Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20192021 in Davos vom 26. September 2018
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung1 und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 20183, beschliesst:
Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) in den Jahren 20192021 in Davos wird genehmigt.
Art. 2 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates vor jedem Jahrestreffen des WEF in den Jahren 20192021 Bericht über die Sicherheitslage und nach jedem dieser Jahrestreffen Bericht über den Einsatz der Armee.
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SR 101 SR 510.10 BBl 2018 1013
2017-3116
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Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 20192021 in Davos. BB
BBl 2018
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 31. Mai 2018
Nationalrat, 26. September 2018
Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Dominique de Buman Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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