Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2018
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2018 des Bundesrates vom 14. Februar 2018 2, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2018 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 848 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Für den Rahmenkredit für Nachbeschaffungen wird die Spezifikationsbefugnis an das VBS delegiert.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2018 1369
2017-2770
1437
Rüstungsprogramm 2018. BB
BBl 2018
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite
Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur
732 114 73
Werterhalt der Transporthelikopter Cougar
168
Modulare Bekleidung und Ausrüstung
377
Zusatzkredit Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores
16 16
Rahmenkredit Nachbeschaffungen Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2018
1438
100 100 848