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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.
Über die nächste Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 20. Juni bis 10. September 1933 geöffnet sein.
Während dieses Zeitraumes können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-. Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.
Bern, den 26. Mai 1933.
Eidgenüssische Oberzolldirektion.
Wiedereröffnung des Zollamtes Zermatt für die Abfertigung von Reisendengepäck.
Vom 15. Juni bis 30. September 1933 wird das Gepäckzollamt im Bahnhof Zermatt wieder geöffnet sein.
Während dieses Zeitraumes können ans dein Auslande mit Bestimmung nach Zermatt eingehende Sendungen von Reiseeffokten (eiuschliesslich der zum persönlichen Gebrauche der Reisenden dienenden Sportartikel), sowie Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut an der Grenze zum Transit nach genannter Empfangsstation angerneidet werden.
Bern, dea 30. Mai 1933.
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Eidgenössische Oberzolldirektion.
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Öffentlicher Erbenaufruf.
(Art 555 Schweiz 2GB.).
Unterm 28. Mai 1932 hat das Amtsgericht von Dorneck-Thierstein die Gebrüder Beda und Remigius Haas, Johann Baptists und der Sophie geb. Stocker sei., geboren 1865 und 1872, für verschollen erklärt.
Die Erben sind zum Teil unbekannt. Als solche kommen entweder direkte Nachkommen, oder Nachkommen von Geschwistern in Frage. Es ergeht daher an alle Personen, welche in dieser Eigenschaft auf die Erbschaft der genannten Erblasser Anspruch erheben wollen, die Aufforderung,
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1933
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
31.05.1933
Date Data Seite
886-886
Page Pagina Ref. No
10 032 008
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