Richtplan des Kantons Zug Genehmigung der Anpassungen in den Bereichen Siedlungsbegrenzungslinie Hagendorn, kantonale Naturschutzgebiete, BLN-Gebiete, Störfallvorsorge, Abbau Steine und Erden Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 9. November 2017 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 31. Oktober 2017 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung des Kantons Zug in den Bereichen Siedlungsbegrenzungslinie Hagendorn, kantonale Naturschutzgebiete, BLN-Gebiete, Störfalivorsorge, Abbau Steine und Erde mit folgendem Vorbehalt genehmigt: Das Kapitel E 10.1.2 wird wie folgt geändert: Die Karte mit den Konsultationsbereichen Raumplanung und Störfallvorsorge dient als Grundlage für die Beurteilung von Störfallrisiken bei Planungen. Gemeinden, Kanton und Bund berücksichtigen die Karte. In ihren Interessenabwägungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein. Die zuständige Planungsbehörde beurteilt das Risiko. In ihren Interessenabwägungen zieht sie die Stellungnahme der Vollzugsbehörde als eine Grundlage mit ein.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

10. Juli 2018

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Bundesamt für Raumentwicklung

2018-2047