Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 40, Kiesen ­ Verzweigung Lattigen, Kanton Bern vom 5. Dezember 2018

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez ­

von km 27.490 bis km 28.140: 100 km/h

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von km 28.140 bis km 30.100: 80 km/h

in Fahrtrichtung Bern ­

von km 30.200 bis km 29.450: 100 km/h

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von km 29.450 bis km 28.100: 80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in Richtung Spiez.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 7.50 m (3.75 m, Überholspur / 3.75 m, Normalspur) im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

2018-3885

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BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Verkehrsführungsplan Nr. 4830.5-0191 und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 01.12.2018 bis Ende der Bauphase TP11-4a (voraussichtlich ca. 30.05.2019).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

18. Dezember 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud Vizedirektor, Abteilungschef

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