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Botschaft über die Finanzierung neuer Darlehen an die Imniobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) sowie für einen Planungskredit zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) vom 17. Februar 1993

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung neuer Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf. Mit diesen Geldern sollen die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) sowie die Planung eines Gebäudes für die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) finanziert werden.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. Februar 1993

1993-81

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ogi Der Bundeskanzler: Couchepin

50 Bundesblall 145.Jahrgang. Bd.I

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Übersicht Die Rolle der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Deshalb wird Genf-als Zentrum für internationale Institutionen und Tagungen eine grosse Bedeutung beigemessen.

Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf plant, der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) für die Kosten der Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes einen Kredit von 34,4 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund seiner zunehmenden Öffnung für die Staaten Osteuropas und der hohen Qualität seiner Einrichtungen sieht sich das CERN einem immer grösseren Zustrom von Physikern und anderen Forschern ausgesetzt. Es plant daher die Erstellung eines neuen Gebäudes mit 876 Arbeitsplätzen, Konferenzsälen und Sitzungszimmern, Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) plant die Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes. Da es sich um eine kleine Organisation handelt, ersucht sie um Bevorschussung der Planungskosten, die auf 6 Millionen Franken geschätzt werden.

Der Bundesrat misst der Anwesenheit internationaler Organisationen in Genf hohe Bedeutung bei und. ist bemüht, ihnen möglichst vorteilhafte Arbeitsbedingungen zu bieten. Deshalb ersucht er die eidgenössischen Räte, zwei Verpflichtung kredire von insgesamt 40,4 Millionen Franken zu bewilligen. Damit sollen im Rahmen der FIPOI die Finanzierung des Bauvorhabens des CERN sowie die Planung eines Gebäudes für die WMO sichergestellt werden.

Gemäss der bisherigen Praxis (siehe BBl 19811816 und 1989 7 7229) sollen die Kredite für beide Darlehen durch einfachen Bundesbeschluss nach Artikel S des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11 ) eröffnet werden. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus der allgemeinen Budgetkompetenz nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

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Botschaft I II

Einführung Die internationale Rolle Genfs

Seit über einem Jahrhundert ist Genf Sitz internationaler Organisationen und Institutionen. Nach der 1863 erfolgten Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) lag ihr Schwerpunkt zunächst im humanitären Bereich; erst nach dem Ersten Weltkrieg erweiterten sich die internationalen Aufgaben der Stadt dank dem Völkerbund und dem Internationalen Arbeitsamt. 1946 errichteten die Vereinten Nationen ihren europäischen Sitz in Genf, und seither haben sich zahlreiche andere internationale Organisationen dort niedergelassen.

Dadurch ist Genf zu einem bedeutenden Zentrum zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und zu einem Ort der internationalen Begegnung geworden.

Gegenwärtig sind in Genf zwölf internationale Organisationen mit weltumspannenden Aktivitäten ansässig - UNO », IBE/UNESCO, GATT. ILO, ITU, WHO, WIPO, WMO, APEF, ICDO, IOM und UPOV->, ferner drei Institutionen mit europäischem Charakter (CERN, EFTA und UER) und ausserdem über 100 nichtstaatliche Organisationen.

Ende September 1992 waren am Genfer UNO-Sitz 136 Ständige Missionen, Delegationen und Beobachterbüros akkreditiert. Zusammen mit den zwischenstaatlichen und den nichtstaatlichen internationalen Organisationen beschäftigten sie 1991 27 476 Personen. Eine Studie des Genfer Statistischen Dienstes vom Oktober 1991 zeigt, dass die internationalen Organisationen 1990 2,712 Milliarden Franken für Lohne, Güter, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Unterhalt und Bauten aufwendeten, wovon 1,315 Milliarden Franken in der Schweiz ausgegeben wurden. An den rund 2500 internationalen Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen), die 1990 von den verschiedenen internationalen Organisationen durchgeführt wurden, nahmen etwa 87 000 Experten und Delegierte teil. Die Organisationen des Systems der Vereinten Nationen führten allein schon mehr als 1500 dieser Versammlungen mit ungefähr 71 000 Delegierten und Experten durch. Die auswärtigen Besucher, deren Ausgaben in der oben angeführten Zahl nicht eingeschlossen sind, bringen den Genfer Dienstleistungsbetrieben zusätzliche Beschäftigung und Verdienst; nach Schätzungen sind etwa 30 Prozent aller Übernachtungen auf den Aufenthalt von Delegierten und Experten zurückzuführen.

Während man den wirtschaftlichen Anteil der internationalen Präsenz in Genf und ihre Auswirkungen für die ganze Schweiz in Zahlen erfassen kann, ist die aus

In Genf verfügt die UNO, deren Hauptsitz sich in New York befindet, neben ihrem Genfer Büro über folgende Organe: die Welthandelskonferenz (UNCTAD), die Europäische Wirtschaftskommission (ECE/UNO), das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), die Koordinierungsstelle der Vereinten Nationen für Katastrophenhilfe (UNDRO), die Abrüstungskonferenz, das Menschenrechtszentrum, die Völkerrechtskommission (CDI) sowie verschiedene Forschungszentren (wie UNIDIR UNRISD).

Abkürzungen siehe Anhang 1.

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dieser bevorzugten Situation resultierende intellektuelle und politische Bereicherung nicht abschätzbar; sie ist aber zweifellos von grosser Bedeutung. Sie trägt zum weltweiten Ansehen der Schweiz als Drehscheibe der Zusammenarbeit zwischen den Nationen und als für Verhandlungen geeigneter Ort des Friedens bei.

Diese bevorzugte Situation ist aber seit dem Ende des Kalten Krieges aufgrund der vermehrten Konkurrenz unter potentiellen Gaststaaten immer mehr gefährdet.

Die aktive Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen ist schon sehr früh als ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Aussenpolitik betrachtet worden, welche übrigens einer der Pfeiler unserer Sicherheitspolitik ist. Bundesrat und Parlament haben immer wieder betont, dass die Schweiz auf diese Weise einen nützlichen Beitrag zum guten Funktionieren der internationalen Zusammenarbeit, zur Völkerverständigung und zur friedlichen Konfliktlösung leisten will.

Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Genf das Zentrum der internationalen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet geworden. Diese beiden Bereiche entwickeln sich wegen der Bedeutung der betreffenden Fragen ständig weiter. Als Sitz der zuständigen internationalen Organisationen wird Genf ein Zentrum wichtiger multilateraler Verhandlungen bleiben. Es wird aber auch das wesentliche Instrument unserer Gaststaatpolitik bleiben, einer der Komponenten unserer Politik der Disponibilität. Die Erneuerung der multilateralen Zusammenarbeit in der Folge der seit kurzem erfolgten Verbesserung des internationalen Klimas trägt ihrerseits dazu bei, die Ausstrahlung Genfs als multilaterales Zentrum par excellence weiterzutragen.

Im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit ist Genf dank dem CERN als einem der grössten Laboratorien der Welt - ein hervorragendes Zentrum der Spitzenforschung im Bereich der Materie, welches nicht nur Wissenschafter aus Europa, sondern aus der ganzen Welt anzieht.

Indem die Schweiz den internationalen Organisationen in Genf moderne und vorteilhafte Arbeitsbedingungen gewährleistet, hilft sie ihnen bei der Verwirklichung ihrer Ziele. Sie tut dies in ihrem eigenen Interesse, aber auch aus Solidarität mit den übrigen Nationen.

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Die FIPOI

Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ist eine schweizerische privatrechtliche Stiftung, die 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gegründet wurde (vgl. Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI; BEI 1964II1544) und von beiden auch getragen wird. Bund und Kanton ordnen je drei Vertreter in den Stiftungsrat ab.

Die FIPOI steht unter der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzkontrolle.

Die FIPOI wurde gegründet, um die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Begegnungen zu unterstützen. Gemäss ihren Statuten verfolgt sie den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stel-

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leu. Sie kann selber Gebäude erstellen, vermieten, kaufen und verwalten oder durch zinsgünstige Darlehen den internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder den Ausbau von Gebäuden ermöglichen. Die dazu benötigten Mittel wurden der FIPOI bisher nach Bedarf in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen des Bundes, von Schenkungen oder von Bauland zur Verfügung gestellt. Von 1966 bis zum 31. Dezember 1991 wurden Darlehen in der Höhe von 493,7 Millionen Franken und Schenkungen in der Höhe von 95 Millionen Franken (CICG, CERN, UNO, Institut Henri Dunant) gewährt. Von den Bundesdarlehen hat die FIPOI bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in der Höhe von 332 Millionen Franken geleistet (Stand: Ende 1991).

Der Beitrag Genfs ist ebenfalls bedeutend. Der Kanton Genf kauft die Grundstücke und überlässt diese je nach Fall kostenlos oder zu Baurechtszinsen. Von 1960 (WHO) bis 1986 (FIPOI-Montbrillant) hat der Kanton Genf Grundstücke zum Gesamterstehungswert von rund 126 Millionen Franken erworben. Ausserdem hat er sich mit Darlehen in der Höhe vom 8 Millionen Franken und Schenkungen in der Höhe von 3,2 Millionen Franken auch finanziell an der FIPOI beteiligt.

Der Bundesrat ist fest entschlossen, das Ansehen und die Anziehungskraft Genfs und der Schweiz als Konferenzort und Sitzstaat zu bewahren und weiterzuentwickeln. Deshalb beabsichtigt er, in Genf mit Hilfe der FIPOI den modernen Anforderungen entsprechende Arbeitsbedingungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die Fortführung der bisher auf diesem Gebiet unternommenen Anstrengungen drängt sich heute um so mehr auf, als andere Länder und Regionen internationalen Organisationen immer interessantere Bedingungen anbieten.

Verschiedene Staaten bemühen sich immer mehr und oft mit Erfolg darum, Sitzstaat internationaler Organisationen zu werden und durch den Bau grosser internationaler Konferenzzentren ihre Anziehungskraft als Konferenzort zu steigern.

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Das CERN

Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) wurde mit der Unterzeichnung eines Übereinkommens am 1. Juli 1953 in Paris gegründet. Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten; die eidgenössischen Räte haben das Übereinkommen (SR 0.424.091} mit Bundesbeschluss vom 30. September 1953 genehmigt (AS 1955 693).

Das CERN zählt heute 18 Mitgliedstaaten1). Ziel der Organisation ist die Förderung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Teilchenphysik oder der Hochenergiephysik, wie sie auch genannt wird. Sie untersucht die innersten Bestandteile der Materie, um die Gesetzmässigkeiten zu entdecken, welche unsere Welt und das gesamte Universum bestimmen. Das Forschungsprogramm des

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische und Slowakische Föderative Republik, Ungarn und die Schweiz.

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CERN stützt sich auf eine ganze Serie einzigartiger Riesenmaschinen1}, darunter namentlich das grösste wissenschaftliche Gerät der Welt: der Teilchenbeschleuniger für Elektronen und Positronen LEP, angelegt für 55+55 GeV. Er steht in einem grossen unterirdischen Ringtunnel von 27 km Umfang, der 1989 in Betrieb genommen wurde und 1,4 Milliarden Franken gekostet hat.

Im laufenden Jahr, also vier Jahre nach der Inbetriebnahme des LEP, wird das CERN vermutlich den Entscheid für den Bau des LHC (Large Hadron Collider, «grosser Hadronen-Beschleuniger») fällen, der nächsten Grossmaschine nach dem LEP. Nachdem die Inbetriebnahme des LHC um das Jahr 2000 geplant ist, drängt sich ein solcher Zeitplan auf. Der LHC dient der Erforschung von neuen Materiebestandteilen wie den Super-Symmetrieteilchen, dem Higgs-Boson, neuen Quarks usw., welche den Schlüssel für eine Globaltheorie der Materiebestandteile und der auf sie wirkenden Kräfte sowie für das Verständnis der Ursprünge des Universums liefern sollen. Dafür benötigt das CERN Energiespitzen, welche über die Möglichkeiten des LEP hinausgehen. Der LEP wird energiemässig seinerseits bis 1995 durch ein Verbesserungsprogramm «LEP 200» auf 200 GeV aufgewertet. Dieses Programm wird insgesamt 350 Millionen Franken kosten.

Die CERN-Direktion schlägt somit vor, im gegenwärtigen LEP-Tunnel einen Protonen-Protonen-Beschleuniger zu bauen. Dieser Ausbau war schon beim Baubeginn des LEP vorgesehen. Der Bau des LHC wird insgesamt 3 Milliarden Franken kosten, einschliesslich der beiden geplanten Detektoren, welche ausserhalb des CERN-Budgets finanziert werden. Der LHC soll Europa seine Spitzenposition in der Hochenergiephysik sichern.

Das CERN beschäftigt 3126 Personen aller Berufsgattungen (Stand: 31. Dez.

1991), die seine Anlagen planen, bauen, warten und ihr einwandfreies Funktionieren sicherstellen und die bei der Vorbereitung, Ausführung, Analyse und Interpretation der wissenschaftlichen Experimente mitwirken. Damit ist das CERN die grösste zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf. Der volkswirtschaftliche Nutzen des CERN wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die Hälfte der ausbezahlten Gehälter in der Schweiz ausgegeben wird. Im weiteren ist das CERN ein wichtiger Kunde der schweizerischen Industrie für alle möglichen Bauten und Anlagen. Im Jahre 1991
erteilte das CERN Schweizer Unternehmen Aufträge von insgesamt 125 Millionen Franken, während der schweizerische Beitrag an das Budget 1992 des CERN 35,1 Millionen Franken ausmachte.

Mehr als 6000 Gastphysiker aus 164 Universitäten und Instituten von Mitgliedstaaten beteiligen sich zudem an den Versuchsprogrammen des CERN, und 108 Physiker aus Nichtmitgliedstaaten benutzen, entweder aufgrund fester Verträge oder als frei tätige Wissenschafter, diese Anlagen. Das CERN ist somit für Forscher nicht nur aus Europa, sondern auch aus der ganzen Welt (USA, Russische

" Neben dem LEP besitzt das CERN die folgenden Teilchenbeschleuniger; SPS (ProtonenSupersynchrotron von 450 GeV, Umfang 6,9 km); SPSpp (Protonen-Antiprotonen-Beschleuniger des SPS von 315+315 GeV); PS (Protonen-Synchrotron von 28 GeV); LEAR (Niederenergie-Antiprotonenring); ISOLDE (Isotopen-Booster-Trennmaschinc).

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Föderation, Kanada, China, Japan, Indien, Lateinamerika u. a.) eine attraktive Arbeitsstätte. Die Entwicklung der Forschungsprogramme und der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit haben einen stetigen Zustrom von Wissenschaftern ausgelöst, so dass sich die Erstellung eines neuen Gebäudes für die Physiker aufdrängt. Diese ist Gegenstand der vorliegenden Botschaft.

Die Schweiz zieht einen beträchtlichen Nutzen aus den Arbeiten des CERN, indem sich Physiker fast aller Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen an den Forschungen beteiligen. Der wissenschaftliche Nutzen, welcher sich aufgrund der Anzahl von an CERN-Experimenten beteiligten Physikern und der Höhe der entrichteten Beiträge berechnen lässt, ergibt für die Schweiz den besten Vergleichsindex (1,4).

Die Schweiz hat dem CERN immer eine besondere Bedeutung beigemessen, zum einen wegen des direkten wissenschaftlichen Nutzens für schweizerische Forscher und zum anderen wegen der weltweiten Ausstrahlung dieser Organisation.

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Das neue Verwaltungsgebäude des CERN Ausgangslage

Bereits seit einigen Jahren leidet das CERN unter einem Mangel an Büroräumen. Um dem stetigen Zuwachs von Benutzern - welcher insbesondere durch die kontinuierliche Öffnung für die osteuropäischen Länder bedingt ist - gerecht werden zu können, sah sich das CERN zu einer Reihe von Notlösungen gezwungen.

So mussten Baracken und andere provisorische Gebäude erstellt sowie Lokalitäten in bestehenden Gebäuden, die vorher für andere Zwecke benützt worden waren, in Büroräumlichkeiten umgewandelt werden. All diese Massnahmen reichten jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Der Mangel an Büroräumlichkeiten ist zu einem hemmenden Faktor für Besucher geworden, die am CERN Forschungen betreiben möchten.

Zur Zeit benutzen mehr als 6000 Personen die Einrichtungen des CERN. Im Verlaufe der letzten Jahre erhöhte sich diese Zahl jährlich um 400 bis 500 Personen.

Ihre durchschnittliche Anwesenheit wird auf 30 Prozent geschätzt, sie dürfte jedoch während gewisser Perioden des Jahres 50 Prozent übersteigen. Die verfügbare Bürofläche für diese Besucher beträgt ungefähr 14 000 m-, das heisst, kaum mehr als 2,3 m2 pro Benutzer.

Der Minimalbedarf an neuen Büroräumlichkeiten wird auf rund 8000 m2 veranschlagt. Dazu kommt die notwendige Anpassung der bestehenden Infrastruktur, insbesondere der Sitzungszimmer und der Konferenzräurne sowie der Laboratorien.

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Das Bauprojekt

1990 hat das CERN zwei schweizerische Architekturbüros mit einer Machbarkeitsstudie betreffend den Bau eines Gebäudes für Benutzer beauftragt. Das ausgewählte Projekt wurde vom Rat des CERN am 24. September 1992 gutgeheissen.

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Als Standort des neuen Komplexes ist die schweizerische Seile des CERN-Geländes vorgesehen (siehe Beilage 2). Der gewählte Bauplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptgebäudes der Organisation in der «zone d'utilité publique». Das Gebäude ist für die neuankommenden Benutzer bestimmt. In seiner Ausstattung soll es kostengünstig sein und ohne luxuriöse Materialien auskommen, aber doch repräsentativen Charakter haben. Das Gebäude soll auch gastfreundlich sein, um den Austausch und die Begegnung zu fördern, die die Grundlagen jeglicher Forschungsarbeit bilden.

Die Konzeption des neuen Gebäudes soll zum Nachdenken anregen, indem in seiner Oberfläche eine reine Form ausgedrückt wird, welche symbolisch an die unterirdisch und damit versteckt angelegten Ringtunnels des CERN erinnern soll.

Das Projekt besteht aus einem grossen Ring, dessen offener, glasüberdachter Innenraum das eigentliche Zentrum des Gebäudes bildet; darum herum sind die zum Glasdach hin offenen Büros angeordnet. Dieser Innenraum dient zudem als Eingangshalle, als Treffpunkt mit Cafeteria sowie als geräumiger Zugang zu den Konferenzräumen. Diese zylinderförmige Konstruktion, deren Aussenseiten vollständig verglast sind, ist von vier Baukörpern umgeben, in welchen die Laboratorien und die Informatikräume untergebracht werden sollen. Je zwei dieser Baukörper sind auf dem obersten Stock miteinander verbunden und umfassen damit, ähnlich den Magneten eines Transformators, den Zentralraum (siehe Anhang 3).

Das Gebäude (siehe Anhang 4) besteht aus einem Untergeschoss mit vier Konferenzsälen zu je 118 Plätzen, welche von der Eingangshalle im Erdgeschoss aus zugänglich sind. In diesem sind ausserdem eine Cafeteria und ein Speiseraum mit 72 Plätzen sowie vier Sitzungszimmer für je 18 Personen untergebracht. Im weiteren besteht das Gebäude aus vier Stockwerken, auf welche sich die Büros mit zwei, drei oder vier Arbeitsplätzen und einige Grossraumbüros mit sechs Arbeitsplätzen verteilen.

Insgesamt wird dieses neue Gebäude 275 Räume für Büros und Laboratorien, das heisst 876 Arbeitsplätze sowie 816 Plätze zur allgemeinen Benutzung umfassen (gesamte Nettofläche: 10 978 m2, Kubikvolumen SIA 116:43 999 m3). Ein offener Parkplatz für 220 Fahrzeuge, der unmittelbar an das Gebäude angrenzt, ergänzt das Projekt.

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Kosten

Die Gesamtkosten des neuen Gebäudes belaufen sich (ohne Bauzinsen) auf 32,9 Millionen Franken, die sich wie folgt verteilen:

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BKP '

Kosicn Hauptgruppen

Betrag in Fr.

0 1 2 4 5 7 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebungsarbeiten Nebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung und Einrichtung

3 163 735 21298 521 366 000 3 510 097 1272 540 l 683 000

Subtotal Reserve für Teuerung

31 293 893 l 590 675

Gesamttotal ohne Bauzinsen Bauzinsen

32 884 568 l 479 805

Gesamttotal und Darlehensbetrag aufgerundet

34 364 373 34 400 000

" BKP = Baukostenplan Der allgemeine Kostenvoranschlag wurde aufgrund des Zürcher Baukostenindexes vom April 1992 ausgearbeitet, welcher 119,6 Punkte beträgt (Basis 1988 = 100 Punkte).

Diese Rubriken umfassen folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Dieses Gebäude wird auf CERN-eigenem Gelände erstellt, so dass weder Erwerbskosten noch Baurechtzinsen anfallen.

Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Kosten für die Baugrundvorbereitung einschliesslich Abbrucharbeiten, Baustelleneinrichtung, Spezialfundamente und Anpassungen der technischen Einrichtungen und der Zufahrten.

Gebäude (BKP 2) Kosten für die Erstellung des Gebäudes mit einem Volumen von 43 999 m3 gemäss SIA Norm 116. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 563 Franken, die Teuerung nicht eingeschlossen.

Umgebungsarbeiten (BKP 4) Eigentliche Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück sowie Kanalisation.

Baunebenkosten (BKP 5), Übergangskonto Die Kosten der Machbarkeitsstudie, der Honorare, Bewilligungen und Gebühren, für Reproduktionen und Versicherungen sowie weitere Auslagen. Das Übergangskonto schliesst auch die gesamten Honorare mit ein.

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Unvorhergesehenes (BKP 7) 4,8 Prozent der Baukosten.

Ausstattung und Einrichtung (BKP 9) Kosten für das gesamte mobile Inventar (Sessel, Konferenzstühle und -tische, Aktenschränke) und für weiteres Mobiliar, einschliesslich der Apparate und Maschinen.

Reserve für Teuerung (BKP 8) Die Reserve wird mit 6 Prozent tur die Beträge l, 2, 4 und 9 gemäss BKP berechnet. Die Bauzinsen für eine Bauzeit von drei Jahren werden auf l 479 805 Franken veranschlagt.

3

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Gewährung eines Planungskredites für ein Gebäude der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), ausgeführt im Rahmen der FIPOI Ausgangslage

Im Rahmen des üblichen vorbereitenden Verfahrens im Hinblick auf die Abfassung einer Botschaft an die Eidgenössischen Räte bezüglich eines Kreditgesuchs zugunsten der FIPOI fallen jeweils bereits gewisse Kosten an. Es handelt sich im, einzelnen darum, die Erstellung eines Pflichtenheftes, die Vorbereitung eines Projektwettbewerbs, die Honorare von Ingenieuren, Architekten und technischen Büros sowie die Erstellung eines Kostenvoranschlages, auf welchem die Botschaft basiert, zu finanzieren. Diese Vorleistungen betragen in der Regel 10 Prozent der voraussichtlichen Auslagen und wurden bisher durch die internationale Organisation, die ein neues Gebäude erstellen will, vorgeschossen. Sie wurden in der Folge ins Darlehensgesuch der FIPOI eingeschlossen und der Organisation zurückerstattet, nachdem die Räte dem Gesuch entsprochen hatten. Diese Praxis hat bisher keine Probleme verursacht, verfügen doch die gesuchstellenden internationalen Organisationen über umfangreiche Jahresbudgets und darüber hinaus teilweise sogar über regelmässige Einkünfte wie zum Beispiel Gebühreneinnahmen.

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Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gehört zu den in Genf ansässigen kleinen SpezialOrganisationen des Systems der Vereinten Nationen. Sie verfügt über ein durchschnittliches Jahresbudget von rund 56 Millionen Franken (39 Millionen Dollar) und beschäftigt ungefähr 400 Personen1'. Zusätzlich wurden ihr neue Aufgaben wie das Weltklimaprogramm übertragen. Mehr und mehr muss

» Zum Vergleich: ILO (Budget 20Ü Mio S/Personalbestand 3077); WHO (338/5391); ITU (102/869); WIPO (66/373) - alle innerhalb des UNO-Systems - sowie CERN (945,5 Mio Franken/3126).

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die Organisation auch in globalen oder regionalen Umweltprogrammen mitwirken, bei denen die operationeile Meteorologie oder Hydrologie mitzureden hat, ohne dass diesen neuen Tätigkeiten eine Erhöhung der Finanzmittel entspräche.

Aus diesem Grund ersucht die WMO um Bevorschussung der anfallenden Planungskosten, damit die Unterlagen erarbeitet werden können, welche im Hinblick auf die Botschaft zur Gewährung eines Kredits für die Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes unerlässlich sind. Die Planungskosten werden auf ungefähr sechs Millionen Franken geschätzt. Es ist vorgesehen, diesen Vorschuss später in den Baukredit aufzunehmen, der zu den üblichen Konditionen rückzahlbar wäre.

Für derartige Geschäfte wäre es im Sinne einer administrativen Vereinfachung zweckmässig, dem EDA einen entsprechenden Rahmenkredit zu gewähren. In Anbetracht der Finanzlage des Bundes möchte der Bundesrat aber davon absehen, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, bevor er eine Strategie für die Erhaltung und den Ausbau der Rolle der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen und Konferenzen ausgearbeitet hat, wie er dies am 25. März 1992 im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 angekündigt hat (BB1 7992 IIII, vgl. Ziel 2, S. 32).

Wir beantragen Ihnen daher, dieser Organisation über die FIPOI ein Darlehen von sechs Millionen Franken zu gewähren und ihr dadurch zu ermöglichen, die notwendigen Planungsunterlagen zuhanden des FIPOI zu beschaffen. Es ist vorgesehen, den eidgenössischen Räten 1994 ein formelles Darlehensgesuch in Form einer Botschaft zu unterbreiten. Das obenerwähnte Darlehen würde dann als Vorschuss betrachtet und in den Baukredit integriert. In Anbetracht der Tatsache, dass der Meteorologische Weltkongress bereits 1991 grundsätzlich entschieden hat, in Genf ein neues Verwaltungsgebäude zu erstellen (Resolution 35 Cg-XI), gehen wir davon aus, dass der Bund mit diesem ausnahmsweise gewährten Kredit kein besonderes Risiko eingeht.

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Finanzierung des CERN-Gebäudes Begründung des Darlehens an die FIPOI

Die Finanzierung der Gesamtkosten für das neue CERN-Gebäude soll mittels eines Darlehens der Immobiliensliftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) an das CERN gesichert werden. Die Stiftung benötigt daher ein entsprechendes Darlehen des Bundes. Dieses Darlehen wird der Stiftung zu den üblichen Bedingungen für internationale Organisationen, die ihr eigenes Verwaltungsgebäude erstellen, gewährt, das heisst zu einem Zinssatz von derzeit 3 Prozent pro Jahr mit einer Rückzahlungsfrist von 40 Jahren. Dieser Zinssatz wurde gewählt, um für die internationalen Organisationen in Genf günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Weder ist er zu niedrig noch kommt er den marktüblichen Zinssätzen allzu nahe. Sollten die Zinssätze der Bundesanleihen während eines Jahres die Grenze von durchschnittlich 5 Prozent überschreiten, kann der Zinssatz des Darlehens während der entsprechenden Zeitdauer auf 3,5 Prozent erhöht werden. Diese Klausel ist in jedem zwischen der FIPOI und einer internationalen Organisation abgeschlossenen Vertrag enthalten. Die der FIPOI gewährten Darle-

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hen, die zur Erstellung von eigenen Gebäuden zwecks Vermietung an eine internationale Organisation verwendet werden, haben hingegen eine maximale RückZahlungsfrist von 99 Jahren sowie einen festen Zinssatz von 3 Prozent.

Der Bund ist bemüht, die internationalen Organisationen im Rahmen der FIPOI gleich zu behandeln. Das vorgesehene Darlehen - ein verzinsbares und rückzahlbares Darlehen - ermöglicht die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen für das CERN, wie das bereits für andere internationale Organisationen in Genf gehandhabt wurde. Es sei an dieser Stelle an frühere Botschaften1' erinnert, auf deren Grundlage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflichtungskrediten an die FIPOI verabschiedet haben.

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Auswirkungen der Teuerung

Die den eidgenössischen Räten unterbreiteten Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten berücksichtigen die Teuerung nicht. Diese Praxis lässt sich aber auf das Bauvorhaben, welches Gegenstand dieser Botschaft ist, nicht anwenden.

Dieses kann den Bundesbauten nicht gleichgestellt werden, weil es für die FIPOI, eine privatrechtliche Stiftung, bestimmt ist und somit nicht über das Bauwesen des Bundes untersteht.

Obschon es schwierig ist, den Umfang der Teuerung für die vorgesehene Bauzeit - also von 1993 bis 1996 - abzuschätzen, gehen die Berechnungen von einer maximalen Teuerungsrate von jährlich 6 Prozent aus2'. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass eine zweite Botschaft für die Teuerung überflüssig sein wird, sofern nicht unvorhergesehene konjunkturelle Ereignisse eintreten. Der Bauherr, das heisst das CERN, wird darüber zu wachen haben, dass die Reserven ausschliesslich zur Deckung der Teuerung eingesetzt werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen

Die beiden Anträge CERN und WMO, die wir Ihnen hiermit unterbreiten, werden für den Bund eine finanzielle Belastung von 40,4 Millionen Franken zur Folge haben, die sich auf die Jahre 1993 bis 1996 verteilen. Die entsprechenden Zahlungen dieser Verpflichtungen sind ins Budget 1993 beziehungsweise in den Finanzplan aufgenommen worden. Im Rahmen der Verabschiedung des Budgets 1993 haben wir zu den Sparbemühungen Hand geboten und einer Rückstellung der für das CERN und die WMO vorgesehenen Beträge durch die eidgenössi'> Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA) vom 6. Juni 1966 (ILO), vom 5. Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO, ILO), vom 1. Mai 1974 (CERN), vom 7. August 1974 (ITU, ILO, WIPO), vom 2. März 1977 (WIPO), vom 11. Juli 1979 (CICG), vom 25. Mai 1983 (IOM), vom 5. März 1984 (CERN), vom 27. November 1985 (ITU), vom 18. Februar 1987 (WIPO) und vom 13. Februar 1989 (HCR, UNO): BEI 1964II769,19661969,196711127,19711425,197411377, II 441,1977 11292,1979 II 821,1983II1501,198411205,1985 III 485,19871 816 und 19891 1229.

=> Für Einzelheiten siehe Ziffer 23 (BKP 8).

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sehen Räte unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Nachtragskredit verlangt werden kann, falls die beiden Projekte noch im Jahre 1993 behandelt werden sollten.

Wenn wir Ihnen die vorliegende Botschaft jetzt trotzdem unterbreiten, so geschieht dies, um gewichtigen negativen Auswirkungen einer Verzögerung der beiden Projekte zuvorzukommen.

Die Konkurrenz zwischen Staaten, die sich - oft aus Prestigegründen - um das Gastrecht für internationale Organisationen und Konferenzen bewerben, hat in der Tat zugenommen. Bis anhin konzentrierte sich diese Konkurrenz im wesentlichen auf neuentstehende Organisationen. Es entsprach nicht den internationalen Gepflogenheiten, den bestehenden Sitz einer internationalen Organisation in Frage zu stellen und diese durch ein sehr grosszügiges Angebot zu einem Umzug zu bewegen. Genf als Sitz zahlreicher internationaler Organisationen konnte bisher in dieser Beziehung von einem gewissen Mass an Sicherheit profitieren. Aus diesem Grund wurden die in Genf offerierten Aufnahmebedingungen bisher nie in Frage gestellt. Diese beruhten im wesentlichen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Organisationen. Eine Aufgabe dieses Grundsatzes hätte negative Auswirkungen auf Genf und auf das Verhältnis der Schweizer Behörden zu den wichtigsten Organisationen und könnte manche von ihnen zum Umzug in ein anderes Land veranlassen. Eine solche Konsequenz würde den im Bericht zum Legislaturplan 1991-1995 festgelegten Zielsetzungen zuwiderlaufen und könnte mittelfristig sogar das Gleichgewicht des internationalen Genf in Frage stellen.

Im Falle des CERN wurden in den letzten Jahren verschiedene Stimmen laut, die von den Sitzstaaten besondere Beiträge als Ausgleich für den wirtschaftlichen Nutzen, den die Anwesenheit einer solchen Institution unweigerlich mit sich bringt, forderten. Aus diesem Grund würde uns eine Verzögerung des CERN-Projektes vor besondere Probleme stellen oder den erwähnten Druck verstärken, was zusätzliche finanzielle Auswirkungen zur Folge haben könnte.

Anlässhch des letzten Kongresses der WMO im Jahre 1989 wurden verschiedene Versuche unternommen, um entweder den Sitz dieser Organisation zu verlegen oder um bessere Bedingungen gegenüber anderen in Genf ansässigen Organisationen zu erreichen. Die Bedingungen der FIPOI wurden aber schliesslich als vorteilhaft
genug anerkannt, um die Beibehaltung des WMO-Sitzes in Genf zu rechtfertigen.

Beide Organisationen haben mit Raumproblemen zu kämpfen und wurden mit zusätzlichen Aufgaben betraut, so dass sie dringend neue Räumlichkeiten benötigen. Dieser Bedarf wurde von allen Mitgliedstaaten anerkannt. In Anbetracht des für die Realisierung der Bauprojekte notwendigen Zeitaufwandes würde eine Verzögerung die Platzprobleme verschärfen und dadurch die Effizienz der Organisationen beeinträchtigen. Es wäre bedauerlich, wenn die Schweiz als Sitzstaat mit dieser Botschaft zuwarten würde, denn dies könnte die Tätigkeit der in unserem Land ansässigen internationalen Organisationen behindern.

Aufgrund dieser Sachlage erachten wir die Unterbreilung dieser Botschaft als unaufschiebbar. Die Inangriffnahme der beiden Projekte im Verlaufe des Jahres 1993 wird gewisse Ausgaben zur Folge haben, die über Nachtragskredite zu finanzieren sein werden. Angesichts der schlechten Finanzlage des Bundes haben wir

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uns bemüht, die an die beiden Organisationen im Jahre 1993 zu entrichtenden Beträge auf das absolute Minimum zu beschränken, ohne allerdings den Beginn der Bauvorhaben zu behindern. So wären für 1993 dem CERN fünf Millionen oder der WMO eine Million Franken zur Verfügung zu stellen.

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Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

53

Auswirkungen für Kantone und Gemeinden

Da die Ausführung des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses ausschliesslich dem Bund obliegt, werden den Kantonen und Gemeinden keine Kosten entstehen.

6

Legislaturplanung

Die Politik der Darlehensgewährung an die FIPOI ist in unserem Bericht vom 25. März 1992 zur Legislaturplanung 1991-1995 dargelegt (BB11992 III1). Die Zielsetzung 2 betreffend den Ausbau der traditionellen Rolle der Schweiz als Sitzstaat von internationalen Organisationen hebt die Notwendigkeit der Gewährung neuer Darlehen an die FIPOI zugunsten von Bauten für internationale Organisationen hervor und unterstreicht damit die Entschlossenheit des Bundesrates, die Rolle der Schweiz als Sitzstaat zu erhalten und zu verstärken. Dieser Rolle muss aufgrund der in der Welt eingetretenen Veränderungen inskünftig noch grösseres Gewicht beigemessen werden. Der Platz Genf als Sitz zahlreicher internationaler Organisationen ist heute nämlich zunehmend umstritten, da sich viele andere Staaten darum bemühen, auf ihrem Gebiet internationale Organisationen zu beherbergen.

7 71

Rechtsgrundlagen Verfassungsmässigkeit

Die zwei Bundesbeschlüsse, die wir Ihnen zur Verabschiedung unterbreiten, stützen sich auf die allgemeine aussenpolitische Kompetenz des Bundes ab, wie sie aus Artikel 8 der Bundesverfassung hervorgeht. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen ist ein wichtiger Aspekt unserer Aussenbeziehungen, und die der FIPOI gewährten Darlehen sind eine Form dieser Zusammenarbeit.

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Rechtsform des Erlasses

In Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis (vgl. BB11987 l 816 und 1989 I 1229) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den Kredit für das Darlehen an die FIPOI zur Finanzierung der beiden in dieser Botschaft beschriebenen Vorhaben gemäss

1238

Artikels des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) durch zwei einfache Bundesbeschlüsse zu eröffnen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung ergibt sich aus deren allgemeiner Budgetkompetenz (Art. 85 Ziff. 10 BV). Die beiden Beschlüsse unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.

5970

1239

Anhänge 1 2 3 4 5

5970

1240

Abkürzungsverzeichnis Lage des CERN und Standort des neuen Gebäudes; Ausschnitt aus der Landeskarte Modell des Gebäudes Querschnitt des Gebäudes Normalgrundriss eines Stockwerks

Anhang l Abkürzungsverzeichnis AFB APEF CERN CICG DTP EFTA FIPO1 GATT HCR IATA IBE ICDO IKRK ILO IOM ITC ITU LEP SIA UER UNCTAD UNEP UNESCO UNTDIR UNO UNRISD UPOV UPU WIPO WHO WMO

Amt für Bundesbauten Vereinigung Eisenerz exportierender Länder Europäische Organisation für Kernforschung Internationales Konferenzzentrum Genf Baudepartement des Kantons Genf Europäische Freihandeis-Assoziation Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge Internationale Luftverkehrsvereinigung Internationales Erziehungsamt/UNESCO Internationale Organisation für Zivilschutz Internationales Komitee vom Roten Kreuz Internationale Arbeitsorganisation Internationale Organisation für Auswanderung Internationales Handelszentrum UNCTAD/GATT Internationale Fernmeldeunion Laboratorium für Elektronen und Positronen (CERN) Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Europäische Rundfunkunion Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung Umweltprogramm der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung Organisation der Vereinten Nationen Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Weltpostverein Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für Meteorologie

5970

1241

Anhang!

Lage des CERN und Standort des neuen Gebäudes Ausschnitt aus der Landeskarte

1242

Modell des Gebäudes

Anhang 3

1243

Anhang4 Querschnitt des Gebamjes <»:<

BUREAUX FERMES



BUREAUX OUVERT5

1

SALLES DE CONFERENCE

E5PACE PUBLIC

CIRCULATIONS

1244

HORIZONTALE:

FIGURE

14

Anhang 5 Normalgrundriss eines Stockwerks

·

BUREAUX

OUVERTS

i

B U R E A U X FERMES L A B O R A T O I R E S ET I N F O R M A T I Q U E

FIGURE

9

1245

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Finanzierung eines neuen Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FÌPOÌ) in Genf zur Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten des CERN

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 1993 '>, beschliesst: Art. l Es wird ein Verpflichtungskredit von 34,4 Millionen Franken zugunsten eines Darlehens an die Irnmobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf bewilligt. Das Darlehen ist für die Finanzierung der Erstellung eines Verwaltungsgebäudes der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) in. Meyrin/Genf bestimmt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

5970

» BEI 199311225

1246

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Finanzierung eines Planungskredites zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar '», beschliesst; Art.1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken zugunsten eines Darlehens an die Imrnobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf bewilligt. Das Darlehen ist für die Finanzierung eines Planungskredites für die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf bestimmt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

5970

» BRI 1993 T 1225

1247

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Finanzierung neuer Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) sowie für einen Planung...

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1993

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

93.021

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.04.1993

Date Data Seite

1225-1247

Page Pagina Ref. No

10 052 579

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.