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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Auebau des Regionalflughafens «Les Eplatures» (Vom 6. Oktober 1953)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen nachstehende Botschaft über den Ausbau des Begionalflughafens «Les Eplatures» vorzulegen.

I. Allgemeines Durch den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze (AS 67, 881 ; BS 7, 738) hat die Bundesversammlung für die Bereitstellung der Bodenorganisation der Zivilluftfahrt ein allgemeines Programm aufgestellt und dio Grundlagen für seine Finanzierung geschaffen. Nach Artikel l dieses Bundesbeschlusses kann der Bund an den Bau oder die Verbesserung schweizerischer Begionalflugplätze Beiträge gewähren, sofern diese den Interessen der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teiles derselben dienen.

In der erläuternden Botschaft (BB1 1945, I; 155) haben wir darauf hingewiesen, dass in der Schweiz eine Anzahl regionaler Flugplätze zur Verfügung stehen müsse, die namentlich für den Zubringerdienst nötig sein werden. Die Botschaft weist darauf hin, dass in diese Kategorie der Begionalflugplätze der Flugplatz «Les Eplatures» einzureihen sei.

Auch das Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 (AS 1950, 471) sieht in Artikel 101 Leistungen des Bundes an die Erstellung und den Betrieb von Flugplätzen vor, sofern diese den Interessen der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teiles derselben dienen.

Der Flugplatz «Les Eplatures» wird seit 1919 benützt. In den Jahren 1925 und 1930 wurde das Gelände teilweise durch Planierungsarbeiten ausgebessert.

282 1927 wurde ein kleines Abfertigungsgebäude, 1987 ein Flugzeughangar erstellt.

Seit 1931 ist der Flugplatz «Les Eplatures» Zollflugplatz, der bis zum Jahre 1989 von den Flugzeugen des regelmässigen Inlandverkehrs angeflogen wurde. Für die Flugzeuge des regehnässigen Luftverkehrs der Nachkriegsjahre war das Gelände von «Les Eplatures» jedoch völlig ungenügend. Selbst für den gewerbsmassigen Zubringerdienst mit kleineren Flugzeugen war es nicht mehr möglich, Start und Landung unter Einhaltung der neuen Sicherheitsvorschriften auszuführen. Deshalb studierte seit 1944 die Stadt La Chaux-de-Fonds die Möglichkeit, einen neuen Flugplatz bereitzustellen, welcher diesen Vorschriften für den internationalen Luftverkehr entsprechen würde. Die einzige Möglichkeit für die Durchführung eines solchen Bauvorhabens bot sich in der Gegend des Crêt du Locle, zwischen La Chaux-de-Fonds und Le Lode liegend. Die «Société de navigation horlogère aérienne» (NHOBA) liess im Einvernehmen mit den Behörden von La Chaux-de-Fonds und Le Locle ein Projekt ausarbeiten, das wohl die Zustimmung des Eidgenössischen Luftamtes fand, in der Folge jedoch nicht ausgeführt wurde, weil der Kostenbeitrag des Kantons vom Volke abgelehnt wurde, obschon der Grosse Bat mit siebzig gegen eine Stimme seine Genehmigung empfohlen hatte.

> Das Flugplatzprojekt vom Crêt du Locle war auf 3 Millionen Franken veranschlagt. Offenbar wurde diese Ausgabe als zu hoch empfunden. Alsdann erwuchs dem Projekt aus landwirtschaftlichen Kreisen eine starke Opposition, weil der geplante Realersatz des zu opfernden Kulturlandes als ungenügend erachtet wurde.

Dieser Entscheid hinderte die Ortsbehörden von La Chaux-de-Fonds und Le Locle nicht, unentwegt an der Lösung der Flugplatzfrage weiter zu arbeiten.

Es sei in diesem Zusammenhang auf das stete Gefühl der Isolierung hingewiesen, welches die Bevölkerung des Neuenburger Juras empfindet, und das seinen Niederschlag in den vielfältigen Bestrebungen findet, die Verkehrsverbindungen mit dem unteren Kantonsteil und der übrigen Schweiz zu verbessern. Wir erwähnen beiläufig die zähen Bemühungen um den Ausbau der Strassenverbin. düngen und um die Beschleunigung des Eisenbahnverkehrs durch den Einsatz rascher Triebwagen. Ungefähr 50 Prozent der Kantonsbevölkerung wohnt in der Juragegend und ungefähr 70 Prozent der
Uhrenproduktion des Kantons entfällt auf La Chaux-de-Fonds und Le Locle. Dieses Gefühl der verkehrstechnischen Isolierung einerseits und das Bewusstsein ihrer demographischen und industriellen Bedeutung anderseits sind wohl die wichtigsten Gründe für die Beharrlichkeit, mit der sich die Bevölkerung von La Chaux-de-Fonds und Le Locle für einen Flugplatz einsetzt.

Die Behörden dieser beiden Städte haben schliesslich dem Neuenburgischen Staatsrat folgende Vorschläge unterbreitet: 1. Der bestehende Flugplatz «Les Eplatures» soll ausgebaut werden, 2. Hierzu soll vor allem die Frage des Landerwerbes zur Zufriedenheit der Grundeigentümer geregelt werden.

283 8. Die Ausbaupläne sollen im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Luftamt verfasst werden.

4, Nachdem die interessierten Gemeinden von La Chaux-de-Fonds und Le Locle sich zur Übernahme eines Kostenanteils verpflichtet haben, soll auch der Grosse Eat des Kantons Neuenburg zur Übernahme eines Beitrages angehalten werden, der mindestens dem maximal möglichen Bundesbeitrag entsprechen soll.

Die drei letzteren Bedingungen wurden inzwischen erfüllt. Das Ausbauprojekt wurde am 18. August 1951 technisch vom Eidgenössischen Luftamt genehmigt. Am 6. Juli 1951 hat die Stadt Le Locle einen Kredit von 52 100 Franken bewilligt; La Chaux-de-Fonds folgte am 12. Juli 1951 mit einer Kredit" bewüligung im Betrage von 156 300 Franken und am 5. Oktober 1951 genehmigte der Grosse Bat des Kantons Neuenburg eine 80 Prozent der Baukosten betragende Subvention, im Maximum 145 800 Franken.

u. Das Ansbanprojekt Das Gelände von Eplatures eignet sich wohl kaum für die Herrichtung eines Flugfeldes, dessen Abmessungen für den Einsatz der gegenwärtigen Verkehrsflugzeuge des regelmässigen Kurz- und Mittelstreckenverkehrs ausreichend sind. Die Start- und Landelänge dieser Verkehrsflugzeuge auf der Höhe von Eplatures würde ein Flugfeld von mindestens 1000 m Länge erfordern. Somit kann es sich nur noch um die Bereitstellung eines Flugplatzes handeln, der kleineren Zubringerflugzeugen des gewerbsmässigen Bedarfsverkehrs ein sicheres Starten und Landen ermöglicht. Beiläufig sei erwähnt, dass die Hoffnung, der regelmässige Luftverkehr sei in der Lage, auch auf kurze Distanzen von 100 bis 200 km mit den erdgebundenen Transportmitteln in den Wettbewerb zu treten, sich vorläufig nicht erfüllt hat. Demzufolge brauchen die Gemeinden La Chaux-de-Fonds und Le Locle keinen Flugplatz mit Abmessungen wie das Projekt Crêt du Locle dies vorsah. Aber selbst für kleine Zubringerflugzeuge ist das heutige Gelände von «Les Eplatures» ungenügend, namentlich nachdem auch in der Schweiz, in Übereinstimmung mit den neuen internationalen Vorschriften, die beim Start und der Landung einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften heraufgesetzt werden mussten.

Die vordringlichste Arbeit ist somit die Planierung des bestehenden und sehr unebenen Geländes sowie seine Verlängerung auf 650 m. Ferner drängt sich eine systematische Entwässerung des Untergrundes auf. Bei
der Planierung wird das Längsgefälle auf das zulässige Mass von 1,75 Prozent verringert und das heute zu grosse Quergefälle wenigstens in der zentralen Zone, die als die eigentliche Basenpiste anzusprechen ist, auf 2 Prozent herabgesetzt. Für diese Arbeiten liegt ein Detailprojekt und ein detaillierter Kostenvoranschlag vor.

Neben dem bestehenden Hangar sollen neue Einstellräume und Beparaturwerkstätten errichtet werden. Als Abfertigungsgebäude wird ein Bau mit Kontrollraum für Flughafenleiter, Zollräumlichkeiten und Aufenthaltsraum, sani-

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.

tären Anlagen und Heizung vorgesehen. Das Projekt für diese Hochbauarbeiten ist generell gehalten und bedarf eines weiteren Detailstudiurns, bevor zu seiner Verwirklichung geschritten werden kann.

Der Kostenvoranschlag ist in folgende Kapitel unterteilt: Franken

Tiefbauarbeiten (Planie, Entwässerung, Eerasung) Hochbauten gemäss generellem Kostenvoransehlag Inneneinrichtungen der Hochbauten (nicht subventionswürdig) . .

Mobiliar (nicht- subventionswürdig) Unvorhergesehenes, Projekt und Bauleitung, Aufrundung . . . .

261 000 180 000 5 000 9 000 45 000

Gesamttotal

500 000

Subventionswürdige Baukosten

486 000

Das Gelände ist teilweise Eigentum des Kantons Neuenburg und der Best wurde von der Stadt La Chaux-de-Fonds erworben. Der Flugplatz würde wie bis anhin durch die Société de la navigation horlogère aérienne (NHORA) be. trieben, auf deren Namen auch die geltende Betriebskonzession lautet, m. Finanzierungsplan Im Auftrag der Bauherren gelangte die Stadt La Chaux-de-Fonds mit dem Gesuch an uns, an die subventionswürdigen Baukosten einen Bundesbeitrag von 30 Prozent, im Höchstbetrag 30 Prozent von 486 000 Franken, zu gewähren. Die Finanzierung würde sich alsdann wie folgt gestalten: Tranken

Totalausgaben Bundesbeitrag: 30 Prozent von 486000 Franken . . .

Kantonsbeitrag: 30 Prozent von 486000 Franken. . .

Beitrag der beiden beteiligten Städte

500 000

Total

500 000

Franken

145800 145800 208 400 500 000

Der von den Städten La Chaux-de-Fonds und Le Locle zu übernehmende Betrag von 208 400 Franken soll wie folgt zwischen ihnen aufgeteilt werden : % zu Lasten von La Chaux-de-Fonds 156 300 Franken % zu Lasten von Le Locle 52100 » 208400 Franken Wie schon erwähnt, haben sowohl die beiden Stödte als auch der Grosse Rat des Kantons Neuenburg die für die Finanzierung ihres Anteiles erforderlichen Kredite genehmigt. Das Baudepartement des Kantons Neuenburg teilte uns am 25. Februar 1952 mit, dass die Referendumsfrist für diesen grossrätlichen

285 Beschluss unbenutzt abgelaufen sei. Die Eidgenössische Luftfahrtkonimission, welcher die Begutachtung aller wichtigen Fragen der Luftfahrt obliegt, hat zur Ausrichtung des vorgesehenen Bundesbeitrages in zustimmendem Sinne Stellung genommen.

Wir beehren uns, gestützt auf diese Ausführungen, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 6. Oktober 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident: Rubatici Der Vizekanzler: F. Weber

286 (Entwurf)

Bundesbeschluss übet

den Ausbau des Regionalflughafens «Les Eplatures»

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze und Artikel 101 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 6. Oktober 1958, beschliesst: Art. l

Der Bund gewährt der Gemeinde La Chaux-de-Fonds für den Ausbau des Regionalflughafens «Les Eplatures» einen Beitrag von 80 Prozent der Baukosten, maximal 146 000 Franken.

Art. 2

Der Ausbau hat auf der Grundlage des den Bundesbehörden eingereichten generellen Projektes vom 29. Juni 1951 zu erfolgen.

Art. 8 Für die Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die reinen Baukosten sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für die Projektierung und Bauleitung bis und mit Abrechnung. Andere Kosten, wie insbesondere jene für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten der Geldbeschaffung und die Bauzinsen, werden nicht subventioniert.

Art. 4 Das Bauprogramro, die Detailprojekte, die Kostenvoranschläge, die Submissionsresultate und die Vergebungsvorschläge sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement zur Genehmigung zu unterbreiten.

287 Für allfällige wesentliche Projektänderungen ist rechtzeitig vor Inangriffnahme der Arbeiten die Genehmigung des Bundesrates einzuholen.

Art. 5 Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Post- und Eisenbahndeparternent mit der Überwachung der planmässigen Bauausführung.

Die Gemeinde La Chaux-de-Fonds gewährt hierzu den Beamten dieses Departementes jede gewünschte Auskunft und Unterstützung.

Art. 6 Fertiggestellte Teilarbeiten sind separat abzurechnen. Die Bundesbeiträge werden gestützt auf die vorgelegten und vom Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement genehmigten Abrechnungen bezahlt.

Art. 7 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, in Kraft, sobald die Gemeinden La Chaux-de-Fonds und Le Lode erklären, dass sie die vorstehenden Bedingungen annehmen.

Erfolgt diese Erklärung nicht innert Jahresfrist, so fällt der Beschluss dahin.

Art. 8 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

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1953

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15.10.1953

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