Fernmeldegesetz

Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe eines DAB+-Frequenzblocks für die Verbreitung von Radioprogrammen in der französischsprachigen Schweiz Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom), gestützt auf Artikel 22 und folgende des Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG)1, sowie nach den Artikeln 20, 21, 22, 24, 25 und 26 Absatz 2 der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)2, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung eines DAB+-Frequenzblocks für die Verbreitung von Radioprogrammen in der französischsprachigen Schweiz wurde am 28. Mai 2018 eröffnet.

Als Eingabetermin für die Bewerbungsunterlagen gilt der 27. Juli 2018. Die Unterlagen sind elektronisch sowie mit einem Begleitbrief, der die Unterschrift(en) der von der Bewerberin bevollmächtigten Person(en) aufweist, in sechs Exemplaren in einer Amtssprache der Schweiz oder in englischer Sprache einzureichen. Auf Voranmeldung hin können die Eingaben persönlich oder unter Einbezug eines Kuriers beim BAKOM bis spätestens 17.00 Uhr gleichentags abgegeben werden.

2. Gegenstand der Konzession Der ausgeschriebene Frequenzblock ermöglicht die Verbreitung von Radioprogrammen in der französischsprachigen Schweiz und ist Gegenstand der Konzession.

Die Konzessionen sind bis 31. Dezember 2028 gültig.

3. Zulassung zum Verfahren Für den ausgeschriebenen Frequenzblock kann sich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben.

Vorbehalten bleiben die Einschränkungen in Bezug auf die Wettbewerbsauswirkungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen Die Eingaben der Bewerberinnen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung müssen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

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RS 784.10 RS 784.102.1

2018-1725

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BBl 2018

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebenen Konzessionen sowie über den Aufbau, den Inhalt und die Sprache der Eingaben. Daneben werden die Konzessionsvoraussetzungen, welche die Bewerberinnen im Hinblick auf eine Teilnahme am Verfahren erfüllen müssen, aufgeführt.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Website des BAKOM (www.bakom.

admin.ch) abgerufen oder schriftlich bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Medien Ausschreibung DAB+-Frequenzblock Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel/Bienne

28. Mai 2018

Eidgenössische Kommunikationskommission Der Präsident: Stephan Netzle

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