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Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungeu über Massnahmen zur Erhöhung der Bedeutung und der Würde der ßundesfeier.

(Vom 21. Juli 1933.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Von verschiedenen Seiten int dem Bundesrat das Gesuch zugegangen, er möchte dafür sorgen, dass dem 1. August schon in diesem Jahre und für die weitere Zukunft der Charakter eines «arbeitsfreien Nationalfeiertages» gegeben werde und dass an ihm keine Demonstrationen und Versammlungen veranstaltet werden, durch die die Würde der Feier beeinträchtigt werden könnte.

Obschon wir der Meinung sind, dass die Gepflogenheit, den 1. August abends bei Glockengeläute und Höhenfeuer in aller Einfachheit zu feiern, an sich dem Charakter der Feier zur Erinnerung an die Gründung der Eidgenossenschaft am besten gerecht werde, müssen wir doch feststellen, dass hierin schon seit Jahren in gewissem Sinne ein Wandel der Auffassungen Platz gegriffen hat. Und vor allem in jüngster Zeit tönt von neuentstandenen Strömungen im. politischen Leben her besonders laut der Euf nach einem Ausbau der Feier zu einem eigentlichen Nationalfeiertag, an dem die Arbeit ganz ruhen sollte; es möchte der Feier durch stärkere Betonung des Nationalgedankens ein neuer Sinn gegeben werden.

Trotzdem würden wir es, vorderhand wenigstens, als zu weitgehend betrachten, aus dem 1. August gleich einen Feiertag zu inachen, an dem überhaupt nicht gearbeitet werden sollte. Nach unserer Auffassung Hesse es sich aber auch nicht wohl rechtfertigen, den Beamten, Angestellten und Arbeitern des Bundes den ganzen Nachmittag freizugeben und den Kantonen nahezulegen, für ihr Verwaltungspersonal eine gleiche Verfügung zu erlassen. Denn einmal wäre kaum anzunehmen, dass, trotz des Beispiels von Zürich und Bern etc., alle Kantone dem Wunsche Folge leisten würden. Und anderseits wäre dann immer noch mit, der Tatsache zu rechnen, dass weite Kreise unseres Volkes, wir denken insbesondere an die landwirtschaftliche Bevölkerung, ihre Arbeit am Nachmittag doch nicht einstellen könnten, so dass die Massnahme, die

85 übrigens, allgemein gesprochen, auch einen nicht unerheblichen Kostenaufwand erforderte, faktisch nur einem relativ kleinen Teil unseres Volkes zu gut käme. Gerade einer einheitlichen Durchführung der Feier möchten wir aber besonders das Wort reden, und so würden wir es in hohem Masse begrässen, wenn die Verfügung, die wir schon bisher getroffen haben und für dieses Jahr und die weitere Zukunft zu erneuern gedenken, des Inhalts nämlich, dass den Beamten, Angestellten und Arbeitern des Bundes am 1. August von 16 Uhr an freigegeben wird, damit sie der ganzen Feier beiwohnen, können, durchwegs auch in den Kantonen Nachahmung fände. Unser erster Wunsch geht also dahin, Sie möchten an jenem Tage auch Ihrem Verwaltungs- und Betriebspersonal einheitlich von 16 Uhr an frei geben und dahin wirken, dass Ihre Gemeinden und wenn möglich auch die privaten Arbeitgeber ein Gleiches tun.

Um anderseits die Würde der 1. Augustfeier zu erhöhen und unliebsame Störungen derselben zu verhindern, möchten wir Ihnen ferner empfehlen: a. Ihren Polizeiorganen Weisung zu geben, für den ganzen 1. August dem Wesen der Feier widersprechende und ihre Würde beeinträchtigende Versammlungen und Demonstrationen zu verbieten und anderseits fc. Ihren Gemeinden zur Pflicht zu machen, für die nötige Einheitlichkeit des Festgeläutes in der Zeit sswischen 20 und 20% Uhr besorgt zu sein.

Schliesslich würden wir es begrüssen, wenn, soweit es tunlich erscheint, auch durch Beflaggung der wichtigeren Öffentlichen Gebäude in den Kantonen an die nationale Bedeutung des 1. August erinnert würde.

Wir benützen den Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 21. Juli 1933.

Im Namen des Schweiz. Buudesrates, Der Vizepräsident :

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler: Kaesliii.

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über Massnahmen zur Erhöhung der Bedeutung und der Würde der Bundesfeier. (Vom 21. Juli 1933.)

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1933

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26.07.1933

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84-85

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