Flughafen Zürich Befristete Aenderung des Betriebsreglements; Starts auf den Pisten 28, 16 und 14 von 21.00 ­ 22.00 Uhr Anhörung vom 4. April 2000

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Flughafendirektion (FDZ), 8058 Zürich-Flughafen

Gegenstand:

Um die Möglichkeit zu schaffen, tagsüber auflaufende Verspätungen abbauen zu können, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich an seiner Sitzung vom 15. März 2000 folgende Aenderung des Betriebsreglements beschlossen: I. Anhang 2, Art. 11, Abs. 2 des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich vom 19. August 1982 wird bis zur Genehmigung des künftigen Betriebsreglements wie folgt geändert: Zwischen 21.00 und 07.00 Uhr erfolgen Abflüge von Strahlflugzeugen auf Piste 34. Abweichungen sind zulässig, zum Abbau von Verspätungen bis 22.00 Uhr und aus Sicherheitsgründen jederzeit.

II. Die Freigabe der Pisten 28, 16 und 14 für Starts im Fall von Verspätungen erfolgt aufgrund der aktuellen Verkehrslage durch die Flughafendirektion. Während des Sommerflugplans ist sie jeden Tag möglich, während des Winterflugplans an maximal 60 Tagen.

Die befristete Aenderung bedarf der Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Jan. 2000) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in der Fassung vom 2. Februar 2000 (in Kraft seit 1. März 2000).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Aargau und Zürich sowie die interessierten Bundesstellen direkt an. Die Anhörung beginnt mit dieser Publikation und dauert drei Monate.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 6. April bis zum 22. Mai 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Baudepartement des Kantons Aargau, Abteilung Raumplanung, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau;

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2000-0709

- Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich-Flughafen; - Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Kloten, Oberglatt, Opfikon, Rümlang und Spreitenbach; vgl. für die genauen Adressen die Publikation in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

4. April 2000

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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