Flughafen Grenchen (SO) Plangenehmigung für den Neubau der Betankungsanlage und der Meteorwasserentsorgung Entscheid vom 10. Oktober 2000

Mit Entscheid vom 10. Oktober 2000 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Regional-flugplatz Jura-Grenchen AG (RFP) eingereichten Projekte für den Neubau der Betankungsanlage inkl. der zugehörigen Infrastruktur sowie die Meteorwasserent-sorgung mit Interventionsbecken genehmigt.

Standort: Flughafen Grenchen, Gemeinde Grenchen, Grundstück Nr. 336.

Der Genehmigungsentscheid sowie die Gesuchsunterlagen und die Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) können während der Beschwerdefrist nach Voranmeldung bei den Gemeindeverwaltungen Grenchen und Leuzigen eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 80 67 bezogen werden.

Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

17. Oktober 2000

5180

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2000-2171