Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Tamedia/Basler Zeitung (Art. 32 und 33, BG vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 6. Juli 2018 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt Tamedia AG, Zürich, von der Zeitungshaus AG, Baar, die alleinige Kontrolle über die Basler Zeitung AG, Basel, zu erlangen.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss in den Märkten für Inserenten von (Print-/Online-) Stellen-Rubrikanzeigen in der Deutschschweiz und im Raum Basel (WG 31) eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Weiter bestehen Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer kollektiven Marktbeherrschung im Lesermarkt für Tageszeitungen im WG 31, im Markt für die Bereitstellung von nationaler Print-Firmenwerbung (Tages-, Sonntagsund Wochenzeitungen) in der Deutschschweiz und in den Märkten für Inserenten in (Print-/Online-) Immobilien-Rubrikanzeigen in der Deutschschweiz und im WG 31.

Daher wird die Wettbewerbskommission die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb vertieft prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

28. August 2018

2018-2553

Sekretariat der Wettbewerbskommission

5151