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Bekanntmachung.
Nach Beschluß des Bundesrathes vom 17. November 1882 darf der alljährlich an den Versicherungsverein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten bewilligte Bundesbeitrag, soweit ein solcher von der h. Bundesversammlung bewilligt wird, vom 1. Januar 1883 an nur denjenigen Vereinsmitgliedern in Form von Prämienreduktion zu gut kommen, die effektiv im eidgenössischen Dienst sich befinden.
Dagegen sollen daran auch diejenigen eidgenössischen Beamten und Angestellten Theil nehmen, die sich vor dem 1. Januar 1876 bei einer andern Gesellschaft haben versichern lassen, und zwar im Verhältniß einer Versicherung bis zum Maximal betrage von Fr. 5000.
Das Nämliche gilt von denjenigen V e r e i n s m i t g l i e d e r n , die sich v o r 1876 anderwärts versicherten und noch im eidgenössischen Dienste stehen, indessen auch nur bis zum Höchstbetrage von z u s a m m e n Fr. 5000 der Versicherungssummen.
Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung, die nach Maßgabe der oben zitirten Bestimmungen ein Anrecht an der Bundessubvention des erwähnten Versicherungsvereins haben, die Einladung, bis spätestens den 10. N o v e m b e r n ä c h s t h i n dem C e n t r a l k o m i t e j e n e s V e r e i n s , zurzeit in Basel, sowohl die betreffende Poliz (eventuell auch diejenige des Versicherungsvereins), als die sämmtlichen Prämienquittungen pro 1883 (ohne diejenigen des Versicherungsvereins) zur Einsicht zu senden, unter gleichzeitiger genauer Angabe der Adresse und der amtlichen Stelluug, sowie des Zeitpunktes des Eintritts in die eidgenössische Verwaltung.
603
Unter Rückstellung der betreffenden Schriftstücke wird das genannte Centralkomite den Eigentümern derselben die weitem bezüglichen Mittheilungen machen.
B e r n , den 16. Oktober 1883.
S c h w e i z . D e p a r t e m e n t d e s Innern: Schenk.
Material-Ausschreibung.
Die schweizerische Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1884 das nachstehende Material und schreibt die Lieferung desselben hiemit zur Konkurrenz aus: 1) 9000 mit Kupfervitriol imprägnirte 8 m. lange Stangen, im Minimum unten 18, oben 10 cm. dick.
2) 1200 i gleich imprägnirte 10 m. lange lan, Stangen, im Minimum unten 22, oben 11 cm. dick.
3) 900 gleich imprägnirte Stützen von 6^2 m. Länge, im Minimum unten 11, oben 6 cm. dick.
4000 verzinkte Zwingen.
4000 verzinkte Spitzträger.
9000 kleine verzinkte Seitenträger für Holzstangen.
2500 große verzinkte Seitenträger.
100 verzinkte Doppelseitenträger für Holzstangen.
500 große verzinkte Mauerträger.
2000 verzinkte Ankernägel.
4000 kleinere verzinkte Nägel mit flachem Kopf.
1000 verzinkte Stützenschrauben.
1000 große verzinkte Ankerseilschrauhen mit Mutter.
300 große verzinkte Ankerseilschrauben mit Holzgewind.
500 verzinkte Spannschrauben.
16) 400 kg. verzinkter ganz weicher Eisendraht von l mm. Durchmesser.
17) 2000 kg. verzinkter Eisendraht gleicher Qualität von l Va mm. Durchmesser.
18) 25000 kg verzinkter Eisendraht bester Qualität von 3 mm. Durehmesser.
19) 15000 kg. verzinkter Gnßstahldraht bester Qualität von 2 mm. Durchmesser, in Packleinwand gehüllt.
20) 1500 große Porzellanisolatoren mit Donpelglocke (Nr. 1).
21) 2000 mittelgroße Porzellanisolatoren mit Doppelglocke (Nr. 2).
22) 26000 einfache Porzellanisolatoren, größere Form (Nr. 4).
23) 20000 ,, ,, kleinere ,, (Nr. 5).
24) 2000 Porzellanrollen.
604 25) 26) 27) 28) 29) 30)
1000 1000 500 120 120 70
31) 32) 33) 34) 35) 36)
4400 m.
5550 m.
2000 m.
500 in.
500m.
300 m.
37) 38) 39) 40)
41) 42) 43) 44)
Gläser für Zinkkohlen-Elemente.
Gläser für Callaud-Elemente.
vierkantige Gläser für Lecianché-Elemente.
Gießkännchen.
Glastrichter.
Strohflaschen von 15 Liter Inhalt.
dreiadriges Kabel fünfadriges ,, siebenadriges ,, dreiadriges ,, vieradriges ,, fünfzigadr.
,,
mit Eisenarmatur.
,, ,, ,, ,, ,, Bleirohrarmatur.
,, ,, ,, ,,
4000 m. oder 130 kg 1.3 mm. dicker Kupferdraht von 98°/o Leitungsfähigkeit, isolirt mit doppelter Guttaperchahülle und getheertem Hlanfgeflecht.
5000 m. oder 86 kg. 1.3 mm. dicker Kupferdraht von 98 % Leitungsfähigkeit, isolirt mit Baumwolle-Längsfasern und brauner Umspinnung, paraffinirt.
10000 m. oder 123 kg. l mm. dicker Kupferdraht von 98 % Leitungsfähigkeit, isolirt mit Baumwolle-Längsfasern und grüner Umspinnung, paraffinirt.
10000 m. oder circa 125 kg. l mm. dicker Silicium-Broncedraht von 21.72 Ohms Maximalwiderstand bei 0° für 1000 m. und 34 kg.
Tragkraft, isolirt mit Baumwoll-Läugsfasern und blauer Umspinnung, paraffinirt.
500 Doppelschnüre für Telephone.
500 111. einfache Leitungsschnur für Wechselgestelle.
5000 kg. Silicium-Broncedraht von 2 mm. Durchmesser, 5.43 Ohms Maximalwiderstand bei 0° für 1000 m. und 136 kg. Tragkraft, 1000 m. oder 88 kg. 3l/2 mm. dicker Kupferdraht von 98%o Leitungsfähigkeit.
45) 46)
70 Einführungstrichter aus vulkanisirtem Kautschuk 300 Buffer aus Paragummi.
47) 48) 49) 50) 51) 52)
20 20 60 640 20 740
53)
100
54) 55) 56)
4 640 100
Taster sammt Schrauben.
dreilamellige Kettenwechsel sammt Schrauben.
zweilamellige Blitzplatten.
Handtelephone gewöhnlicher Form.
Handtelephone für Wechselgestell.
Magnet-Induktoren mit automatischem Umschalter und Wechselstromglocke sammt Befestigungsschrauben.
Magnet-Induktoren mit automatischem Umschalter und Gleichstromglocke sammt Befestigungsschrauben.
Magnet-Induktoren für Wechselgestelle.
Mikrophone System Blake.
Mikrophone System Berliner.
605 57) 58) 59) 60) 61) 62) 63) 64) 65) 66) 67) 68) 69) 70} 71) 72) 73) 74) 75) 76) 77) 78) 79) 80) 81) 82) 83) 84) 85) 86) 87) 88) 89) 90)
100 Mikrophone System Crossley, sammt Schrauben.
14 Wechselgestelle à 50 Klappen.
6 Wechselgestelle à 25 Klappen mit automatischer MikrophonBatterieeinschaltung und Generator, 50 Kästchen à l Nummerklappe.
80 Kästchen a 2 Nummerklappen, mit 3 Zeigerstellungen.
30 ,, ,, 2 ,, ,, 5 640 einlamellige Blitzplatten sammt Schrauben.
30 fünfundzwanziglamellige Blitzplatten sammt Schrauben.
200 kleine Wechselstromglocken.
50 große Wechselstromglocken.
25 kleine Gleichstromglocken mit 5 Ohms Widerstand.
25 ,, ,, ,, 100 .
30 große Gleichstromglocken.
200 Wechsel à l Knopf mit Schrauben.
100 Wechsel à 2 Knöpfe mit Schrauben.
100 ,, ,, 3 ,, 5 Batterieprüfungsboussolen.
6 Dynamometer.
30 Halbsekundenpendeluhren.
1000 Linienklemmen für 3 mm. Draht.
2300 Zinkcylinder für Callaud-Elemeate.
1100 Kupferelektroden für Callaud-Elemente.
2000 Zinkstäbe für Leclanché-Elemente.
300 Kontaktschienen sammt Schrauben.
220 große Schraubenzieher.
130 Ideine Schraubenzieher.
60 Winkel Schraubenzieher.
10 Schraubenzieher für Hughes-Apparale.
10 Telephonhalter sammt Schrauben.
500 Unterlagscheibchen für Zinkkohlen-Elemente.
70 Paar Steigeisen sammt Ledergurten.
1000 Kettendämpfer.
500 Bügel zu Leclanche-Kohlen.
200 Randstöpselhülsen für Wechselgestelle.
20 Quadratmeter Zinkblech, 3/4 mm. dick, in Tafeln von 2 m. Länge und l m. Breite.
92) 1000 m. oder 330 kg. Bleidraht von 6 mm. Durchmesser.
93) 90 ordinäre Linienzangen.
94) 30 Linienzangen mit Stahlbaeken.
95) 130 kleine Doppelzangen.
96) 40 Löthlampen Nr. 3.
97) 15 Erdzangen.
98) 40 dreikantige Feilen sammt Heft.
99) 40 kleine Bohrer für Seitenträgerlöcher.
100) 10 Werkzeugetuis.
101) 15000 Stück oder 19 kg. große schwarzlakirte Krampen.
102)100000 Stück oder 38 kg. mittelgroße schwarzlakirte Krampen.
103) 50 kg. Schnellloth in dünnen Stäben.
104) 30 Quadratmeter Kupferblech von 3/4 mm. Dicke, in Tafeln von 2 m. Länge und l m. Breite.
91)
606 105)
35 Ledertaschen.
106) 107) 108) 109) 110) 111)
30 10 740 100 10 100
kleine Stelltische.
kleine Sitztische.
Wandbretter sammt Batteriekästchen.
Wandbretter für Crossley-Stationen.
Eichenholzkästchen für Kabel-Blitzplatten.
Paar Unterlaghölzer für Blitzplatten.
112) 113) 114) 115)
100 200 70 170
Cylinderbürsten.
Parabürsten.
große flache Pinsel.
Felle "Waschleder.
116) 117)
1000 agglomerirte Platten für Leclanche-Elemente.
500 Kohlenelektroinotoren für Leclanché-Elemente.
118) 119) 120)
2000 m. Seil bester Qualität von 6 mm. Dicke.
450 kg. Werg.
1200 m. Packtuch von 1.10 m. Breite.
121) 1000 Fläschchen blaue Apparatenfarbe.
122) 400 Fläschehen oder 8 kg. allerfeinstes Schmieröl.
123) 20 kg. säurefreies Olivenöl.
124) 2000 kg. Kupfervitriol.
125) 50 kg. Salmiaksalz, sehr rein und namentlich vollständig bleifrei.
126) 12 kg. Quecksilber.
127) 80 kg. gelbes Wachs.
128) 100 kg. englische Schwefelsäure.
129) ' 50 kg. Salzsäure.
130) 131) 132) 133)
1500 4000 100 20
kg. Schlackenwolle.
kg. Papierrollen von 13 mm. Breite.
kleine grüne Decktücher.
große grüne Decktücher.
Für die meisten der hiemit ausgeschriebenen Gegenstände liegen im Post-
in Bern, Zimmer Nr. 74, Muster auf, die dort eingesehen werden gebäude önnen, und die unterzeichnete Direktion ist bereit, alle wünschbaren Auf-
schlüsse über die gestellten Anforderungen zu ertheilen.
Für die imprägnirten Hölzer, Nr. 1--3, sind die Lieferungstermine auf den 31. Mai, 30. Juni, 31. Juli und 31. August, für die Artikel Nr. 50, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 63, 64, 65, 77, 88 und 108 auf den 29. Februar, 30. April, 30. Juni und 31. August, für alle übrigen Artikel auf den 29. Februar, 31. März, 30. April und 31. Mai gestellt. An jedem dieser Termine soll wenigstens 1/4 der gemachten Bestellung abgeliefert werden. Vorauslieferungen sind zuläßig, es kann daher vor oder auf den ersten Termin die ganze Bestellung abgeliefert werden. AlsDatumm der Ablieferung gilt der-
607 jenige Tag, au welchem die Gegenstände in Bern, resp. den weiter unten angegebenen Depotplätzen eintreffen.
Die imprägnirten Hölzer können an eine beliebige Bahnstation an der Peripherie oder im Innern der geschlosseneu Figur Bern-Luzern-Zürich-OltenNeuchâtel-Yverdon-Freiburg-Bern abgeliefert werden, alle übrigen Artikel sind ans Centralmagazin der Telegraphenverwaltung in B e r n abzuliefern.
Alle Gegenstände sind fracht- und zollfrei abzuliefern, auch darf für die Verpackung nichts in Rechnung gebracht werden. Auf spezielles Verlangen werden Kisten oder anderes Packmaterial unfrankirt zurückgesandt.
In den Lieferungsangeboten ist der Preis immer in Franken nnd Centimes anzugeben. Bei den Artikeln Nr. 37--40 soll der Preis sowohl per 100 m. als per Kilogramm angegeben werden, bei den Artikeln 44, 92, 101 und 102 ist diese Angabe nur per Kilogramm nöthig.
Auf Verlangen der unterzeichneten Direktion hat jeder Bewerber, dem eine Bestellung zu Theil wurde, sofort eine Summe zu deponiren, die 10% des Betrages der Bestellung ausmacht. Diese Summe dient eventuell dazu, den Sehaden der Telegraphenverwaltung zu decken, wenn der Lieferant den von ihm eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Kantionssumme wird erst nach vollständiger und in Bezug auf Lieferungstermine und Qualität der Waare befriedigender Ausführung der ganzen Bestellung zurückgezahlt.
Wenn der Lieferant die oben angeführten Termine nicht einhält oder mangelhafte "Waaren liefert, so wird vom Preis ein Abzug von y» °/o für jeden Tag gemacht, der zwischen dem Lieferungstermin und dem Tag der Ablieferung brauchbarer und den Vorschriften des Pflichtenheftes entsprechender Waare verstreicht.
Der Lieferant ist verpflichtet, eventuell Nachbestellungen bis zur halben.
Höhe der ursprünglich gemachten Bestellung zum gleichen Preise anzunehmen und im Laufe des Jahres 1884 auszuführen.
Es ist den Bewerbern freigestellt, auf einen oder mehrere Artikel zu reflektiren und für das Ganze oder nur für einen Theil eines Artikels in Konkurrenz zu treten.
Dagegen, behält sieb die Verwaltung vor, bei größern Posten eventuell eine Theilung zwischen verschiedenen Bewerbern eintreten zu lassen. Wenn daher ein Reflektant hei vollständigem oder nur theilweise Zuschlag verschiedene Preise zu stellen wünscht, so ist dies in der Eingabe speziell
zu erwähnen.
Für sämmtliche Gegenstände, welche den in jedem einzelnen Fall aufzustellenden Lieferungsbedingungen entsprechen, und die rechtzeitig abgeliefert werden, erfolgt die Bezahlung gegen Ende des auf die Lieferung folgenden Monats. Es gilt dies auch für Vorauslieferungen, immerhin mit der Einschränkung, daß keine Bezahlung vor Ende Februar 1884 erfolgen kann.
In den Eingaben, welche bis spätestens den 12. November an die unterzeichnete Stelle zu richten sind, haben die Bewerber ausdrücklich zu erklären, daß ihr Lieferungsangebot mit Anerkennung der hier aufgestellten Bedingungen erfolgt.
B e r n , den 16. Oktober 1883.
Die schweizerische Telegraphen-Direktion;
Frey.
608
Bekanntmachung.
Ferdinand Leuenberger, zurzeit wohnhaft in Bern, hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Jsaak Leuenberger in Siel zu fungiren aufgehört (Bundesblatt 1882, I, 282 B e r n , den 19. Oktober 1883.
Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartement.
Gefunden
Im Hotel B e l l e v u e auf dem Pilatusberge dabier wurde eine größere Summe Geldes liegen gelassen. Wer sich als Eigenthümer desselben ausweisen zu können glaubt, hat sich zu dem Zwecke an Hotelier Major Bütschy in Alpnacht oder an die unterzeichnete Amtsstelle zu wenden.
S a m e n , den 15. Oktoher 1883 % Die Polizeidirektion Unterwaiden o./W.
Jura-Bern-Luzern-Bahn.
Mit dem 15. d. Mts. treten folgende Tarifnachträge in Kraft: 1) II. Nachtrag zum Gütertarif Delle transit - Chiasso transit, vom ]. No vember 1882.
2) 1. Nachtrag zum Gütertarif Delle transit-Pino transit, vom 1. Januar 1883.
Dieselben enthalten Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 20, für grobe Holzmaterialien, und können bei unsern Repräsentanten in Delle und Basel, sowie bei der Station Pruntrut, soweit Vorrath reicht, bezogen werden.
B e r n , den 13. Oktober 1883.
Die Direktion.
609 Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.
Mit dem 20. Oktober 1883 wird ein Tarif für den direkten Personenund Gepäekverkehr zwischen sämmtlichen Stationen der Westschweizerischen Bahnen und des Simplon einerseits und denen der Regionalbahn des Val-deTravers anderseits in Kraft treten.
Mit dem 1. November d. J. wird ein Tarif für den direkten Personenund Gepäckverkehr zwischen gewissen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn einerseits und denen der Regionalhahn des Val-de-Travers anderseits, in Kraft treten.
L a u s a n n e , den 12. Oktober 1883.
Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Siinploubahn.
Internationale Ausstellung in New-Orléans 1884.
Zur hundertjährigen Erinnerungsfeier an die Einführung der Baumwollenkultur, die Verwendung der Baumwolle in der Industrie und an den Ursprung des Baumwollenhandels in den Vereinigten Staaten Nordamerika's soll im Jahr 1884 in New-Orléans eine internationale Industrie-Ausstellung abgehalten werden. Die verschiedenen Baumwoll-Industrie Gesellschaften, sowie auch die Regierung der Vereinigten Staaten, letztere gestützt auf einen Beschluß des Kongresses vom 10. Februar 1883, haben sich zum angegebenen Zwecke bereits geeinigt. Der Präsident der Union ist beauftragt, im Namen derselben die fremden Regierungen einzuladen, sich an der Ausstellung vertreten zu lassen. -- Es wird bei diesem Anlaße denjenigen, welche auszustellen gedenken, empfohlen, mit möglichster Beförderung sich einschreiben zu lassen, damit die Direktion in Stand gesetzt wird, wenigstens annähernd den für die Ausstellung benöthigten Raum zu bestimmen.
Die Eröffnung der Ausstellung ist auf den ersten Montag des Monats Dezember 1884 festgesetzt ; der Schluß derselben 'hat längstens am 31. Mai 1885 zu erfolgen. Die Ausstellung ist speziell für Baumwolle bestimmt, welche in allen möglichen Kultur- und Fabrikations-Stadien vor Augen geführt werden soll ; Kunstwerke, sowie Produkte des Gewerbefleißes, des Bodens und des Bergbaues werden ebenfalls zur Ausstellung zugelassen.
Die Ausstellung umfaßt folgende Gruppen : Landbau, Gartenbau, Fischzucht, Rohprodukte, Halbfabrikate und Bestandtheile, Textilindustrie, Konfektion und Zugehöriges, gewerbliche Künste, Nahrungsmittel, Erziehungsund Bildungswesen, Kunstwerke, Metalle, Mineralien und Holz. Jede dieser Gruppen zerfällt in verschiedene Klassen.
Weder die amerikanischen noch die fremden Aussteller haben für den ihnen zugewiesenen Baum Platzmiethe zu entrichten.
610 Wasser, Gas, Dampf oder jede andere Triebkraft für Maschinen wird unentgeltlich zwr Verfügung gestellt. _Die nothwendige Anzahl Pferdekräfte ist in der Anmeldung anzugeben.
B e r n , den 5. Oktober 1883.
Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung betreffend
den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr und
den Austritt eines Jahrganges aus der Wehrpflicht.
(Vom 12. Oktober 1883.)
Gemäß Artikel l, 10, 12, 16, 17 und 161 der Militärorganisation vom 13. November 1874 und der bundesräthlichen Verordnungen oetreffend den Uebertritt vom Auszug in die Laudwehr und die Entlassung aus der Landwehr vom 15. September 1876 und 27. Dezember 1879 werden hiemit folgende Anordnungen getroffen:
I. Uebertritt in die Landwehr.
A. Offiziere.
§ 1. Mit dem 81. Dezember 1883 können, insofern sie ein daheriges Gesuch bis Ende Februar 1883 gestellt haben, in die Landwehr übertreten : a) die Hauptleute, welche im Jahr 1848 geboren sind ; b) die im Jahre 1851 gebornen Oberlieutenants und Lieutenants.
B. Unteroffiziere und Soldaten.
· § 2. Mit dem 31. Dezemher 1883 treten in die Landwehr : a) Die Unteroffiziere und Soldaten aller Grade der Infanterie, der Artillerie, des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgange 1851 ; b) Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie, welche zehn effektive Dienstjahre zählen; ferner diejenigen,, welche im Jahre 1851 gehören sind, auch wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet haben und insofern, als sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sich nicht gegenüber dem Waffenchef zu längerm Auszügerdienst verpflichtet haben.
Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 29 der Militärorganisation zu stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung hei der Eisenbahnverwaltung ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Landwehr-Geniebataillouen zugetheilt.
611 C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.
§ 3. Die in die Landwehr übertretende Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme der Dragoner und der Guiden, die ihre Handfeuerwaffen und Pferdeausrüstung (mit Ausschluß des Mantelsakes) dem Staate abzuliefern haben.
§ 4. Bei Anlaß der nächsten Besammlung ist sämmtliehe übergetretene Mannschaft durch die Kantoue mit dem-Landwehrabzeichen zu versehen.
§ 5. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, sind bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde uach Artikel 197 der Militärorganisation zu behandeln.
II. Austritt aus der Landwehr.
A. Offiziere.
§ 6. Mit dem 31. Dezember 1883 erlangen Berechtigung zum Austritt aus der Dienstpflicht die Offiziere aller "Waffengattungen und Grade des Jahrgangs 1839, insofern sie ein bezügliches Ansuchen bis Ende Februar 1883 gestellt Haben.
B. Unteroffiziere und Soldaten.
§ 7. Mit dem 31. Dezember 1883 treten aus der Landwehr und somit aus der Dienstpflicht : die Unteroffiziere und Soldaten aller. Waffen und Grade vom Jahrgang 1839.
C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände.
§ 8. Die austretenden Unteroffiziere und Soldaten haben abzugeben^: a) Die Handfeuerwaffen sammt Bajonnet; von den übrigen Gegenständen, soweit dieselben auf Kosten des Staates geliefert wurden.
b) Die blanken Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug, Patrontasche Inbegriffen.
c) Die Feldflaschen, Brodsäcke, Gamellen, Trommeln, Musikinstrumente und die Aexte der Infanteriepionniere.
§ 9. Die Unteroffiziere und Soldaten des austretemlen Jahrganges, welche die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände erst bei der Organisationsmusterung oder seither gefaßt, haben dieselben vollständig wieder abzugeben.
III. Allgemeine Bestimmungen.
§ 10. Der Uebertritt der Offiziere in die Landwehr und der Austritt derselben aus der Dienstpflicht ist denselben durch die betreffende Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.
§ 11. Die Kommandanten von zusammengesetzten Truppenkörpern, welche ihre zum Uebertritt in die Landwehr oder zum Austritt aus der Dienstpflicht berechtigten Adjutanten und Stabssekretäre zu behalten wünschen, haben dieses den betreffenden Wahlbehörden (bezüglich der Stabssekretäre dem Waffenchef der Infanterie) sofort anzuzeigen.
612 § 12. Die der in die Landwehr übergetretenen oder ganz aus der Wehrpflicht entlassenen Mannschaft abgenommenen Bewaffnungs-, Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände (incl. Pferdeausrüstungen) sind der administrativen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zur Verfügung zu halten ; derselben ist zum Zwecke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Üebersicht der übergetretenen und der ganz entlassenen Mannschaft einzusenden.
§ 13. Die Kantone sorgen dafür, daß die betreffenden Kreiskommandanten den Uebertritt von Unteroffizieren und Soldaten in die Landwehr denselben auf Seite 7 des Dienstbüchleins bescheinigen und die neue Eintheilung auf Seite 6 desselben vormerken.
In gleicher "Weise und am gleichen Orte soll die erfüllte Dienstpflicht dem Jahrgang 1839 bescheinigt werden.
Die Anordnung zur Einziehung "und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.
§ 14. Die Kantone sorgen ferner dafür, daß von den ten die auf den Uebertritt in die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei eidg. Trnppenkorps hat dies durch Vermittlung des Waffenchefs zu geschehen.
§ 15. Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen und der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.
§ 16. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten in geeigneter Weise zur Kenntniß zu. bringen und in den Publikationen für den Uebertritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell zu bezeichnen, in welche die Uebertretenden dem Gesetze und den einschlägigen Verordnungen gemäß versetzt werden.
B e r n , den 12. Oktober 1883.
Schweizerisches Militärdepartement: Hertenstein
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L'inscription des élèves est Ouverte jusqu'au 25 octobre prochain, au Département de l'instruction publique ou chez le directeur M. Bieler, à Lausanne.
Les cours dureront du 5 novembre au 16 mars.
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Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n 2 Ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :
Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.
Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.
Preis broschirt: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.
Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zar Verwendung kommenden Formulare sammt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, «lie Gesetzgebung aller Kantone mitberiioksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfniß entgegen und darf als vorzüglicher E a t h g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Büreaus aufs Beste empfohlen werden.
Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welohe s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer 9 dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.
Wo der Betrag der Besoldung nich't angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.
1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.
2) Postablagehalter und Briefträger in Granges (Wallis). Anmeldung bis zum 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.
3) Briefträger und Bote in Kaudersteg (Bern). Anmeldung bis zum 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.
614 4) Briefträger in St. Imier (Bern). Anmeldung bis zum 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg, 5) Briefträger nnd Packer in Aarburg (Aargan). Anmeldung bis zum 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.
6) Briefträger in Luzern. Anmeldung bis znm 2. November 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.
7) Postajblagehalter in Ölten (Solothurn). Anmeldung bis zum 2. Novem-' ber 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.
1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis znm 26. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.
2) Postkommis in Biel (Bern). Anmeldung bis znm 26. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.
" 3) Postablagehalter und Briefträger in Rotbenfluh (Baselland). Anmeldung bis zum 19. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.
4) Brief träger, Packer nndBüreaudi en er Anmeldung bis znm 26. Oktober 6) Briefträger in Basel.
1883 bei der Kreispostdirektion 5) Posthalter nnd Briefträger in Nieder- in Basel.
gerlafingen (Solothurn).
7) Postablagehalter und Briefträger in Berg (Thurgau). Anmeldung bis znm 26. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.
8) Büreauchef ìieim Hauptpostbüreau Nenenbnrg. Anmeldung bis zum 26. Oktober 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.
9) Telegraphist in Neuenburg. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.
10) Telegraphen-Ausläufer in Bern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst DepeschenprovisioD. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1883 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Bern.
Zur Nr. 51 dea Bundesblattes.
Nachweisung der im Monat August 1883 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge nnd deren Verspätungen.
Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenhahndepartement.
Schweizerische Nordostbahn *)
715
90
40
-
279
395
96
2,574
Basler Verbindungsbahn .
5
Emmenthalbahn
45
Jura-Bern-Lnzern-Bahn
.
341
Snisse Occidentale n. Simplon') Brönigbahn
.
.
.
.
Gotthardbahn6).
Ijansanne-Dchallens .
Borschach'Beiden Appenzellerbahn Wädensweil-Elnsiedeln w Aldenbiirff erbahn
708
--
2,054
310 248
93
-
1,240
--
1
1 _
-- -- 1
457
28
650
4
-
62
8
12
-
558
1
28
* Kilometer.
Kilometer.
119,616 3,089,528 116,838 3,010,214
48
12,238
85
2,948
--
1,163 14,854
45
107 11,266
12
38
191,521 5,867,307 151,803 4,146,068
43
56,330 137,356
1,516
13,336
33,190
5
136,072
20
200
161,274 3,631,292 141,166 2,923,708
49
96
258,122 6,727,184 232,689 5,469,274
1
. 13,367
317
14
17
--
272
248
62
10 --
37
' 4
17
-- 12 11
30 -- 27 27
110
29
39
2
20
76
36
87
4,322
36
13
4
26
30
14,908
5
14
1
103
103
-
11
44
130
-- 1
13 6 --
2,298
2173
8770
2173
8770
6,363
70,094
6,323
69,558
9
96
4,673
5,042
57,655
4,515
51,541 17
189
3,391;
A -luti
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4185
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3
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29. | 30. 31.
32.
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34
33.
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36.
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1.61
1.61
1.29
O.M
9.31
37. | 38.
Folgende Anzahl
1 «Ì·s CD
Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.
39. | 40.
Durchschnittlich legten per Stande GeBammtfahrzeit incl. Aufenthalt zurUk: Gemischte Zuge.
28.
it des Vorjahres ehe Prozentsaz.
27.
Ursache der Verspätungen.
Kilometer.
10,622 273,656 25.5
14.6
72,984
27
17.5
12,245 117,930
21
16.i
4,897 133,744 27.!
18.i
--
24.5
--
24.9
21.5
25.5
15.3
4,848 113,943 27..
19.4
2,721
-
2.823 58,474
412
6,875
12.5
36,001 633,041 26.9
-- --
-- 15 5
-·
1
43
43
8
6
1
50
50 '
4
-
\
f
10
16,283 7,954 3,918
311
618 · 1,253,737 32,979,977 1,058,958 24,907,368
44
1,028
11,256
390
14
138
37
130
35
Im Monat August 1882 . . .
2,890
264
15,559 8,116
138
609
1,161,376 31,010,906 1,019,340 24,671,922
43
1,042 10,730
654
14
285
34
137
65
TrfVwyonHiirfftìrhnlin und Ra sperswj 1-Pfafßl LOn.
4uggenDuigerQ&nn ,, Bötzbergbahn, Sulgen-Goßau und ESretikou-Hinweil.
,. Aare. Sudbaha und Wohlen-Bremearten.
Bulle-Romont
1
20
1
283
^ Tndl \Vdld Rlifi ) luci, w tHQ-xvuci,
-
_
2,930
*) s l *1
26.
0.
_
Totale und Durchschnittszahlen
2,989
25.
- -
7
29
3
1
22
132
21
-
14
11
20
93
43
1 < -- -- --' -- --
-- 20
14
1,532
23. 1 24.
Min.
-- 2
81
87
34335
-- 15
30
40
9,502
168,461 4,353,070 108,004 1,899,123 3,638
15
8
10,649
111
34477
13
Min.
1,009
7
2,058
Min.
o·g
-- 50
64
38;901
·3
1
1
34,377
2,395
22.
Gemischte Zöge mit Versp Itnng Ton: 15--30 Minuten. D ber 30 Minuten.
>
3,052
200
1,501
3,652
306
1,021
N
Min.
9,902
33
2,049
S
1,180
12,245 . 117,930
117,930
Schnell- und Personenzüge mit Versp ituDg von: f 10--20 Minuten. über 20 Minuten.
II
46
|*
19. | 20.
An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:
Kilometer.
303,272 8,750,374 258,469 6,933,499 12,245
1
18.
Schnell- und PersonenzUge.
!>
N
17.
Prountsu der auf er elgenvn Bahn TerBp&teten Schnell-, P«no&en- and gemischten Z«ge Im Verhält»!u inr QesammtxahL
1
A
16.
bei SchnellPersonenzü]
i
N
i
Trifft im Durchschnitt auf einen dieser Züge.
15.
chädigung der tivè, Achsenbr Warmlaufen e
i
N
14.
__
726 --
--
682
15
14
228
--
260
15
1
49
434
60
19
945 188
108
--
2,062 1,581
9
20
-- 12
2,216
292
62
992 1,076
-- 10
310
Züge.
496
4,742 2,050
sSS · o
Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Zöge.
13
tgleisungcn un sammei'fitöße
Extra-
1 ».
rch Verspftt«p .nschlußanstaltx
O
Im Ganzen zurdkgelegte
11.
Durchschnitt].
Verspätung.
4
ia
10.
Anzahl.
a 5 oaa
9.
Größte Versp
312
Schweizerische Centralbahn ")
'
Durchschnitt!.
Verspätung.
Vereinigte Schweizerbahnen >)
. . .
8
Durchschnitt!.
Verspätung.
fahrplanmäßigen
Züge.
8
1
Total der beförderten
Kilometer.
Tössthalbahn
7.
Durchschnitt!.
Verspätung
»6 >-]
6.
Anzahl.
?a 1
5.
jeden Kilometer ] iahnlängo kommen den zurükgelegteii Acha-Kilometern.
.§§ 552 T3 --·
4-
Schnell- und Personen-
Bezeichnung der Eisenbahnen.
3.
Schnell- und Personen-
Betrieb beBndLinien.
2.
oppelspurig
1.
20 20 :
6 13
NB Ein "}fheil dei Verspa tungen auf den Linien der N. O.B.
ist dem starken Besuche der schweizerischen Landesausstellung in Zürich zuzuschreiben.
43 45
64 123
2 --
--
4
2 -
'
4
--
--
0.28
O.sa
3:,162 34,779
1.47 ;
0.37
1,129
12,885
14.9
--
o«
569
319
4 '
3
1,017
685
6
8
236
7
250
117
5
1.03:
305
13
332
139
2
1.40
16.6
11 4
1.40 '
4^36 99,629 26.4
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--
3,070 74,313 26.4
17.3
*) wovori 58 wesen V ;rspätun K der Züge von Calais und Paris via Delle und Pontarlier.
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) wovon 20 wegïn Verspätung des Panserzuges via Pontarlier.
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Jahr
1883
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51
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20.10.1883
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