358 # S T #

2934

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

(Vom 6. März 1933.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns. Ihnen, wie in der Vorlage vom 25. Oktober 1932 bereits angekündigt, über die Lage unserer Milchwirtschaft erneut Bericht zu erstatten und den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten vorzulegen.

A. Die gegenwärtige Lage unserer Milchwirtschaft.

I.

1. In unseren Botschaften vom 26. Februar und 25. Oktober 1932 haben wir den eidgenössischen Eäten über die "Wandlungen in der Milchprodofetion und der Milchverwertung, sowie über die bisherigen Stützungsmassnahmen für unsere Milchwirtschaft ausführlich Bericht erstattet. Wir dürfen heute wohl auf jene Darlegungen verweisen und uns in dieser Vorlage in der Hauptsache auf die Schilderung der seitherigen Entwicklung beschränken. Es ist dies um so mehr gegeben, als jene Ausführungen in der Hauptsache auch für die Gegenwart noch Geltung haben.

- 2. Aus der Botschaft vom 25. Oktober 1932 seien folgende Stellen hervorgehoben : «Das Schicksal unserer Milchwirtschaft wird, wie wir dargelegt haben, durch mannigfache Faktoren entscheidend beeinflugst. Man wird sich daher bemühen müssen, diese Emflüse und ihre Zusammenhänge zu ergründen, um die weitere Entwicklung in gedeihliche Bahnen zu lenken. Der Erfolg dürfte um so grösaer sein, je mehr es gelingt, dem Problem von verschiedenen Seiten beizukommen und möglichst alle schwachen Stellen zu erfassen.

359 Angesichts der eingetretenen Wendung war es von Anfang an klar, dass für die notwendig gewordene Erweiterung der Stützungsaktion neue Bundesmittel in. sehr ansehnlichen Beträgen zur Verfügung gestellt werden sollen. Es bestand überdies kein Zweifel darüber, dass das Problem auch von der Seile der Produktion angefasst werden müsse. Zu diesem Zwecke wurden die im Bundesratsbeschluss vom 2, September, bzw. 13. Oktober 1932 festgesetzten Zollzuschläge auf Kraftfuttermitteln angeordnet. Sodann sind die weitern Paktoren erörtert worden, die auf die Produktion und die Verwertung der Milch von besonderem Einfluss sind.

Und schliesslich musate als gewichtiges Moment auch die Milchpreisfrage in die Erörterungen einbezogen werden.

Wie schon in der Botschaft vom 26. Februar mochten wir erneut betonen, wie sehr wir den Milchproduzenten den gegenwärtigen Milchpreis auch fernerhin gönnen möchten. Indessen mussten wir schon damals der Befürchtung Ausdruck geben, dass wir bei anhaltend ungünstiger Gestaltung des Milch- und Milchproduktenmarktes eine nochmalige Herabsetzung des Milchpreises nicht als ausgeschlossen halten. Angesichts der seitherigen Entwicklung haben sieh jene Befürchtungen anhaltend verstärkt. Milch- und Milchproduktenmarkt haben sich inzwischen zum mindesten nicht gebessert, unsere Milchproduktion hat eine weitere Steigerung erfahren, die Käse- und Buttervorrate haben in unserem Lande einen besorgniserregenden Umfang erreicht.

So sehr sich unter solchen Umstanden auch die Gefühle des Wohlwollens für unsern ohnehin mit Sorgen beladenen Bauernstand regen mögen, so dürfen wir uns doch nicht zu Entschlüssen verleiten lassen, die eine Lage schaffen müssten, der wir nicht mehr gewachsen sind und die wir in der Folge nicht mehr zu meistern vermochten. So kommen wir, so hart es erscheinen mag, zu dem Ergebnis, dass ein gewisser Milchpreisabschlag für die nächste Zeit nicht zu umgehen ist.

Ein mindestens bescheidener Abschlag erscheint uns als ein unentbehrliches Glied in der Reihe von Massnahmen zu einer nachhaltigen Sanierung unserer Michwirtschaft.

Wir haben die Überzeugung, dass heute mit einem bescheidenen Opfer das zu erreichen ist, was in einem noch mehr verspäteten Zeitpunkte selbst mit viel grössern Opfern kaum mehr zu bewältigen sein durfte.» Der vorstehend berührte Milchpreisabschlag
war im Zeitpunkte des Erscheinens genannter Botschaft im Ausmasso eines Eappens von den Milchverbänden bereits beschlossen und ist auf 1. November 1982 in Kraft getreten.

Gleichzeitig wurde eine dem Milchpreisrückschlag angepasste Senkung der Butterpreise vorgenommen. Auch der Käse konnte der rückläufigen Preisbewegung sich nicht entziehen.

Die seitherige Entwicklung der Weltmilchwirtschaft ist durch anhaltend grosse P r o d u k t i o n , s t o c k e n d e n A b s a t z und weiterhin a b b r ö k kelnde Preise gekennzeichnet. Auch die schweizerische Milchwirtschaft vermochte sich naturgemäss diesen Einflüssen nicht völlig zu entziehen. Ihre Entwicklung während den letzten Monaten soll nachfolgend eino kurze Ziffernmassige Beleuchtung erfahren, wobei wir der Übersicht halber einige schon in der Botschaft vom 25. Oktober 1932 mitgeteilte Zahlenreihen wiederholen werden.

n.

1. Unsere in der Botschaft vom 25. Oktober 1932 ausgesprochene Ansicht, dass die M i l c h p r o d u k t i o n im Hinblick auf die guten Heu- und Emdvorräte, die billigen Kraftfuttermittel und die grossen Kuhbeständo

360

auch im kommenden Winter gross sein werde, hat sich in einem Masse bestätigt, das angesichts der bestehenden Marktlage geradezu beängstigend ist.

Die in die Sammelstellen (Käsereien, Milchsiedereien usw.) eingelieferten Milchinengen, im Jahr 1913 gleich 100 gesetzt, haben in den einzelnen Monaten des Jahres 1932 betragen: Januar 103,5, Februar 106,0, März 114,6, April 101,8, Mai 101,5, Juni 110,0, Juli 104,0, Augast 107,ä, September 112,6, Oktober 110,6, November 109,2, Dezember 106,5. Ln Januar 1933 ist die Mohreiiilieferung um 11% gegenüber 1932 und um 15,s% gegenüber 1918 gestiegen.

Mit einem Durchschnitt von rund 110 stellt sich die letztjährige Milcherzeugung wieder in die Eeihe der produktionsreichsten Jahre 1928 bis 1930 mit Durchschnitten von 111,0 bis 113,g, gegenüber 104j67 pro 1931. Die abgelieferte Milchmenge steht demnach 1932 um etwa 5 % höher als 1931.

2. Es ist anzunehmen, dass die Mehrproduktion an Käse und B u t t e r sogar über den Eahmen der berechneten Zunahme der Milcheinlielerungen hinausgeht. Das findet seine Erklärung darin, dass weniger Milch kondensiert werden konnte und auch andere Verwendungsarten (Kalbermast, Jungviehaufzucht, Verbrauch an Trinkmilch) eine gewisse Abnahme zu verzeichnen haben. So hat die Ausfuhr von Kondensmilch innert wenigen Jahren einen Bückgang von etwa 2000 Wagen erfahren. Die dadurch zu anderweitiger Verwertung im Inlande freigewordene Frischmilch von etwa 5000 Wagen entspricht einer weitem Mehrproduktion von rund 400 Wagen Käse oder 200 Wagen Butter.

Während die von der Käseunion unter Preisgarantie stehenden Käsemengen für das Sommerhalbjahr sich ungefähr im Eahmen der seinerzeit berechneten 1800 Wagen *) bewegen, wird die zu übernehmende Wmterproduktion heute auf 800--900 Wagen geschätzt, gegenüber den im letzten Herbst angenommenen 650 Wagen.

Ähnlich liegen die Verhältnisse für Butter, deren Produktion infolge der geringeren Haltbarkeit allerdings mehr als beim Käse auf den momentanen Bedarf eingestellt werden muss. Wurden durch die Verbandsorgane schon im letzten Herbst die auf Grund der Preisgarantie zu übernehmenden Buttermengen von 900 (Berechnungen vom Februar 1932) auf 1250 Wagen hinaufgesetzt, so ist nach dem heutigen Stande eher mit einer Jahresmenge von rund 1400 Wagen zu rechnen. Diese Zunahme der Inlandsproduktion spiegelt
sich andererseits im Ausfall der Buttereinfuhr, die seit Mitte des letzten Sommers sozusagen eingestellt ist.

3. Unsere A u s f u h r an Käse aller Art (ohne Kräuterkäse) und Kondensmilch gestaltete sich wie folgt: *) Es sind stets Wagen zu 10 Tonnen gerneint.

361

Käse

1.Halbjahr Juli .

August September . . .

Oktober November Dezember . . .

, . .

. . .

, .

. . .

. .

Pro Jahr

1932

Kondensmilch 1931 1932

1931 1 124,766 21,570 21,058 24,780 17,749 15,295 9,976

q

q

q

88,805 15 770 15,108 21,655 19,154 15,662 14,360

150 41 2 24095 23,828 19763 36,163 15,937 17,529

76 106 10128 10605 9026 15,748 10,110 6,046

235,189

190,514

287,727

137,769

Vermochte sich die Käseausfuhr während den letzten. Monaten noch auf ansehnlicher Höhe zu halten, so zeigt die Ausfuhr an Kondensmilch ein sehr betrübendes Bild. Bei einem Vergleich der Ausfuhrziffern für Käse darf nicht übersehen werden, dass gegen Ende des Jahres 1931 die Käseausfuhr nach Prankreich fast völlig aussetzte und erstMittee Januar 1932 auf Grund handelspolitischer Abmachungen wieder in Gang gebracht werden konnte.

Gegenwärtig sind die Aussichten für unsere Ausfuhr an Käse und Kondensmilch keineswegs günstig, so dass gegenüber 1931 mit weitern Rückschlägen gerechnet -werden muss.

8, Die Einfuhr von Käse und frischer Butter hat betragen: Butter Käse*) 1932 1932 1931 1931 q q q q 1.Halbjahr 14 029 55,365 30,777 11,905 489 Juli 1 898 1,323 6,797 August . . .

. .

6,484 8100 1,697 75 September . , .

4.073 1,654 70 8,557 . . .

5620 74 Oktober 7,997 1,626 November . . .

. , . . .

8,948 4487 1.593 1,067 4,462 Dezember . . .

. .

5 212 11,814 1,776 Pro Jahr. . . .

. .

38 419

21,574

105,912

86,964

Der am 15. Januar 1932 von 20 auf 80 Franken per 100 kg erhöhte Einfuhrzoll auf H a r t k ä s e (Tarifnummer 99 b) verfehlte seine Wirkung nicht, so dass sich die Einfuhr seither in der Hauptsache auf einzelne Spezialitäten beschränkt. Einer Änderung der Zollansätze für Weichkäse stehen handelspolitische Bindungen im Wege. Überdies kommt unsere Einfuhr an Weichkäse in der Hauptsache aus Ländern, die zu unseren Abnehmern von Hartkäse zählen.

*) Alle Käsesorten umfassend.

Bundesblatt. 85. Jahrg. Bd. I.

28

362 Abgesehen von einer gegen Ende des Jahres vorübergehend notwendig gewordenen Buttereinfuhr vermochte die eigene Produktion seit Mitte letzten Sommers den gesamten Landesbedarf zu decken. Bei zunehmender Milchmenge und Umstellung auf Buttererzeugung ist seither die Inlandproduktion schon anfangs Januar wieder über den Landesbedarf hinaus angewachsen.

Eine regelmässige Buttereinfuhr dürfte daher künftig ausgeschaltet sein.

5. Die Ein- und Ausfuhr an Frischmilch hat betragen: Eilifnhr

1931

q 1. Halbjahr . . .

Juli .

. . .

Aueust September . . .

November . . . .

Dezember ' . , .

Pro Jahr

. . . .

. . .

. . . .

. , . , . . . .

. . . .

. . . .

75,762 12,843 11,316 11,344 11 939 13,018 15,585 151,308

1932 4 52,598 8,384 8,629 8,334 8,528 8,506 8,525 103,504

Angfahr 1931 1932 Q 1 13,026 3,926 1,417 816 1,015 900 865 875 807 834 632 805 639 883 9,039 18,401

Seit 15. Januar 1932 besteht für Frischmilch ein Einfuhrzoll von Fr. 10 je 100 kg. Auf den gleichen Zeitpunkt ist die Milcheinfuhr aus den Zonen Frankreichs im Sinne der Einschränkung kontingentiert worden. Diese Massnahmen kommen in der Verminderung der Milcheinfuhr gegenüber 1931 um rund einen Drittel, entsprechend 478 Wagen, zum Ausdruck. In der gleichen Zeit ist aber auch unsere Milchausfuhr um rund die Hälfte, von 184 auf 90 Wagen zurückgegangen.

In den Jahren 1924 bis 1927 bewegte sich unsere jährliche Mehrausfuhr an Milch zwischen 325 (1926) und 2685 (1924) Wagen. Das Jahr 1928 verzeichnete zum erstenmal eine Mehreinfuhr von 93 Wagen, Seither hat sich das Verhältnis zusehends zu unseren Ungunsten entwickelt.

III.

In Würdigung vorstehender Darlegungen wird die Feststellung, dass die Preise für Mich und Milcherzeugnisse auf dem Weltmarkte während den letzten Monaten eine weitere Abschwächung erfahren haben, kaum überraschen.

1. Entwicklung und Tendenz mögen wiederum an den Ergebnissen der dänischen Butterpreisnotierung, diesem guten Massstab zur Beurteilung milchwirtschaftlicher Marktstimmung, beurteilt werden. Darnach stellten sich die Preise für erstklassige dänische Tafelbutter f r a n k o unverzollt Basel wie folgt:

363

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

1930 Fr.

4.27 4.33 3.98 3.42

193l Fr.

3.31 8.67 3.89 3.09

1932 Fr.

2.12 2.47 2.09 1.96

8.80 3.46 3.75 3.62 3.72 3.71 3.40 3.40

2.98 2.96 2.92 8.07 8.08 2.69 2.49 2.37

1.73 1.69 1.87 1.7S 1.97 1.86 1.84 1.75

1933 Fr.

1.59 1.57

2, Im 96. Bericht über den internationalen Markt für Milch und Molkereiprodukte pro IV. Quartal 1982, abgeschlossen am 28. Januar 1938, kommt die Preisborichtstelle des schweizerischen Bauernverbandes auf Grund eines in allen Ländern regelmässig erhobenen und verarbeiteten Materials zu folgendem Gesamtergebnis: « Gute Herbstweide und meist ausreichende Rauhfuttervorräte sicherten eine gute Durchhaltung der Milchviehbestände. Die unzureichenden Preise für landwirtschaftliche Veredlungserzeugnisse (Fleisch, Milch etc.) und die daherigen ungünstigen ökonomischen Verhältnisse der Landwirtschaft führten andererseits zu starker Einschränkung im Kraftfutterverbrauch. In den meisten Ländern der nördlichen Erdhälfte waren die Milcheinlieferungen kleiner als im 4. Quartal 1931, wogegen in der südlichen Hemisphäre, namentlich in Australien und Neuseeland, eine bedeutende Mehrproduktion auf wiesen. Die Milchpreise erfuhren keine tiefgreifenden Veränderungen ; vereinzelt vermochten sich leichte Preiserhöhungen durchzusetzen. Andererseits erwiesen sich auch staatliche Stützungsmassnahmen nicht durchwegs als ausreichend, den Preisrückgang aufzuhalten. Der Käsemarkt stund unter dem Drucke zunehmender Exportschwierigkeiten und geschwächter Kaufkraft; trotz eingeschränkter Produktion erfuhren die Preise durchschnittlich eine Abschwächung. Auch die Hoffnung, dass keine weitere Verschlechterung auf dem Buttermarkt eintreten werde, hat sich nicht erfüllt; das grosse Angebot aus den europäischen Erzeugungsgebieten, insbesondere aber aus Neuseeland und Argentinien, führte zu einem weitern Rückschlag der Preise, Die Aussichten für die Preisentwicklung im 1. Quartal 1933 sind noch nicht günstig. Der Milch- und Käsemarkt wird zunächst weiter unter dem Drucke des.

übersättigten Weltbuttermarktes stehen, während die Konsumnachfrage noch sehr zurückhaltend bleibt. Immerhin dürfte in den meisten Ländern der Tiefpunkt der Milch- und Milchproduktenpreise nunmehr erreicht sein, da eine weitere Produktionseinschränkung vielerorts die Folge der schlechten Preise sein wird. Preisbesserungen' werden aber vorläufig nur in sehr begrenztem Rahmen möglich sein. Die Aussichten: einer konjunkturellen Aufwärtsbewegung der Milch- und Milchproduktenpreise sind noch sehr gering.» Der durch staatliche Massnahmen ebenfalls gestützte Preis für technisch verarbeitete Milch stellt sich in den nng umgebenden Ländern: in Italien, Österreich und Deutschland auf 11--13, in. Frankreich auf 16--17 Rappen,

364

in den für uns besonders in Betracht kommenden Butterproduktionsländern Dänemark, Holland, Lettland und Estland auf 5--7, bei Stützungsaktionen bis auf 10 Eappen je kg, ausnahmsweise etwas höher.

IV.

1. In der Botschaft vom 25. Oktober 1932 wurde ausgeführt, dass angesichts der neuern Entwicklung unserer Milchwirtschaft zu den Sorgen um die Beschaffung der für die Preisstützung erforderlichen Mittel durch Bund und Milchverbände sich in steigendem Masse die Schwierigkeiten einer gedeihlichen Verwertung der Ü b e r p r o d u k t i o n an Käse und Butter gesellen. «Die Umstellung auf Butterang erfolgte zwecks Entlastung des Käsemarktes. Dabei zeigte sich bald das überraschende Ergebnis, dass der einheimische Buttermarkt innert kurzer Zeit gesättigt, ja zeitweise überfüllt wurde, ohne dass bei der neuerdings gestiegenen Milchproduktion und der Einschränkung anderer Milchverwertungsgelogenheiten der Käsemarkt dio erwartete Entlastung erfahren hätte.» 2. Für die Lösung eines Teils dieses Problems erwies sich die schweizerische Zentralstelle für die Butterversorgung, die Butyra, die ihre Tätigkeit am 1. April 1932 aufgenommen hat, nicht bloss als eine nützliche, sondern als eine geradezu unentbehrliche Einrichtung. Sie dient der Stabilisierung der Preise, dem Preisausgleich, der Anpassung der Einfuhr an den Landesbedarf, der Übernahme und der rechtzeitigen Verwertung von Überschüssen der Inlandsproduktion. Zur verhältnismässig raschen Verwendung der Überschüsse der letzten Sommer- und Herbstmonate, die sozusagen ohne Qualitätseinbusse möglich war, hat die am 1. November mit dem Milchpreisabschlag einhergegangene Preisherabsetzung für Tafel- und besonders für Kochbutter offenbar namhaft beigetragen. Die Organe der Butyra waren gut beraten, als sie diesen Preisabschlag durchsetzten. Dadurch erfuhr das auffallende Missverhaltnis gegenüber den Preisen anderer Kochfette einen gewissen Ausgleich, der dem Butterabsatz förderlich war.

3. Schwieriger ist die Lösung dos Kaseproblems. Wohl kommen unsere landesüblichen Käsesorten (Emmentaler, Greyerzer) erst nach mehrmonatlicher, Sbrinz sogar nach ein- und selbst mehrjähriger Lagerung zum Verbrauch, aber auch hier können sich von einem gewissen Zeitpunkte an durch weitere Lagerung grössere Minderwerte geltend machen. Bei anhaltender Produktion und stockendem Absatz können sich die Käsevorräte derart mehren, dass verlustbringende Liquidationsmassnahmen notwendig werden. Solche belasten die Käseunion stark, die infolge ihrer Vereinbarungen mit dem Zentralverband
schweizerischer Milchproduzenten die gesamte Produktion zu übernehmen und zu verwerten hatDie Käsevorräte sind seit längerer Zeit anhaltend gross, während der Absatz im In- und Auslande wachsenden Schwierigkeiten begegnet. Der

365 Bückgang der Preise für Fleisch und Fleischwaren aller Art, die zunehmende Selbstversorgung durch Hausschlachtungen von Geflügel, Kaninchen, Schweinen, auch billigen Kälbern und Kühen -wirken hemmend auf den Verbrauch von Milch und Milcherzeugnissen, besonders von Käse. Dazu gesellen sich die konsulnmindernden Wirkungen der Wirtschaftskrise, Wohl sind die Vorräte der Käseunion insgesamt zurzeit nicht grösser ah vor Jahresfrist, aber gemessen an den mutmasslichen Absatzgelegenheiten, der starken Winterproduktion und den grossen Ansprüchen der Abnehmer an bestimmte Eigenschaften (Lochung) wird man gewisse Sorgen um die künftige Käseverwertung und ihre Bückwirkungen auf den Milchmarkt nicht von der Hand weisen dürfen.

4. Durfte man bei einer jährlichen Einfuhr von 800--1000 Wagen Butter vor Jahresfrist noch hoffen, die Ausdehnung der eigenen Butterung bis zur Deckung des Landcsbedarfes werde den Exportausfall bei Käse und Kondensmilch auszugleichen und damit die grosse Milchproduktion aufzunehmen vermögen, so wissen wir nun schon seit Monaten, dass diese Annahme zu optimistisch war. Diese Verwertungsreserve ist innert wenigen Monaten sozusagen völlig ausgeschöpft worden, und dennoch hat die Käseproduktion nicht nur nicht abgenommen, sie ist sogar noch gestiegen.

5. Trotz der Belastung von Kraftfuttermitteln durch Zollzuschläge hat deren Einfuhr, unter Berücksichtigung der Abwanderung in weniger belastete Positionen, nicht wesentlich abgenommen. Die Entwicklung hat gezeigt, dass die Gestehungskosten im Inlande für einzelne Futtermittel bei weitem nicht um den Betrag der Zollzuschläge stiegen, weil die Einkaufspreise im Auslande seither noch weiter gefallen sind. Dies gilt besonders für Futtermehl, dessen Preis auf einem ausserordcntlichcn Tiefstand verharrt. Starke Zulagen passender Kraftfuttermittcl an gute Milchkühe erweisen sich orfahrungsgemäss noch als lohnend, solange die Gewichtseinheit Kraftfutter nicht mehr kostet als den Produzentenpreis einer gleichen Milchmenge. Nun stehen aber auch seit Erhebung der Zollzuschläge die Preise der meisten in Betracht fallenden Kraftfutterraittel immer noch namhaft unter dem Milchpreis. Während der Dauer der Grünfütterung spielen übrigens die Kraftfutterzulagen für Milchvieh normalerweise keine grosse Eolle. Ihre Beigabe zu Grünfutter ist durch die
Milchlieferungsregulative im Hinblick auf die Qualitätsproduktion untersagt oder zum mindesten sehr eingeschränkt.

Im Einvernehmen mit dem Bundcsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement früher schon angeordnet, dass die Nichteinhaltung der Milchlieferungsregulative durch Entzug der aus der Stützungsaktion resultierenden Zuschüsse geahndet werden soll. Diesem Beschlüsse wird künftig auf ganzer Linie Nachachtung zu verschaffen und überdies wird er durch weitere Massnahmen zu ergänzen sein.

Die Einnahmen aus Zollzuschlägen auf Futtermitteln bewegten sich im Bahinon der Berechnungen in der Botschaft vom 25. Oktober 1932. In der

366 Zeit vom 6. September bis 31. Dezember 1982 haben sie Fr. 2,966,364.57 betragen.

6. Während den letzten Herbst- und Vorwintermonaten vermochten sich die Preise für Schlacht-, Zucht- und Nutzvieh wieder etwas zu erholen und zu festigen. Die Unterstützung der Ausfuhr, wie auch die Massnahmen zugunsten der Viehverwertung im Inlande waren hiebei von wohltätigem Einfluss, und die hiefür aufgewendeten Mittel haben offenbar gute Früchte getragen. Die Schweinepreise haben sich von ihrem Tiefstand von etwa l Fr. per kg Lebendgewicht im August verhältnismässig rasch wieder erholt, erfuhren im November sogar eine Erhöhung bis auf Fr. l. 50 und mehr, um sich seither auf etwa Fr. 1.30 zu halten. Auf einen seltenen Tiefstand fielen die Preise für Schlachtkühe und Schlachtkälber. Damit einher ging die Einschränkung der Kälbermast, was wiederum einer Steigerung der Milchablieferung für die Käseund Butterfabrikation rief.

An Zucht- und Nutzvieh wurden im Jahre 1932 insgesamt 3308 Stück ausgeführt, gegenüber 1304 im Jahre 1931, 3319 im Jahre 1930 und 7141 im Jahre 1929.

B. Der Stand der Stützungsaktionen auf 30. April 1933.

1. Nach den Bundesbeschlüssen vom 18. März und 23. Dezember 1932 stehen für die Stützungsaktionen bis 30, April 1933 folgende Bundesmittel zur Verfügung: 1. Kreditrestanzen aus frühern Stützungsaktionen rund 3 Millionen Franken ; 2. Zollzuschläge auf Butter und Gewinne der Butyra auf Importbutter vom 1. April 1932 bis 30. April 1933, berechnet auf rund 200 Wagen mit einem Ertrag von 8,3 Millionen Franken; 3. drei Viertel des Ertrages der bis 30. April 1933 eingehenden Zollzuschläge auf Futtermitteln, veranschlagt auf rund 3% Millionen Franken; 4. aus allgemeinen Bundesmitteln 6-Millionen Franken.

Für das laufende Betriebsjahr bis 30. April 1983 sind somit rund 16 Millionen Franken verfügbar, aus denen auch die Butterzuschüsse für den Monat April 1932 zu bestreiten, sind. Dazu kommen die Einnahmen der Milchverbände aus «Krisenrappen», die auf rund 8,9 Millionen Franken veranschlagt werden.

Danach stehen für die Stützungsaktionen bis 30. April 1933 rund 20 Millionen Franken zur Verfügung. Hieraus sind zu bestreiten: die Butterzuschüsse, entsprechend der Differenz zwischen dem auf den Milchpreis eingestellten Garantiepreis und dem Übernahmepreis des Handels, die Verluste des Zentralverbandes
auf dem in Anpassung an den Milchpreis garantierten Käsepreis und dem von der Käseunion dem Zentralverband bezahlten Grosshandelspreis, ferner die Zuschüsse für die Verbilligung der zur .Kondensierung bestimmten Milch.

367

2. Entsprechend der angewachsenen Produktion werden die Aulwendungen für Käse und Butter grösser sein, als im letzten Herbst berechnet worden ist.

Stark ins Gewicht fallen sodann die von der Käseunion dem Zentralverband zu bezahlenden Käsepreise. Bei einem Garantiepreis von Fr. 208 im Sommerhalbjahr 1932 konnte der Zentralverband in zähen Verhandlungen mit der Käseunion für je 100 kg Emmentaler folgende Preise erzielen: für die Mai/Juni-Produktion Fr. 167 für die Juhproduktion » 160 für die August/Oktober-Produktion . . . . » 150 Die Winterproduktion, für die ab 1. November ein Preis von Fr. 194 garantiert ist, wird erst später gehandelt, die Novomber-Dezemberkäse nicht vor März, wogegen die März- und Aprilkäse normalerweise erst gegen Mitte Sommer zum Verkaufe kommen. Für die Preisfestsetzung wird die damalige Marktlage bestimmend sein.

Der Zentralverband berechnet den Gesamtaufwand der Stützungsaktionen bis 80. April 1938 auf rund 22 Millionen Franken und kommt damit auf einen Fehlbetrag von 2 Millionen Franken. Diese Berechnung erscheint uns indessen als zu optimistisch.

3. Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind durch die Bundesbeschlüsse vom 18. März und 28. Dezember 1982 festgesetzt, und es kann nicht darüber hinaus gegangen werden. Der sich auf 80. April 1988 ergebende Fehlbetrag ist daher durch den Zentralverband und seine Sektionen, die rechtlichen Träger der Preisgarantien, aufzubringen.

C. Die neue Stützungsaktion.

I.

1. Wie in der Botschaft vom 25. Oktober 1982 ausgeführt wird, wurde in Anlehnung an den Bundesbeschluss vom 18. März 1932 schon damals eine Verlängerung der Massnahmen für die Milchpreisstützung bis 80. April 1984 in Erwägung gezogen. Nach den damaligen Berechnungen des Zentralverbandes wäre ausser den Einnahmen aus Importbutter und den drei Vierteln des Er träges aus Zollzuschlägen auf Futtermitteln noch ein weiterer Bundeszuschuss von rund 20 Millionen Franken erforderlich gewesen, um den Milchpreis bis 80. April 1984 unverändert zu erhalten. Die Botschaft äussert sich hierüber wie folgt: «Bieten solche Berechnungen schon auf kurze Fristenausserordentliche Schwierigkeiten, so ist es geradezu unmöglich, für eine selbst nahe Zukunft irgendwie verlässliche Aufstellungen zu machen. Entscheidend für die schliessliche Gestaltung ist doch immer wieder die allgemeine Wirtschaftslage, von der Absatz und Preise hauptsächlich bestimmt werden. Sollte die gegenwärtige Marktlage noch längere Zeit anhalten, so würde eich die Berechnung des Zentralverbandes wahrscheinlich noch als zu optimistisch erweisen. Wenn die Lage sich aber weiter verschlimmern sollte, so dürfte

368 sich eine Stützung des heutigen Milchpreises durch finanzielle Aktionen allein praktisch überhaupt nicht mehr mit Erfolg durchführen lassen.

So kam der Bundesrat zu dem Ergebnis, sich für einmal auf Vorschläge zu einer Lösung für das laufende Betriebsjahr zu beschränken. Über die Massnahmen für eine Regelung vom 1. Mai 1933 bis 30. April 1934 wird er erst später Beschluss fassen.

Infolgedessen -wird den eidgenössischen Bäten im Frühjahr eine weitere Vorlage unterbreitet werden müssen, die in der März-, spätestens in der Junisession zu behandeln wäre. In jenem Zeitpunkte werden sich alle Verhältnisse, auch die allgemeine Wirtschaftslage, besser überblicken lassen, und es werden eher einigen Vorlass bietende Berechnungen möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkte dürfte alsdann auch die Präge zur Abklärung kommen, ob eine Verständigung zwischen den Miichverbänden und dem Käsehandel zu einer Fortsetzung der Tätigkeit der Käseunion über den 31. Juli 1933 hinaus erzielt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre die Übernahme der Käseproduktion vom l, Mai 1933 an in anderer geeigneter 'Weise zu ordnen.»

2. Seither sind vier Monate vergangen, aber die Lage ist nicht durchsichtiger, für unsere Milchwirtschaft auf keinen Fall günstiger geworden. Die früheren Sorgen um ihre Zukunft sind geblieben und weitere dazu gekommen.

So müssen wir zu unserem lebhaften Bedauern die Darlegungen der Botschaft vom 25. Oktober 1932, die wir auf den ersten Seiten dieser Vorlage wiederholt haben, allen Beteiligten von neuem eindringlich in Erinnerimg rufen.

Mehr denn je ist es geboten, die Lösung des für unsere gesamte Volks- und Landwirtschalt gleich wichtigen Milchproblems von allen Seiten zu versuchen und hiefür alle Kräfte einzusetzen. Geschieht dies nicht, so werden wir die schwierige Aufgabe nicht zu lösen vermögen.

II.

Neue B u n d e s m i t t e l sind unerlässlich, und sie sollen im Bahnien des Möglichen eingesetzt werden. Geldmittel allein genügen aber nicht, denn es handelt sich schon längst nicht mehr um eine blosse Finanzfrage. Ebenscwichtig und für den Erfolg geradezu entscheidend sind die Probleme einer Eegelung der M i l c h p r o d u k t i o n im Sinne einer gewissen Einschränkung und der Verwertung der Milch and Milcherzeugnisse. So wird die Frage der Zollzuschläge auf Futtermitteln im Auge zu behalten und das System, soweit dies möglich ist, weiter auszubauen sein. Nicht weniger wichtig ist sodann die weitere Produktionsumstellurig unserer Landwirtschaft auf A c k e r b a u , namentlich auf Getreidebau. Hätten unsere Bauern all die Jahre hindurch mehr auf die in dieser Pachtung laufenden, eindringlichen Batschläge gehört, so würden sie dem unserer Milchwirtschaft drohenden Unheil bei Zeiten zu einem guten Teil vorgebeugt haben. Sodann ist Q u a l i t ä t s p r o d u k t i o n auf ganzer Linie mehr denn je das Gebot der Stunde. Mit ihr ist das Schicksal unserer Milchwirtschaft und besonders unserer Käsefabrikation aufs engste verbunden. Zur Selbstverständlichkeit sollte hierbei für jedermann die gewissenhafte Einhaltung der Milchlieferungsregulative gehören, der, wie weiter oben dargelegt worden ist, im Zusammenhang mit der Preisstützungsaktion künftig auch durch amtlichen Einfluss noch mehr Nach-

369 achtung verschafft werden soll. Und schliesslich wird man, so hart dies angesichts der ohnehin bestehenden landwirtschaftlichen Notlage erscheinen mag, und so unpopulär es in weiten Kreisen ist, der Preisfrage f ü r Milch und Milcherzeugnisse auch fernerhin die ihr gebührende Aufmerksamkeit schenken müssen.

Wir haben schon wiederholt vor einer Überschätzung der Macht und des Einflusses des Staates in wirtschaftlichen Dingen warnen müssen und nehmen heute Veranlassung, die Fuhrer unserer Milchwirtschaft eindringlich hieran zu erinnern.

m.

1. Ende Januar überreichte der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten dem Volkswirtschaftsdepartement folgende A u f s t e l l u n g über die zur S t ü t z u n g des gegenwärtigen Milchpreises für die Zeit vom 1.Mai 1983 bis 30, April 1934 e r f o r d e r l i c h e n B e t r ä g e : Sommer 1933.

A. Käse: Mutmassliche Gesamtproduktion an ablieferungspflichtigem Käse -2000 Angenommener Garantiepreis unter Berücksich-tigung des Wegfalles einer besondern Garantie für die Käsereibutter Fr.

Angenommener Verkaufspreis an die Käseunion . » Somit angenommener Verlust Fr.

oder für 2000 Wagen

Wagen 198.-- 150.-- 48.-- Fr.

B. Butter: Angenommene Produktion mit Preisgarantie. . . 800 Wagen Heutiger Garantiepreis bei Rahmlieferung, . . . Fr. 4.85 Heutiger Übernahmepreis der Zentralen » 3.70 Somit Zuschuss per Kilo Fr. --.65 oder für 800 Wagen Fr.

C, Beiträge an die Milchsiedereien.

Angenommene tägliche Milchverarbeitung zu Exportzwecken 150,000 kg Angenommener Zuschuss per kg S Ep. im gesamten für 270,000 q Total für den Sommer

Fr.

9,600,000.--

5,200,000,

810,000.--

Fr. 15,610,000.--

370

, K

Winter 1933/34.

A. Käse: ' Angenommene Produktion 900 Wagen Garantiepreis wie im Sommer 1933 Fr. 198,-- Übernahmepreis der Käseunion geschätzt auf . . » 150.-- Somit Verlust Fr. 48.-oder für 900 "Wagen B. Butter: Angenommene Produktion 700 Wagen Zuschuss wie im Sommer 1933 per kg Fr. --.65 oder für 700 Wagen C. Beiträge an die Milchsiedereien.

Angenommene tägliche Milchverarbeitung zu Exportzwecken 100,000 kg Zuschuss wie im Sommer 1938 3 Rp. per Kilo oder für 180,000 q Total für den Winter

Fr.

4,320,000.

Fr.

4,550,000.-

Fr.

Fr.

540,000.

9,410,000-

Zusammenzug, Sommer 1933 Winter 1933/34

Fr. 15,610,000.

» 9,410,000.

Gesamttotal der Ausgaben (abgerundet) Fr. 25,000,000.

Schätzung der zur Verfügung stehenden Mittel.

a) Garantiefonds des Zentralverbandes: Krisenrappen für das Jahr 1933/34 Fr. 4,000,000 abzüglich mutmassliches Defizit am 30. April 1933 (aufgerundet) » 2,000,000 Verfügbar Fr.

b) Futtermittelzölle: Artikel

Mais, ganz Mais, gemahlen ctc Futtermehl, denaturiert . .

Kleie (Krüsch) Fischmehl Malzkeime, Kartoffelflocken Fleischfuttermehl, Blutmehl Eeiskleie, Maizena etc. . .

Einfuhr 1983/84 Zollzuschlag geschätzt per 100 kg auf Wagen Fr.

9000 100 - 7000 500 30 . 1000 .

20 . --

4 6 5 l 10 5 20 --·

2.000,000.

tal Total

Fr.

3,600,000 60,000 3,500,000 50,000 30,000 500,000 40,000 20,000 Total 7.800,000 Davon 3/4 (abgerundet) Fr. 5,500,000.

o) Butterzoll und Gewinn der «Butyra»: Die Buttereinfuhr (zum Ausgleich der Schwankungen) wird auf 100 Wagen geschätzt.

Ertrag von Zoll (Fr. 1) und mutmasslicher Gewinn (50 Rp. per Kilo) total Fr. 1,500,000.

Gesamttotal der Einnahmen Fr. 9,000,000.

371 Aufwendungen Einnahmen

Fi. 25,000,000.-- » 9,000,000.-- Ungedeckt

Fr. 16,000,000.--

Diese Berechnungen, so .wird weiter ausgeführt, stützen sich in der Hauptsache auf die gegenwärtige Preislage für Milch, Käse und Butter. Natürlich ist es ausserordentlich schwer, ein bis anderthalb Jahre im voraus die Entwicklung der Verhältnisse mit einiger Zuverlässigkeit abzuschätzen.

Im Hinblick darauf, dass sich einige Positionen dieser Schätzung ungünstiger gestalten könnten (Mindererlös für Käse, Ertrag der Zollzuschläge auf Futtermitteln), kommt der Zentralverband zu dem Ergebnis, dass zur Sicherungdes derzeitigen Milchpreises(18Ep. Grundpreis) bis 30, April 1984, ausser den auf Grund der zurzeit geltenden Beschlüsse zu erwartenden Einnahmen aus Krisenrappen, Zuschlagszöllen auf Futtermitteln, Zollzuschlag und Gewinn auf Importbutter, ein weiterer Bundeskredit von wenigstens 20 Millionen Franken notwendig sei.

Das Volkswirtschaftsdepartement bezeichnet diese Aufstellung als optimistisch, besonders im Hinblick auf die Schwierigkeiten einer zweckmässigen und tunlichst verlustlosen Verwertung der anfallenden Milcherzeugnisse. Seit die Eingabe des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten vom 8. Februar eingereicht wurde, haben sich die Absatzverhältnisse auf dem Käsemarkt weiter verschlechtert. Die 4 Millionen, die der Verband vorsorglicherweise für einige Positionen, die sich ungünstiger gestalten könnten, eingerechnet hat, sind deshalb nicht zu hoch veranschlagt, auch wenn man das Defizit des Zentralverbandes, das dieser für das laufende Geschäftsjahr auf 2 Millionen berechnet, ausser acht lässt. Das Volkswirtschaftsdepartement gibt der Meinung Ausdruck, dass zum Zwecke der Anregung des Konsums und Absatzes auch bei einer gewissen Einschränkung der Produktion weitere Preiskonzessionen sich aufdrängen werden, um die Verwertung der grossen Landesproduktion zu ermöglichen.

2. Die Frage der Einschränkung der Milchproduktion durch Kontingentierung der Lieferungen, welche der vollen Preisstützung teilhaftig werden sollen, wurde schon anlässlich der Vorbereitung früherer Vorlagen erörtert. Die Vertreter der Milchverbände glaubten aber, es müsse infolge der grossen Schwierigkeiten hiervon abgesehen werden. In dem Masse, wie sich nun aber die Verhältnisse zuspitzen, werden die Fragen der Produktionsregulierung von neuem allen Ernstes zu erörtern und nach Möglichkeit zu lösen sein.

So wie
die Lage gegenwärtig beurteilt werden kann, dürfte der Weltmarktpreis für Milch und Milcherzeugnisse in absehbarer Zeit sich wesentlich unter den schweizerischen Preisen halten. Dadurch wird unsere Ausfuhr weiterhin erschwert und die Verwertung unserer Produktion zusehends mehr auf das Inland verwiesen. Hieraus erwächst die zwingende Aufgabe, Produktion und Absatz tunlichst in Einklang zu bringen.

372 D. Die Vorlage.

L Einzelne Bestimmungen der Bundesbeschlüsse vom 18. März und 23, Dezember 1932 behalten ihre Gültigkeit über den 30. April 1938 hinaus. So steht nach Ait. l, lit. c, des Bundesbeschlusses vom 18. März 1932 der Ertrag der Zolbiuschläge auf Butter, die nach den Bundesratsbeschlüssen vom 6. August 1929 und 26. August 1980 mit zusammen einem Franken je kg vom 1. April 1932 an während einer Periode von zwei Jahren erhoben werden, dem Bundesrat zur Stützung der Milchpreise zur Verfügung. Dasselbe gilt für allfällige Gewinne auf Importbutter für die nämliche Zeitspanne. Ferner hat Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1932 über die Erhebung des «Krisenrappeus» Geltang bis 80. April 1934.

II.

Im Anschlüsse an die vorausgeschickten Darlegungen können die folgenden Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses kurz gefasst werden.

Zu Art. 1. Die aus allgemeinen JHittehi des Bundes aufzubringenden 20 Millionen Franken entsprechen der Summe, die von den Milchverbänden als Zuschuss verlangt wird. Davon soll ein Betrag bis auf 2 Millionen Franken für die Förderung des Viehabsatzes, dessen Belebung mit der Milchproduktion in engstem Zusammenhang steht, dem Bundesrat zur Verfügung stehen.

Der Betrag von 20 Millionen Franken belastet die Bundesfinanzen von neuem in ausserordentlichem Masse. Einzig im Hinblick auf die überragende Bedeutung unserer Milchwirtschaft für die gesamte Volkswirtschaft und die Notlage der Landwirtschaft konnte sich der Bundesrat dazu entschliessen, den eidgenössischen Bäten diese hohe Summe zu beantragen.

Überdies sollen vom Jahresertrag aus Zollzuschlägen auf Futtermitteln, wiederum drei Viertel abgetreten werden. Diese können mit allem Vorbehalt auf rund 7,3 Millionen Franken veranschlagt werden, was zugunsten des Zentralverbandes rund 5,,-, Millionen Franken ergeben dürfte. Eine durch die Verhältnisse gebotene Bevision der einzelnen Zollansätze bleibt, wie dies schon in der Botschaft vom 25. Oktober 1982 dargelegt wurde, vorbehalten.

Zu Art. 2. Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten wird auch fernerhin der rechtliche Träger der Stützungsaktion sein. Er hat die Preisgarantien für Käse und Butter auszusprechen und soll mit seinen Sektionen dafür eintreten. Infolgedessen ist es gegeben, dass grundsätzlich ihm die Bundeszuschüsse zufliessen. Er
hat wie bisher auch aus eigenen Mitteln Aufwendungen für die Stützungsaktion zu machen. In diesem Punkte kann auf das in der Vorlage vom 25. Oktober 1982 Gesagte verwiesen werden. Verhandlungen zwischen Zentralverband und Käsehandel über die Fortsetzung der Käseunion sind im Gange. Die Frage, ob gegebenenfalls weitere Fach-

373

·Organisationen für die Stützungsaktionen heranzuziehen sind, muss für einmal ·offen bleiben. Es wird dies besonders davon abhangen, wie sich die Beziehungen zwischen Zentralverband und Käseunion künftig gestalten werden.

Die Aufsicht über die Verwendung der Bundesmittol soll in Anlehnung au die bisherige Praxis fortgesetzt werden. Ihre Auszahlung wird so zu ordnen sein, dass sie für die Produktion während der festgesetzten Zeit bis 80. April 1984 ausreichen. Eine weitere Erhöhung der Bundeskredite bis 80. April 1934 "wäre für die Bundesfinanzen nicht tragbar und ist ausgeschlossen. Das bereits in der Botschaft vom 25. Oktober 1932 Gesagte ist daher auch hier zu wiederholen: Sollten für die Stützung der Milchpreiso über die von der Bundesversammlung zu bewilligenden Kredite hinaus neue Mittel notwendig werden, so wären diese von den Milchverbänden selbst aufzubringen, sofern sie nicht eine weitere Anpassung des Milchpreises an die Marktpreise vorziehen.

Zu Art. 3. Die enge Verbundenheit unserer Milchwirtschaft mit den übrigen viehwirtschaftlichen Produktionszweigen wurde in der Botschaft vom 25. Oktober 1982 näher erörtert und vorstehend von neuem in Erinnerung gerufen.

Während den letzten Monaten hat namentlich der stockende Absatz und die gedrückte Preislage der abgehenden, älteren Kühe und der Mastkälber manche Ungelegenheiten verursacht. Mit dem Bückgang der Kälbermast und der Unverkäuflichkeit der alten Kühe ging eine grössere Milcheinheferung an die Sammelstellen einher. Die Unterstützung des Exportes und die Herstellung von Fleischkonserven wirkten wohl lindernd, vermochten aber nicht durchgreifend zu helfen. Der Förderung der Schlachtviehverwertung und des Viehexportes, die, wie weiter oben dargelegt, verhältnismässig recht günstige Ergebnisse zu verzeichnen haben, wird man auch fernerhin alle Aufmerksamkeit schenken. Das gleiche gilt von weitern, in der Vorlage vom 25. Oktober 1932 erörterten Tätigkeitsgebieten.

Dazu gesellt sich ein weiterer Zweig unserer Landwirtschaft, der in neuerer Zeit ebenfalls notleidend geworden ist und dringend der Hilfe bedarf: der Zuckerrübenbau. Die Zuckerfabrik Aarberg verarbeitet jährlich 4000--5000 Wagen Zuckerrüben, die in einem grösseren Einzugsgebiet, besonders im bernischen Seeland, in den anstossenden Gebieten von Waadt und Freiburg, angebaut
werden. Infolge der auf einen ausserordentlichen Tiefstand gesunkenen Zuckerpreise erleidet die Zuckerfabrik Aarberg auch bei einem niedrigen Einstandspreis auf der Verarbeitung der Buben namhafte Verluste, die sie auf die Dauer ohne weitere Beihilfe allein nicht zu tragen vermöchte. Die Preisgabe des Eübenbaues wäre aber ein harter Schlag für die Pflanzer. Im Hinblick besonders auf die Arbeitsbeschaffung .auf Bauernhöfen, in der Fabrik, bei Transportanstalten usw. muss auch der Volkswirtschaft an der Erhaltung des Bübenbaues gelegen sein. Die Milchwirtschaft ist insofern stark interessiert, als an Stelle der Buben künftig neben Kartoffeln und Getreide besonders auch Futter produziert und damit die Milchproduktion eine weitere Zunahme erfahren würde.

374

Um den Anbau von Zuckerrüben bei einem Preise von Fr. 3.50 per 100 kg zu sichern, hat der Euudesrat für das Erntejahr 1932 der Zuckerfabrik Aarberg einen Beitrag bis zur Hälfte des aus der Verarbeitung der Zuckerrüben nachgewiesenen Betriebsverlustes, höchstens aber 50 Ep. je 100 kg Eüben zugesichert. Infolge weiterer Bückschläge auf dem Zuckermarkte wird voraussichtlich dieser Höchstansatz für die eingelieferten 5000 Wagen Zuckerrüben nötig werden, so dass mit einer Ausgabe von rund Fr. 250,000 zu rechnen ist.

Dieser Betrag wird aus den Krediten bestritten, die dem Bundesrat auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 28. September 1928 und 17. Juni 1980 betreffend eine vorübergehende Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Diese Kredite sind damit aber erschöpft. Um dem dringenden Gesuche der Zuckerfabrik Aarberg, der Rübenpflanzer und weiterer Interessenten dennoch entsprechen zu kommen, soll nun der Betrag für das laufende Jahr aus dem nach Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1982 dem Bundesrat zur Verfügung stehenden und nach Art. 3 des vorhegenden Entwurfes neuerdings einzuräumenden Ertrag eines Viertels der Zollzuschläge auf Futtermitteln geschöpft werden.

Wir haben uns für diese Lösung entschlossen, um bei der Bundesversammlung hiefür nicht einen besondern Kredit nachsuchen zu müssen. Es geschah nicht ohne Bedenken, denn die betreffenden Kredite sind, gemessen an den vorhandenen Begehren und den zu lösenden Aufgaben, ausserordentlich bescheiden.

So wird es unerlässlich sein, grössere Beträge bereitzustellen für die Förderung des Viehabsatzes besonders im nächsten Herbst. Zu diesem Zwecke soll nach Art. l, ht. a, ein weiterer Betrag bis auf 2 Millionen Franken nach den Anordnungen des Bundesrates herangezogen werden können.

Zu Art. 4. In dieser Vorlage und früher schon wurde wiederholt auf die Notwendigkeit der Eegelung der Milchproduktion im Sinne einer gewissen Einschränkung und der Verbesserung der Qualität von Milch und Milcherzeugnissen hingewiesen. Ein' gewisser Ausgleich zwischen Produktion und Absatz ist unerlässlich geworden. Qualitätserzeugung auf ganzer Linie wird dem Konsum und damit dem Absatz förderlich sein.

So anerkennenswert die bezüglichen Bemühungen auch sein mögen, in Zukunft müssen sie auf ganzer Linie weiter
ausgebaut, gesteigert und verallgemeinert werden. Dabei soll der Gutwillige nicht gehemmt werden durch den Gleichgültigen. Die Nachlässigkeit muss geahndet, das Gute anerkannt und damit einhergehend soll auf ganzer Linie die angestrebte Verbesserung gefördert werden.

Die Massnahmen der Berufsverbände im Sinne der Eegelung der Produktion, sei es durch Kontingentierung der Milchlieferung, Einschränkung der Kraftfütterung oder ähnliche Massnahmen und die Bemühungen zur Qualitätsproduktion, sei es durch strenge Einhaltung der Milchlieferungsregulative oder sorgfältig durchgeführte Stall- und Käsereiinspektionen, sollen, soweit geboten, durch amtliche Vorschriften unterstützt und ergänzt werden. Die

375

Milchlieferungsregulative, die den heutigen Verhältnissen noch weiter anzupassen sind, sollen auf ganzer Linie Nachachtung finden.

Die skizzierten Massnahmen sollen sich in erster Linie auf die milchwirtschaftliche Produktion erstrecken. Im Hinblick auf die enge Verbundenheit und die gegenseitige Abhängigkeit soll jedoch die Möglichkeit bestehen, auch andere viehwirtschaftliche Produktionszweige zu regeln.

Wenn es nicht gelingen sollte, die Milcherzeugung und auch die übrige viehwiitschaftliche Produktion, besonder s die Schweinemast, in zweckmässiger Weise und in ausreichendem Masse einzuschränken und dem Bedarf anzupassen, so werden weitere Preisabschläge nicht zu umgehen sein. Für die Hebung der Qualitätsproduktion sind allo Mittel und K r ä f t e auf ganzer Linie einzusetzen. Der Erfolg dieser Bemühungen wird in der Hauptsache von der verständnisvollen Mitarbeit der Produzenten und ihrer Organisationen abhangen.

Durch Art. 4 der Vorlage sollen die Befugnisse des Bundesrates eine entsprechende Erweiterung erfahren.

Gleichzeitig mit der Genehmigung dieser Botschaft hat der Bundesrat grundsätzlich beschlossen, dass vom 1. April 193S hinweg Bewilligungen für die Einfuhr von Futtermitteln nicht mehr an die einzelnen Importeure sondern an die betreffende Zentralstelle, die sie konstituiert haben, erteilt werden.

Es entspricht dies dem Art. 8 des Bundesratsbeschlusses Nr. 4 über die Beschränkung der Einfuhr vom 6. Mai 1932.

Es würde also von diesem Zeitpunkt hinweg eine Zentralstelle die Ankäufe machen und die Futtermittel im Lande selbst dem Handel zu den vom Bundesrat festgesetzten Preisen abgeben. Auf diese Art und Weise wird es einerseits möglich, den Ankauf von Futtermitteln im Ausland durch den Kompensationsverkehr besser in den Dienst unseres Exportes zu stellen, und anderseits wird es so auch möglich, sich hinsichtlich der Einfuhr der Futtermittel, was die einzelnen Qualitäten und die Preise anlangt, nach den jeweiligen Bedürfnissen zu richten.

Dieser Entscheid des Bundesrates stützt sich auf den Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1931 über die Beschränkung der Einfuhr und wird in einem Berichte des Bundesrates über die Massregeln behandelt werden, die er auf Grund des genannten Bundesbeschlusses getroffen hat.

Es ist gegeben, dass die Gewinne, die die. betreffende Zentralstelle machen
wird, nicht den Importeuren, sondern der Bundeskasse zukommen müssen.

Durch deren teilweise Inanspruchnahme wird es möglich sein, einen Teil der Subvention von 20 Millionen zu decken.

Zu Art. 5. Der Kredit von 20 Millionen Franken wird voraussichtlich zu rund zwei Dritteln im laufenden Jahre zur Verwendung kommen und ist daher mit 18 Millionen Franken in die erste Serie der Nachtragskredite aufzunehmen.

Der Best für die vier ersten Monate des folgenden Jahres wäre in den ordentlichen Voranschlag 1934 einzusetzen.

376

Zu Art. 6. Die Dringlichkeitserklärung dos Beschlusses dürfte ohne weiteres gegeben sein.

*

*

*

"unter Hinweis auf die vorstehenden Darlegungen -beehren wir uns, den eidgenössischen Bäten die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses über eine weitere Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten zu beantragen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 6. März 1988.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

377

(Entwurf.)

Biindesbeschluss über

eine weitere Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. März 1938, heschliesst:

Art. 1.

Dem Bundesrat werden zur Stutzung der Milchpreise in der Zeit vom 1. Mai 1988 bis 30. April 1934 über die nach den Bundesbeschlüssen vom 18. März und 23. Dezember 1932 bewilligten Kredite hinaua folgende weitere Mittel zur Verfügung gestellt: a. 20 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln des Bundes; hievon kann ein Betrag bis auf 2 Millionen für die Förderung des Viehabsatzes verwendet werden; &. ein Betrag in der Höhe von drei Viertem des Ertrages der vom 1. Mai 1933 bis 30. April 1934 auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 19S2 eingehenden Zollzusehläge auf Futtermitteln.

Art. 2.

Aus den nach Art. l, lit. a, bewilligten 20 Millionen Franken wird der Bundesrat dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten Beiträge zur Stützung der Milchpreise in der Zeit vom 1. Mai 1988 bis 80. April 1984 ausrichten.

Die Beträge nach Art. l, ht. 6, werden dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zur teilweisen Deckung seiner eigenen Aufwendungen zur Stützung der Milchpreise in der Zeit vom 1. Mai 1933 bis 30. April 1984 zur Verfügung gehalten.

Der Bundesrat setzt die weitern Bedingungen für die Ausrichtung der Beiträge fest und überwacht ihre Verwendung. Werden die Kredite bis zum 30, April 1934 nicht vollständig beansprucht, so können sie zum gleichen Zwecke für die folgende Periode bis 80. April 1985 herangezogen werden.

Bundesblatt. 85. Jahrg. Bd. I.

29

378

Art. 8.

Ein Betrag in der Höhe von einem Viertel des Ertrages der vom 1. Mai 1983 bis 30. April 1934 auf Grand des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 1932 eingehenden Zollzuschläge auf Futtermitteln steht dem Bundesrat für anderweitige Massnahmen zur Linderung der landwirtschaftlichen Notlage zur Verfügung.

Bei seiner Verwendung soll insbesondere auf die Förderung des Viehabsatzes Bedacht genommen werden.

Art. 4.

Der Bundesrat wird geeignete Massnahmen zur Begelung und Verbesserung der viehwirtsehaftlichen Produktion und zur Einschränkung der Milchproduktion treffen. Er kann insbesondere bei der Einfuhr von Futtermitteln der zuständigen Zentralstelle Weisungen über Einkauf und Verkauf erteilen. Er kann ferner die Ausrichtung der Subventionen von einer Beduktion der Milchproduktion oder deren Kontingentierung abhängig machen.

Der Bundesrat ist ermächtigt, zur Erreichung dieses Zwecks die erforderlichen Vollzugs- und Strafbestimmungen zu erlassen.

Art. 5.

Die nach Art. l, ht. a, bewilligten 20 Millionen sind mit 18 Millionen Franken in die Nachtragskredite erste Folge 1988 und mit 7 Millionen in den eidgenössischen Voranschlag 1934 «inzusetzen.

Art. 6.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten. (Vom 6. März 1933.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

2934

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.03.1933

Date Data Seite

358-378

Page Pagina Ref. No

10 031 928

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.