Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2771/98 Widersprechende/r Rotta Research LaboraturiumS.p.A.Schweier, I-20122 Milano, Internationale Marke Nr. R 397 811 ROTTA PHARM (fig.)

gegen Widerspruchsgegner/in Ropapharm B.V., NL-1014 AR Amsterdam, Internationale Marke Nr.686 746 ROPA PHARM (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Mai 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2771/98 wird gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. 686 746 ROPA PHARM (fig.) wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1300 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

16. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0963

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