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8 9 3

Bundesblatt

85. Jahrgang.

Bern, den 7. Juni 1933.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Freie 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Eirückungsgebühr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli * de. in Bern,

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2968

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1934 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1934 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 2. Juni 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Eäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1934.

In Aussicht genommen sind nachstehende Anschaffungen, die -wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben. Der vorhegende Budget-Entwurf bewegt sich ungefähr im Rahmen des letztjährigen, wobei es durch äusserste Sparsamkeit auf der ganzen Linie möglich gewesen ist, in etwas geringerem Umfang als in den frühem Jahren auf die Reserve zu greifen. Ganz vermeiden konnten wir es aber auch dieses Jahr noch nicht und haben darum das Ziel noch nicht erreichen können, insbesondere für die Bekleidung und die allgemeine Ausrüstung den vollen Jahresbedarf im Budget einzustellen. Dies ist um so peinlicher, als die Beserven einer ganzen Reihe von Gegenständen sich auf einem bedenklichen Tiefstand befinden, und es ist eine unbedingte Notwendigkeit, so rasch als möglich Kredite flüssig zu machen, die die Reserven zu äufnen erlauben.

Auf einem Gebiet haben wir es für notwendig erachtet, höhere Budgetposten als letztes Jahr einzustellen, und zwar betrifft dies die Ausrüstung der Bundesblatt. 85. Jahrg. Bd. I.

66

894 Armee mit Gasmasken. Gegenüber einem Posten von 80,000 Masken für das Jahr 1933 haben wir für das Jahr 1934 50,000 Stück für die Fabrikation vorgesehen, damit "wir den seinerzeit in Aussicht genommenen Bahmen, die Armee in 8--10 Jahren voll ausrüsten zu können, einzuhalten in der Lage sind.

Auch im Jahre 1932 und wiederum 1938 wurde in allen Eekruten- und Kaderschulen mit der Gasmaske geübt, und.es hat sich bestätigt, dass das von uns gewählte Modell von der Truppe leicht zu handhaben und auch feldtüchtig ist.

Was die Handfeuerwaffen anbelangt, so ist wiederum ein Posten von 10,000 Karabinern Modell 81 vorgesehen, wobei zu erwähnen ist, dass sich nunmehr die Fabrikation der Einzelteile dieser Waffe bei der Privatindustrie im Gange befindet. Wir verweisen auf die besondere Botschaft betreffend zukünftigen Ersatz des Langgewehres durch den Karabiner 81.

D. Militärdepartement.

II. Ausbildung der Armee.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

4. Bekleidung l. Ausrüstung der Offiziere

Fr.

186,861

III. Ausrüstung der Armee.

A. Materialbeschaffung.

3. Bekleidung.

Bekleidung der Eekruten, Exerzierkleider, Arbeitskleider für Spezialtruppen, Winterartikel Fr. 5,859,442 4. Waffen.

Maschinengewehre, Ausrüstung dazu, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Aufrüsten von Waffen Fr. 8,057,565 5. Persönliche Auslastung.

Gepäck, Ausriistungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör, Aufrüsten von Lederzeug . . . .

Fr. 2,895,580 7. Korps- und Schulmaterial.

Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke und Zubehör, Motorfahrzeuge und Zubehör, Eadfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, Optisches Material, Gasschutz- und Geschützmaterial, Material für Festungen, Mineur-, Pontonier-, Flieger-, Sanitäts-und Veterinärmaterial, Material für den Verpflegungsdienst Fr. 6,779,074

895

IT. Pferde.

A. Kavalleriepferde.

8. Remontendepot, a. 5. Ausgaben für Dienstkleider . . . . Fr.

94,148

Regiebetriebe.

II. Pferderegieanstalt.

5. Ausgaben für Dienstkleider

47,656

Fr.

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

Zusammenstellung.

Voranschlag 1933

Voranschlag 1934

(B, B. v. 5. VII, 32)

II. E. 4. Z>. Ausrüstung der Offiziere . . Fr.

III. A. 3. Bekleidung » 4. Waffen » 5. Persönliche Ausrüstung . . . » 7. Korps- und Schulmaterial . . » IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde 8. Eemontendepot, a, 5. Ausgaben für Dienstkleider » Regiebetriebe.

II. Pforderegieanstalt, 5. Ausgaben für Dienstkleider »

281,604 5,909,480 3,406,569 2,050,388 6,837,405

Fr.

» » » »

186,361 5,859,442 3,057,565 2,395,530 6,779,074

99,189

»

94,148

48,806

»

47,656

Fr. 18,183,441 *) Fr. 18,419,776

II.

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Rohmaterials immer noch Schwankungen unterworfen sind, so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Gegenüber den Tuchpreisen für die Beschaffung der Rekrutenausrüstung pro 1933 ist eine Reduktion von ca. 8 % eingetreten.

*) In den ordentlichen Voranschlag 1933 wurden Fr. 18,491,441 eingestellt; das Sinken der Materialpreise erlaubte, die Kredite nachträglich herabzusetzen.

896

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise für Tuchsorte

die RekrutenausrUstung pro 1933 pro 1934

Waffenrocktuch , .

13. -- Hosentuch 12.50 Reithosentuch. . . . . . . . . . . 12.90 Kaputtuch 11.10 Quartiermützenloden . 10. 80 Aufschlagtuch 10.80

12. 60 12.15 12.50 10.75 10. 50 10. 50

Die Eekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen II und III auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach Art. 158 M. 0. und nach Art. 10, lit, b, der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 29. Juli 1910 sollen die Kantone stets den Bedarf für die Einkleidung eines ganzen EekrutenJahrganges als Kriegsvorrat auf Lager halten. Gemäss Art. 15 der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung hat der Bund den Kantonen den Wert dieses Vorrates in gewissem Umfange zu verzinsen. Durch den Bundesbeschluss vom 6. April 1919 betreffend die vorübergehende Ausserkraftsetzung des Art. 90 und des Alinea 2 des Art. 158 M. 0. ist in diesen Verhältnissen eine Änderung eingetreten. Die Kantone legen nämlich zurzeit keinen Kriegsvorrat mehr an, sondern Hefern die von ihnen beschafften Kleider fortlaufend dem Bund in seine allgemeine Uniformreserve ab, und dieser bezahlt ihnen ebenfalls fortlaufend ihre Lieferungen. Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ebenfalls als Folge des oben zitierten Bundesbeschlusses vom 5.April 1919 geschieht die Einkleidung der Eekruten durch die Kriegsmaterialverwaltung, welche die allgemeine Uniformreserve des Bundes verwaltet. Demgemäss ist die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung der Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III, B. 6. a.

Bekleidungsvorräte auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistenden Vergütungen.

Tabelle I.

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1934 Füsiliere, Trompeter und Tambouren der Inf.

Schützen und L. M.G.Schlitzen

Mitrailleurs und FUhrer der Radfahrer Mitrailleurund Kompagnien Motorrad- der Inf.- und fahrer Geb.-lnf.-Bat.

und der Geb.Mitr.-Abilgn.

Fr.

i Fr.

13.-- 4.05

13.-- 4.05

13.-- 4.05

60.85

61.30

59. 85»

61.40

61. 40

3

Fr.

Mitrailleure und Führer Fahrer der der Mitrailleur- fahrenden Kompagnien Mitrailleurder Kompagnien SchützenBatailone

Kanoniere der Artillerie,

Dragoner, KavallerieMitrailleure,

der

Hufschmiede,Tf.-Soldatenf.-Soldaten,, Trompeter, Sattler und Büchsenmacher der Kavallerie

Gegenstand.

a

55. 45

u.

7

E

4

Fr.

Fr.

13,-- 4.05

13.-- 4.05

13.-- 4.05

13.-- 4.05

60.85

(32.90

60.85

60.85

* Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und

61.40

61.40

63.70

55.45

55.45

Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) Fahrhosen 17 (2 Paar) für Radfahrer . . . .

Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) * Kaput (mit Achselnummern) . . . . . .

Reitermantel (mit Achselnummern) .

Mantelkragen f ü r Radfahrer . . . .

1.10

1. 10

63.78 55.45

Suhlheim .

66. 95

29.45 1.10

1.10

1.10

1.10

+ + + * *

19.80

67.15'

57, 15 7

3.15

55. 80' 3. --

3. 15

55.80 3. --

55.80 3.--

9.35 1. 70 -- .50

3.50 4. 75

3.50 4, 75

38. 20 6 3. 50 4.75

3.50 4.75

3.50 4.75

3.50 4.75

--.40 4.05 --.50 -- , 05

--.40 4.05 --.50 -- . 05

-- . 40 4.05 --.50 --, 05

--.40 4.05 --.50 -.05

--.40 4.05 --.50 --.05

a. 10

2.10'

2. 10

2.10

2. 10

--.40 4.05 --.50 --.05 4.40 --.10 2. 60

283.05

283.50

313.65

280.90

282.95

308.--

9.35 1. 70 -- . 50

8. 70 1. 70 --, 50

8.70 1.70 --, 50

.

. . .

8.70 1.70 --.50 3.10 3.50 7.10 -- . 40 i --.50 --.05 2.55 2.60

229.45

n Fr,

u Fr.

ii Fr.

Kr.

Fr.

13.-- 4.05

13.-- 4.06

13.-- 4.05

13.-- 4.05

13.-- 4.05

60.85 61 40

60.85

61.45 61. 40

60.85 61.40

60.85 61. 40

60.85 61.40

60.85 30.70

55.45

55.45

31.85 55.45

1.10

1.10 3.80

1,10 3.80

Fr.

4.05 7.50

63,70 55.45

13,-- 4.05

66.95 1.10

1.10

1. 10

1.10

19.80 57.15

.

Brotsack 17 . . . .

Stoff Gurten und Garnituren + Brotbeutel 14 für Kavallerie + Rahmentasche für Radfahrer Alum -Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 2 1 ...

Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste mit Futteral Garnituren dazu Sporen , .

Garnituren dazu.

Entschädigung für Einkleiden der Rekruten "> .

10

9

Fr.

65.46

Wadenbinden ( 1 Paar) . . .

Ledergamaschen (1 Paar) Leder-Stulpen f ü r Radfahrer . . . . .

Tornister 98 mit Hilfstragriemen Tornister 98 ohne Hilfstragriemen

* Tornister 75/98 .

53. 90 2.80 9.35 1.70 -- . 50

4

.

1. 10

15. 40

truppen Inkl. Tamb.

wagenund der truppen t Verpflegung, inkl. Tamb. Inkl. Saltler Hufschmiede

der

69. --

55,45

Train

Saunier und aller Truppen

Fr.

Fr.

Train der

Ver-

Fliegertruppen

.

53.90* 2.80 8.70 1.70 -- . 50

53, 90 2.80 8.70 1.70 -- . 50

3.50 4. 75 --.40 4.05 --.50 -- . 05

a

55. 80* 3. -

55.80 3.--

3.15

55.80 3. --

9.35 1.70 -- . 50

9.35 1. 70 -- . 50

9.35 1.70 --.50

9. 35 1. 70 --.50

53.90 2.80 8.70 1.70 --.50

3.50 4.75

3. 50 4.76

3, 50 4. 75

3.50 4.75

3.50 4. 75

3.50 4.75

--.40 4,05 --.50 --.05

-- .40 4.05 --.60 --.05

--.40 4.05 --.50 -- .05

--, 40 4.05 --.50 --.05

2.10

--.40 4.05 --.50 --.05 4.40 -- .10 2.60

2.10

2. 10

2.10

2.10

--.40 4.05 --.60 --.05 4. 40 3 --.10 2.60

278.80

317.40

282.15

281.55

283.05

279.85

288.75

+ Die mit 4- bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie per Tornister.

1 Dragoner und Kavallerie-Mitreilleure erhalten das Putzzeug 93 aus der Reserve.

1 Berittene Artilleristen, Train, Ordonnanzen und sämtliche berittene Hufschmiede (inkl. diejenigen der Kavallerie) eia Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere inkl. diejenigen der Kavallerie 1 Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 6. 50 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassten Sporen (Kavallerie 1 Paar Anschraubsporen).

3 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

*D

i

e Mitrailleur-Rekruten d

e

r Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen 1 u

n

d 2, sowie dieGeb.-Telegr.-Pi.. -Rekruten erhalten dm Festungstornister 17/30 (Fr. 45. 00), sowie d

e

n Brotsack fürUnberittenee (Fr. 9.35).

9

Die Motorradfahrer erhalten keine Rahmentaschen.

1 7 Das Spiel der Infanterie, sowie die zur Infanterie gehörenden Telephon- und Signalsoldaten und die L. M.G.-Schützenn erhalten den Tornister 98 ohneHilfstragriemen..

; 6 Die Rekruten der Artillerie (inkl. Sattler), mit Ausnahme derGeb.-Art.,, der Festg.-Art. und der Scheinwerfer-Truppe erhalten zum Tornister 70/98 statt vier Packriemen von je 54cmm Länge zwei 65cm und einen54cmm langen Pack- !

riemen (Fr. 53. 40).

' ° j * Die Motorradfahrer erhalten die Feldmütze 98 mit Kokarde und den Kaput mitAchselnummern..

!

10 Solange die Rekruten auf denWaffenplätzenn durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen andiee K. M. V. zu entrichten.

j !

. Tabelle

II.

Persönliche Ausrüstung fur die Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1934.

Mitrailleure und Führer Füsiliere, der Schütten Mitrailleure und L M. G. - Radfah r Mitrailleur- der Iah runden Schützen; und Motor- Kompagnien, Mitrailleurradfahrer der Inf.- und Kompagnien Trompeter Geb.-Inf.-Bat.

u. Tambouren und d. Geb.der Infant.

Mitr.. Abtlgen j

i

j

4

Dragoner, Artillerie, Kavallerie. Scheinwerfer Mil railleure. uBallontruFahrere Fahrer der Teleph.Sold.

fahrenden Hofschmiede ') FGeb.-ArtSäumertundimi r unii Mitrailleur- Trompeter Sattler und Kompagnen Büchsenmacher der S a l l e T r u p p e n Kavallerie inl«THuIr^"tx iirUilllHi &

6

Feldartillerie, der schweren Feldhaubiu.

tTrainppe,

Gegenstand

(ohne Inf. u. Verpfl.)

berit eTrompetertsr ohneKav.

uM.W.D.unberittener

Tder

Artillerie

dArtilleriewiTrains der Verpflegung

Genie-

Scheinwerfer-trtsr truppen Wn

Inkl.

Tambouren

Verpflegungs- Motorwage truppen Truppen Inkl.

inkl. Sattle Tambouren

14

u

13

13

A. Bekleidung.

1 1

+ t') 1

1 1 Radfahrer Motorradfahrer 1 5) 1')

2

1 1 l 5) 1

1 1

l 5} 1

2

2

l 1)

1

1 1 l 5) 1

2 1

1

1

1") 1

l 1

l 5) 1

1

Stahlhelm

.

.

Feldmütze 98 mit Kokarde Off.-Mütze ohneGradabzeichenn 5) . . .

Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und Achse lnummern Fahrhosen 17 für Radfahrer Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) .

2

1 1

1

l 5) 1

l 5) 1

1»)

1

2

1

1

Mantelkragen für Radfahrer

1

1 Lederstulpen für Radfahrer, Paar

1

.

.

.

.

.

.

und Verpflegung, Hufschmiede '

1

1 1

1 1

1 1

1

1

l 5) 1

2

2

l 1)

1')

1

1

5)

u

OffiziersOrdonnanzen

15

1 1

1 1

1")

1 5) 1

1

1') 1

1

2

2

2

1

1')

1')

1

1 ohne Besatz 1

1

1

1

2 \

.

1 1

1 1

1

\

+

1 1

1

1

t Radfahrer

1

1

2

2 1 1) 1 Motorradfahrer

1

Train der Inf.-Bat

rraim und a

1

Fliegertruppen

Sanitätstruppen ') inkl.

Tambouren

1

1

B. Gepäck.

1 L. M. G. )

Tornister 98 mit Hilftragriemen .

1

Telepf.-PatrTrompeterou..f Tambouren )

1

1

1

1

.

1

ohne

1

Geb.-Mitr.-Abl,'

1

,Mitr. der

Geb.Milr.-Abt.t1u.2.Mitr.

der

1

1

1

+ t Radfahrer 1 1

1 1

1 1

1 1

1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1 1

Geb.Mitr.-Abt.,

1 1 I 1 1 l 4)

1 Hufschmiede

1 u. 2i.äj

1 1 1 1 1 1

1 1

1

1

1

Geb. -Tg.- Pi,

Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 Tür Berittene Brotbeutel 1 4 f ü r Kavallerie . . . .

Rahmentasche für Radfahrer Feldflasche 98 mit Becher Kochgeschirr 1 4 ans Aluminium . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 21 Mannsputzzeug 14 3} .

Anstreichbürste mit Futteral Anschraubsporen Anschnallsporen *) Off.-Schriftentasche 6)

1

1

Tornister 75/98 Festungstornister 17/30

1

1

1

.

.

1

1

1

1

1 1 1

1 1

1 1

1 1

1 I

1 1

1 1

1 1

i 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1*

1

1 6) 1") l 6) l 6) l 6) l 6) 1') l 6) l 6) I 6) l 6) l 6) l 4)l 6)) '} ERhaltenhalten den £ Kaput leihwe ise.

Motorradfa hrer erhalte n den Waff enrock mit Stehkragen und mit wei nroten Patten.

agoner und Kavallerie-M itrailleure e rhalten das Putzzeug SS aus der R eserve.

')3)iDragoner) insoldaten vD A n s c h n a l l s p o r e n s c h n a l l B p o aus fahrend e r hal (en keil e Sporen. D ie berittene!i Unt.-Off., inkl. diejenigen der Kavallerie, erhalten 1 Paar blanke Anse hnallsporen gegen Rück gäbe der früherüher gefasst :n; die Off.- Ordonnanzen fassen beso ndere J ren mit km v o m Bocke J a k u r z e m m Hanterroffiziereziere Fourier, Fe dweibel und Adjt.-Unte -off.) sind zum im einmaligen Bezug einer Off. -Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt. Preis der Ä ütze Fr. 8. 50.

') Die höheren U neu ernannt n Feldweibe und die neu ernannten A djt.-Unteroff fassen 1 Off -Schriftenlasche. (Die neuernannten Adjt.- Unteroff. nur. wenn sie die Sehn ftentasche n cht schon al Feldweib el erhalten hab en). Preis de Off.-Schrift ntasche Fr. 25.70.

tet. Nach bestandenem Kurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmied e ihrer Eint eilung gema.93 auszurüst en, d. h. di Hufschmie ie der Kar. nach der Rekrute nschule wenwerden alle Huf schmiede nanach Kolonne Kolonne') In je Hufschm iede der Ob igen Trupp n sind un h H ausgerüstberhaltenten B Ausrüstung Ehr nach Kolonne H.

a n . -D.

i . 0. e rhalten Gefreite2 oReithosen, 1 Reitermantel und 1 Paar Stiefel mit Anschrau bsporen (U. Of. mit blanken nke Änsch nallsporen) gegen Huck gäbe des Kaaputes, der Seh« ei ageteilte San. r i t t e n u n Sder iolonnetruppenhoseni den Drag. u.i . S c h w . r . . beritten Fusstruppenhosen und der S huhe.

des Manns- u t : z k u g e s î . Kleiderbär ste, 1 Sehn hbürste BÖ E Seife, 1 H adelbüchschen mit je 10 m feldgraue in Knopflochfaden Nr. 30 und K ähfaden Nr SO und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Unifo rmknöpfe, 4 Steinnussk nöpfe Flaue llappen en, 2 m Zw im, 1 Baum wollappen 1 I n h a e d e r w i c h s e . n d 6 Steinnuss f e i n ) p rekruten r Schutzdo e, 1 Stück Riemenwach B. Rekraten mit Lederg amaschen warze ickschnur. Sämtliche Rekruten erhalten 1 Büchse Schuhfett i n e i 1 Buchseschh n e r K n Büchse Putzp omade. Dies e Fettmitte] sowie die I edenfichse.

verabfolgt.

übe rdies ein zur Korpsausrrüstung gehe
TrompeterrOffiziers-O0Derr eknrdonnanzendonnanzen Bund rhalten (I P u t z und z e Garnit u g . uren L e für i bTowmister ä s cund h eBrotsäcke, e hat d e r Rekrut :. T. A.) beichafft die W äffen mit zu gehörigem Lederzeug. rendes besonders zusammengestelltes nistergurten * owie die m t bezeich neten C legenatände Gegenstände I werden von der K. T, A . einheitlich beschafft.

1 6)

I

1 6)

Ausrüstung: für die Rekruten und dieneuernannten Unteroffizieim Füsiliere Schützen, TelephonPatrouille und L.M.GSchützen,

Fahrer der mir. u. Führer Dragoner, Kanoniere der Kanonidere d*Feldartillerie, Trompeter Feld- und Mitr.- u.

Mitrailleure Gebirgsart.

Radfahrer der Fahrer, der schweren Geb.-Mitr.und schwerelmFest.-ArSoldatederBeobachtungsutui]!-. Feldhaubitzen Büchsenund Motor- Komp., Mitr, der fahrenden macher, (ahne schwere Tambouren MannA radfahrer d.fahr. Mitr.- H i tailleur C und Sattler Feldhaubitzen) Führer Komp. u. der atier Truppen und derScheinwerfer-Komp., der Kav. der Geb. -Art BallontrderArtn und Büchsenmacher Geb.-Mitr.-Abt.

Tabelle III: Säumer um

Genietruppen

Gegenstand

Fliegertruppen

Sanitäts-truppenn

Verpflegungstruppen

aller Motorwagen Train und Sattler Truppen, Offiziersohne Kav.

truppen Hufschmiede und H.W. D inkl. Saltlûp aller Truppe« Fahrer der Ordonnanzen Gebirgs-Mitr

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Leibgurt 98 Putzzeugtäschchen 89, leer Patronenbandeli 98

Säbel 96/02 l 4)l 4)) Säbelgurt mit Seheidetasche Ord. 22 und Schlagband .

Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . .

1*l3)*) Pistole mit Futteral Dolchbajonett mit Scheid etasche 1 InfanteriundmVerpflegungng 1 Höh. unber.

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C. Waffen und Zubehör.

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Sägebajonett 14 (schweres Model!) mit Seheid e lasch e .

Sägebajonet 96 (leichtes Modeil) mit Scheidetasche .

Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere unberittene Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste far höhere berittene Unteroffiziere Revolver 7,5 mm Feldpostpackeriu.uFeldpostordonnanzenen Sägebajonet 14 Feldpostsekretärar mit Korporal- und und Pistole J Wachteeistergradad Musiktasche Fouriertasche für Berittene oder Unberufene an sämtliche Fouriere , ") Signalpfeifen mit Schnur 6 ) Gewehrfettbüchschen

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') Wachtmeister Korporale und Soldaten, mit Ausnahme der Wachtmeister der fahrenden Mitr.-Komp.

') Adjutant-Unteroff., Feldweibel und Fouriere der Radfahrerkp.; Berittene Mitr. Wachtmeister der fahr. Mitr. Kp.; Adj. U. Of., Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie; berittene Unteroffiziere (inkl. unberittene Fouriere) und Trompeter iider Feldartillerie, der schweren Feldhaubitzen, der Scheinwerferkp. und des Trains ; samtliche Unteroffiziere (ohne Telephon-Unteroffiziere), Trompeter und Arbeiter der Gebirgsartillerie (ohne Büchsenmacher und Sattler); sämtliche Säumer-Unteroffiziere · sämtliche Hufschmiede ; berittene Trompeter der Verpflegung.

' 3) Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere. Feldweibel und Fouriere der Motor- und Festungsartillerie, der Beobachtungs-, Scheinwerfer- und Ballontruppen. Höhere Unteroffiziere des M. W. D.

') Wachtmeister und Fahrerkorporale d e r fahrenden Mitrailleure; Trompeter d e r Kavallerie; berittene Wachtmeister, Fahrerkorporale undberittenee Trompeter d e r Artillerie, d e r Verpflegung u n d desTrains--Trainwachtmeisterr undTra *) An sämtliche Unteroffiziere abzugeben mit Ausnahme der Kanonier-Korporale. Die Signalpfeifen werden von den Waffenplatzzeughäusern an die Unteroffiziersschulen geliefert.

") 2 Stück sn Gewehrtragende mit dem Putzzeug, l Stack an Nicht-Gewehrtragende.

897 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2. Juni 1983.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schulthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

898 (Entwurf.)

BundesTbescliluss über

den Voranschlag fUr die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1934- und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1934 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 1983, beschliesst : Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1984 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1984 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. E. 4. 6. Ausrüstung der Offiziere Fr, 186,361 III. A.

3. Bekleidung » 5,859,442 4. Waffen » 3,057,565 5. Persönliche Ausrüstung » 2,895,580 7. Korps- und Schulmaterial » 6,779,074 IV. Pferde. 8. Eemontendepot, a. 5. Dienstkleider . . .

» 94,148 Regiebetriebe.

II. Pferderegieanstalt, 5. Ausgaben für Dienstkleider » 47,656 Fr. 18,419,776 Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1934 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1984 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1934 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1934 zu leistenden Vergütungen. (V...

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Jahr

1933

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

2968

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1933

Date Data Seite

893-898

Page Pagina Ref. No

10 032 011

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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