628 Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen, an die von der Agentur Hans Büchel deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 20. April 1934 zur Kenntnis zu bringen.

(2..)

Bern, den 22. April 1933.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30, Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen!

Kanton Thurgau.

Neue Ermächtigung.

69. Thurgauische Bauernhilfskasse B e r n , dea 30. Oktober 1933.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesbl. 1918, III, 494 ff.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Imprägnierte Holzstangen.

Unter den inländischen Imprägnieranstalten wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Lieferung der nachstehend aufgeführten, mit Kupfervitriol imprägnierten Leitungsstangen für das Jahr 1984.

Für den Kreis I in Lausanne.

500 Stangen 1000 " 1000 " 200 ,, 200 ,, 100 · ,, 100 " 200 ,, 50 ,,

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7 m Länge 8 m ,, 9 m ,, 10 m ,, 11 m ,, 12 m ,, 8 m ,, 9 m ,, 10 m ,,

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629 Für den Kreis II in Bern.

500 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm 1000 8m 12 X 18 n 77 77 1000 9 m 13 X 19 n n 200 10 m 13 X 20 B 77 " 100 11 m 14 X 21 17 n 77 n 100 12 m 14 X 22 H n " 100 8m 13 X 22 » n 77 100 9m n 14 X 23 JJ n 77 .

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Für den Kreis III in Ölten.

500 Stangen von 7 m Länge 12 X 17 cm

1000 1000 200 200 100 100 600 100 30

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Für der,den Kreis IV in Zürich.

600 Stangen von 8 m Länge 12 X 18 cm 1000 9 m 13 X 19 » n 100 10 m n 13 X 20 n 77 100 14 X 21 n n 11 m 77 100 8m n 13 X 22 » n 200 9 m 14 X 23 77 » " 50 15 X 24 "n n n 10 m n

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Für den Kreis V in St. Gallen m Länge 12 X 18 cm

300 Staugen von 8 300 9 H 77 100 8 » n 300 9 n 50 10 37 5)

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Für dm Kreis VI in Chur.

200 Stangen von 8 m Länge 12 X 18 cm 0 Hinsichtlich Art und Qualität des Holzes, Dimensionen, Zubereitung, Lagerung, Kontrolle, Lieferfrist, Transport und Bezahlung der Stangen gelten die Bestimmungen unserer ,,Vorschriften für imprägnierte Holzstangen", vom 1. Oktober 1928, die auf Verlangen von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden, .

Es wird ausdrücklich vorgeschrieben: 1. die Verwendung inländischen Rohholzes, 2. ältere als im Jahre 1933 imprägnierte Stangen dürfen nicht zur Abnahme vorgelegt werden, Bundesblatt.

85. Jahrg. Bd. II.

50

630 3. vor dem Monat Mai 1934 finden keine Stangenabnahmen statt.

Die Preise sind per Stück für Ware franko verladen nächstgelegene Bahnstation anzugeben. Ebenso soll die Offerte die verbindlichen Liefertermine enthalten. Für die Zuteilung der Aufträge werden neben der örtlichen Verwendung der Leitungsstangen auch die Preise ausschlagend sein.

Offerten, klauselfrei sind mit der Aufschrift ,,Holzstangenofferte" bis spätestens zum 30. November 1933 verschlossen zu adressieren an die Baumaterialverwaltung der

Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung in Bern.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

1

Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr, im Übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnia sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Verbandsdruckerei A.-G. in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Herbstsession 1933.

Nationalrat (Preis: 4 Fr. 60) Kurze Übersicht.

Alkoholvorräte, Besteuerung, Arbeitslosigkeit. Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten.

Einfuhrbeschränkungen. 7. Bericht des Bundesrats und neuer Bundesbeschluss.

Finanzprogramm Gasthöfe. Verlängerung der Baubeschränkungen.

631

Kaffee und Tee. Zollzuschläge.

Postulat der Kommission für einschränkende Massnahmen gegen Warenhäuser. Stellung und Tätigkeit der Preisbildungskommission.

Schutz der öffentlichen Ordnung. Bundesgesetz (Differenzen").

Warenhäuser und Einheitspreisgeschäfte. Beschränkende Massnahmen.

Ständerat (Preis : 2 Fr. 50) Kurze Übersicht.

Alkoholvorräte. Besteuerung, Arbeitslosigkeit. Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausser, ordentliche Arbeiten.

Einfuhrbeschränkungen. 7. Bericht des Bundesrats und neuer Bundesbeschluss.

Fi Finanzprogramm..

Gasthöfe. Verlängerung der Baubeschränkungen.

Kaffee und Tee. Zollzuschläge (Schlussabstimmung).

Postulat der Zolltarifkommission. Befugnisse der Preisbildungskommission.

Schutz der öffentlichen Ordnung. Bundesgesetz.

Warenhäuser und Einheitspreisgeschäfte. Beschränkende Massnahmen.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Stellenausschreibungen.

In den hierunter Angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr,

Anmeldungslermin

Direktion der eidg. Waffenfabrik, Bern

Technischer Adjunkt Abgeschlossene technische 8000 20. Nov.

II. event. I. Kl.

Bildung; längere Tätigkeit bis 1933 und Erfahrung der Waffen- 11,600 fabrikation oder ähnlicher event.

Branche der Maschinen9000 bis industrie. Offizier. Deutsch und französisch 12,600 (2.).

Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Abteilung für Genie des Militärdeparte Militärdepartementes

Techniker I. Kl.

Genieoffizier. Abgeschlossene 5600 18. Nov.

technische Bildung.

bis 1933 Erfahrung im Mincnwesen 9200 (L) Die Stelle ist provisorisch besetzt. Im Falle einer Beförderung wird die Stelle eines Technikers II. Kl. ausgeschrieben. Gleiche Bedingungen. Besoldung: Fr. 4100 bis 7700.

632 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Zollkreisdirektion

Vorstand beim Hauptzollamt Aarau

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

Kassabeamter beim Poetzollamt Basel

Revisionsbeamte oder Beamter I. Kl, der Zollverwaltung Mehrjährige Tätigkeit im Eisenbahn - Rechnungsdienst und der Buchhaltung.

Beherrschung der deutschen und französischen Sprache 1933.

In Basel

Zollkreisdirektion In Basel

Bureauchef bei der Abteilung der Rechnungskontrolle und Hauptbuchhaltung Diensteintritt : 1. Dezember

Generaldirektion der schweiz.

Bundesbahnen In Bern

An.

Besoldung Fr.

meldungstermin

5200

8800

18. Nov.

1933 (2.).

4400 bis 8000

18. NOT.

1933 (2.).

6000

20. NOT.

1933

bis

bis

9600 (1.)

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1934 eine kleine Zahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Schweizerbürger, die am 1.Mai 1933 nicht unter 17 und nicht .über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn Terfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich Tor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der BahnTerwaltung zu unterziehen.

Die selbstgeschriebene Anmeldung hat eine kurze Lebensbeschreibung zu enthalten.

Sie ist unter Beifügung des Geburts oder Heimatscheins, eines Leumundzeugnisses sowie der übrigen Zeugnisse, die eine lückenlose Darstellung über den Bildungsgang und die bisherige Tätigkeit geben sollen, bis 25. November 1933 an eine der Kreisdirektionen der schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.

B e r n , im NoTember 1933.

(2.).

Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1933

Date Data Seite

628-632

Page Pagina Ref. No

10 032 144

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