873

Zuschlagszölle auf Rohstoffen zur Erzeugung von Brennstoffen zu motorischen Zwecken.

Der Bundesrat hat durch Beschluss vom 28. November abhin folgende Abänderungen des Gebrauchstarifs vom 8. Juni 1921 beschlossen: L Die Anmerkung zu den Positionen 1126, 1127, 1128 und 1131 & wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: NB. ad 112611128. Produkte dieser Positionen, die zur Erzeugung von Betriebsstoffen zu motorischen Zwecken verwendet werden, unterliegen bis auf weiteres den nachstehenden Zollzuschlägen: Bei einer Ausbeute von Motorbetriebsstoff von:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

höchstens 40 % über 40% bis und über 45 % bis und über 50% bis und über 55% bis und über 60 %

mit mit mit mit

Zollzuschlag per 100 kg brutto:

45 % 50 % 55 % 60 %

Fr.

» » » » »

4. 50 5.50 6. 50 7.50 8.50 9. 50

Für Fabrikationsrückstände aus diesen Produkten, die als Motorbetriebsstoff verwendet werden, ist ein weiterer Zollzuschlag von Fr. 2. 70 per 100 kg brutto zu entrichten, NB. ad 1131b. Mineralöle zur Erzeugung von Motorbetriebsstoffen siehe NB. ad 1126/1128.

II. Die Kontrolle der Betriebsergebnisse von inländischen Fabriken von Motorbetriebsstoffen wird der Zollverwaltung übertragen.

III. Vor der A u f n a h m e der Fabrikation von Motorbetriebsstoffen ist die Oberzolldirektion zu verständigen,, damit sie die nötigen Kontrollmassnahmen anordnen kann.

Bern, den 8.Dezember 1933.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen,

Pferdelieferung für die Militärschulen und -Kurse im Jahre 1934.

Diejenigen Pferdelieferanten und Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche Pferde bei vorkommendem Bedarf für den Militärdienst im Jahre 1934 zur Verfügung zu stellen gedenken, haben sich bis zum 31. Dezember

874

1933 beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises anzumelden, nämlich: in der Ostschweiz:

bei Herrn Kavallerie-Oberstlieutenant G. von Salis, in Jenins bei Maienfeld; in der Zentralschweiz ; bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt, in Thun ; in der Westschweiz : bei Herrn Oberstlieutenant D. Grenon, in Yverdon.

T h u n , Dezember 1933.

(2.).

Zentralleitung der schweizerischen Pferdelieferung.

Öffentlicher Erbenaufruf.

(Art. 555 des schweizerischen Zivilgesetzbuches.)

Am 8. September 1870 ist in Solothurn Johann Joseî Hirt, Sohn dee Josef Martin und der Anna Maria geborene Pointion, verheiratet mit Josephine Cussey, geboren den 7. Juli 1836, von Solothurn, gestorben.

Da die Erben des Verstorbenen nicht vollständig bekannt sind, ergeht an diejenigen erbberechtigten Personen, welche in dieser Eigenschaft auf die Erbschaft des genannten Erblassers Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, eich binnen Jahresfrist, d. h. bis und mit 9. Dezember 1934, bei dem unterzeichneten Amtschreiber anzumelden. Der Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizufügen.

S o l o t h u r n , den 4. Dezember 1933.

(1.}

Der Amtschreiber von Solothurn : Heinis, Notar.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. März 1933 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält Überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister, Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto EI 283

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

875

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändohen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 26. Juni 1921, l, Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen,2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungsund Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Bücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordern isse

Besoldung Fr.

An.

meldungstermin

Eidgenössisches Versicherungsamt

II. Sektionschef

Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium ; Kenntnis des Versicherungsrechts; Erfahrung im Verwaltungsdienst oder Anwaltspraxis

9000 bis 12,600

27. Dez.

1933

(3..).

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Für diesen Fall wird folgende Stelle ausgeschrieben -.

Eidgenössisches Versicherungsamt

Wissenschaftlicher Experte I. event.

II. Kl. (Jurist)

Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium ; Kenntnis des Versicherungsrechts erwünscht, sowie einige Erfahrung im Verwaltungsdienst oder in der Anwalts praxis ; Muttersprache deutsch Diensteintritt: wenn möglich am 1. März 1934.

8000 bis 11,600 event.

6500

27. Dez.

1933

bis 10,100 (3..).

876 Anmeldestelle Abteilung für Infanterie

Vakante Stello

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Kommandant der Oberst im Instruktionskorps 11,800 Zentral- und der der Infanterie bis 1 Schiesschulen. ' 15.380 2 Kreisinstruktoren Ortsz A 11,900 bis 15,500 Ortsz, B

I. Sektionschef der Oberst im Instruktionskorps 10,400 Abteilung für bis der Infanterie 14,000 Infanterie Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Abteilung für Infanterie

Zollkreisdirektion

in Genf

Bureauchef II. Kl.

Die Bewerber müssen bei der Zollkreis- mindestens den Grad eines direktion Genf Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Zollkreisdirektion Kontrolleur Die Bewerber müssen In Lugano beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines

Lugano Zollkreisdirektion Dienstchef In Basel bei der Zollkreis-

Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der direktion in Basel Zollverwaltung bekleiden

5200 bis

Anmeldungstermin

16. Dez.

1933

(1.)

16. Dez.

1933 (L) 23. Dez.

1983

8800 4400

(2.).

23. Dez.

1933

6000 bis 9600

16. Den.

1933

bis 8000

(2.).

(2..)

i

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1933

Date Data Seite

873-876

Page Pagina Ref. No

10 032 177

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.