2 Als Instruktionsoffiziere der Genietruppen werden gewählt die Instruktionsaspiranten Oberleutnant Alfredo Cattaneo von Faido in Giubiasco und Oberleutnant Walter Wild, von Holderbank (Aargau), in Bern.

Als I. Sektionschef der eidgenössischen Militärversicherung wird gewählt: Herr Dr. jur. Mas Schmid, von Bern, zurzeit II. Sektionschef.

Der Bundesrat hat, nach Anhörung der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, dem Aargauischen Elektrizitätswerk in Aarau und dem Kraftwerk Laufenburg in Laufenburg als schweizerischen Beteiligten bei der Rheinkraftwerk AlbbruckDogern A.-G die Bewilligung (Nr. 121) erteilt, die Restquote, die nach Abzug der gemäss Ausfuhrbewilligung Nr. 106, vom 26. November 1929, bereits zur Ausfuhr bewilligten Energiequote im schweizerischen Kraftanteil des Werkes noch verfügbar bleibt, nach Deutschland, an das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk in Essen, auszuführen.

Die Bewilligung bezieht sich auf folgende Leistungen und Energiemengen : a) In der Zeit vom Inkrafttreten der Bewilligung bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inbetriebsetzung des Werkes max. 14,334 Kilowatt und im Mittel jährlich ca. 105 Millionen Kilowattstunden.

b) In der Zeit vom Ablauf des fünften Jahres nach Inbetriebsetzung des Werkes bis zum Ahlauf der Bewilligung max. 13,234 Kilowatt und im Mittel jährlich ca. 96 Millionen Kilowattstunden.

Die Dauer der Bewilligung beträgt 15 Jahre, vom Datum der Inbetriebsetzu des Kraftwerkes Albbruck-Dogern spätestens aber vom 1. Januar 1934 an gerechnet.

Bei Energieknappheit in der Schweiz kann behördlicherseits zugunsten der Inland Versorgung die Einschränkung der Energieausfuhr bis auf ein Drittel der zur Ausfuhr bewilligten Leistung und Energiemenge verfügt werden.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Erlöschen der Auswanderungsagentur Hans Steurer in St. Gallen.

Am 31. Dezember 1932 ist das Herrn Hans Steurer in 8t. Gallen am 14. November 1922 erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren erloschen und hat die gleichnamige Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Agentur Hans steurer deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 31. Dezember 1933 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 31. Dezember 1932.

(2-0

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Erlöschen der Auswanderungsagentur R. Perrin & Cie.

in Lausanne.

Am 31. Oktober 1932 ist das Herrn Robert Perrin als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswanderungsagentur R. Perrin & Cie. in Lausanne am 10. November 1931 erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren erloschen und hat diese Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 31. Oktober 1933 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 4. November 1932.

(2..)

Eidg. Auswanderungsamt.

Zuteilungsverfügunge des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom 2. Mai und 16. Juni 1988.)

NB. ad 216 b2 Neue Fassung: Nach dieser Nummer worden folgende Artikel verzollt: Feinkleie ge mahlene Kleie, Maisgriessabfall Maismehlabfall gemahlene Reiskleie Palmkernmehl B.R.B. vom 16. VI. 1933).

Ad 281. Streichen: Bürstenhölzer, rohe, gelocht (B. E. B. vom 16. VI. 1983).

Ad 553. Seidengewebe zur Krawattenfabrikation in besonderer Form schräg zugeschnitten (B. E. B. vom 2. V. 1933).

4

Ad 7871790. Bollen für Möbelfüsse, aus Eisenblech (s. a. ad Nrn. 798/801, ad Nrn. 803/809, ad Nrn. 883/837 und ad Nr. 1145) (B. E, B. vom 16. VI1933).

Ad 7931801 und ad 8031809. Den Entscheiden «Bollen für Möbelfuss . . . » sind in der Klammer als weitere Hinweise beizufügen : ad Nrn. 787/ 790, a Nrn. 883/837 (B.R.B, vom 16. VI 1983).

A 833/837. Bollen für Möbelfusse, aus Kupfer oder Messing (s. a. ad Nrn. 787/ 790, ad Nrn. 793/801, ad Nrn. 803/809 und ad Nr. 1145) (B. B. B.

vom 16. VI. 1933).

Ad 954 a. Kondensatoren, elektrische, irn Stückgewicht von weniger als 2 kg (B. B. B. vom 16. VI. 1933).

Ad 1127. Streichen: Gasolin, Keroselen Kerosin, Ligroin, Neolin Petroleumäther (Benzolin), Solaröl nicht zu motorischen Zwecken (zu motorischen Zwecken: Nr. 1065 b (B.R.B. 16. VI. 1988).

Ad 1145. Bollen für Möbelfusse aus andern Materialien als Metall (s. a. ad Nrn. 787/790, ad Nrn. 793/801, ad Nrn. 803/809 und ad Nrn 833/ 837) (B. B. B. vom 16. VI. 1933).

Streichen: Bollen aller Art für Möbelfusse, aus andern Materialien als. Guss-, Schmiedeisen usw. (s.a. ad Nrn. 793/801 und ad Nrn 803/809).

Das für die Abänderung der Tarifexemplare bestimmte Deckblatt Nr. 9, in welchem die obgenannten Tarifzuteilungsverfugungen mit andern Tarifabänderungcn wiedergegeben sind, kann zum Preise von 20 Cts. pro Exemplar bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion bei den Zollkreisdirektion Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Gent, sowie bei den Zollamtern Zürich, St. Gallen und Luzern bezogen werden.

Bern, den 28. Juni 1983.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. März 1933 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sach-register.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. Ï. 50, zuzüglich 10 Kappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1933

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1933

Date Data Seite

2-4

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