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Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) Zeitschrift zur Veröffentlichung rechtskräftiger Entscheidungen und anderer Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse wie Kreis- oder Rundschreiben, besondere Weisungen, Richtlinien, Noten oder generelle Adressen, erläuternde Stellungnahmen sowie Gutachten, die vom Bundesrat, den Eidgenössischen Departementen oder diesen unterstellten Diensten der Bundesverwaltung ausgehen sowie gelegentlich und mit Einwilligung des Bundesgerichts auch Bundesgerichtsurteile, die in dessen Sammlung nicht veröffentlicht sind, aber die Verwaltungen, von Bund und Kantonen interessieren können.

Bearbeitet und herausgegeben im Auftrage des Bundesrates von der Bundeskanzlei.

Abonnementspreis für 4 aufeinanderfolgende Hefte und ein Register: Fr. 70.Einige Themen vom Heft 57II, welches Anfang August ,1993 erschienen ist:

Datenschutz bei der Verwaltung von Privatadressen zwecks Direktwerbung Befreiung von Geistlichen vom Militärdienst Erlass der Emissionsabgabe bei der Sanierung einer Aktiengesellschaft Automobilkonzession für einen Schulbus Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer

Bestellungen sind schriftlich,an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten.

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 158.- im Jahr und Fr. 93.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht ab 1. Januar 1991 die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 76-- im Jahr und Fr. 48.- im Halbjahr.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können flir ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 85.- im Jahr und Fr.55.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.

I.Dezember 1993

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Bundeskanzlei [1]

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1993

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1993

Date Data Seite

291-292

Page Pagina Ref. No

10 052 837

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.