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Bundesblatt 105. Jahrgang

Bern, den 22. Oktober 1953

Band III

Erscheint wöchentlich. Freie SO Franken im -Jahr, 16 Franken imHalbjahrr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Happen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franto an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Spritlagers mit Rektifikationsanstalt in Delsberg (Vom 18. Oktober 1953) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Erstellung eines Spritlagers mit Bektifikationsanstalt in Delsberg vorzulegen.

I.

Zur Einlagerung von Sprit, Kernobstbranntwein und Denaturierstoffen besitzt die Alkoholverwaltung neben andern Lagerstätten in Delsberg ein Lagerhaus mit angeschlossener Anlage zur Beinigung und Aufarbeitung von Branntwein und Rohspiritus (Rektifikationsanstalt). Diese Anlagen sind im Jahre 1889, d. h. nach Einführung der ersten eidgenössischen Alkoholgesetzgebung, errichtet worden. Sie wurden seither verschiedentlich erweitert. Im Laufe der Zeit fand eine vollständige Überbauung des das Lagerhaus umgebenden Areals statt. Die Spritlager und die Bektitikationsanlagen liegen heute inmitten eines dicht besiedelten Wohngebietes und in unmittelbarer Nähe des Personenbahnhofes und des Postgebäudes.

Mit dem Näherrücken und der Verdichtung des Wohngebietes erhielten die Vorkehren zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahr ständig wachsende Bedeutung. Es traten ferner die Erfordernisse des Luftschutzes hinzu.

Obschon die im Rahmen der heutigen Verhältnisse möglichen SicherheitsBundesblatt, 105. Jahrg. Bd. III.

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vorkehren getroffen worden sind, entspricht die Lagerung der umfangreichen Spritvorräte in Delsberg den heutigen Anschauungen bezüglich der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nicht mehr. Bei Brandausbruch oder bei einer Explosion im Lagerhaus Delsberg entsteht für die Umgebung eine ernsthafte Gefahr, Diese Gefahr wird namentlich in der Zeit, da die Bektifikation in Betrieb steht, stark erhöht. Ein allfälliger Brand ausserhalb der Lagerhausanlagen würde voraussichtlich auf diese übergreifen, da eine Abwehr durch die örtlichen Verhältnisse sehr erschwert wäre. Durch Gutachten technischer Experten und Besichtigungen an Ort und Stelle mit Vertretern der Kantonsregierung und der Gemeinde Delsberg ist einmütig festgestellt worden, dass das Lagerhaus aus Sicherheitsgründen nicht mehr länger an seinem heutigen Standort belassen werden kann. Eine Aufhebung bzw. Verlegung ist deshalb unumgänglich geworden.

n.

Aus der Notwendigkeit der .Verlegung des Lagerhauses Delsberg ergibt sich vorerst die Frage nach dem neuen Standort. Pur die Alkoholverwaltung sind hierfür vorab kommerzielle Gesichtspunkte massgebend ; es sind aber auch solche der allgemeinen Landesinteressen zu berücksichtigen. In Abwägung aller in Erage kommender Faktoren ist man zum Schluss gelangt, das zu verlegende Lagerhaus im Baume Delsberg neu zu erstellen. Mitbestimmend für die Beibehaltung dieses Standortes war auch der Umstand, dass es gelungen ist, ein günstiges Bauareal zu vorteilhaften Bedingungen erwerben zu können.

Wir haben nämlich mit Beschluss vom 13. Oktober 1951 die Alkoholverwaltung ermächtigt, an der Südwestperipherie der Gemeinde Delsberg, zwischen der alten Strasse nach Courtételle und der Bahnlinie Bichtung Pruntrut, den erforderlichen Landkomplex zu erwerben. Es sind in der Folge insgesamt 68 000 m a Land mit einem Kostenaufwand von 260 000 Franken erworben worden. Dieses Landstück ist gross genug, um die aus Sicherheitsgründen wünschbare lockere Aufstellung der Spritbehälter zu ermöglichen. Der vorhandene Platz reicht auch aus für die Aufstellung der Rektifikationsanlage.

Von grossem Vorteil ist ferner die Tatsache, dass der Geleiseanschluss ohne Schwierigkeiten möglich ist, indem das Endstück eines Abstellgeleises des Bahnhofes Delsberg an die Nordostgrenze der Landparzelle heranreicht. Auch die Beschaffung des für die Bektifikation notwendigen Wassers ist gesichert.

Die Verwertung der alten Anlage wird dank ihrer günstigen Verkehrslage auf keine Schwierigkeiten stossen. Die Einrichtungen finden am neuen Standort soweit wieder Verwendung, als es ihr Zustand und ihre betriebliche Eignung erlaubt. So wird die Eektifikationsapparatur sozusagen unverändert wieder verwendet werden können, dagegen ist das für die Mehrzahl der Behälter nicht der Fall. Neu zu erstellen ist auch die Dampferzeugungsanlage, da die jetzige aus dem Jahre 1892 stammt und abgenützt ist.

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III.

Pur die Erstellung des geplanten, neuen Lagerhauses in Delsberg hat die Direktion der Eidgenössischen Bauten mit der Alkoholverwaltung ein Projekt ausgearbeitet, welches folgende Bauten und Anlagen vorsieht: 1. Tankanlage, a. Für Sprit: 20 stehende, zylindrische Stahlbehälter von je 3000 hl 15 stehende, zylindrische Stahlbehälter von je 1000 hl 21 liegende, zylindrische Stahlbehälter von je 500 hl fe. Für Kernobstbranntwein: 54 liegende, zylindrische, inwendig emaillierte Stahlbehälter von je 500 hl c. Pur die Eektifikationsanstalt : 6 stehende, zylindrische Stahltanks von je 240 hl 2 stehende, zylindrische Stahltanks, inwendig emailliert, von 80 hl bzw. 65 hl d. Pur Denaturierstoffe: 12 liegende, zylindrische Stahltanks, inwendig emailliert, von je 50 hl 2. Anschlussgeleise mit zwei parallelen Betriebsgeleisen und einem Zufuhrgeleise an das bestehende SBB-Eangiergeleise angeschlossen (Gesamtlänge rund 750 m).

8. Versandhalle von 800 m2 Fläche mit angebautem Pumpenraum und Verwaltungsräumen .

4. Kupfermagaain und Passkeller.

5. Feuerwehrmagazin und Garage.

6.. Werkstätte.

7. Garage für die Bangierlokomotive.

8. Bektifikationsanstalt.

9. Kesselhaus mit Hochkamin und zugehörigen Heizöltanks und Kohlenlagerplatz.

10, Wohnhaus mit zwei Wohnungen und einem Wohntrakt für das während der Bektifikationsperioden von andern Lagerhäusern nach Delsberg versetzte Personal.

11. Die nötigen Zufahrtsstrassen, Kanalisationen und Wasserleitungen (Hydranten).

Für die näheren baulichen Einzelheiten sei auf die Projektpläne verwiesen.

Die Baukosten sind auf Grund des Preisstandes im August 1953 auf 6 500 000 Franken veranschlagt.

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Die Ausführung dea geschilderten Bauvorhabens ist dringend. Wegen der angespannten Lage auf dem Baumarkt haben wir den Vorschlag für die Verwirklichung des Projektes' bis heute hinausgeschoben. Ein weiterer Aufschub könnte aber in Anbetracht der ständig wachsenden Brand- und Explosionsgefahr für die Umgebung nicht verantwortet werden. Der Delegierte für Arbeitsbeschaffung schliesst sich dieser Auffassung an. Er weist überdies darauf hin, dass der Beschäftigungsgrad der Stahlbauunternehmungen rückläufig sei.

Wir ersuchen Sie deshalb, gestützt auf die vorstehenden Darlegungen, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines neuen Spritlagers mit Eektifikationsanstalt durch die Alkoholverwaltung in Delsberg, zu Lasten der Bechnung dieser Verwaltung, zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutheissen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 13. Oktober 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident: Rubatici Der Bundeskanzler: Ch. Oser

301 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Spritlagers mit Rektifikationsanstalt in Delsberg

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18, Oktober 195S, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Spritlagers mit Eektifikationsanstalt durch die Alkoholverwaltung in Delsberg wird ein Kredit von 6 500 000 Franken zu Lasten der Rechnung der Alkoholverwaltung bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt, im Bahmen des bewilligten Kredites, noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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1953

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6521

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22.10.1953

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297-301

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