916 nach Anhörung der eidgenössischen Fabrikkommission, verfügt: I. Die Bewilligung der abgeänderten Normalarbeitswoche von höchstens 52 Stunden (Art. 41 des Fabrikgesetzes) wird bis 2. Juni 1934 erneuert für die Schiffli-, Handmaschinen- und Kettenstichstickerei, mit Inbegriff des Nachstickens, Scherlens, Ausschneidens und Nähens von Stickereiwaren.

Das Gesuch der Schweizerischen Ausrüster-Genossenschaft um Erteilung der Bewilligung für die chemische Ausrüstung von Stickereiwaren sowie von Baumwoll- und Kunstseide-Stückwaren wird abgewiesen.

*II. Die Fabrikinhaber, welche die vorstehende Bewilligung in Anspruch nehmen, müssen den Stundenplan für die abgeänderte Normalarbeitswoche in der Fabrik durch Anschlag bekanntgeben und der Ortsbehörde für sich und zuhanden ihrer Oberbehörde einsenden.

III. Vorbehalten bleiben allfällige allgemeine Vorschriften und Weisungen über die Handhabung des Art. 4l im Hinblick auf die Wirtschaftslage, IV. Diese Verfügung tritt am 5. Juni 1933 in Kraft.

B e r n , den 2, Juni 1933.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenerklärung.

Das Obergericht Appenzell A.-Rh. hat mit Beschluss vom 29. Mai 1933 auf Grund erfolglosen Aufrufes mit Rückwirkung auf den 29. April 1912 als verschollen erklärt : Müller Johannes, von Hundwil, geboren 20. Januar 1885, von Johannes und Marie Kürsteiner, zuletzt wohnhaft gewesen in Urnäsch, im Jahre 1909 nach Amerika ausgewandert.

T r o g e n , den 30. Mai 1933.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

917

Ausschreibung.

Die Kriegstechnische Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von : 23,000 Paar Marschschuhen 1917/1927, 14,800 ,, Bergschuhen 1917/1927, 1,200 ,, Kavalleriereitstiefeln 1917, 50,000 ,, Schnürriemen aus Mako-Garn mit Zelluloidspitzen.

Ferner zur Ausführung eines Teiles der obenstehenden Lieferungen: 9,200 Paar Marschschuhschäfte 1917/1927, 4,500 ,, Bergschuhschäfte 1917/1927, 1,200 ,, Kavalleriereitstiefelschäfte 1917.

Frist für Angebote:

von Schuh-, Schäfte- und Schnürriemenfabriken bis 17. Juni 1933; von Schuhmachermeistern bis 24. Juni 1933.

Angebotformulare, die nötigen Angaben enthaltend, sind zu verlangen bei der Kriegstechnischen Abteilung, Sektion für Ausrüstung, in Bern. .

(2..)

Kriegstechnische Abteilung.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll-- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

918 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dein Bundesgerichte in bürgerliehen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eidgenössischer Staatskalender 1933, Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1933, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt, der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommisaionen.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

919

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. März 1933 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibungen von Bauarbeiten, Ppstneubau Rapperswil (St. Gallen).

Über die Ausführung der Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Verputz-, (Kanalisations-, Hartstein- und Kunststeinarbeiten zum Postneubau in Rapperswil (St. Gallen) wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare liegen im Bureau der eidg.

Zeughausverwaltung in Eapperswil auf.

Am 16. Juni 1933 wird von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr ein Beamter unserer Direktion zur Auskunftserteilung dort anwesend sein.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot fUr Postneubau Rapperswil" bis und mit dem 22. Juni 1933 franko einzureichen an die

Bern, den 3. Juni 1933.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Postgebäude Bern.

Über die Ausführung des Baugerüstes, des Schutzdaches, der Abbruch-, Maurer-, Versetz-, Verputz- und Eisenbetonarbeiten zum Um- und Aufbau des Postgebäudes in Bern wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare sind jeweilen von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr im Zimmer Nr. 181, Bundeshaus Westbau, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen, mit der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Bern" bis und mit dem 22. Juni 1933 franko einzureichen au die B e r n , den 3. Juni 1933.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Militärsanatorium Montana.

Vom Freitag, den 2. Juni 1933 an, wird über die Ausführung der Erd-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten zum Wohngebäude des Oberarztes des Militärsanatoriums Montana Konkurrenz eröffnet. -- Plane, Bedingungen und Angebotsformulare sind im Militärsanatorium Montana aufgelegt.

Am 7, Juni 1938 wird von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr ein Beamter der eidg.

Bauinspektion in Lausanne zur Auskunftserteilung dort anwesend sein.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Militärsanatorium Montana" bis und mit dem 15. Juni 1933 franko einzureichen an die

B e r n , den 26. Mai 193S.

Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

920

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Abteilung für 2 Instruktionsoffiziere Dienst als InstruktionsGenie des der Genietruppe aspirant der Genietruppe Militärdeparte(Sub.-Offiziere) mentes Zollkreisdirektion Kontrollbeamter In Basel beim Hauptzollamt

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Basel-Bad. Bahn- Revisionsbeamten der ZollFrachtgut verwaltung bekleiden

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft

Besoldung Fr.

5200 bis 8800 4800

bis

Anmeldungstermin

17. Juni

1933 (1.)

10. Juni 1933

8400

Bauingenieur des Diplom einer techn, Hoch- 6500 schule oder Universität; eidg. Amtes für bis jüngere Kraft mit Praxis 10,000 Wasserwirtschaft (im Angestellten- im Wasserbau, insbesondere verhältnis) in Hydraulik, in konstruktiver Tätigkeit und im Wasserwirtschaftswesen ; Kenntnis zweier Landessprachen

(2..)

20. Juni 1933

(2.).

Generaldirektion Sekretär bei der Beherrschung des Immobi- 400--500 10. Juni der Post- und Hochbausektion des liarsachen- und Obliga- im Monat 1933 TelegraphenOberposttionenrechts. Kenntnis der (Anfangs verwaltung

deutschen und französischen gehalt) Sprache, jene der italienischen erwünscht. Alter nicht über 30 Jahre. Bewerber mit abgeschlossener Bildung als Notar und einiger Notariatspraxis bevorzugt.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise.

inspektorats

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1933

Date Data Seite

916-920

Page Pagina Ref. No

10 032 015

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