Der Kommission steht ein Präsident vor.

Der Präsident führt den Vorsitz in der gesamten Kommission, in der Präsidentenkonferenz und im Verwaltungsausschuss. Die ARK gliedert sich in sieben Kammern mit je vier Richtern.

Neben den üblichen Anfangsschwierigkeiten wie Kompetenzfragen auf allen Funktionsstufen ergeben sich bei der ARK spezifische Zielkonflikte zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen. Die interne Weisung lautet: Die Entscheide sollen so gut wie nötig upd nicht so gut wie möglich sein.

Die ARK hat eine eigene EDV-Lösung gewählt, die in der Kommunikation mit dem Bundesamt für Flüchtlinge etwelche Schwierigkeiten bereitet.

Die ursprüngliche Vorgabe des EJPD belief sich jährlich auf rund 20000 Entscheide. Sie sollten bis Ende 1992 erreicht werden. Die Entscheidungskapazität im Monat Juli 1992 betrug rund 50 Prozent der Soll-Vorgabe. Die ARK behandelte in der Anfangsphase weniger Fälle als der Beschwerdedienst des EJPD in der Endphase, doch hatte dieser eher die leichteren Fälle entschieden. Infolge der neu zu entscheidenen Fälle ist der Pendenzenberg der zu .behandelnden Beschwerden bei der ARK von 6200 auf 8700 angewachsen.

Der Einnahmenausfall wegen nicht bezahlter Verfahrenskosten ist unannehmbar. Von April 1992 bis zum 10. August 1992 wurden von der ARK Urteile mit einem Gebührenvolumen von 647 000 Franken gefällt. Davon sind bis zum 19. August 1992 gerade 32 650 Franken an Gebühren bezahlt worden. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass diesem Missstand entgegengewirkt werden sollte.

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Enipfangsstellen für Asylbewerber

Die Finanzdelegation hatte über einen dringlichen Verpflichtungskredit; für den Umbau eines Geschäftshauses zu einer Empfangsstelle für Asylbewerber zu entscheiden. Die Empfangsstelle umfasst neben Befragungs- und Büroräumen für zwölf Beamte Räume für die Unterbringung von 100 Asylbewerbern sowie eine Notschlafstelle mit 100 Betten. Die Miete beträgt 695 000 Franken pro Jahr. Mit dem dringlichen Verpflichtungskredit von 1,3 Millionen Franken sollen die Umbauarbeiten finanziert werden. Wegen Überschuldung der Liegenschaft erhielt der Besitzer keinen Bankkredit, um die ursprünglich vorgesehenen Umbauarbeiten selber vornehmen zu können.

Die Finanzdelegation bewilligte zwar den dringlichen Zusatzkredit. Ein Rücktritt vom Mietvertrag hätte erhebliche Kosten verursacht. Sie hatte aber wenig Verständnis für die Tatsache, dass angesichts des breiten Einbruchs auf dem Liegenschaftsmarkt keine billigere Alternative zur Verfügung stand. Sie verlangte zudem eine Abklärung, ob eine Kaufmöglichkeit für den Bund bei der fraglichen Liegenschaft besteht.

Nach Abklärungen des Liegenschaftsdiensles der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) kommt für den Bund ein Erwerb der fraglichen Liegenschaft höchstens im Betrag von 7,6 Millionen Franken in Frage, was erhebliche Abschreibungen vom Fremdkapital seitens der Gläubiger implizieren würde. Die Finanzdelegation stellte fest, dass die Bundesverwaltung über keine einheitlichen Richtlinien zur Beurteilung von Mietverträgen verfügt. Die EFV wendet bei der Begutachtung und Prüfung von Mietangeboten offensichtlich strengere Massstäbe an als das bei der Empfangsstelle federführende Bundesamt für Flüchtlinge. Ausbauinvestitionen sollten in Liegenschaften nur getätigt werden, wenn das Mietverhältnis längerfristig für 10-15 Jahre mit einer Option für weitere fünf Jahre gesichert werden kann. Im Rahmen einer sorgfältigen Planung des Innenausbaus mit dem Eigentümer hätte der dringliche Zusatzkredit vermieden werden können. Offen bleibt, wie die Umbaukosten des Bundes bei einem allfälligen Konkurs des Eigen^ tümers geschützt werden könnten.

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Eidgenössisches Militärdepartement

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Inspektion beim Bundesamt für Rüstungsbetriebe (BRBT)

Die Sektion 3der Finanzdelegation führte eine Inspektion beim BRBT durch.

Die Dienststelle, bestehend aus den sechs Eidgenössischen Rüstungsbetrieben und der Direktion BRBT, befindet sich in einer ausgesprochenen Umbruchphase. Die Grundsätze der Unternehmungspolitik besagen, dass das BRBT im wesentlichen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen analog einem privatwirtschaftlichen Industrieunternehmen geführt wird. Bei Rüstungsaufträgen gemessen die Offerten des BRBT keine präferenzielle Behandlung mehr. Die Kapazitäten müssen dem langfristigen Geschäftsgang angepasst werden.

Das Rechnungswesen ist so ausgebaut, dass es als Führungsinstrument dienen kann. Bestimmungen über die Finanzierungsstruktur, die Gewinnverwendung, die Preisgestaltung und die Berichterstattung sind im Finanzhaushaltgesetz oder 58

in einer Verordnung des Bundesrates über das BRBT geregelt. Bei der Kalkulation sind Gewinnzuschläge nicht gestattet.

In der Zusammenarbeit mit den Unterhaltsbetrieben ergeben sich gewisse Doppelspurigkeiten. Die Unterhaltsbetriebe werden noch als aufwandlastige Verwaltungseinheilen ohne Kostenkenntnisse geführt. Die Erhaltung von Arbeitsplätzen in abgelegenen Regionen hatte bisher absolute Priorität vor Rationalisierungsüberlegungen, die in den Rüstungsbetrieben weiter gediehen sind. Die Konzeption der grossen Reparaturtiefe mit dezentraler Durchführung wird im Rahmen von Armee 95 und EMD 95 zu überprüfen sein.

Die Sektion 3 der Finanzdelegation nahm von der eingeleiteten Redimensionierung der eidgenössischen Rüstungsbetriebe Kenntnis. Der Personalbedarf wird sich von 4400 Stellen im Jahr 1992 auf etwa 3300 Stellen,TM Jahr 1997 zurückbilden. Seit 1990 hat bereits ein Abbau von über 500 Stellen unter Ausnützung der normalen Personalfluktuation stattgefunden.

Die Zielvorgabe des Personalabbaus kann nicht mehr durch die übliche Fluktuation erreicht werden. Vorsorglich sind folgende Massnahmen getroffen worden: - 566 Wiederwahlvorbehalte in der Wahlperiode 1993-1996 - 174 vorzeitige Pensionierungen mit Sozialplan - 331 Angestellte wurden nicht in den Beamtenstatus überführt Die Reslrukturierung führt zu einem Rückgang der Investitionen von 117 Millionen im Jahr 1992 auf 62 Millionen Franken im Jahr 1997. Anlagen, die nicht mehr -benötigt werden, sind ausserordentlich abzuschreiben. Bei gewissen Anlagen stellt sich die Frage, ob sie aus kriegswirtschaftlichen Gründen zur Bewahrung des Know-how aufrechtzuerhalten sind. Dafür sollten auch Rückstellungen gemacht werden können.

Die. Bedeutung des Zivilgeschäfts ist für die Rüstungsbetriebe relativ gering und dürfte auch bei grossen Anstrengungen noch lange unter 15 Prozent des gesamten Umsatzvolumens bleiben. Zur Schaffung neuer, ziviler Arbeitsplätze auf dem Areal der Rüstungsbetriebe stehen zudem die Möglichkeit der Abtretung oder Vermietung von Liegenschaften sowie die Ansiedlung privater Firmen in Miete oder im Baurecht offen. Das, BRBT darf die Privatwirtschaft auf bestehenden Märkten nicht übermässig konkurrenzieren. Die Finanzdelegation legt Wert darauf, dass die eng gezogenen Freiräume für die Rüstungsbetriebe gewahrt bleiben.

Die Bedeutung
des Zivilgeschäfts wird relativ zunehmen, doch sind einer absoluten Ausdehnung des Geschäftsvolumens ordnungs- und konjunktürpolitisch enge Grenzen gesetzt. Da die GRD viele Rüstungsgüter in der Privatwirtschaft des In- und Auslands bestellt und auch die Rüstungsbetriebe private Lieferanten beiziehen, dürften rund 80 Prozent der Rüstungsausgaben letztlich in die Privatwirtschaft fliessen.

Soweit die Amtsstelle den Abbau abschätzen kann, sind die planerischen Vorkehren getroffen worden. Schwierig wird die Situation für die Rüstungsbetriebe, wenn aufgrund politischer Entscheidungen zusätzliche Kürzungen bei den Rüstungsausgaben vorgenommen werden. Die Rahmenoedingungen werden politisch gesetzt. Die Finanzdelegation nimmt Kenntnis von den eingeleiteten Redimensionierungsmassnahmen beim Personal und bei den Investitionen. Als schmerzhafte Konsequenzen sind beim Personalabbau die damit verbundenen 59

menschlichen Probleme zu erwähnen. Insgesamt darf dem ERBT attestiert werden, dass die Betriebe gut geführt werden.

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Festungsmaterialpark Bitten

Im Januar 1989 wurde der Neubau eines zentralen Materialparks für das Bundesamt für Genie und Festungen 1 (BAGF) in der Linthebene gestoppt, nachdem schon über 13 Millionen Franken ausgegeben worden waren. Der bewilligte Objektkredit belief sich auf total 48,3 Millionen Franken.

Anlässlich der Inspektionssitzung der Sektion 7 (Bauten) der Finanzkommission des Nationalrates vom 23724. August 1990 wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, beim Projekt Festungsmaterialpark Bilten die Frage der Verantwortlichkeit und der sich daraus ergebenden Schadenersatzforderungen des Bundes abzuklären. Der Auftrag der Arbeitsgruppe ging im Berichtsjahr an die Finanzdelegation über. Die Finanzdelegation nahm davon Kenntnis, dass 1992 Verhandlungen über den Verkauf der Liegenschaft geführt wurden. Ein Rechtsgutachten sieht die Wurzel des gescheiterten Bauvorhabens im Ungenügen der Organisation und der Aufgabenverteilung sowohl beim BAGF als auch beim Amt für Bundesbauten (AFB). Dem Projektdelegierten sind Versäumnisse zur Last zu legen. Die Finanzdelegation klärte bei den betroffenen Departementen ab, ob eine Verantwortlichkeitsklage gegen fehlbare Beamte erhoben wird. Das EMD und das EDI stellten gestützt auf ein Rechtsgutachten keine öffentlichrechtliche Verantwortlichkeit von Beamten fest, die Anlass zu vermögensrechtlichen Forderungen aus Haftungsrecht sein könnte. Es dürfte kaum möglich sein, den betroffenen Beamten Grobfahrlässigkeit vorzuwerfen, weil der Fehler vielmehr in der gesamten Organisation als bei einzelnen Personen lag. Die beiden Departemente hielten es trotzdem für angebracht, eine Administrativuntersuchung durch eine verwaltungsexterne Persönlichkeit durchführen zu lassen. Damit lassen sich Fragen hinsichtlich Verantwortlichkeit und allfälliger disziplinarrechtlicher Konsequenzen endgültig klären. Zu erwähnen ist, dass entscheidende Ereignisse aus den achtziger Jahren datieren und wichtige Hauptbeteiligte nicht mehr im Bundesdienst stehen oder verstorben sind. Sofern mit dem beteiligten Architekten und dem Ingenieur keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird die Eidgenössische Finanzverwaltung nach dem Feststehen des Schadens im laufenden Jahr allenfalls Klage einreichen.

453

Preisprüfungen

Am 20. Juni 1988 beschloss der Bundesrat eine Ergänzung von Artikel 4a der Verordnung vom 8. Dezember 1975 über das Einkaufswesen des Bundes (Einkaufsverordnung SR 172.056.13). Danach müssen die Einkaufsstellen des Bundes bei fehlendem Wettbewerb ein Einsichtsrecht in die Kalkulation des Lieferanten vereinbaren. Die Finanzdelegation lässt sich aufgrund der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) regelmässig über die einzelnen Geschäfte und Ergebnisse sowie über die notwendigen Massnahmen orientieren.

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Die Finanzkontrolle hat sich mit der Koordination zu befassen, kann aber auch Prüfungen vornehmen, wenn sie dies als nötig erachtet. Sie führte unmittelbar nach Inkrafttreten des Beschlusses der Verordnungsverstärkung im Einvernehmen mit der Kommission für Einkaufsfragen des Bundeseine Reihe von Informationstagungen für die Mitarbeiter der Beschaffungsstellen und der betroffenen Inspektorate durch. Ziel war dabei, den Teilnehmern die Grundsätze des Einsichtsrechts näherzubringen und den künftigen Preisprüfern erste wichtige Einzelheiten über die neue Aufgabe zu vermitteln. Unter Leitung der Finanzkontrolle finden überdies periodisch Tagungen mit Preisprüfern des Bundes statt. Diese dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch und der Sicherstellung der Gleichbehandlung in zentralen Fragen. Sie ersveisen sich als wertvoll und nützlich.

Im Berichtsjahr hat die EFK u. a. zwei bedeutende Preisprüfungen zusammen mit der Gruppe für Rüstungsdienste (GRD) durchgeführt. In einem Fall ging es um Kalkulationen für Lastwagen-Fahrgestelle. Die Erhebungen zeigten, dass die vertragliche Regelung angemessen ist. Indessen war darauf hinzuweisen, dass bei der Aufrechnung der Teuerung ausnahmslos der zutreffende Landesindex angewendet und in der Fabrikation die noch möglichen Rationalisierungen verwirklicht werden müssen. Dies müsste sich auf die Option im Wert von rund 26 Millionen Franken positiv auswirken. Das zweite Geschäft betraf eine Grossbeschaffung aus einem der letzten Rüstungsprogramme. Aufgrund dieser gemeinsamen Prüfung wird eine erhebliche Preisreduktion ins Auge gefasst.

Die Handhabung des Einsichtsrechts hat sich nach ursprünglichen grossen Bedenken der Wirtschaft gut eingespielt. Wird es ausgeübt, zeigen die Firmen fast durchwegs Verständnis für diese Begutachtungen im öffentlichen Interesse. Voraussetzung sind kompetentes und loyales Vorgehen seitens der Preisprüfer und die vertrauliche Behandlung von Informationen. Dies wird regelmässig zugesichert und strikte beachtet. Bei diesen Prüfungen wurden verschiedentlich beachtliche Preisminderungen erwirkt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich das Instrument der Preisprüfung bewährt hat und präventive Wirkung zeigt.

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Eidgenössisches Finanzdepartement

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Inspektion beim Eidgenössischen Personalamt (EPA)

Die Sektion l der Finanzdelegation führte beim EPA eine Inspektion durch. Dabei prüfte sie die Aufgaben und die Organisation dieses Amtes sowie die Stellenbewirtschaftung in der Bundesverwaltung näher. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich das EPA für flexiblere Strukturen und für die Entwicklung von zielorientierten Arbeitsmethoden einsetzt, die sich stärker als in der Vergangenheit auf die Leistungen stützen. Dazu werden eine Änderung des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927 (SR 172.221.10), Änderungen in Verhalten und Mentalität sowie eine Intensivierung in der Ausbildung notwendig.

Im Bereich der Stellenbewirtschaftung zeigen die Ergebnisse des Verzichtplans, dass die Verwaltung in der Lage ist. ihre Aufgaben selber kritisch zu überprüfen.

Die Finanzdelegation ergriff die Gelegenheit, um den Bundesrat zu ersuchen, das gewichtige Problem der Überstunden, das sich in zahlreichen Bundesämtern zeigt, zu regeln.

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Bei der Inspektion konnten schliesslich auch die Probleme im Zusammenhang mit Expertenaufträgen, die im letzten Tätigkeitsbericht bereits zur Sprache kamen (Ziff. 464), weiterverfolgt werden. Der vorliegende Bericht gibt im folgenden detaillierte Aufschlüsse unter Ziffer 464.

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Sondermünzenaktion 1991

Seit 1974 bringt der Bund jedes Jahr eine Gedenkmünze heraus, mit deren Prägegewinn in der Regel kulturelle Projekte unterstützt werden. Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft (vgl. auch Ziff. 471) nahm die Finanzdelegation die Abwicklung der Sondermünzenaktion 1991 näher unter die Lupe. Nach Schwierigkeiten durch das Auftreten verdeckter Mängel wie Flecken auf der Silbermünze im Kombi-Etui und rotbraunen Punkten auf den Goldmünzen mussten sämtliche Goldmünzen zurückgerufen und 200000 neue geprägt werden. Durch die markante Verringerung des Prägegewinns können die Kosten der 700-Jahr-Feierlichkeiten von 65 Millionen Franken nur noch sehr beschränkt gedeckt werden. Auf Begehren der Finanzkommission des Nationalrates untersucht die Geschäftsprüfungskommission derzeit, wie in Zukunft solche Fehlleistungen vermieden werden können. Die Finanzdelegation wird sich nächstens mit dem Schlussbericht über die Sondermünzenaktion auseinandersetzen.

463

Arbeitsrückstände bei der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)

Im Bereich der Pensionskasse bestehen immer noch beträchtliche Probleme, weil sich die Sanierungsarbeiten als wesentlich komplexer und damit als arbeitsaufwendiger als ursprünglich angenommen herausstellten. Deshalb konnte auch die Ordnungsmässigkeit der Jahresrechnung 1991 der EVK nicht bestätigt werden.

Die Sanierungsanstrengungen - vor allem auf den Gebieten der Buchführung und der Informatik-werden fortgesetzt. So wurde auf Anfang 1993 das neue Informatiksystem «SUPIS» in Betrieb genommen und die, Personaldienste der Dienststellen über die sich daraus ergebenden Veränderungen systematisch instruiert. Zudem wurde der Buchhaltungsdienst der EVK personell verstärkt.

Dadurch dürfte sich die Situation bei der EVK weiterhin sukzessive verbessern.

Die Finanzdelegation Hess sich periodisch über den Fortgang der Arbeiten Bericht erstatten. Sie wird den Abbau der Pendenzen auch künftig verfolgen. Zu diesem Zweck hat sie die Eidgenössische Finanzkontrolle beauftragt, weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Beseitigung der Altlasten mit der EVK zu diskutieren und ihr darüber Bericht zu erstatten.

464

Aufträge an Experten

Die Finanzdelegation stellte mit Besorgnis fest, dass sich die Situation bei den Aufträgen an Experten nicht verbessert hat. Trotz wiederholter Interventionen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) messen zahlreiche Ämter der Vertre62 -

lung der finanziellen Interessen des Bundes bei den Verhandlungen mit den Experten nicht genügend Bedeutung zu. Beispielsweise werden gewichtige Aufträge im Bereich der Information oder der Ausbildung vergeben, ohne eigentliches Offertverfahren, und bestimmte Ämter bezahlen überhöhte Tarife. Oft fehlt auch die Koordination zwischen den Ämtern, sei dies hinsichtlich der Tarife oder der Auftragsgegenstände.

Die EFK hat andererseits punktuelle Überprüfungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten bestätigen, wie wichtig die Verstärkung der Regeln auf diesem Gebiet ist. So sollen das Prinzip des freien Wettbewerbs eingeführt, die Tarife besser koordiniert und die Ergebnisse systematisch kontrolliert werden. Es ist .zudem ausserordentlich wichtig, dass die Zweckmässigkeit eines Auftrages an Experten kritisch hinterfragt wird.

Der Bundesrat hat auf die Intervention der Finanzdelegation hin die Eidgenössische Finanzverwaltung beauftragt, die Vorschriften, die im Beschaffungswesen gelten, auf die Dienstleistungen auszudehnen und somit bei der Vergabe von Aufträgen das Prinzip des freien Wettbewerbs einzuführen.

Die Finanzdelegation begrüsst diesen ersten Schritt und wird dafür sorgen, dass die Massnahmen. die für die Behebung der übrigen Mängel in diesem Bereich notwendig sind, ergriffen werden.

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Raumbewirtschaftung von Bürogebäuden

An einer ihrer Inspektionssitzungen stellte die Finanzdelegation fest, dass in der Bundesverwaltung verschiedenste ungenutzte Raumreserven bestehen. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass angesichts kostspieliger Umzüge ganzer Verwaltungseinheiten und aufgabenbedingter Fluktuationen beim Personalbestand ein gewisses Mass an Flexibilität zu gewähren ist. Dennoch hält sie eine Prüfung aller Möglichkeiten, um die bestehenden Reserven einer wirtschaftlich und finanziell sinnvollen Nutzung zuzuführen, als erforderlich.

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Durchsetzung der Honorarempfehlungen der Konferenz der Bauorgane des Bundes (KBOB)

Aufgrund der Intervention der EFK, die Honorarempfehlungen der KBOB in der ganzen Bundesverwaltung durchzusetzen, richteten die Koordinationsstellen «Bauwesen Zivil» respektive «Bauwesen Militär» ein Rundschreiben an die zuständigen Dienstleistungsorgane mit dem Ersuchen, grundsätzlich diese Empfehlungen für den SIA-Leistungsbereich einzuhalten.

Die Auswertungen zeigen, dass die Honorarempfehlungen der KBOB in der Regel gut eingehalten wurden. Das mag u. a. auch darauf zurückzuführen sein, dass die Differenzen zwischen KBOB und SIA bis Ende 1992 unbedeutend waren. Zu Bemerkungen Anlass gaben nur die vereinzelt zu hoch verrechneten Nebenkosten (Fotokopier- und Autokilometer-Ansätze) sowie im Honorar enthaltene, aber zusätzlich entschädigte EDV-Leistungen. Weiter wurde festgestellt, dass nicht alle Bundesvertreter, die Verträge im SIA-Leistungsbereich abschlössen, im 63

Besitze der aktuellen KBOB-Empfehlüngen waren. Die EFK hat veranlasst, dass die verantwortlichen Stellen künftig für die Orientierung aller zuständigen Mitarbeiter besorgt sein werden.

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

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Überwachung des Kredits für die 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft

Die Schlussabrechnung über den Bundesbcitrag von 65 Millionen Franken für die 700-Jahr-Feier ging am I . J u n i 1992 wieder an den Bund über. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 63 Millionen Franken aufgebraucht. Da nicht alle Defizitgarantien beansprucht werden mussten, ergab sich Mitte Januar 1993 eine bessere Finanzsituation. Vom Bundeskredit blieben noch 4,84 Millionen Franken übrig; davon sind 3,1 Millionen Franken neu verpflichtet oder für Eventualverpflichlungen reserviert worden. Der Bundesrat will 2 Millionen Franken für ein Programm zur Förderung politischer Reformen und 0,1 Millionen Franken für die Verschiebung des Botta-Zells einsetzen. 0,6 Millionen Franken sind dem Bund,zurückzuerstatten,(Festgeldanlagen), und 0,3 Millionen Franken sind für die Auseinandersetzung mit dem Lieferanten des Gerüsts beim Mythenspiel zurückgestellt. 1,738 Millionen Franken waren schliesslich noch verfügbar.

Die Finanzdelegation nahm vom Begehren der Info-Stelle Schwyz zur Defizitübernahme durch den Bund Kenntnis. Diese hatte den Eintrittskarten-Verkauf zum Mythenspiel geführt. Im Dezember 1992 machte das EVD in einem Brief an den Kanton Schwyz den Vorschlag, rund 100000 Franken der Rechnungen der Infostelle Schwyz zu übernehmen, Da die weit unter den Erwartungen liegenden Besucherzahlen nicht den drei Tourismusverbänden allein angelastet werden können, zeigte die Finanzdelegation Verständnis dafür, dass mit den vorhandenen Rückstellungen das Defizit der drei Verkehrsvereine des Kantons Schwyz teilweise oder ganz übernommen werden kann. Dieses weitere Entgegenkommen ist vertretbar, wenn der Kanton die noch offenen Punkte stichhaltig begründet. Dabei sind auch die von der Info-Stelle getätigten Informatik-Investitionen als Aktivum in die Überlegungen einzubeziehcn. Es ist ein Anliegen der Finanzdelegation, dass die Organisaloren der Info-Stelle nicht durch ein unverkral'tbares Restdefizit in den Konkurs getrieben werden.

Die Finanzdclegation anerkennt die grossen Verdienste des Delegierten des Bundesrates für die 700-Jahr-Feier. Dank seiner zielstrebigen Führung und der Mobilisierung von Sponsoren ist es, trotz der finanziellen Fehlplanung des Mythenspiels in Schwyz gelungen, den Kreditrahmen insgesamt einzuhalten. Der Delegierte des Bundesrates für die 700-Jahr-Feier hat die ihm anvertraute Aufgabe zusammen mit seinem Büro gut erfüllt.

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Inspektion beim Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) betreffend Mischkredite

Die Sektion 3 der Finanzdelegation prüfte beim Bundesamt für Aussenwirtschaft die Evaluation, die finanzielle Abwicklung und die Überwachung der Mischkre64

dite. Die Hauptmerkmale der Mischkredite sind die gemischte Finanzierung durch den Bund und durch private Kapitalgeber sowie der Grundsatz der teilweisen Lieferbindung an Güter und Dienstleistungen aus der Schweiz. Die Mischkre^ dite haben einen Anteil; von 6 bis 8 Prozent an den Entwicklungshilfeausgaben der Schweiz.

Die Finanzdelegation stellte fest, dass die Projektbegleitung wesentlich verbessert werden konnte. Die Projektevaluationen werden mehrheitlich durch externe Konsulenten durchgeführt, da das Amt nicht über das Personal mit dem notwendigen Fachwissen verfügt. Mit Kofinanzierungen über internationale Institutionen wie die Weltbank kann zudem eine Vereinfachung in den administrativen Abläufen erreicht werden. Ausgehend von den Bemerkungen im Revisionsbericht der EFK konnten Verbesserungen in der Datenerfassung und im Aufbau der Projektdossiers erreicht werden, Das BAWI hat das Einsichtsrecht bei den Banken erhalten, so dass jederzeit alle für die Mischkredite notwendigen Dokumente eingesehen werden können.

Die Bedingungen für die Mischkredite konnten für die Entwicklungsländer.wesentlich verbessert werden. Auf Eigenleistungen des betreffenden Entwicklungslandes kann verzichtet werden. Die Bundestranche wird als Geschenk und nicht mehr als rückzahlbares Darlehen gewährt.

Die Zusammenarbeit des BAWI mit der Direktion für'Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) hat sich verbessert. Sobald in einem Land ein Projekt mit Mischkrediten finanziert werden soll, nimmt das BAWI Kontakt mit der DEH auf. Das finanzielle Engagement pro Land wird gemeinsam besprochen.

Die Sektion 3 der Finanzdelegation hat einen guten Eindruck von der Abwicklung der Mischkredite erhalten. Festzustellen ist eine Diskrepanz zwischen den genehmigten Rahmenkrediten und den jährlich genehmigten Zahlungskrediten.

Der Bedarf an Zahlungskrediten ergibt sich aus den früher eingegangenen Verpflichtungen. Das Parlament müsste den finanzpolitischen Rahmenbedingungen vermehrt schon bei der Genehmigung der Rahmenkredite Rechnung tragen, Die Ausgabensteuerung über die Verpflichtungskredite hat den Vorteil, dass,das Parlament in seinem Handeln konsistent und glaubwürdig bleibt. .

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Inspektion beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), Abteilung Arbeitslosenversicherung: Finanzprobleme

Die Sektion 3 der Finanzdelegation führte eine Inspektionssitzung beim BIGA durch und befasste sich bei dieser Gelegenheit näher mit den Abteilungen Arbeitslosenversicherung und Berufsbildung (vgl. Ziff. 474). Zu, diesem, Zeitpunkt befand sich die Schweiz in einer Phase des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit; insbesondere in der Westschweiz und im Tessin überstieg die Arbeitslosenquote bereits 5 Prozent. Im August 1992 waren gesamtschweizerisch 3,1 Prozent der Beschäftigten ohne Arbeit. Im Dezember 1992 stieg die Arbeitslosigkeit auf 4,2 Prozent und erreichte damit den bisherigen Rekord des Jahres 1934; Ende Februar 1993 waren bereits 4,8 Prozent der Erwerbstätigen ohne Arbeit.

3 Bundesblatt 145.Jahrgang. Bd. II

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Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung schloss das Jahr 1990 noch mit einem Überschuss von 284 Millionen Franken und Reserven von 2,9 Milliarden Franken ab. Ende 1991 war ein Fehlbetrag von 474 Millionen Franken und eine Schrumpfung der Reserven auf 2,45 Milliarden festzustellen. Das rasche Anwachsen der Arbeitslosigkeit im Jahr 1992 führte zu einem Defizit von 2,8 Milliarden Franken im Ausgleichsfonds,,der per Ende 1992 vollständig erschöpft und auf Kredite der Bundestresorerie angewiesen war.

Der Bundesrat erhöhte zu Beginn des Jahres 1993 die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber auf das gesetzliche Maximum von 2 Lohnprozenten. Trotz dieser massiven Mehrbelastung der Sozialpartner wird bis Ende 1993 mit einem Fehlbetrag von rund 2,5 Milliarden Franken gerechnet, den Bund und Kantone zu gleichen Teilen vorzufinanzieren haben.

Angesichts der grossen finanziellen Tragweite befasste sich die Finanzdelegation in Ausübung ihrer Kompetenz, Vorlagen des Bundesrates an die Räte in Beratung zu ziehen, auch mit der Botschaft zu einem Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Sie unterstützt die Absicht des Bundesrates, die finanziellen Fragen erst mit der in der zweiten Jahreshälfte geplanten Botschaft zur umfassenden Revisionides Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Die Finanzdelegation erwartet zudem Vorkehren gegen den missbräuchlichen Bezug von Arbeitslosengeldern sowie eine intensivere Mobilitätsförderung insbesondere bei den jüngeren Berufstätigen.

474

Inspektion beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA), Abteilung Berufsbildung

Die Abteilung Berufsbildung des BIGA sieht sich mit einem schwindenden Interesse an der Berufslehre konfrontiert. Die Maturitätsschulen hingegen melden steigende Schülerzahlen. Als Ausweg treibt das BIGA die Berufsmaturität voran.

Die Ausgaben für das berufliche Bildungswesen stiegen in den letzten zehn Jahren um 60 Prozent. Während dergleichen Zeit entwickelten sich die Lehrlingszahlen unterschiedlich. Von 1981 bis 1985 erfolgte ein Anstieg von 171 000 auf 200 000. Seither nimmt die Zahl der Lchrverhältnisse kontinuierlich ab. Im Voranschlag 1993 sind 360 Millionen Franken für das berufliche. Bildungswesen und 42,8 Millionen für Neu- und Erweiterungsbauten für die berufliche Ausbildung vorgesehen. Für die Sondermassnahmen für die Weiterbildung (Weiterbildungsoffensive) sind 34 Millionen Franken eingestellt. Im Rahmen dieser Massnahmen fördert der Bund zeitlich beschränkte Projekte der beruflichen Weiterbildung.

Das Programm umfasst Beiträge an die Kantone, an Verbände sowie an öffentliche und private Institutionen, die Ziele der beruflichen Weiterbildung ohne Erwerbszweck verfolgen. .

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Käseverwertung

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Die Finanzdelegation hatte sich am 23. September 1992 mit dem Begehren eines Vorschusses von 30 Millionen Franken auf den Nachtragskredit von 65 Millionen Franken für die Käseverwertung zu befassen. Die Finanzdelegation lehnte diesen 66

Vorschuss ab und verwies das Geschäft auf den ordentlichen Nachtragskreditweg. In der Finanzkommission des National rates wurde der Nachtrag teilweise bekämpft. Im Nationalrat wurde ein Antrag auf Kürzung des Nachtragskredits von 65 auf 23 Millionen relativ knapp mit 69 zu 53 Stimmen abgelehnt. Das Ergebnis der Schweizerischen Käseunion (SK) fiel im Geschäftsjahr 1991/92 um 11 Prozent schlechter aus und erreichte ein Defizit von 505 Millionen Franken.

Die finanzielle Situation in der Käseverwertung ist alarmierend. In der Vergangenheit gab es zu grosse Widerstände gegen Veränderungen, welche eine Korrektur der Fehlentwicklungen erlaubt hätten. Die Finanzdelegation pflegte in der Folge eine Aussprache mit Vertretern der SK. Im Zentrum der Fragen standen die Produktionssteuerung und die Qualitätsprobleme. Die Finanzdelegation will dazu beitragen, die Kosten der Käseverwertung in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Die Finanzdelegation wurde über den Expertenbericht zur Käsemarktordnung von 1989 orientiert. Hier besteht eine ganze Liste von Verbesserungsvorschlägen, die schon teilweise realisiert worden sind. Als wichtigste Ziele gelten die Herstellung qualitativ hochstehender Käse und die Organisation eines guten Marketing, beruhend auf einer Markenartikelpolitik.

Der Nachtragskredit 1992 betraf die Warenrechnung und nicht die beeinflussbaren Kosten der Verwaltung und des Marketings. Der Qualitätseinbruch beim Emmentaler im Winter 1991/92 wurde erst nach 3 Monaten entdeckt. Die Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) hat alles unternommen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Die Finanzdelegation wurde mit einem Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) vom 5. Oktober 1992 über die Vorkehrungen umfassend orientiert. Ein Schuldiger konnte nicht ausgemacht werden. Wenn die Verantwortung eindeutig hätte zugewiesen werden können, so hätte sich bei der FAM ein Haftungsfall für den Bund ergeben.

Für das laufende Geschäftsjahr der SK, beginnend am 1. August 1992, sind nicht beeinflussbare Faktoren vorhanden, die ein zusätzliches Defizit von 17 bis 20 Millionen Franken verursachen werden. Budgetiert war ein Verlust von 462-Millionen Franken. Zu den zusätzlichen Verlusten von 17 bis 20 Millionen Franken tragen die Abwertungen der Lira und der Peseta sowie die durch den EWR erforderliche
Preisangleichung in Europa bei; zudem wurde per 1. August 1992 die Marge für den Käsehandel erhöht. Eine allfällige Preisreduktion bei der Milch wirkt sich nicht mehr auf das laufende Geschäftsjahr aus. Bezüglich der Produktionssteuerung sollte ein neuer Milchwirtschaftsbeschluss eine höhere Flexibilität bringen.

Die Herstellungskosten werden bedingt durch die handwerkliche Produktion hoch bleiben. Eine Marktforschungsstudie habe ergeben, dass der europäische Markt ein solches Produkt erwarte.

Das BLW ist sich der schwindenden Akzeptanz der Defizite für die Käseverwertung bewusst. Künftige Budgetkürzungen müssen bei der Absatzsicherung und nicht bei den Direktzahlungen ansetzen. Mit der Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses und des Milchbeschlusses soll die Milchverwertung besser an die Marktverhältnisse angepasst werden. Durch die Neuausrichtung der Agrarpolitik sollte der Bund die Menge und die Qualität in den Griff bekommen. Langfristig werden bei der Käsevermarktung klare Verantwortlichkeiten angestrebt. Der Bund muss 67

sich auf seine effektive Rolle zurückbesinnen. Die einzelnen Stufen sqllen entflochten werden und unter mehr Wettbewerbsdruck arbeiten. Die Finanzdelegation unterstützt die Zielsetzung des BLW, im Bereich Preis- und Marktstützungen keine Nachtragskredite mehr vorlegen zu müssen.

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Subventionen an Genossenschaft Alpgold

Die Finanzdelegation liess Unregelmässigkeiten bei den Subventionen an die Genossenschaft Alpgold näher abklären. Zu bemängeln war, dass die Genossenschaft die Bausubventionen des Bundes treuhänderisch abgetreten hatte, so dass die Bilanz weder Bauten noch Anlagen enthielt. Durch Intervention der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Bundesamtes für Landwirtschaft wurde das vom Bund subventionierte Anlagevermögen wieder in die Bilanz der Alpgold überführt. Im Grundbuch wurden flankierend Eintragungen vorgenommen, damit der Betrieb während 25 Jahren nicht zweckentfremdet veräussert oder der vorzeitige Heimfall herbeigeführt werden,kann. Der Auszahlung des restlichen Subvenlionsbetrages steht nun,nichts mehr im Wege.

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Subventionierung der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der Betriebsberatung in der Landwirtschaft (SVBL)

Die Finanzdelegation beauftragte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) abzuklären, ob mit der Subventionierung des landwirtschaftlichen Beratungswesens der Wettbewerb mit privaten Treuhandbüros für die Landwirtschaft nicht verfälscht werde. Im Tätigkeitsbericht 1990/91 orientierte die Finanzdelegation über die diesbezüglichen Feststellungen der EFK. Sie gab den Auftrag, Vorschläge für die Beseitigung der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen vorzulegen.

Die Finanzdelegation konnte davon Kenntnis nehmen, dass die Anforderungen an einen fairen Wettbewerb weitgehend erfüllt sind.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den landwirtschaftlichen Buchstellen nahegelegt, die Kostenanteile der Landwirte anzuheben. Die Buchhaltungsarbeiten der Beratungszentralen sind heute weitgehend weggefallen, bei den restlichen Tätigkeiten wird Kostendeckung angestrebt.

Die Beiträge des BLW beschränken sich auf Buchhaltungen, die von der Forschungsanslalt Tänikon (FAT) ausgewertet werden können. Es ist also .sichergestellt, dass Abschlüsse für Steuerzwecke von einer Subventionierung nicht profitieren. Die vom BLW ausgerichteten Beiträge sind als Teil der Entschädigung für die von der FAT benötigten Buchhaltungsabschlüsse zu betrachten. Die Zahlungen der FAT für Abschlüsse privater Treuhänder werden vom BLW damit begründet, dass die daraus gewonnenen Daten Informationen für die Beratung liefern.

Damit dürfte die Rechtmässigkeit dieser Abgeltungen gegeben sein.

Die rechtsgleiche Behandlung ist insofern erfüllt, als das BLW nur solche Beratungsdienste unterstützt, deren Buchführung den in der Beitragsverordnung gestellten Anforderungen entspricht. Die Entschädigungen für die an dieFAT abge-

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lieferten Buchhaltungsabschlüsse betragen jährlich 2,4 Millionen Franken an die landwirtschaftlichen Buchstellen und 60 000 Franken an private Treuhänder. Die Subventionierung erfolgt im Interesse des BLW, das die von der FAT erhobenen Statistiken und Daten als Entscheidungsgrundlagen benötigt.

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Situation im Pflichtlagersektor

Die Finanzdelegation befasst sich regelmässig mit der Entwicklung des Pflichtlagerwesens. Die Pflichtlagerfinanzierung musste im Berichtsjahr als Folge des Ausscheidens der Schweizerischen Nationalbank (SNB) neu geregelt werden. Die SNB wird weiterhin Pflichtlager rediskontieren. Die Finanzdelegation nahm in zustimmendem Sinne von der neuen Regelung Kenntnis.

Die neue Lösung ermöglicht jedem Pflichllagerhalter, die Finanzierung zum LIBOR-Satz (London Inter J3ank Qffered Rate) vorzunehmen, dies unabhängig von seiner Bonität und der Grosse des Pflichtlagers. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Lager bei den Geschäftsbanken zum günstigsten Satz für 3-MonatsGelder auf dem Euromarkt zu finanzieren. Der Zinssatz ist demjenigen des Bundes für seine eigenen Mittel vergleichbar. Der Pflichtlagerhalter kann neu bezüglich der Laufzeit zwischen drei, sechs und zwölf Monaten wählen. Für den Bund ändert sich durch die neue Finanzierungsform nichts. Sein Engagement beschränkt sich auf die Garantieerklärung gegenüber den Banken. Er wird weiterhin nur bei Nachlassstundung oder beim Konkurs eines Pflichtlagerhalters seine Garantieerklärung gegenüber der finanzierenden Bank einzulösen haben und dadurch Eigentümer an der Pflichtlagerware werden und diese bestmöglich verwerten.

Die Finanzdelegation nahm zur Kenntnis, dass der Bund infolge des schlechter gewordenen wirtschaftlichen Umfeldes vermehrt in die Pflicht genommen wurde.

Bei sieben Firmen musste der Bund Pflichtlagerwechsel garantieren. In mindestens zwei Fällen wird es zu Verlusten im Ausmass von rund 200000 Franken kommen. Es lässt sich nicht ausschliessen, dass der Bund in der gegenwärtigen Rezessionsphase weitere P'flichtlagerwechsel honorieren muss. In Anbetracht der totalen Darlehenslimite von zurzeit 3 Milliarden Franken ist die tatsächliche Verlustquote noch immer als gering zu bezeichnen.

48 481

Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement BAHN 2000

Die Finanzdelegation hat sich nicht zum erstenmal mit dem umfangreichen Dossier BAHN 2000 befasst. Bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 1989/90 (Kap. 8) wies sie auf erhebliche Mehrkosten von nahezu 40 Prozent des vom Parlament 1986 bewilligten Verpflichtungskredites hin. Schon damals ersuchte sie die SBB über das EVED, beim Finanzmanagement der BAHN 2000 auf Transparenz und Einhaltung des Budgets zu achten.

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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat nun noch weit höhere Budgetüberschreitungen als eben erwähnt festgestellt und die Finanzdelegation alarmiert. Diese war gerade dabei, sich das Dossier ein weiteres Mal vorzunehmen.

' : · Dokumente des EVED und ein Gespräch mit dem Departementsvorsteher zeigten, dass massive Budgetüberschreitungen zu erwarten sind. Die Gesamtkosten der BAHN 2000 dürften sich auf 16,5 Milliarden Franken belaufen. Dies ist finanziell untragbar. Der Departementsvorsteher will das Projekt auf seinen ursprünglichen Budgetrahmen von 8 Milliarden reduzieren. Das sind die 5,4 Milliarden, die das Parlament Ende 1986 bewilligt hat, zuzüglich Teuerung. Bisher wurden bereits 750 Millionen ausgegeben oder eingesetzt. Das Projekt kann aber nicht ohne für die Regionalpolitik schwerwiegende Entscheide redimensioniert werden.

Dazu kommen der Widerstand und die Eingaben gegen das Projekt, die zu weiteren Verzögerungen bei der Verwirklichung und zu einer Zunahme der Kosten führen.

Die Finanzdelegation ist angesichts der Entwicklung des Projekts BAHN 2000 in grosser Sorge. Sie ist nicht nur der Ansicht, dass die Kosten anfänglich grob unterschätzt wurden, sondern auch, dass die Ausschöpfung der Rechtsmittel und lokale Interessen heute die Realisierung dieses Projekts stark hemmt, wenn nicht gar verhindert. Die Finanzierung von BAHN 2000 ist,gefährdet. Die Finanzdelegation ist um so pessimistischer, als sowohl die SBB als auch der Bund tief in den roten Zahjen sind.

Die Finanzdelegation hat den Chef des EVED gebeten, sie über die geplante Redimensionierung des Projekts BAHN 2000 auf dem laufenden zu halten.

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Bau der Vereinalinie der Rhätischen Bahnen (RhB)

Gemäss dem Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1986 über die Vereinabahn muss das .EVED namentlich den Kommissionen für Transport und Verkehr jährlich über den Stand der Arbeiten und die Kostenentwicklung Bericht erstatten.

Nach der Neuverteilung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Parlamentsreform haben diese Kommissionen, die heutigen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, den Bericht den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen als Organe der parlamentarischen Oberaufsicht übergeben.

In Anwendung der Artikel 48 bis 50 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom '23. März 1962 (SR 171.11) befasste sich die Finanzdelegation seit Mitte 1992 mit der Kostenentwicklung des Baus der Vereinalinie.

Sie stellte besorgt fest, dass die Kosten Ende Dezember 1991 von 583 Millionen Franken (Preisbasis 1985) auf 783,27 Millionen (Preisbasis 1991), einschliesslich der Teuerung und der vorhersehbaren Mehraufwendungen von 35,66 Millionen, angestiegen sind. Die Finanzdelegation teilte dem Chef des EVED ihre Besorgnis mit. Sie befürchtete zu Recht ähnliche Budgetüberschreitungen wie bei grossen Bauvorhaben der Vergangenheit.

Im wesentlichen verursachten technische Bauten und Anlagen, namentlich im Bereich der Sicherheit, die Zusatzkosten.

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Die Finanzdelegation konnte sich bei einer Aussprache mit dem Vorsteher des EVED davon überzeugen, dass mit den Überwachungsstrukturen beim Bundesamt für Verkehr, den von diesem Amt ergriffenen Massnahmen und der Verstärkung der Projektorganisation bei der RhB der Kostenrahmen eingehalten werden kann; Das EVED erhält nämlich einen vierteljährlichen Bericht über die Kostenentwicklung und den Stand der Arbeiten. Dieser wird anschliessend an die Finanzdelegation weitergeleitet. Die Kostenüberschreitungen blieben per Ende 1992 bei rund 36 Millionen, und die Arbeiten schritten planmässig voran. Die Finanzdelegation wird dieses Projekt weiterhin im Auge behalten.

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Sanierung der Seetalbahn

Im Rahmen der mitschreitenden Aufsicht über den Bundeshaushalt hat die Finanzdelegation von einem Entscheid des Bundesrates, die Seetalbahn zu sanieren, Kenntnis genommen. Die betroffenen Kantone schätzen die Renovationskosten auf 570 Millionen Franken (Stand 1990). Aufgrund unserer Informationen belaufen sich die Einnahmen dieser Bahnlinie auf 3 Millionen Franken im Jahr.

Das reicht nicht einmal aus, um die variablen Betriebskosten dieses Transportunternehmens zu begleichen! Der Kostendeckungsgrad ohne Berücksichtigung der Infrastrukturkosten beträgt lediglich 23 Prozent, und die Nutzungsziffer liegt bei 17 Prozent.

Die Strecke soll etappenweise saniert werden, und der Bundesrat muss jede neue Etappe bewilligen. Zuerst müssen die gefährlichsten Stellen auf der Linie behoben werden. Sie befinden sich an zwei für die Sicherheit strategischen Punkten in Agglomerationen mit starkem Verkehr. Die Kosten der ersten Etappe werden auf 119 Millionen Franken geschätzt (Stand 1990). 70 Millionen gehen zu Lasten des Bundes.

Bei einer Unterredung mit der Finanzdelegation hat der Vorsteher des EVED betont, dass der Entscheid des Bundesrates, die Seetalbahn zu sanieren, auf das Jahr 1979 zurückgeht und dass die Legislativ- und Exekutivbehörden der betroffenen Kantone alles Notwendige in bezug auf die Realisierung der Arbeiten unternommen haben. Zudem sprächen Sicherheitsüberlegungen für die Verwirklichung der ersten Sanierungsetappe. Schliesslich sollen sich auch die Kantone an den Kosten beteiligen, an die,der Bund keine Beiträge aus den Treibstoffzolleinnahmen leisten kann.

· .

Die Finanzdelegation fragt sich, ob nicht schlicht und einfach auf diese Sanierung verzichtet werden sollte. Wirtschaftlich gesehen lässt sie sich nicht rechtfertigen.

Eine Buslinie könnte die Seetallinie der Eisenbahn ersetzen. Eine solche Lösung scheint um so sinnvoller, als die Gemeinwesen im allgemeinen unter grossem Geldmangel leiden und die noch vorhandenen Mittel bestmöglich eingesetzt werden müssen.

Angesichts der Kosten hat die Finanzdelegation beschlossen, dieses Geschäft nicht aus den Augen zu lassen. Sie hat darum vom Vorsteher des EVED Zusatzinformationen, namentlich den Kostenvoranschlag für die erste Etappe, die Kostenverteilung und einen Plan der Linienführung der ganzen Seetalbahn, verlangt.

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484

Projektüberwachung der neuen Alpentransversale (NEAT)

Eines der grössten Projekte der kommenden Jahre ist der Bau der NEAT. Aufgrund der Bedeutung dieses Grossprojekts hat sich die Finanzdelegation bereits in der Vorphase mit der Finanzaufsicht bei diesem Milliardengeschäft befasst.

Der Bundesrat hat Kompetenzen und Verantwortung der verschiedenen Ämter und Organisationen in einer Zuständigkeits-Verordnung festgelegt. In einer Aussprache zwischen der Finanzdelegation und dem Vorsteher des EVED erklärte dieser, alles zu unternehmen, um das nötige Controlling sicherzustellen. In erster Linie haben die betroffenen Bahnen, die SBB und die BLS, die dafür notwendigen Vorkehren zu treffen. Sie haben den Auftrag, die Kosten, Termine und Leistungen laufend zu überwachen. Auf Behördestufe ist das Bundesamt für Verkehr für das Controlling verantwortlich. Ergänzend dazu soll ein Stab für Kontrolle und Koordination eingesetzt werden, welcher vor allem dem Depaftementschef und dem Bundesrat die nötigen Projektinformationen zukommen lassen soll. Für den Aufbau des informatikgestützten Projektcontrolling wurde eine externe Firma beigezogen. Ausdrücklich vorgesehen ist auch die Zusammenarbeit mit der EFK im Hinblick auf eine vollständige, lückenlose Finanzaufsicht.

Die Finanzdelegation begrüsst die umfassenden Vorbereitungsarbeiten. Wichtig erscheint vor allem, dass die Tätigkeiten der involvierten Stellen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Die Finanzdelegation legt auch Wert darauf, dass die EFK von Anfang an bei den verschiedenen Kontrollorganen der NEAT mitwirkt.

49 491 491.1

Regiebetriebe des Bundes PTT-Betriebe Inspektion der Hauptabteilung Fernmeldematerial der PTT: Verbesserung der Kostenrechnung

Die Finanzdelegation gab in ihrem letztjährigen Bericht eine Zusammenfassung ihrer Feststellungen bei der Inspektion der Hauptabteilung Fernmeldematerial.

Vermisst wurde eine klare Strategie, um die defizitäre Vermietung und den Verkauf von Telefonapparaten möglichst rasch in die Gewinnzone zu führen.

Die Finanzdelegation verlangte in der Folge eine raschere Einführung einer aussagekräftigen Kostenrechnung. Als Sofortmassnahme unternimmt die PTT eine provjsorische Berechnung des Kostendeckungsgrades der Endgeräte. Mit den Anpassungen zum neuen Fernmeldegesetz, das am 1. Mai 1992 in Kraft getreten ist, wird neu ein Kostenträger Endgeräte berechnet. Erste Resultate sind für 1993 zu erwarten.

Die PTT hält eine Sortimenlsstraffung und eine Reduktion der Lagerbestände für unumgänglich. Als die PTT das Monopol hatte, war sie verpflichtet, alle geführten Apparate überall verfügbar zu halten. Mit der Liberalisierung soll die Lagerhaltungspolitik nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet werden.

72

491.2

Optimierung der Führungsstruktur

Die Finanzdelegation liess sich über das Projekt Optimierung der Führungsstruktur näher orientieren. Nach der weitgehenden Liberalisierung im Fernmeldebereich stehen die PTT-Betriebe in härterem Wettbewerb mit privatwirtschaftlich geführten Betrieben. Die Optimierung der Führung wird primär über die Finanzen angestrebt. Die bestehende Finanzrechnung ist dafür ungeeignet, auch wenn sie durch eine bessere Kostenrechnung ergänzt wird. Die Führung mit pekuniären Vorgaben und die Bildung von Profit-Centers bedingt eine finanzielle Trennung des Post- und Telekombereichs mit eigener Erfolgsrechnung und Bilanz. Im Wissen um die lange Dauer von Gesetzesrevisionen möchten die PTT-Betriebe kurz- und mittelfristig alle Möglichkeiten einer Optimierung der Führung ausschöpfen. Im Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1994 wird erstmals eine getrennte Erfolgsrechnung für Post, Telekom und das Präsidialdepartement vorgelegt.

Die Finanzdelegation unterstützt die eingeschlagene Strategie, die Regiebetriebe vermehrt über die Finanzen zu führen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie weit das Parlament bei der Genehmigung des Voranschlages und der Rechnungsabnahme Kompetenzen an die Generaldirektion PTT abtreten will. So bestehen gewisse Hemmungen, den Plänen der PTT bei der externen Berichterstattung in Richtung Straffung der Informationen zu folgen. Der Kontenplan soll von 120 auf 26 Rubriken und die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Finanzvoranschlag von 90 auf 60 Seiten gekürzt werden.

491.3

Schlussbericht TERCO (Automation der Fernmeldedienste)

Die Finanzdelegation nahm vom Schlussbericht über das Projekt TERCO 2.1 Kenntnis. Es geht um die Realisierung der Automation der Fernmeldedienste (TERCO EDV-System). Die Projektkosten von TERCO 2.1 belaufen sich mit der Weiterentwicklung von 1988 bis 1991 auf 271 Millionen Franken; davon fallen 112 Millionen Franken auf Investitionen. Im gleichen Zeitraum konnten Einsparungen von 86 Millionen Franken erzielt werden. Im Jahr 1992 waren über 2800 Bildschirmgeräte und rund 1000 Drucker in der Auftragsbearbeitung in den Abonnementsdiensten angeschlossen. Das System verwaltet 4 Millionen Kunden; jährlich werden über 70 Millionen Transaktionen durchgeführt. Das System bietet eine umfassende Information über die Telefonkunden und die von ihnen abonnierten Telefonapparate und Zusatzeinrichtungen. Es bildet zudem die Grundlage für die Bearbeitung von Kundenaufträgen und die Rechnungsstellung. Es ermöglicht eine rasche Anpassung der Abonnementstaxen sowie eine rationelle und sichere Durchführung von Massenmutationen.

Die Finanzdelegation nahm zur Kenntnis, dass die Anwender dem System einen grossen Nutzen attestieren. Gleichzeitig macht das Flnanzinspektorat der PTT darauf aufmerksam, dass die finanzielle Führung des Projektes besonders in der Anfangsphase zu wünschen übrig liess. Die ursprünglichen finanziellen und wirtschaftlichen Ziele konnten deshalb nicht erreicht werden. Die Finanzdelegation wird 1993 in der Informatikabteilung der Fernmeldedirektion der PTT eine Inspektion durchführen.

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491.4

Inforinatikprojekt BASKAL (Bewirtschaftungs- und Auskunftssystein für Kabel, Ausrüstungen und Leitungen)

Die Finanzdelegation befasste sich aufgrund eines Hinweises im Revisionsbe^ rieht des Finanzinspektorates PTT mit dem Geschäft. Auf ihren Wunsch erhielt sie von der Generaldirektion der PTT einen Zwischenbericht über den Stand des Projekts. Die Gesamtkosten für das Informatikprojekt BASKAL betragen 154 Millionen Franken. Die ursprünglich genannten 65 Millionen Franken wurden zu tief geschätzt. Das Projekt soll eine effizientere Bewirtschaftung des Übertragungsnetzes per Computer ermöglichen. Wegen inzwischen bereits realisierten EDV-gestützten Vorausleistungen ist die Dringlichkeit und das Ausmass des Engagements nicht mehr im früheren Masse ersichtlich. Mit der Projektrealisierung sind Änderungen in der Ablauforganisation und in den Zuständigkeiten für die Netzbewirtschaftung verbunden.

Das Projekt BASKAL kann Vorteile bieten, die sowohl der Kundschaft wie der PTT Telekom zustatten kommen. So wird beispielsweise eine raschere Bereitstellung von Mietleitungen möglich sein. Allfällige Engpässe im,Netz können.schneller beseitigt und die Verfügbarkeit von Verbindungen erhöht werden. Wichtige Informationen für die Behebung von Störungen sind schnell und gezielt greifbar und Kabel und Ausrüstungen können besser ausgenützt werden.

Die Generaldirektion der PTT entschied sich im Dezember 1992 nach einer breiten Ausschreibung und einer eingehenden Evaluation für die US-Firma CBIS (Cincinnali Bell Information Systems) als Generalunternehmer. Diese wird eng mit einer schweizerischen Firma zusammenarbeiten, die am Projekt beteiligt ist.

Mitte 1995 wird die Einführung mit einem Pilotbetrieb beginnen. Ende 1997 soll die Einführung der Realisierungseinheit l abgeschlossen sein. Die Finanzdelegation ersucht das EVED, die weitere Entwicklung des Projektes eng zu verfolgen.

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Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

492.1

Parlamentarische Oberaufsicht über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB)

Schon in, ihrem letzten Tätigkeitsbericht (Kap. 25) hat die Finanzdelegation daraufhingewiesen, dass durch die Parlamentsreform nun die Finanzkommissionen den Voranschlag, den mittelfristigen Finanzplan und die,Rechnung der SBB prüfen müssen. Demzufolge ist es jetzt auch Sache der Finanzdelegation, im Namen des Parlaments die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt der SBB auszuüben.

Sie stützt sich dabei auf die Artikel 48 bis 50 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 ( S R / / / . / / ) .

Die Finanzdelegation unterzog das Grünbuch des Groupe eie réflexion über die Zukunft der SBB einer Prüfung und nutzte die Gelegenheit, um über die Kompetenzen des Parlaments bei der Finanzoberaufsicht über die SBB zu beraten. Diese Debatte scheint um so notwendiger, als sich die, SBB seit Jahren hinter dem Gesetz, dem sie unterstellt sind, verschanzten, wonach sie nur dem Bundesrat; direkt Rechenschaft über die Finanzen ablegen müssen.

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So stellte die Finanzdelegation fest, dass die Investitionen mit Ausnahme derjenigen für die Grossprojekte wie BAHN 2000 und NEAT der Sanktionierung des Parlaments entgehen. Das Parlament kann sie lediglich zur Kenntnis nehmen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt nun aber, dass zwischen 1987, dem Jahr des Leistungsauftrags, und 1996, dem letzten Jahr des Finanzplans des Bundes, die jährlichen Investitionen der SBB von 1022 Millionen Franken auf 3315 Millionen oder um 324,4 Prozent steigen. Diese Investitionen beeinflussen natürlich die Erfolgsrechnung für die Infrastruktur der SBB: Sie verzeichnet in diesem Zeitraum eine Zunahme von 220,6 Prozent. Schliesslich nehmen die jährlichen Subventionen und Beiträge des Bundes von 1987 bis 1996 um 239,6 Prozent zu. Zum Vergleich steigen die Gesamtausgaben des Bundes im selben Zeitraum auf 199.5 Prozent an. Was die Erfolgsrechnung des SBB-Unternehmens anbelangt - die Investitionen erscheinen darin nicht -, so steigt sie in der erwähnten Periode um 173 Prozent.

Die Finanzkommissionen haben bereits bei der Beratung des Voranschlags des Bundes für das Jahr 1993 darauf hingewiesen, dass der Bund Infrastrukturbeiträge (Folge der Investitionen) auf der Grundlage des Vorjahresergebnisses der SBB leistet. Vom Verfahren her gesehen kann das Parlament also die Investitionen der SBB nur zur Kenntnis nehmen, sie aber nicht beeinflussen. Im folgenden Jahr ist es dann gezwungen, deren Folgen im Budget des Bundes abzusegnen. Es stellt sich die Frage, ob diese Situation nicht in einem offensichtlichen Widerspruch zu Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung steht. Darin wird dem Parlament die Kompetenz eingeräumt, den jährlichen Voranschlag des Bundes aufzustellen.

An dieser Stelle möchte die Finanzdelegation in Erinnerung rufen, dass der Ständerat im Rahmen der Prüfung des neuen Finanzhaushaltsgesetzes am 19. September 1989 auf Antrag der Finanzkommissionen der folgenden Motion zugestimmt hat: Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Änderung des SBB-Gesetzes vorzulegen. Diese sollte eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes bei den Grundsatzentscheiden über die Investitionspolitik sichern, a . beim jährlichen Investitionsbudget ,: b. beim mittelfristigen Investilionsplan c. allenfalls über Verpflichtungskredite bei grossen Investitionsvorhaben.

Der Nationalralhat diese Motion auf Antrag der Finanzkommission am 21. März 1991 mit 66 gegen 27 Stimmen in ein Postulat umgewandelt.

Nach Auffassung der Finanzdelegation muss dieses Postulat unverzüglich verwirklicht werden, wenn man will, dass das Parlament seine verfassungsmässige Oberaufsicht über die SBB wirksam ausüben k a n n .

In einem Brief hat sie unlängst dem Bundesrat ihren Standpunkt unterbreitet.

Die Finanzkommissionen werden sich mit dieser Kompetenzfrage beschäftigen müssen, wenn sie, wie beschlossen, das Grünbuch des Groupe de réflexion über die Zukunft der SBB überprüfen.

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492.2

Inspektion bei der Direktion «Finanzen und Controlling» der Ceneraldirektion SBB

Die Sektion 2 der Finanzdelegation hat bei ihrer Inspektion der Direktion «Finanz und Controlling» (FC) einen guten Eindruck erhalten. Sie konnte feststellen, dass diese Direktion kompetent und effizient organisiert und geführt ist.

Die Aufgaben der FC umfassen die ganzen SBB: sie erstellt das Budget und macht die Finanzplanung. Zudem überwacht sie die Einhaltung des Budgets, die Investitionen, die Kosten, die Einnahmen und deren Verwendung.

Speziell interessiert war die Finanzdelegation an der Erfolgsrechnung pro Linie, die sehr ausgeklügelten Kriterien und-Parametern folgt, und an den Methoden beim Controlling der Investitionen.

In der Folge dieser Inspektion hat die Finanzdelegation vom Chef des EVED detailliertere Angaben über das Ausmass, die Ergebnisse und die Kosten der internen und externen Kontrollen der SBB erhalten.

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Rücktritt des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus Altersgründen

Dr. iur. Gottlieb Schläppi war seit dem l. Oktober 1981 Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Er hat dem Bundesrat auf Ende März 1993 seine Demission eingereicht.

Aufgrund von Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische Finanzkontrolle (SR 614,0) muss die Finanzdelegation die vom Bundesrat vorgenommene Wahl des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bestätigen. Da der Direktor der EFK von Amtes wegen einer der bevorzugten Gesprächspartner der Finanzdelegation ist, kann sie zweifellos am besten dessen Verdienste würdigen.

Der Bund entwickelt so vielfältige wie komplexe Tätigkeiten. Es ist darum bestimmt nicht einfach, sie vom finanziellen Standpunkt her kritisch und kontinuierlich zu überwachen. Diese Aufgabe fällt aufgrund des Gesetzes den Instanzen des Parlamentes, dem Bundesrat und der Verwaltung zu. Sie erfördert Wachsamkeit, Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Herr Schläppi hat diese Aufgabe pflichtbewusst und zur vollen Zufriedenheit der Finanzdelegation erfüllt, die seinen sachkundigen Rat stets zu schätzen wusste. Die Verwaltung konnte sich auf seine klugen Vorschläge verlassen, wenn es darum ging, geeignete Lösungen für komplexe Probleme zu finden.

Herr Schläppi hat sich im übrigen für die Modernisierung und die Verbesserung der Tätigkeiten der Finanzkontrolle eingesetzt. Er hat beispielsweise für die Beschaffungen von Produkten aus inlandischen und ausländischen Monopolbetrieben eine Kontrolle der Gestehungskostenstruktur eingeführt. Er hat ebenfalls die Subventionierungsvorschriften des Bundes vereinfacht und die Gewährung von Bundesbeiträgen einer vorgängigen Kontrolle unterstellt.

Es ist der Finanzdelegation ein Bedürfnis, auf die grosse Fach- und Sachkenntnis des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle, auf seine Integrität und seine 76

Loyalität hinzuweisen. Sie dankt ihm bestens für seinen Einsatz im Dienst des Bundes und wünscht ihm für seinen wohlverdienten Ruhestand viel Glück und Befriedigung.

· .

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Schlussbetrachtungen

Im vorliegenden Bericht findet sich eine ganze Anzahl mehr oder weniger kritischer Äusserungen der Finanzdelegation zum Bundeshaushalt. Dass die Finanzdelegalion zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt darin nicht oder nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei ihr erlaubt, dieses Versäumnis gutzumachen: dem Bundesrat, der Verwaltung und den Regiebetrieben des Bundes sei bestens gedankt für die gute Haushaltsführung und für die insgesamt wirtschaftliche und sparsame Verwendung der öffentlichen Gelder. Die Finanzdelegation ermutigt sie angesichts der Verschlechterung der Finanzlage des Bundes, in den kommenden Jahren einen noch strengeren Massstab anzuwenden.

Schliesslich richtet die Finanzdelegation ihren Dank auch an die Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzkontrolle und an die ihr vorgelagerten Inspektorate.

Diese Stellen haben wie gewohnt ihre Aufgabe sehr gewissenhaft ausgeführt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahre 1992/93 an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates vom 6. April 1993

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1993

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.05.1993

Date Data Seite

39-78

Page Pagina Ref. No

10 052 606

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

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