Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Weststrasse (Überführung T46A) beim AS 17 Thun-Süd, Kanton Bern vom 1. März 2018

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung des Begegnungsverbots für Fahrzeuge >7,5 t Gewicht im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Allmendingen ­

Signalisation: Signale 3.10 mit Signale 5.21 und 5.08 mit Text «7,5 t»

in Fahrtrichtung Thun ­

Signalisation: Signale 3.09 mit Signal 5.21 und 5.08 mit Text «7,5 t»

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt jeweils 2,80 m im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

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SR 741.01 SR 741.21

2018-0684

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BBl 2018

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationspläne und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 5. März 2018 bis Ende Bauarbeiten (voraussichtlich 31. Juli 2018).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

13. März 2018

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud, Vizedirektor, Abteilungschef

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