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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1952 bis 30. November 1953 (Vom 21. Dezember 1958)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 12 des Begulativs vom 14. Januar 1948 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte Bericht zu erstatten.

I. Personelles Die Finanzdelegation war am Ende des Geschäftsjahres 1951/52 bestellt aus den Herren Mitglieder : Nationalräte Spühler, Condrau, Perréard, Ständeräte Stähli, Schmuki, Stüssi.

Ersatzmänner : Nationalräte Bratschi, Hess (Thurgau), Bühler (Winterthur), Ständeräte von Moos, Lieb, Moeckli.

Zu Beginn des neuen Amtsjahres traten folgende Mutationen ein: Mitglieder: die HH. Nationalrat Spühler und Ständerat Stähli sind wegen Ablaufs der Amtsdauer durch die HH. Nationalrat Bratschi und Ständerat Vieh" ersetzt worden ; Herr Ständerat Schmuki wegen Übernahme des Präsidiums im Bäte durch Herrn "Ständerat Moeckli.

Ersatzmänner: die als Mitglieder gewählten Herren Nationalrat Bratschi und Ständerat Moeckli wurden durch die Herren Nationalrat Graber und Ständerat Fauquex ersetzt; an Stelle des wegen Ablaufs der Amtsdauer ausgetretenen Herrn Ständerat von Moos trat Herr Ständerat Lusser.

1134 Am Ende des Berichtsjahres setzt sich die Finanzdelegation wie folgt zusammen : Mitglieder : Nationalräte Perréard, Bratschi, Condrau.

Ständeräte Stüssi, Moeckli, Vieli.

Ersatzmänner : Nationalräte Bühler (Winterthur), Graber, Hess (Thurgau), Ständeräte Fauquex, Lieb, Lusser.

II. Verhandlungsgegenstände Die Finanzdelegation tagte an insgesamt 20 Sitzungen in Bern. Im Zuge der ihr übertragenen nähern Prüfung und Überwachung des eidgenössischen Finanzhaushalts mit Ausnahme der Bundesbahnverwaltung und der Alkoholverwaltung behandelte sie : 1. 2144 Bundesratsbeschlüsse, die sich auf die Überwachung der Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, 2. Die Nachtragskredite I. und II.Folge 19.58, soweit gewöhnliche Vorschüsse zu bewilligen waren (die übrigen fallen in die Zuständigkeit der Finanzkommissionen), 8. 886 Revisionsprotokolle und -berichte der Finanzkontrolle sowie die von diesem Amt vorgelegten Anregungen und Revisionsbemerkungen.

Von den wichtigeren Geschäften sind vor allem die nachfolgend aufgeführten zu erwähnen.

Zum Teil handelte es sich dabei um Fragen, welche die Delegation bereits im Vorjahr beschäftigten, diese sind in der Berichterstattung vorweggenommen.

a, Schweizerische Verrechnungsstelle Über die Organisation dieser Stelle lag ein von den Experten E.Jaeggi, Basel und Dr. B, Probst, Bern, verfasstes Gutachten vor. Darin sind verschiedene Reorganisationsvorschläge enthalten, deren Verwirklichung der Delegation angezeigt erschien und für die sie dein Bundesrat eine beförderliche Prüfung und Erledigung nahelegte. Soweit daraus ein Personalabbau resultiert, erwartet die Delegation, dass der Bund seinen sozialen Verpflichtungen, wie sie aus den Besonderheiten in der Rekrutierung der Verrechnungsstelle herrühren, Rechnung trägt.

Eingehende Beachtung fand weiterhin die noch ungelöste Frage der parlamentarischen Kontrolle. Angesichts der Bedeutung und des Umanges der Geschäftstätigkeit beantragte die Delegation den Büros der Bäte die Schaffung ständiger parlamentarischer Kommissionen, welchen die Überwachung der von der Verrechnungsstelle durchzuführenden Massnahmen, wie der ihr erteilten Weisungen der Bundesbehörden, obliegen soll. Die Angelegenheit ist noch pen-

1135 dent. Die Delegation nahm ferner Kenntnis vom Ausbau der Vertretung des Finanz- und Zolldepartementes in den Organen der Verrechnungsstelle, womit ihren bereits früher geäusserten Wünschen Eechnung getragen wird.

Die Kechtsgnmdlage der Institution ist heute ungenügend. Die Bundesbehörden beabsichtigen, mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Bundesbeschlussea über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland vom 14. Oktober 1938 die erforderliche Anpassung vorzunehmen. Die Delegation ist der Ansicht, dass die Festlegung der Kechtsfonn auf alle Fälle bis Ende 1954 erfolgen solle, unabhängig davon, ob der BundesbeschluBS grundlegend umgestaltet oder in semer heutigen Form verlängert werde. Dabei erwartet die Delegation eine klare Umschreibung der Befugnisse der beteiligten Bundesstellen und der Organe der Verrechnungsstelle, wobei die Zusammensetzung der Letzteren den wichtigsten Wirtschaftsgruppen des Landes in vermehrtem Masse Eechnung tragen soll.

b. Eidgenössische Darlehenskasse, Frage der Liquidation Der Bundesrat, welcher in dieser Angelegenheit zuständig ist, hat der Delegation durch den Vorsteher des Finanz- und Zolldepartementes die von ihr gewünschte Auskunft über die Gründe zur weiteren Beibehaltung der Kasse erteilt. Dafür spricht vor allem die Notwendigkeit einer allgemeinen Bereitschaft. Die Geschäfte des auf ein Minimum zu reduzierenden Apparats sollen künftighin von der Nationalbank geführt werden.

Die Delegation ist unverändert der Auffassimg, dass die Aufhebung gemäss Artikel 16 des Bundesbeschlusses über die Errichtung einer eidgenössischen Darlehenskasse vom 8. Juli 1982 angezeigt sei, will aber zunächst die Erledigung des.in dieser Sache anhängigen, nationalrätlichen Postulats abwarten.

c. Kontrolle, der PTT-Rechnungen Die im letzten Bericht der Delegation gemachten Feststellungen sind durch die seither erfolgte Erledigung der noch hängigen Fragen gegenstandslos geworden.

d. Beschickung internationaler Konferenzen Die Delegation vermerkte erneut die Mitwirkung des Bundes an zahlreichen internationalen Konferenzen. Ohne in vielen Fällen die Notwendigkeit einer schweizerischen Beteiligung zu verkennen, hat sie den Bundesrat ersucht, in noch vermehrtem Masse darauf zu achten, dass in Anwendung des Bundesratsbeschlusses über Bichtlinien für die Anträge auf Bestellung
offizieller Delegationen zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen vom 25. November 1952 die diesbezüglichen Kosten eingeschränkt werden. Dieser Bundesratsbeschluss bestimmt im wesentlichen: 1. Beschränkung der Mitgliederzahl der Delegationen; nach Möglichkeit nur ein Delegierter.

1136 2. Soweit keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich sind und wenn die Kontinuität in der Vertretung nicht unerlässlich ist, soll das Personal der schweizerischen Vertretungen in den Kongressländem herangezogen werden.

3. Unter bestimmten Voraussetzungen, Kostenbeteiligung der vertretenen privaten Organisationen, wenn diese an der Nomination ein Interesse besitzen. (Bei Delegierten, die nicht der Bundesverwaltung angehören.)

4. Kostenzuschüsse für Abordnungen privater Organisationen nur ausnahmsweise bei Nachweis, dass die Delegation im Interesse des Landes erfolgt und dass es der Organisation nicht möglich ist, für die Finanzierung ohne Bundeshilfe aufzukommen.

e. Kasernenbau Losone Bei der von einem privaten Konsortium erstellten und in der Folge vom Bund angekauften Kaserne sind nach Bezug durch die Truppe Mängel festgestellt worden, die beim Kaufabschluss nicht sichtbar waren und nun behoben werden müssen. Die Delegation legte den zuständigen Bundesstellen nahe, das Konsortium wie die Unternehmer für die bestehenden und sich noch ergebenden Mängel haftbar zu machen.

/. Rüstungsprogramm, Prüfung der Auftragserteilung und der Ausgaben Die Delegation liess sich in zwei Sitzungen über die von der Finanzkontrolle unter Beizug von Experten ausgeübte Kontrolle der Eüstungsvergebungen (Kriegsmaterialbeschaffung und Bauten des Eüstungsprogramms) orientieren.

Die Auskunftserteüung und Vorlage der Kalkulationen durch die Lieferfirmen hat sich zur Zufriedenheit der Experten und der Finanzkontrolle eingespielt.

Von ein/einen, an die Grenze des zulässigen gehenden Gewinnzuschlägen abgesehen, wird nach Angabe der Kontrollorgane im allgemeinen massvoll kalkuliert, eigentliche Übergewinne sind nicht festgestellt worden.

g. Fragen der Personalpolitik, der Verwaltungsorganisation und -kontrotte Ohne sich mit diesen Problemen im gesamten näher zu befassen, nahm die Delegation doch Anlass, bestimmte Erscheinungen dieses wichtigen Gebietes einer besondern Würdigung zu unterziehen.

So hatte sie sich mit der Lage auseinanderzusetzen, welche beim Militärdepartement, zum Teil im Zusammenhang mit dem Budgetbeschluss 1958 der eidgenössischen Bäte, entstand. Das Departement sah sich gezwungen, neben dem Verzicht auf Nouanstellungen auch Entlassungen vorzunehmen, wovon unter anderem das Festungswachtkorps
betroffen wurde. Dieser Abbau wiederum hatte zur Folge, dass dem von den eidgenössischen Bäten gewünschten Ausbau der Sicherungsmassnahmen nicht gänzlich entsprochen werden konnte. Die

1137 Delegation nahm Kenntnis von den Erklärungen des Bundesrates, weshalb es auch durch departementsinterne Umstellungen nicht möglich war, diesem Nachteil zu begegnen.

Ausserdem liess sich die Delegation über folgende, unter diesen Abschnitt fallende Fragen orientieren : Unterstützungen an ehemalige Bundesbedienstete laut Artikel 56 des Beamtengesetzes ; über die Fälle, in welchen Beamte über die Altersgrenze hinaus im Amte belassen wurden ; über die Zulagen an Beamte für besondere, ausserordentliche Dienstleistimgen, usw.

Besondere Beachtung fanden die Bationalisierungsbestrebungen innerhalb einzelner Zweige der Bundesverwaltung. Die neu geschaffene Stelle einer Verwaltungskontrolle (Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung) wurde begrüsst; diese hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Sie wurde errichtet um den Expertenberichten Nachachtung zu verschaffen und weitere Bationalisierungs- und Einsparungsmassnahmen vorzuschlagen. Die Delegation ist aber der Meinung, dass die praktischen Auswirkungen abzuwarten sind, bevor das bestehende Provisorium in eine definitive Lösung umgewandelt wird.

Im Zuge ihrer Tätigkeit hat die Delegation bei verschiedenen Anlässen auf die Notwendigkeit von Einsparungen hingewiesen; sie erwartet, dass die Verwaltung jede sich bietende Möglichkeit dazu benutzt.

h. Verordnung über das Inventar der Immobilien und Mobilien in der Bundesverwaltunf/

Die Delegation liess sich einlässlich über die Auswirkungen dieser neuen Verordnung, deren Erlass in die Zuständigkeit des Bundesrates fällt, orientieren und nahm davon Kenntnis.

i.

PfticMlagergarantiefonds

Ausgehend von der bestehenden, staatlichen Kontrolle der aia privatrechtliche Organisationen delegierten Aufgaben öffentlich-rechtlichen Einschlags, vertrat die Delegation die Auffassung, dass auch die engen Bindungen zwischen den Pflichtlagerorganisationen der Wirtschaft und der Bündesverwaltung eine Kontrolle des Finanzhaushalts der Garantiefonds rechtfertigen würden. Diese Überprüfung sollte ebenfalls durch die Finanzkontrolle, mit anschliessender Berichterstattung an die Delegation, erfolgen. Sie ersuchte das zuständige Departement um seine Stellungnahme.

Die Abklärung der Bechtslage durch ein Gutachton der Justizabteilung ergab im wesentlichen, dass für ein derartiges Vorgehen die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, weshalb es bei der getroffenen Lösung bleiben müsse.

Die Delegation nahm von diesem Bericht Kenntnis. Nachdem die gewünschte Änderung zurzeit nicht durchführbar ist, erwartet sie, dass die dem Volkswirtschaftsdepartement bereits zustehende Kontrollmögliehkeit wenigstens voll ausgeschöpft und bei künftigen Massnahmen ähnlicher Art von vorneherein die Mitwirkung des Kontrollorgans des Bundes sichergestellt werde.

1138 k. Aktionen des Bundes auf dem Gebiete der Weimvirtschaft Die Delegation befasste sich, ausgehend von den unerfreulichen Erfahrungen mit der Weissweinaktion 1948, zu verschiedenen Malen mit den weitem staatlichen Massnahmen axif diesem Gebiete. Sie ersuchte das zuständige Departement zu Jahresbeginn um Auskunftgabe.

Der einlässlichen Berichterstattung der Verwaltung war zu entnehmen, dass sie die ihr geeignet erscheinenden Vorkehren ergriff, um eine Wiederholung der Vorkommnisse der Aktion 1948 zu vermeiden. Ausserdem orientierte sich die Finanzdelegation über den Einsatz der Finanzkontrolle, welche ihr anhand der Eevisionsberichte über die Prüfung und den Stand der Aktionen und ihrer Organisationen berichtete. Die Prüfungsarbeiten sind im Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen, die bisherigen Kontrollen ergaben, von gewissen noch zu bereinigenden Fragen abgesehen, im allgemeinen eine ordnungsgemässe Abwicklung.

Neben den laufenden Aktionen befasste sich die Delegation mit den von der Finanzverwaltung eingeleiteten Massnahmen zur Eintreibung der Guthaben des Bundes aus der Aktion 1948, d. h. der gemäss den Untersuchungen der Finanzkontrolle zu Unrecht bezogenen Zuschüsse. Was die Schlussfolgerungen und Vorkehren anbelangt, welche im Gefolge der 48er Aktion verwaltungsintern allenfalls noch zu treffen sind, wartet die Delegation das Prüfungsergebnis der zu diesem Zwecke eingesetzten Spezialkommission ab. Von einer eigenen Expertise wurde daher abgesehen.

Schlussendlich nahm die Delegation Kenntnis davon, dass die Traubenkonzentrataktion 1949 abgeschlossen werden konnte, indem die Armee die restlichen Konzentratsmengeii übernimmt.

Mit der erfolgten Auflösung der Genossenschaft CAVI sind die schon vorher ihrem Geschäftsführer direkt übertragenen Aufgaben von der Abteilung für Landwirtschaft übernommen worden, womit einem Ersuchen der Delegation entsprochen wurde.

l. Preisausgleichskassen Die kriegswirtschaftliche Eechtsgrundlage fällt für die noch bestehenden Preisausgleichskassen Ende 1958 dahin.

Folgende Preisausgleichskassen werden beibehalten und auf neuer Eechtsgrundlage weitergeführt : Preisausgleichskasse für Milch- und Milchprodukte, Preisausglcichskasse für Eier, Fonds zum Ausgleich von Transportkosten nach Berggemeinden.

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Diese Preisausgleichskassen unterstehen auch weiterhin
der Eevision durch die Finanzkontrolle.

Liquidiert wurde im Laufe des Berichtsjahres die Preisausgleichskasse für Häute, Leder und Schuhe. Die letzte noch verbleibende Kasse, die PAK für Gemüse, -wird auf Ende 1958 aufgehoben.

1139 lu. Inspektions- und Orientierungsreisen Die Gesamtdelegation besichtigte die neue Grenadierkaserne und die Arbeit einer Grenadierrekrutenschule in Losone und besuchte anschliessend das Militärsanatorium Novaggio. Die erste Sektion inspizierte einzelne Grenzzollämter im Kanton Graubünden, sowie den Betrieb und das Gebäude der PTT in St.Moritz, Die zweite Sektion orientierte sich über die Arbeiten in den Flugzeugwerken Emrnen und stattete dem Militärstrafdetachement Zugerberg einen Besuch ab, die dritte Sektion begab sich zur eidgenössischen Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Pully und zur Zentralen Ausgleichsstelle der AHV in Genf.

Die Besichtigungen hinterliessen im allgemeinen einen guten Eindruck.

IV. Beziehungen zur Finanzkontrolle Der Verkehr zwischen Finanzdelegation und Finanzkontrolle spielte sich in gewohnt befriedigender Weise ab. Die Kontrollstelle ist ihren Aufgaben pflichtbewusst und mit Sachkenntnis nachgekommen. Die Finanzdelegation erwartet, dass die Departemente und Abteilungen rechtzeitig mit der Finanzkontrolle Fühlung nehmen, damit in organisatorischer und administrativer Hinsicht die sich zur Erleichterung der spätem Kontrolle aufdrängenden Gesichtspunkte von Anbeginn an Beachtung finden.

Im Jahre 1952 hatte die Finanzkontrolle 58730 Anweisungen zu prüfen.

V. Schlusswort Die Arbeiten der Delegation vollzogen sich im Sinne einer erspriesslichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und parlamentarischer Behörde. Die Delegation konnte sich erneut überzeugen, dass in den Departementen und Bundesbetrieben pflichtgetreu und zuverlässig gearbeitet wird. Sie spricht allen Angehörigen der Bundesdienste Dank und Anerkennung aus.

Bern, den 21. Dezember 1958.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössiscften Bäte, Der abtretende Präsident : Fr. Perréard, Nationalrat.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1952 bis 30.

November 1953 (Vom 21. Dezember 1953)

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