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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 26. Mai 1933.)

Als Mitglied der eidgenössischen Oberschätzungskommission wird für den Best der laufenden Amtsdauer (31; Dezember 1936) gewählt: Herr Francesco Biva, Ingenieur, in Lugano, 1. Ersatzmann des Präsidenten der. Schätzungskommission des VII. Kreises.

(Vom 29, Mai 1933.)

Dem an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Amé Leroy mit der Leitung des französischen Generalkonsulates in Genf, mit Amtsbefugnis über den Kanton Genf, betrauten Herrn Jean-Louis-Vital Péron, Eerufskonsul, wird das Exequatur erteilt.

(Vom 80. Mai 1933.)

Der Bundesrat hat die schweizerische Delegation für die Weltwirtschaftskonferenz in London folgendermassen bestellt: Präsident: Bundespräsident Schulthess; Stellvertreter: Direktor Stucki von der Handelsabteilung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Weitere Delegierte: Prof. Bachmann, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank; Dr.

Dapples, Präsident des Verwaltungsrates der Neste-Gesellschaf t in Vevey; Prof. Laur, Direktor des Schweizerischen Bauemverbandes in Brugg; Dr. Sarasin, Präsident des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank; Dr. Wetter, Delegierter des Vorortes des Schweizerischen Handels- und Industrievereins in Zürich. Ersatzdelegierte und Sachverständige : Dr. Bindschedler, Direktor der Kreditanstalt in Zürich; Direktor Golay vom Schweizerischen Bankverein in Basel; Dr. Hornberger vom Vorort des Schweizerischen Handelsund Industrievereins in Zürich; Direktor Jaberg von der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich, und Staatsrat Porchet, Vizepräsident des Schweizerischen Bauernverbandes in Lausanne,

(Vom 31. Mai 1933.)

Es werden folgende Ersatzwahlen in die Alkoholrekurskommission für die ab 1. Januar 1933 laufende, vierjährige Amtsdauer getroffen: Herr Ständerat Philipp Etter, in Zug, als Mitglied, an Stelle des ausscheidenden Herrn Ständerat Dr. Busch ; Herr Oberst Bickenbacher, in Goldau, als Ersatzmann, an Stelle des zum Mitglied gewählten Herrn Ständerat Etter.

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(Vom 2. Juni 1933.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : · 1. Dem Kanton Bern a. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Korrektion des Ober- und Niedermattgrabens, in der Gemeinde Signau, 30 %, im Maximum Fr. 36,000; b. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Ergänzung der Verbauung .an der Grossen Emme, IV. Sektion, 40 %, im Maximum Fr. 48,000 ; o. an die zu Fr. 420,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Schüss in den Gemeinden Sonceboz, Corgémont und Cortebert, 30 %, im Maximum Fr. 126,000; d. an die zu Fr..118,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Dorfbaches, in der Gemeinde Chevenez, 25 %, im Maximum Fr. 28,250; .

e. an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Lammbaches, in der Gemeinde Brienz, 40%, im Maximum Fr. 30,000; /. an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «Côte de la Chaux», Gemeinde Bassecourt, 20 %, im Maximum Fr. 11,600; g. an die zu Fr. 20,500 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung Wichelwald, Gemeinde Oberried, im Maximum Fr. 13,270 (Nachtragsprojekt).

2. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 300,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung, verbunden mit Grabeneindeckungen in der Gemeinde Maschwanden, Bezirk Affoltern, im Maximum Fr. 80,030.

3. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute .mit angebauter Sennhütte auf dem Oberstafel der Alp «Fässis», in der Gemeinde Sool, 25 %, im Maximum Fr. 7000.

4. Dein Kanton Freiburg an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung «Petits Chomiaux (Javroz IV)», im Maximum Fr. 26,620.

5. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr, 61,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «Gänsbrunnen-Binz-Schwelli», I. Teilstück «Gänsbrunnen-Brunnersberg», 30 %, im Maximum Fr. 18,300.

6. Dem Kanton Aargau a. an die zu Fr. 626,500 veranschlagten Kosten der Melioration NiederwilNesselnbach, Bezirk Bremgarten, im Maximum Fr. 149,470; b. an die zu Fr. 154,800 veranschlagten Kosten der Errichtung von drei Siedelungen im Güterzusammenlegungsgebiet Stetten-Busslingen-Holzrüti, Gemeinden Stetten, Eemetschwil und Niederrohrdorf, im Maximum Fr. 20,600.

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7. Dem Kanton Waadt an die zu Fr. 450,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der Gemeinde Carrouge, im Maximum Fr. 106,900.

8. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung des Einzugsgebietes der Wildbäche von Zinal, Gemeinde Ayer, im Maximum Fr. 26,870.

Die Europäische Güter- und Beisegepäck-Versicherungs-Aktiengesellschaft in Bern wird ermächtigt, in der Schweiz kurzfristige Beiseunfallversicherungen abzuschliessen.

Als Direktor des VI. schweizerischen Zollkreises in Genf wird gewählt : Herr Marc Catalan, von Chêne-Bourg, zurzeit Adjunkt bei der Zollkreisdirektion.

Als Sektionschef II. Kl. bei der Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung (Postkursinspektorat) wird gewählt: Herr Alfred Schatzmann, von Windisch, Inspektor II. Kl.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Erlöschen der Auswanderungsagentur Mittelmeer-Amerika Reise und Transport in Zürich.

Am 30. September 1932 ist das Herrn Paul Durst, als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswauderungsagentur Klittelmeer-Amerika Reise und Transport in Zürich atn 12. August 1925 erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren erloschen und hat diese Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 30. September 1933 zur Kenntnis zu bringen,

B e r n , den 4. Oktober 1932.

(2..)

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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07.06.1933

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