Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2018

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2018 des Bundesrates vom 14. Februar 2018 2, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Rüstungsprogramm 2018 wird zugestimmt.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 848 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Für den Rahmenkredit für Nachbeschaffungen wird die Spezifikationsbefugnis an das VBS delegiert.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2018 1369

2017-2770

1437

Rüstungsprogramm 2018. BB

BBl 2018

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite ­ Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako ­ Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur

732 114 73

­ Werterhalt der Transporthelikopter Cougar

168

­ Modulare Bekleidung und Ausrüstung

377

Zusatzkredit ­ Luftraumüberwachungssystem Florako, Werterhalt Flores

16 16

Rahmenkredit ­ Nachbeschaffungen Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2018

1438

100 100 848