Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird um einen Artikel 8a betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete ergänzt. Neben der Möglichkeit der generellen Zustimmung wird auch das Gesuch der Mieterschaft geregelt und der gesetzliche Verweigerungsgrund der wesentlichen Nachteile für die Vermieterschaft konkretisiert.

Datum der Eröffnung: 21. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 3. Juli 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Telefon 058 480 91 67, Fax 058 480 91 08, www.bwo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. März 2018

2018-0947

Bundeskanzlei

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