24

zu Fr. 1000 -- Serie 1 100301-100350 103701-103750 104151-104200 114101-114150 115201-115250 115601-115650 116901-116950

120951-121000 121001-121050 123601-123650 128601-128650 131201-131250 131251-131300 135251-135300

138751-138800 139601-139650 140351-140400 141801-141850 144051-144100 146401-146450 150801-150850

153201-153250 153951-154000 155701-155750 160631-160640 162501-162550 162701-162750 167701-167750

Serie II

176951-177000 181151-181200 181201-181250 181851-181900 184391-184400 185801-185850 190401-190450 195251-195300

196551-196600 198851-198900 199101-199150 200801-200850 204101-204150 208351-208400 210701-210750 214751-214800

222351-222400 223351-223400 228851-228900 229301-229350 229501-229550 232001-232050 232801-232850 233051-233100

235851-235900 236601-236650 237551-237600 238651-238700 239251-239300 244751-244800 246101-246150 248801-248850

Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 5,820,000 erfolgt gemäss Anleihensbedingungen bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und bei den Kassen der Institute, welche dem Kartell Schweizerischer Banken oder dem. Verband Schweizerischer Kantonalbanken angehören.

B e r n , den 29. Dez. 1932.

# S T #

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

Wettbewerb- und Stellenaussckreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Die beiden Brüder:

1. -Strausak, Urs Josef, Johann Jakobs sei., geboren den 23. März 1849 in Lohn, 2. Strausak, Alois Eduard, Johann Jakobs sei, geboren in Lohn den 17. März 1855, welche im Jahre 1878 bzw. 1881 nach Amerika ausgewandert sind, und von denen seit dem Jahre 1906 keine Nachrichten mehr eingegangen sind, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Unter-

25 zeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über sie die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die beiden Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 5.Januar 1932.

(3..}.

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtler.

Öffentlicher Erbenruf.

(Art. 555 ZGB.)

Die Erben der verschollen erklärten: 1. Kamber, Clorinda Ma. Josepha und 2. Kamber, Adelaide Aa. Maria, beides Kinder des Josef Albert Kamber und der Amalia geb. Degni, von Hägendorf (Kt. Solothurn) zuletzt, wohnhaft gewesen in Neapel, sind unbekannt.

Es ergeht daher an die erbberechtigten Personen, welche auf die Erbschaft der beiden Verschollenerklärten Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h. bis und mit 31. Dezember 1933, bei dem unterzeichneten Amtsschreiber anzumelden. Der Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Ausweise beizufügen.

Ö l t e n , den 27. Dezember 1932.

Der Amtsschreiber von Olten-Gösgen : F. Peyer, Notar.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. November 1931 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

26

Schweizerisches Bundesrecht Staats* und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salia Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Frot. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht11 : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungstnaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich haben, Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

27 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungsund Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.--(zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 anzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

28

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Anmeldestelle Bundeskanzlei

Bundeskanzlei

Vakante Stelle

Erfordernisse

180 Wörter pro Minute.

Stenograph französischer Zunge für Maturität oder Diplom über die Dauer der abgeschlossene MittelSchulbildung Sessionen der Bundesversammlung Jüngerer Buchbinder

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

4500 bis 6000

15. Feb.

1933

(2..)

Abgeschlossene Lehre als Buchbinder i

3000 bis 4800

6. Januar 1933 (3...)

5600 bis 9200

7. Jan.

1933

Persönliche Vorstellung nur auf Einladung hin.

KriegsmaterialVerwaltung

Oberkriegskommissariat

DivisionsWaffenkontrolleur

Offiziersgrad. Waffentechnische Kenntnisse (Handfeuerwaffen und Maschinengewehre). Muttersprache deutsch

(2..)

7 Küchenmeister

Unteroffizier ; mehrjährige 2900 erfolgreiche Tätigkeit als bis Militärküchenchef; Kennt4500 nis zweier Landessprachen für Dienstorte der Ortszone B Der Dienstort wird bei der Wahl festgesetzt.

Zollkreisdireklion in Basel Zollkreisdirektion in Lugano

n. Kl.

Revisor bei der Zoll- - Die Bewerber müssen direktion in Basel mindestens den Grad eines Revision sbeamten der Zollverwaltung bekleiden Revisor bei der Zollkreisdirektion in Lugano

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Generaldirektion Betriebschef des Gründliche Kenntnis des gesamten Stations- und der Schweiz. Kreises II, Luzern Zugsdienstes, Beherrschung Bundesbahnen der deutschen Sprache und Kenntnisse in den zwei andern Landessprachen Dienstantritt am 1. April 1933.

4.800 bis

7. Jan.

1933

(2..)

14- Jan.

1983

8400

(2.).

4800 bis 8400

7. Jan.

1933

(2..)

13,400 bis 17,000

14. Jan.

1933

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.01.1933

Date Data Seite

24-28

Page Pagina Ref. No

10 031 886

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.