316 # S T #

3001

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

(Vom 8. September 1988.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir unterbreiten Ihnen hiermit Bericht und Antrag über weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

I, Stand der Arbeitslosigkeit.

Die Lage des schweizerischen Arbeitsmarktes im 1. Halbjahr 1988 war erheblich ungünstiger als im gleichen Zeiträume des Vorjahres. Die monatlichen Stichtagszählungen ergaben einen Stand der Ganzarbeitslosigkeit, der durchwegs höher war als in den entsprechenden Monaten des Jahres 1982, ·wahrend anderseits die Zahlen der teilarbeitslosen Mitglieder der Arbeitslosenkassen erheblich hinter den Vorjahreszahlen zurückblieben. Im Verlaufe des 1. Halbjahres 1983 hat sich die Arbeitsmarktlage allerdings insofern gebessert, als in den Monaten März und April eine ausserordeutlich starke Saisonentlastung zu verzeichnen war. Ende Juli 1988 waren bei den Arbeitsämtern insgesamt noch 50,864 Stellensuchende eingeschrieben. Diese Zahl ist immer noch um rund 5000 höher als das Stichtagsergebnis von Ende Juli 1982.

Die Besserung der Lage auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt seit Ende Januar ist in erster Linie saisonmässiger Natur, ausgehend von der frühzeitigen Wiederaufnahme der Bauarbeiten und gestützt durch den jahreszeitlichen Kräftebedarf in andern Erwerbsaweigen, wie vor allem in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gastwirtschaf tsgewerbe. Doch haben auch die zum Schutze der Inlandsproduktion und des einheimischen Arbeitsmarktes getroffenen Massnahmen wesentlich zu dieser Erholung beigetragen. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang die enge Zusammenarbeit von Fremdenpolizei und Arbeits-

317 nachweis, die bessere Organisierung des zwischenörtlichen Ausgleichs von Angebot und Nachfrage auf dem Stellenmarkt, sowie die planmässige Überführung von Arbeitslosen aus von der Krise stark betroffenen Berufen und Gegenden in die noch aufnahmefähigen Betriebe. In verschiedenen Zweigen der geschützten Inlandsproduktion ging die Besserung der Geschäftslage über das Ausmass der Saisonbelebung hinaus; daneben sind auch in einigen andern Industrien gewisse Besserungsanzeichen unverkennbar.

Trotz dieser Besserungserscheinungen bleib t j e d o c h die Lage immernoch sehr ernst. Absolut betrachtet, ist das Niveau der Arbeitslosigkeit auch heute noch als hoch zu bezeichnen. Ausserdem darf nicht übersehen werden, dass ein guter Teil des Eückganges der Arbeitslosigkeit im 1. Halbjahr 1933 jahreszeitlich bedingt war und dass gegen den Spätherbst hin wiederum, wie in den Vorjahren, mit einem starken Ansteigen der Arbeitslosenzahlen zu rechnen ist. Auch die internationale Wirtschaftslage, der ja für unser Land eine ganz besondere Bedeutung zukommt, ist zurzeit noch derart unabgeklärt, dass jedenfalls für die nächste Zukunft von dieser Seite keine durchgreifende Besserung zu erwarten ist. Einen unsicheren Faktor für die Gestaltung des schweizerischen Arbeitsmarktea bildet sodann die künftige Entwicklung der Bautätigkeit, die möglicherweise in den nächsten Monaten ebenfalls einen Eückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten bringen wird.

Unter diesen Umständen drängt sich die Frage auf, ob der Bund vorsorglicherweise nicht jetzt schon bestimmte weitere Massnahmen ins Auge fassen sollte, welche geeignet sind, den Arbeitsmarkt im kommenden Winter wirksam zu entlasten. Wir denken dabei an die Bereitstellung ausserordentlicher Mittel für die Ausführung grösserer Arbeiten -- teils des Bundes selbst, einschliesslich der Schweizerischen Bundesbahnen, teils der Kantone--, durch welche Beschäftigungsmöglichkeiten in beträchtlichem Umfange geschaffen werden können.

Soweit es sich um die vorgesehenen Militäraufträge handelt, kommt dazu noch ein weiterer Grund: die Notwendigkeit, im Interesse der Schlagfertigkeit unserer Armee die vielfach ungenügenden Materialreserven zu ergänzen.

U. Die Frage der Arbeitsbeschaffung durch Vergebung öffentlicher Aufträge.

Der Gedanke, dass der Bund durch Ausführung und finanzielle
Unterstützung grösserer Arbeiten dazu beitragen solle, in produktiver Form der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, ist nicht neu. Erinnert sei an den Bundesbeschluss vom 21. Oktober 1921 betreffend Ausführung von Arbeiten des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, durch den die Bundesversammlung für den genannten Zweck einen Kredit von 66 Millionen Franken bewilligte ').

Die gegenwärtige wirtschaftliche Not hat naturgemäss dazu geführt, dass wiederum nach ähnlichen Massnahmen wie damals gerufen wird. In diesem Sinne '·) A. S. 37, 6.747.

318 hat der Nationalrat am 15. Juni 1932 ein Postulat seiner Geschäftsprüfungskommission angenommen, dahingehend, dass dem Militärdepartement zum Zwecke der raschen Arbeitsbeschaffung für die Auffüllung der Reserven ein einmaliger Kredit von 15--20 Millionen zur Verfügung zu stellen sei. Erwähnt sei ferner ein am 29. März 1983 vom Xationalrat angenommenes Postulat Kägi, das die Aufstellung und Durchführung eines allgemeinen, das ganzeLand umfassenden Planes für eine grosszügige Arbeitsbeschaffung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit anregt. Ähnliche Wünsche sind von einzelnen Wirtschaftsorganisationen vorge^ bracht worden, so vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund in einer Eingabe an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, vom 80. August 1932, die ein umfangreiches Verzeichnis vom Bund zu subventionierender Bauprojekte enthält. Sodann haben auch verschiedene Kantone uns ersucht, ausser den normalen Bundessubventionen und den üblichen Beiträgen für Notstandsarbeiten ausserordentliche Zuschüsse für Bauarbeiten zu gewähren, die mit Rücksicht auf die Krise in Angriff genommen oder geplant sind. So hat uns der Kanton Bern zu Beginn des Jahres ein Programm zur Beschaffung von Arbeit unterbreitet und für dessen Durchführung neben den ordentlichen Zuwendungen des Bundes eine ausserordentliche Bundessubvention nachgesucht.

Ein ähnliches Gesuch liegt vom Kanton Neuenburg vor. Endlich haben auch verschiedene Gemeinden in letzter Zeit ausserordentliche Subventionen zur Unterstützung von Hochbauten verlangt, um dadurch der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe, die in verschiedenen Landesteilen befürchtet wird, vorzubeugen.

Dabei wird insbesondere auf den Bau von Spitälern, Verwaltungsgebäuden, Schulhäusern usw. hingewiesen.

Ein Teil der in diesen verschiedenen Eingaben aufgeführten Projekte kann allerdings bereits mit Hilfe der bis jetzt bewilligten Kredite unterstützt werden. So ist es möglich, den Gesuchen der Kantone Bern und Neuenburg teilweise auf Grund der bestehenden Erlasse zur Förderung von Notstandsarbeiten zu entsprechen. Für die Verwirklichung eines weitern Teils von Arbeiten, die hier in Betracht kommen -- dies betrifft sowohl einzelne kantonale Bauvorhaben als auch gewisse eigene Arbeiten des Bundes und der Bundesbahnen --, reichen jedoch die bestehenden rechtlichen Grundlagen und verfügbaren
Kredite nicht aus, so dass sich die Frage stellt, ob der Bund, angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage, nicht über die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bereits getroffenen Massnahmen hinaus noch weitere ausserordentliche Kredite zur Verfügung stellen muss, um damit. Arbeiten grössern Umfanges finanzieren helfen zu können.

Wir haben bis jetzt gegenüber den Notstandsarbeiten, bei voller Anerkennung ihres grossen ethischen Vorteils im Vergleich zu unproduktiven Geldleistungen an die Arbeitslosen, eine etwas zurückhaltende Stellung eingenommen l). Es geschah dies hauptsächlich deshalb, weil diese Arbeiten erfahrungsL

) Siehe Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Krisenhilfe für die Arbeitslosen, vom 27. Oktober 1931, BundeBbl,1981, Bd.Jft.'S. 444.

319 gemäss eine verhältnismässig teure Form der Krisenbekämpfung darstellen und weil die gegenwärtige finanzielle Lage der öffentlichen Hand grosse Vorsicht erheischt. Aus diesem Grunde schien es uns richtig, vorerst die Entwicklung der Dinge aufmerksam abzuwarten und die Notstandsarbeiten als Mittel der Krisenabwehr nicht von Anfang an in den Vordergrund zu stellen.

Nachdem aber die Krise derart lange gedauert hat und mit einem baldigen Aufhören nicht gerechnet werden kann, dürfte es angezeigt sein, dass den Arbeitslosen nach einer längeren Periode von Bargeldbezügen durch Vergebung Öffentlicher Aufträge soweit als möglich wieder Arbeit zugewiesen wird. Der Vorzug solcher Notstandsarbeiten gegenüber unproduktiven Unterstützungen der Arbeitslosen, der schon kurz angedeutet wurde, ist schon so oft hervorgehoben worden, dass es nicht nötig ist, bei diesem Argument besonders zu verweilen.

Wenn sodann auch nicht in Abrede gestellt werden kann, dass diese Art der Arbeitslosenhilfe verhältnismässig kostspielig ist, so sind doch anderseits die realen Gegenwerte nicht zu übersehen, die bei sorgfältiger Auswahl der Projekte geschaffen werden können. Auch ist zu berücksichtigen, dass Subventionen, die für Notstandsarbeiten bewilligt werden, nicht einen reinen zusätzlichen Aufwand bedeuten, sondern dass davon ein gewisser Betrag abzuziehen ist, der dank dieser produktiven Form der Krisenbekämpfung an Barleistungen an Arbeitslose eingespart werden kann. Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Belastung des Bundes aus der Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe durch 1000 versicherte Arbeitslose pro Woche Fr. 12,693 durchschnittlich beträgt; dazu kommen entsprechende Beiträge der Kantone und Gemeinden in der Höhe von Fr. 18,622, so dasa die Gesamtausgaben der öffentlichen Hand für 1000 äug der Arbeitslosenversicherung und Krisenhilfe entschädigte gänzlich Arbeitslose pro Woche im Mittel Fr. 26,815 erreichen. Endlich ist zu beachten, dass unter der Voraussetzung einer künftigen Wiedergesunduhg unserer Wirtschaft die vorgesehenen ausserordentlichen Arbeiten und Aufträge von Bund und Kantonen dazu dienen, die einheimische Arbeitslosigkeit wesentlich zu vermindern, während sie später bei günstigerer Wirtschaftslage zum Teil wohl nur mit Hilfe eines grössern Zuzuges ausländischer Arbeitskräfte zu bewältigen wären.
Aus diesen Erwägungen heraus haben wir, um im kommenden Winter auf alle Fälle gerüstet zu sein, beschlossen, Ihnen die Bewilligung eines besondern Kredites zu beantragen, um grössere Aufträge zu ermöglichen, welche Bund und Kantone in nächster Zeit zu vergeben in der Lage sind und die sich dazu eignen, eine beträchtliche Zahl von Arbeitern für volkswirtschaftlich und militärisch wertvolle Zwecke zu beschäftigen. Schon in Anbetracht der Eolle, welche die Vergebung von Arbeiten des Bundes selbst hierbei zu spielen berufen ist, sehen wir uns veranlasst, Ihnen eine besondere Vorlage zu unterbreiten, da die bestehenden Erlasse zur Förderung von Notstandsarbeiten auf diesen Fall nicht zugeschnitten sind. Eine ßtarke Beteiligung der Bundesbetriebe im Eahmen der vorliegenden Aufgabe scheint .uns deshalb besonders notwendig zn sein, weil die bisherigen Hauptinitianten bei der Ausführung von Notstands-

320 arbeiten, die Gemeinden, zum Teil nächstens am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sein werden und eine Entlastung dringend nötig haben.

III. Die einzelnen Arbeiten und der Kreditbedarf.

Für die geplante Aktion kommen folgende Arbeiten und Aufträge in Betracht: 1. Aufträge der kriegstechnischen Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements. Das Militärdepartement arbeitet sozusagen mit allen Industriezweigen des Landes zusammen und ist deshalb auch in der Lage, überall dort Aufträge zu vergeben, wo es der Beschäftigungsgrad am wünschbarsten macht, sofern ihm dazu die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu beachten, dass die laufenden Kredite für eine vermehrte Arbeitsbeschaffung nicht genügen, obschon auch diese Beträge zum grossen Teil der Privatwirtschaft zufliessen und nur das unumgänglich Notwendige für die Beschäftigung der Eegiebetriebe verwendet wird. Für den vorliegenden Zweck ist die Vergebung ausserordentlicher Aufträge für Material folgender Art vorgesehen: 1. Bekleidung; 2. Wolldecken; 8. Zelte, Arbeitskleider; 4. Sanitätsmaterial; 5. Winterartikel; 6. Tornister, Brotsäcke, Kopfsäcke, Sättel; 7. Optik; 8. Feldflaschen, Kochgeschirre, Kochkisten, Eeffe, Bäder; 9. Waffen; 10. Hufbeschlagmaterial, Hufeisen, Steckstollen; 11. verschiedenes Korpsmaterial; 12. Artilleriemunition.

Die vorgesehenen Arbeiten verteilen sich zwischen Industrie und Gewerbe und berücksichtigen auch die Heimarbeit in erheblichem Umfange; besonders hervorzuheben ist, dass namentlich die Munitionsaufträge zahlreichen Arbeitslosen der immer noch notleidenden Uhrenindustrie eine sehr willkommene Beschäftigungsmöglichkeit bringen werden. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um Material, das entsprechend dem oben angeführten Postulat des Nationalrates angeschafft werden sollte, um die sehr stark zusammengeschrumpften Reserven wieder etwas aufzufüllen. Ihre Ausführung eignet sich insofern ganz besonders gut für den in Frage stehenden Zweck, als dadurch die jährlichen normalen Aufträge des Militärdepartements in keiner Weise berührt werden, also eine Konkurrenzierung ordentlichen der Bestellungen späterer Jahre nicht stattfindet. Die Aufträge der Militärverwaltung haben als zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angeordnete Arbeiten noch einen

321 weitem grossen Vorteil: einmal erlauben sie, die noch arbeitslosen Berufsarbeiter der in Betracht fallenden Erwerbsgruppen beruflich und an ihren bisherigen Wohnorten zu beschäftigen. Sodann bieten sie die wertvolle Möglichkeit, Arbeitskräfte aus stark krisenbetroffenen Industrien, die in ihren bisherigen Berufen voraussichtlich in absehbarer Zeit kein Auskommen mehr finden werden, in diese aufnahmefähigen Erwerbszweige überzuführen; diese Überführung wird dadurch erleichtert, dass die Unternehmer, die Staatsaufträge erhalten, eher bereit sind, die Unkosten und Schwierigkeiten einer solchen beruflichen und regionalen Umstellung auf sich zu nehmen. Die ausgegebenen Kreditsummen würden zu etwa 93--95 % im Lande bleiben; nur der kleine Best von 5--7 % würde auf den Ankauf von Bohmaterialien.entfallen, die im Ausland bezogen werden müssen, da sie in der Schweiz nicht oder nur in ungenügender Menge vorhanden sind. Für die vorgesehenen Anschaffungen ist mit einem Kreditbedarf von etwa 15 Millionen Franken zu rechnen.

Die vom Militärdepartement zu vergebenden Arbeiten rechtfertigen sich nicht nur vom Standpunkt der Arbeitsbeschaffung aus, sondern auch im Hinblick auf unsere militärische Bereitschaft. Es ist eine alte Klage, dass die Beserven an Kriegsmaterial, insbesondere an Bekleidung und Ausrüstung, ungenügend sind. Der Bundesrat ist bereits mehrfach in der Lage gewesen, den eidgenössischen Bäten hierüber Aufschluss zu geben. So hat er in seiner Botschaft vom 4. November 1980 dargelegt, dass nach den Kriegserfahrungen in den Eeserven für jeden Mann des Auszugs ein Waffenrock und zwei Paar Hosen liegen sollten, wobei diese Beserven dann auch für Landwehr und Landsturm sollten herangezogen werden können. In der Verordnung vom 29. Juli 1910 über die Mannschaftsausrüstung, die also vor der Grenzbesetzung und den dabei gemachten Erfahrungen erlassen wurde, ist als Wegleitimg angegeben, dass an Waffenröcken auf je 2 Mann des Auszuges und der Landwehr ein Stück, an Hosen pro Mann (Auszug und Landwehr) ein Paar vorhanden sein sollte. Selbst die nach dieser ausserordentlich bescheidenen Berechnung geforderten Beserven existieren heute nicht mehr. Die Beserve an Waffenröcken erreicht nicht 30 % des auf Grund der Mannschaftsausrüstungs-Verordnung berechneten Bedarfes; an Hosen sind nur etwa 50% vorhanden. Noch
bedenklicher ist es mit den Eeserven an Tornistern, Brotsäcken und Feldflaschen bestellt. Der für einen Kriegsfall berechnete Sollbestand an Feld-Artillerie-Munition ist heute ebenfalls nicht mehr vorhanden, weil, wie anderswo bereits dargelegt wurde, während mehrerer Jahre der jährliche Verbrauch in Schulen und Kursen nicht voll ersetzt wurde. Es mag genügen, hier auf diese Lücken hinzuweisen. Dass auch an anderm Kriegsmaterial solche bestehen, braucht wohl des nähern nicht dargetan zu werden.

Betonen möchten wir nur, dass auch die kantonalen MilitäAehördeii immer dringender nach Abhilfe insbesondere hinsichtlich der Kleiderreserven rufen.

Einmal muss also sicher die Äufnung dieser Eeserven kommen. Deshalb ist es geboten, jetzt ans Werk zu gehen, weil damit gleichzeitig die Arbeitslosigkeit gemildert werden kann.

322 Zur Vennehrung und Verbesserung der Bewaffnung unserer Infanterie und Artillerie ist eine Vorlage in Vorbereitung. Auch daraus werden sich grosse Arbeitsauiträge ergeben, weil sozusagen die ganze Beschaffung im Inland durchgeführt werden kann ; es wird möglich sein, insbesondere auch deir Uhrenindustrie für die Herstellung von Munition weitgehend Arbeit zuzuweisen.

Wir befinden uns in bezug auf Bewaffnung gegenüber andern Staaten, welchedie in Frage stehenden Kriegsmittel zum grössten Teil bereits beschafft haben, zweifellos im Rückstand. Die Ausfüllung dieser Lücken ist eine Notwendigkeit, soll nicht schliesslich das Vertrauen in die Kriegsbereitschaft und Kriegstüchtigkeit unseres Heeres geschwächt werden. Es darf nicht vorkommen, dass die schweizerische Armee unter dem Eindruck, in Bewaffnung und Aus* rüstung dem Gegner unterlegen zu sein, ins Feld ziehen müsste.

Die Äuf'nung der Reserven und die Verbesserung der Bewaffnung erfordern selbstverständlich sehr beträchtliche finanzielle Mittel. Wir rechnen, wie dies auch in der Botschaft vorn 2. September 1933 betreffend die ausserordentlichen und vorübergehenden Massnahmen zur Wiederherstellung dea Budgetgleichgewichtes ausgeführt ist, mit annähernd 100 Millionen. Die für den Notstandskredit vorgesehenen 15 Millionen sind als erste Quote zu betrachten.

2, Bauarbeiten der Schweizerischen Bundesbahnen für die Beseitigung von Niveauübergängen. Die Beseitigung von Niveauübergängen, die in verschiedenen Kantonen als für Notstandsarbeiten besonders geeignet betrachtet wird, ist schon bis dahin durch Subventionen des Bundes und der Bundesbahnen unterstützt worden 1). Durch die Erstellung Schienenfreier Strassenkreuzungen werden erhebliche Unfallgefahren ausgeschaltet,, so dass diese Massnahme für die Allgemeinheit von wesentlichem Nutzen ist.

Unmittelbar kommt sie vor allem dem Strassenbenützer und dem Automobilisten zugute. Anderseits gestattet sie der Bahnverwaltung, die oft recht hohen Kosten für die Bewachung der Niveauübergänge einzusparenDie Bundesbahnen haben sich deshalb seinerzeit damit einverstanden erklärt, an die Ausgaben für die als Notstandsarbeiten durchgeführte Beseitigung solcher Übergänge Beiträge bis zur Höhe der kapitalisierten Bewachungskosten zu leisten. Nunmehr sind die Bundesbahnen jedoch bereit, darüber hinaus di& Arbeiten
zur Beseitigung gewisser Niveauübergänge selbst ausführen zu lassen,.

sofern ihnen an ihre Ausgaben ein Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten ausgerichtet wird. Die Schweizerischen Bundesbahnen rechnen damit, für diesen Zweck 8--4 Millionen Franken aus eigenen Krediten flüssig machen zu können..

Der als Zuschuss benötigte Bundeskredit wäre somit auf l--1% Millionen Franken zu veranschlagen.

3. Ausserordentliehe Arbeiten von Kantonen, Zu den vom Bund und den Bundesbahnen zu vergebenden Aufträgen kommen schliesslich grössere ') Kreisschreiben des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an dieKantonsregierungen, vom 21. Juni 1932.

323 Bauarbeiten von Kantonen, deren Wirtschaft von der Krise besonders stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist. "Wir haben oben bereits die hierauf bezüglichen Eingaben der Kantone Bern und Neuenburg erwähnt. Das ausserordenthche Arbeitsbeschaffungsprogramm des Kantons Bern rechnet für Strassenbau, die Beseitigung von Niveauübergängen, Wasserbauten, Hochbauten, Waldwege, Bodenverbesserungen und die Erstellung einer Wasserversorgung in den Freibergen mit einem Gesamtkostenaufwand von Franken 10,430,000. Zur Durchführung dieses Programms wird ein Bundeszuschuss von Fr. 2,642,000 nachgesucht, wovon Fr. 1,552,000 in Form von ausserordentlichen Beiträgen. Einzelne dieser durch den Kanton Bern verlangten Subventionen, wie diejenigen für Wasserbauten, Waldwege und Bodenverbesserungen, werden voraussichtlich gestützt auf die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften behandelt werden können; dagegen wird das grosse Werk einer Trinkwasserversorgung der Freiberge, für welches eine Bausunune von Fr. 3,500,000 vorgesehen ist, nur mit ausserordentlichen Bundesmitteln zur Ausführung gebracht werden können. Der Kanton Bern wünscht für diese» Werk eine Gesamtsubvention des Bundes von l Million Franken. Er legt dar, dass dabei eine erhebliche Zahl von Arbeitslosen aus den Industriegegenden des Berner Jura beschäftigt werden könnten. Das Gesuch des Kantons Neuenburg sieht ebenfalls eine Beihe bedeutenderer Arbeiten vor, die mit Hilfe des Bundes und der Bundesbahnen ausgeführt werden sollten, darunter namentlich Strassen- und Gewägserkorrektionen sowie die Beseitigung von Niveauübergängen. Über die Kostenfrage spricht sich dieses Gesuch nicht aus. Wir schätzen den Kreditbedarf des Bundes für die Unterstützung der unter diesen Abschnitt fallenden Arbeiten der durch die Industriekrise besonders stark heimgesuchten Kantone auf etwa 4 Millionen Franken.

Demgemäss beantragen wir Ihnen, zur Ermöglichung der angeführten Arbeiten und Aufträge einen Gesamtkredit von 20 Millionen Franken zu eröffnen. Dabei besteht die Meinung, dass hiervon für die Bestellungen des eidgenössischen Militärdepartements höchstens 15 Millionen Franken zu beanspruchen sind, während der Best je nach Bedarf als Zuschüsse an die Schweizerischen Bundesbahnen und als ausserordentliche Beiträge für die Unterstützung kantonaler Arbeiten verwendet
werden soll. Indem wir Ihnen diese Vorlage unterbreiten, gehen wir von der Voraussetzung aus, dass die eidgenössischen Kate dem Finanzprogramm des Bundesrates zustimmen.

IV. Voraussetzungen der Bundeshilfe.

Wenn die vorliegende Aktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen vollen Erfolg haben soll, so ist es notwendig, dass an die Gewährung der Bundeshilfe gewisse Bedingungen' geknüpft werden und dass der Bund die Möglichkeit besitzt, durch Aufstellung bestimmter Richtlinien und Vorschriften eine Kontrolle über die Art und Verteilung der zu vergebenden Aufträge auszuüben.

Es muss zunächst dafür gesorgt werden, dass nur Arbeiten subventioniert

324 ·werden, die von volkswirtschaftlichem Wert sind und die eine grössere Zahl einheimischer Arbeitskräfte zu beschäftigen vermögen. Es wird namentlich darauf zu sehen sein, dass es sich um Arbeiten handelt, bei denen die Lohnaufwendungen im Vergleich zu den Gesamtkosten stark ins Gewicht fallen.

Bei den Leistungen an die Kantone soll -- ebenso wie bei den Zuschüssen an die Schweizerischen Bundesbahnen -- der Bundesbeitrag in der Eegel 25 % der Gesamtauslagen nicht übersteigen. Sodann wird bei der Ausführung dieser Arbeiten den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes besonders Kechnung zu tragen sein. Dies gilt sowohl für die Art der Aufträge wie auch für ihre jahreszeitliche und regionale Verteilung; mit andern Worten: das Bestreben muss dahin gehen, Erwerbszweige und Landesteile zu bevorzugen, die besonders unter der Krise leiden, wobei darnach getrachtet werden soll, die Arbeiten namentlich in der flauen Jahreszeit auszuführen. Endlich soll auch die Möglichkeit bestehen, vornehmlich Firmen zu berücksichtigen, die einerseits schlecht beschäftigt sind und die anderseits durch ihr ganzes Geschäftsgebaren bewiesen haben, dass sie bestrebt sind, die Interessen des schweizerischen Arbeitsmarktes nach Möglichkeit zu wahren.

.

. ·

Wenn die vorgesehene Aktion, wie dies geplant ist, im Winter 1988--1934 sich voll auswirken soll, so müssen für eine Beihe der zu vergebenden Aufträge die notwendigen Vorbereitungen schon in allernächster Zeit getroffen werden.

Insbesondere benötigen die Aufträge der Militärverwaltung die Bereitstellung der in der Schweiz anzufertigenden Halbfabrikate, da Vorräte an solchen nicht vorhanden sind. Wir ersuchen Sie daher, die Vorlage, die wir Ihnen hiermit unterbreiten und deren Genehmigung wir Ihnen empfehlen, in der Herbstsession zu verabschieden.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 8. September 1933.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

325 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. September 1988, beschliesst :

Art. 1.

.

Dem Bundesrat wird zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und nung militärischer Materialreserven ein Kredit von 20 Millionen eröffnet.

Art. 2.

Er ist zu verwenden: a. für ausserordentliche Arbeitsaufträge des Bundes im Betrage von 15 Millionen Franken. Diese Aufträge sollen der Auffüllung der der

zur ÄufFranken

höchstens Eeserven

Militärverwaltung a n Gegenständen d e r Ausrüstung u.a.

derjenigen Kantone, deren Wirtschaft durch die Krise besonders stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist, durch ausserordentliche Krisenbeiträge zu unterstützen.

Art. 8.

Die zu schaffenden ausserordentlichen Arbeitsgelegenheiten haben den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes weitgehend Rechnung zu tragen und denjenigen Landesteilen zugute zu kommen, welche unter der Krise besonders stark leiden.

Die Arbeiten sollen vorwiegend während der stillen Jahreszeit ausgeführt werden und gestatten, möglichst viele einheimische Arbeiter zu beschäftigen.

Art. 4.

Die ausserordentlichen Beiträge des Bundes nach Art. 2, lit. b, dürfen in der Kegel 25 Prozent der Gesamtauslagen nicht übersteigen; sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den ausbezahlten Arbeitslöhnen stehen.

Art. 5.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

Bundesblatt. 34. Jahrg. Bd. U.

26

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. (Vom 8. September 1933.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

3001

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.09.1933

Date Data Seite

316-325

Page Pagina Ref. No

10 032 093

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.