Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz anlässlich von Trainingsflügen und Vorführungen der Patrouille Suisse, des PC-7 Teams und der FA18-Displays der Luftwaffe vom 26. Juli 2018

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Die Lufträume gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung werden vorübergehend in temporäre Flugbeschränkungsgebiete (TEMPO RAs) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und Veranstaltungen unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1998 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung des UVEK vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen.

Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

Inhalt der Verfügung:

2018-2374

1. Gemäss Anhang 2 der Verfügung werden die dort aufgeführten Zonen in temporäre, zeitlich limitiert aktivierbare Flugbeschränkungsgebiete umklassiert.

Hierzu ist anzumerken, dass die vorgesehene TEMPO RA in Dittingen für den Trainingsflug und die Vorführung des FA18 anlässlich der «Dittinger Flugtage» 4951

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vom 24. und 25. August 2018 errichtet wird. Dementsprechend werden für die Flüge des FA18 in dieser TEMPO RA noch zusätzliche Rahmenbedingungen und Auflagen, welche dem Veranstalter der «Dittinger Flugtage» auferlegt werden, in einer separaten Verfügung festgehalten (Verfügung vom 30. Juli 2018 betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «Dittinger Flugtage» in Dittingen (LSPD) vom 24.­26. August 2018.

2. Weiter werden die folgenden Auflagen angeordnet: 2.1. Innerhalb der aktivierten Flugbeschränkungsgebiete sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Kunstflugvorführungen beziehungsweise den dazu notwendigen Trainings teilnehmen, untersagt. Die Flugbeschränkungsgebiete können ausschliesslich während der im Anhang 2 der Verfügung erwähnten Daten aktiviert werden. Die genauen Aktivierungszeiten werden mittels Notice to Airmen (NOTAM) bekannt gegeben.

2.2. Such- und Rettungsflüge oder dringende Ambulanzflüge (HEMS) sind in den aktivierten TEMPO RAs entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1­6, erlaubt.

3. Die Veröffentlichung der TEMPO RAs erfolgt per NOTAM und wird mittels dem Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert.

4. Die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung tritt am 10. August 2018 in Kraft.

5. Es werden keine Kosten gesprochen.

6. Diese Verfügung wird der Luftwaffe und Skyguide mit Einschreibebrief eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, mit einfacher Post mitgeteilt.

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Adressatenkreis:

Die vorliegende temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Diese Verfügung wird den Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Die Verfügung kann telefonisch unter der Nummer 058 465 06 57 beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Artikel 22a Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) steht die Frist vom 15. Juli bis und mit 15. August still. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

7. August 2018

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Direktor: Christian Hegner

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Anhang 2 zur Verfügung vom 26. Juli 2018 in Sachen TEMPO RAs für Patrouille Suisse («PS»), PC-7-Team («PC7T») und FA18-Displays («FA18») der Luftwaffe PS «Rapperswil» Circle of 10km radius, centered at Rapperswil (WGS84: 47°13'31"N / 008°48'50"E, ELEV 1333FT).

Lower Limit: GND Upper Limit: FL120 Date: August 10th and 11th, 2018

«Frauenfeld» Circle of 10 km radius, centered at Frauenfeld (WGS84: 47°33'15"N / 008°51'52"E, ELEV 1315FT).

CTR LSZH NOT AFFECTED.

Lower Limit: GND Upper Limit: FL120 Date: August 17th and 19th, 2018

PC7T «Lenzerheide» Circle of 8 km radius, centered 1 km N of Lenzerheide (WGS84: 46°44'22"N / 009°33'24"E, ELEV 4888FT).

Lower Limit: GND Upper Limit: 11 500FT AMSL Date: September 7th and 8th, 2018

«Luzern» Circle of 7 km radius, centered at Verkehrshaus Luzern (WGS84: 47°03'11"N / 008°20'07"E, ELEV 1435FT). No restrictions NE of line Sempach-Weggis.

Lower Limit: GND Upper Limit: 8000FT AMSL Date: October 12th and 13th, 2018

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«Locarno» Circle of 7 km radius, centered at Locarno (WGS84: 46°09'42"N / 008°48'14"E, ELEV 645FT).

WI SWISS AIRSPACE ONLY.

Lower Limit: GND Upper Limit: 6500FT AMSL Date: December 12th and 13th, 2018

FA18 «Dittingen» Circle of 5.56 km (3NM) radius, centered at LSPD / Dittingen ARP (WGS: 47°26'19"N / 007°29'29"E; ELEV 1759FT), WI SWISS AIRSPACE ONLY. CTR LFSB NOT AFFECTED.

Lower Limit: GND Upper Limit: 9500FT AMSL Date: August 24th and 25th, 2018

«Villeneuve» Semi-Circle of 5.56 km (3NM) radius, centered at Villeneuve (WGS: 46°23'27"N / 006°56'12"E; ELEV 1140FT).

Lower Limit: GND Upper Limit: FL80 Date: August 24th and 25th, 2018

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