Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Juni 20182, beschliesst:
Art. 1 Das Abkommen vom 26 Januar 20183 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
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SR 101 BBl 2018 4679 SR ...; BBl 2018 4701
2018-0444
4699
Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität. BB
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BBl 2018