Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flugplatz Buochs und Anpassung Konzeptteil Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Buochs und die entsprechende Anpassung im SIL-Konzeptteil (Teil III B3/B4) werden im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit dem genehmigten SIL-Objektblatt publiziert.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Buochs und die Anpassung im SIL-Konzeptteil können vom 25. Oktober 2018 bis und mit 23. November 2018 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Baudirektion des Kantons Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans ­ Gemeindeverwaltung Buochs, Beckenriederstrasse 9, 3674 Buochs ­ Gemeindeverwaltung Ennetbürgen, Friedenstrasse 6, 6373 Ennetbürgen ­ Gemeindeverwaltung Stans, Stansstaderstrasse 18, 6371 Stans Das Objektblatt ist zudem ab dem 25. Oktober 2018 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

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2018-3232

BBl 2018

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 23. November 2018 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 80 65 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Hinweis:

Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt findet die öffentliche Auflage zur Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld und zur Teilrevision 2017/18 des kantonalen Richtplans statt. Einsprachen oder Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.

23. Oktober 2018

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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